Netflix Preiserhöhung: So haben sich die Abo-Kosten seit 2014 entwickelt

Ein gemütlicher Abend auf dem Sofa, die nächste Serienfolge läuft, vielleicht noch ein Film hinterher – und im Hintergrund ziehen die Netflix Preise leise an. Mal ist es nur ein kleines Pop-up, mal eine kurze Nachricht im Netflix Login. Viele Nutzer bemerken die Netflix Preiserhöhung erst später auf dem Kontoauszug – und wundern sich, warum das vertraute Abo plötzlich mehr kostet. Für einige bleibt es bei einem Schulterzucken, andere ärgern sich über Jahre steigender Netflix Kosten, ohne je bewusst zugestimmt zu haben.

Wer vom Standard- bis zum Netflix Premium-Abo zahlt, sollte seine Abo-Historie jetzt genauer anschauen. Denn unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich zu viel gezahlte Beträge womöglich zurückholen.

Unser Beitrag zeigt, wie Sie prüfen, ob Sie betroffen sind, und welche nächsten Schritte sich lohnen können!

Vertiefung gewünscht?

Wie Verträge online zustande kommen, welche Rolle Klickstrecken und Bestätigungen spielen und wo typische Fallstricke lauern, erklärt unser Rechtslexikon Beitrag zum Thema: Online Kauf.

Netflix Preiserhöhung

I. Netflix Preiserhöhung – Rechtliche Grundlagen

Urteil im Kurzüberblick • Netflix Preiserhöhung
Gericht & Aktenzeichen

LG Köln, 15.05.2025 – Az. 6 S 114/23

Das Landgericht Köln entschied mit Urteil vom 15.05.2025 (Az. 6 S 114/23) rechtskräftig.

Gegenstand

Unwirksamkeit mehrerer Preiserhöhungen

Mehrere Netflix Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 wurden gegenüber Bestandskund:innen als unwirksam eingestuft.

Begründung im Kern

Vertragsrecht und AGB-Kontrolle

  • Kein Änderungsvertrag (§§ 145 ff. BGB): Die per Pop-up bzw. Button („Preiserhöhung zustimmen“) abgefragte Zustimmung stellte nach Würdigung der Begleittexte keine echte Wahlmöglichkeit dar, sodass es an einer freiwilligen Annahme eines neuen Angebots fehlte.
  • AGB-Kontrolle (§ 307 BGB): Die Preisänderungsklauseln „nach billigem Ermessen“ wurden als unangemessen benachteiligend bewertet; dies entspricht der Linie von LG Berlin 1 und KG Berlin 2, während Rechtsmittel zum BGH 3 ohne Erfolg blieben; zudem existiert ein Beschluss des BGH 4 zu einer älteren Klausel.
§§ 145 ff. BGB § 307 BGB
Rechtsfolgen im entschiedenen Fall

Rückerstattung

Der Kläger erhält auf die Erhöhungsbeträge seit 2019 eine Rückerstattung von rund 200 Euro.

Verjährung

Fristen beachten

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB, § 199 BGB), wobei die Einrede der Verjährung nach § 214 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen ist. Im Kölner Fall waren Ansprüche aus 2017/2018 bereits verjährt.

Hinweis
Das Urteil betrifft den entschiedenen Einzelfall. Eine automatische Wirkung für alle Netflix-Abos von Standard bis Premium-Abo folgt daraus nