Erbschein beantragen: auch ohne Notar möglich?

Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er nicht nur Trauer und Erinnerungen, sondern oft auch Vermögen, Pflichten und ungeklärte Fragen. Wer ist Erbe und wer darf über den Nachlass verfügen? Beim Nachweis dessen wird der sogenannte Erbschein zum zentralen Dokument. Wer einen Erbschein beantragen möchte, braucht einen guten Überblick über die rechtlichen Anforderungen, Verfahrensschritte und Kosten. Auf die Frage, ob man einen Erbschein auch ohne Notar beantragen kann, gibt es eine klare Antwort: Ja. Dadurch lassen sich Kosten sparen, doch es entstehen auch Nachteile.

Dieser Beitrag zeigt, worauf es wirklich ankommt, beantwortet die drängendsten Fragen rund um die Beantragung des wichtigen Dokuments und liefert ein praktisches Muster.

I. Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein, von einem Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbenstellung einer Person offiziell bestätigt. Er dient als Nachweis dieser und der daraus resultierenden Berechtigung über den eigenen Teil des Erbes zu verfügen, zum Beispiel gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Versicherungen.

Der Erbschein enthält die persönlichen Daten des Erblassers, also Vor- und Nachnamen, Geburts-, Sterbedatum, den letzten Wohnsitz, ebenso wie die Angaben zu den Erben: deren Namen, Geburtsdaten und Wohnsitze. Außerdem wird im Erbschein festgehalten, wie die Erbfolge konkret aussieht und welcher Erbteil dem jeweiligen Erben zusteht. Er muss den Umfang des Erbrechts genau bezeichnen, wobei eine Wertangabe des Nachlasses oder die namentliche Auflistung einzelner Nachlassgegenstände hingegen nicht erlaubt ist. [1]

Nach § 2366 BGB genießt das Dokument außerdem öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass Dritte auf seine Richtigkeit vertrauen dürfen. Damit sind die Geschäftspartner des Erben auch geschützt, wenn sich der Erbschein später als unrichtig erweisen sollte. [2]

Ist ein Erbschein erteilt, so wird zugunsten des darin als Erben Ausgewiesenen zur Beweiserleichterung, besonders in einem Rechtsstreit und im Grundbuchverkehr (vgl. § 35 GBO), widerlegbar vermutet, dass ihm das angegebene Erbrecht zusteht (positive Vermutung) und dass es nicht durch weitere, nicht aufgeführte Anordnungen beschränkt ist (negative Vermutung, § 2365 BGB).” [3]

Besonders in Fällen, in denen kein Testament vorliegt, ist der Erbschein daher als Nachweis der Erbenstellung im Rechtsverkehr elementar wichtig.

Die drei wichtigsten Arten eines Erbscheins:

Alleinerbschein: Nachweis über das alleinige Erbrecht eines Alleinerben (§2353 Var. 1 BGB)

Teilerbschein: Nachweis, der Angaben zum Erbteil eines Erben aus einer Erbengemeinschaft enthält (§2353 Var. 2)

Gemeinschaftlicher Erbschein: Nachweis, der die Namen aller Erben einer Erbengemeinschaft und die Höhe der Erbteile auflistet (§ 352a FamFG)

II. Warum Erbschein beantragen?

Vor dem Grundbuchamt schreibt §35 GBO im Regelfall explizit die Vorlage eines Erbscheins vor. In anderen Fällen ist dies keine Pflicht, aber dringend ratsam. Genauso finden sich in der Praxis aber auch Konstellationen, in denen ein Erbschein regelmäßig nicht gebraucht wird. In diesen auf eine Beantragung zu verzichten, erspart dem Erben die damit verbundenen Kosten.

Ein Überblick:

zwingend erforderlich ratsam nicht erforderlich
zwingend erforderlich Beispiele

Immobilien im Nachlass

Für die Grundbuchberichtigung verlangt das Grundbuchamt grundsätzlich einen Erbschein (§ 35 GBO). Ein notarielles Testament ersetzt ihn nur, wenn die Erbfolge zweifelsfrei feststeht.

Verwirkungsklauseln oder Ausschlagung

Bei Pflichtteils- oder Wiederverheiratungsklauseln kann das Grundbuchamt nicht prüfen, ob die Bedingung eingetreten ist. Auch wenn die Erbfolge auf einer Ausschlagung beruht, stellt nur der Erbschein die Wirksamkeit fest.

Unklare oder strittige Erbfolge

Gibt es mehrere Testamente oder unklare Quoten, benötigen Dritte einen eindeutigen Nachweis. Der Erbschein enthält die gerichtliche Feststellung und gilt für alle Beteiligten verbindlich.

ratsam Beispiele

Bankkonten und Depots

Rechtlich können eröffnete Testamente genügen – auch ein handschriftliches Testament mit Eröffnungsprotokoll kann ausreichen (BGH XI ZR 440/15). Banken verlangen zur Haftungsvermeidung jedoch häufig einen Erbschein; er ist sinnvoll, wenn mehrere Institute beteiligt sind.

Erbengemeinschaft

Fordern Banken, Schuldner oder Käufer Klarheit über Quoten und Vertretung, liefert der Erbschein einen einheitlichen Nachweis. Das erleichtert gemeinsame Verfügungen und Vertragsabschlüsse.

nicht erforderlich Beispiele

Notarielles Testament oder Erbvertrag

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, ersetzt dies den Erbschein, wenn die Erbfolge eindeutig ist. Für das Grundbuch gilt weiterhin § 35 GBO.

Vollmacht über den Tod hinaus

Mit einer wirksamen Vorsorge- oder Kontovollmacht können Bevollmächtigte Konten führen oder schließen. Dafür ist kein Erbschein erforderlich.

Lebensversicherung mit Bezugsberechtigtem

Ist eine Person im Vertrag als Bezugsberechtigte eingetragen, fällt die Versicherungssumme nicht in den Nachlass. Sie wird direkt an den Begünstigten ausgezahlt, ein Erbschein ist nicht nötig.

III. Wo Erbschein beantragen?

Um einen Erbschein beantragen zu können, hat man grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Der Antrag kann entweder über einen Notar oder direkt beim zuständigen Gericht selbst gestellt werden. Zuständig ist in der Regel das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers (§ 2353 BGB, § 343 FamFG). 

Zu anderen Fragen rund um das Zivilgericht, geben unsere spannende Beiträge zu den Themen Befangenheit“, „Gerichtstermin verschieben” oder „Prozesskostenhilfe“. 

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Nachweis der gesetzlichen Erbfolge durch Heirats- oder Abstammungsurkunde oder
  • Nachweis der gewillkürten Erbfolge durch Vorlage des Testaments
  • Ausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • Erbausschlagungs- oder Verzichtserklärungen anderer Erben

IV. Wie läuft das Erbscheinverfahren ab?

Das Erbscheinsverfahren ist ein Antragsverfahren (vgl. § 2353 BGB; § 352 FamFG) und kein Verfahren von Amts wegen. Der Erbschein wird daher ausschließlich auf Antrag und nur im dort bezeichneten Umfang erteilt. [5]

Wer einen Erbschein erhalten möchte, muss demnach einen Antrag stellen, entweder formlos oder über ein entsprechendes Formular. Viele Amtsgerichte bieten solche Vorlagen online an. Das Nachlassgericht prüft dann gemäß § 26 FamFG die Erbenstellung. Erst wenn keine Zweifel bestehen, wird der Erbschein ausgestellt. [6]

Der Antragsteller muss im Antrag bestimmte Angaben an Eides statt versichern. Um die Formerfordernisse der eidesstattlichen Versicherung zu erfüllen, erfolgt die Antragstellung regelmäßig zu notarieller Urkunde oder zu Protokoll des Nachlassgerichts.

Was beim Erbscheinsantrag nachzuweisen ist:

Auch wenn der Antrag auf einen Erbschein formlos gestellt werden kann, muss der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben belegen (§ 27 FamFG). Erforderlich sind vor allem öffentliche Urkunden (§ 415 ZPO), etwa Sterbe-, Geburts- oder Heiratsurkunden. Sie dienen als Nachweis für den Todeszeitpunkt, die Erbenstellung (gesetzlich oder durch Testament) sowie das Ausscheiden anderer Erbberechtigter.

Liegt ein Testament vor, muss es im Original eingereicht werden. Nur wenn Urkunden nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beschaffen sind, können ausnahmsweise andere Beweismittel genügen (§ 352 Abs. 3 FamFG).

V. Wie viel kostet ein Erbschein?

Die Frage nach den Kosten eines Erbscheins lässt sich nicht pauschal beantworten. Nach § 40 GNotKG richten sich die Gebühren nach dem reinen Nachlasswert, wobei Verbindlichkeiten des Erblassers bei der Wertfeststellung abgezogen werden. [7]

Wer Kosten vermeiden möchte, hat die Option den Antrag selbst zu stellen und spart damit die Kosten für einen Notar, büßt allerdings an professioneller Erfahrung und Expertise ein. Eine, in aller Regel notwendige, eidesstattliche Versicherung muss in diesem Fall zu Protokoll des Nachlassgerichts gegeben werden.

Erbschein beantragen

VI. Erbschein Kosten Rechner

Die Kosten eines Erbscheins jetzt einfach berechnen:

Hinweis: Die Kostenberechnung folgt dem GNotKG, Tabelle B. Sie umfasst:
  • 1,0-Gebühr für den Erbschein
  • Optional: 1,0-Gebühr für die eidesstattliche Versicherung
Bei Notarantrag kommen zusätzlich 19 % MwSt sowie ggf. Auslagen hinzu.

Eidesstattliche Versicherung wird vom Gericht verlangt

VII. Fragen rund um den Antrag

1. Kann man einen Erbschein auch ohne Notar beantragen?

Ja, man kann den Erbschein auch ohne Notar beantragen, denn der Antrag kann schriftlich beim Nachlassgericht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Dennoch entscheiden sich viele, den Erbschein über einen Notar beantragen zu lassen. Warum? Ein Notar berät, prüft Unterlagen und übernimmt die korrekte Formulierung, was im Zweifelsfall Zeit und Aufwand spart. Er kann außerdem die unter Umständen erforderliche eidesstattliche Versicherung beurkunden. Die notarielle Beantragung ist aber selbstverständlich kostenpflichtig.

2. Gibt es einen Musterantrag?

Ein bundesweit einheitliches Antragsmuster gibt es nicht. Allerdings stellen viele Nachlassgerichte Formulare bereit, die den Prozess erheblich vereinfachen. Wer einen Erbschein beantragen will, sollte vorab prüfen, ob ein spezielles Formular auf der Website des Gerichts verfügbar ist. Die Nutzung solcher Vorlagen spart Zeit und Aufwand.

Für die Antragsstellung zu Protokoll des Gerichts kann in der Regel online ein Termin beantragt werden.

Hat das jeweilige Nachlassgericht kein eigenes Formular für den Antrag, kann unser Muster als Vorlage verwendet werden. 

3. Erbschein beantragen Muster

Erbschein beantragen online – geht das?

Die Digitalisierung macht auch vor dem Erbrecht nicht halt. Doch kann man einen Erbschein online beantragen? Einige Gerichte bieten Online-Formulare und erste Verfahrensschritte digital an. Allerdings muss der Antrag meist dennoch unterschrieben eingereicht oder persönlich bestätigt werden. Ein vollständig digitales Verfahren existiert noch nicht. Es sollte aktuell also mit dem klassischen analogen Weg gerechnet werden.

Achtung: Wer einen Erbschein beantragt, hat die Erbschaft angenommen. Erbe ausschlagen ist nun nicht mehr möglich!

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Hinweis zum Muster-Erbscheinsantrag

Die Vorlage enthält standardisierte Formulierungen und dient als Grundlage. Bitte passen Sie das Muster an Ihren individuellen Fall an und prüfen Sie alle Angaben sorgfältig.

  • Geltungsbereich: Nur für Erbfälle in Deutschland geeignet; bei Auslandsbezug können andere Rechtsvorschriften gelten.
  • Antragsberechtigung: Nur Erben bzw. Miterben.
  • Rechtsfolge: Mit dem Erbscheinsantrag gilt die Erbschaft als angenommen; eine spätere Ausschlagung ist ausgeschlossen.
  • Haftung: Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben im Muster. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung.

4. Erbschein beantragen Dauer

Die Dauer hängt stark vom Einzelfall ab. Wenn die Erbfolge eindeutig ist und keine Streitigkeiten bestehen, kann der Erbschein binnen weniger Wochen erteilt werden. Sind jedoch Erben unbekannt oder Testamente umstritten, kann sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen, denn eine gesetzlich bestimmte Frist zur Erteilung des Erbscheins gibt es nicht. 

Zur spannenden Frage, ob auch an Demenz erkrankte Menschen ein eigenes Testament erstellen können gibt unser Beitrag zur Testierfreiheit wichtige Antworten.

VIII. Europäisches Nachlasszeugnis

Befinden sich Gegenstände aus dem Nachlass im europäischen Ausland, reicht ein deutscher Erbschein unter Umständen nicht aus, um die Erbenstellung nachweisen zu können.

Daher ist es ratsam, sich zunächst bei der ausländischen Botschaft, Bank oder Behörde zu erkundigen, ob ein Erbschein als Nachweis akzeptiert wird. Falls nicht, bleiben zwei Optionen. Entweder man beantragt einen inländischen Nachweis, also das Äquivalent zum Erbschein im jeweiligen Land, oder das sog. Europäische Nachlasszeugnis beim Notar oder dem zuständigen Nachlassgericht. [9]

Einen Muster-Antrag zur Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses finden Sie hier.

Besonderheiten:

  • Grundsätzlich findet das Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Anwendung, es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen bestimmt, dass das Recht des Staates seiner Staatsangehörigkeit Anwendung finden soll. 
  • Für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses fallen dieselben Kosten an wie für die Erteilung des Erbscheins. Bei gleichzeitiger Beantragung von Europäischem Nachlasszeugnis und Erbschein werden 75 % der Kosten der Erteilungsgebühr für den Erbschein auf die Erteilungsgebühr für das Europäische Nachlasszeugnis angerechnet.

IX. Fazit: im Einzelfall entscheiden

Wer einen Erbschein beantragen will, sollte die wichtigsten Punkte beachten: Zuständigkeit klären, Formulare nutzen, Dokumente bereithalten, Kosten prüfen und frühzeitig handeln. Ob der Antrag dann selbst oder über einen Notar gestellt wird, liegt im Ermessen des Antragsstellers und sollte anhand der Umstände im Einzelfall entschieden werden. Sollten sich Schwierigkeiten aufgrund von Streitigkeiten um Testament, Erbquote, Miterben oder ähnlichem andeuten, ist der Gang zum Notar ratsam. Auch kann man dort die eidesstattliche Erklärung, die in den meisten Fällen nötig sein wird, abgeben. Bevor man den Antrag selbst stellt, sollte man sich insbesondere der Folge bewusst sein, dass das Erbe damit als angenommen gilt und nicht mehr ausgeschlagen werden kann. 

FAQ - alles rund um den Erbschein

Den Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers beantragt werden. Alternativ kann dies auch ein Notar übernehmen.

Eine genaue Angabe kann nicht gemacht werden, wobei in der Regel von mindestens vier Wochen auszugehen ist. Bei Streitigkeiten oder fehlenden Unterlagen können es allerdings auch mehrere Monate sein.

Ja, der Antrag kann direkt beim Nachlassgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll gestellt werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, kann aber beratend und unterstützend tätig sein, sowie die oft erforderliche eidesstaatliche Versicherung abnehmen.

Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert des Nachlasses. Eine eidesstattliche Versicherung kann zusätzliche Gebühren verursachen.

Bei einer Erbengemeinschaft wird der Erbschein auf Antrag für alle gemeinschaftlich ausgestellt. Es ist aber auch möglich, den Erbschein nur für einen einzelnen Erbanteil zu beantragen (Teilerbschein).

[1] vgl. Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Aufl. Bonn 2020, BGB § 2353, Rn. 4.

[2] vgl. Lange, Knut Werner, Erbrecht, 2. Aufl. München 2019, §78 Rn. 1f.

[3] vgl. Weber, Klaus: Rechtswörterbuch, 34. Ed. München 2025, Erbschein

[5] vgl. MüKoBGB/Grziwotz, 9. Aufl. 2022, BGB § 2353 Rn. 2.

[6] vgl. Leipold, Dieter: Erbrecht, 22. Aufl. Tübingen 2020, S. 260, Rn. 646.

[7] vgl. ebd. S. 261, Rn. 648a.

[8] vgl. Lange, Knut Werner, Erbrecht, 2. Aufl. München 2019, §78 Rn. 23.

[9] vgl. https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/familie/Nachlassverfahren/erbschein

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Max Scherer

Jurawelt Redaktion

Max Scherer

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
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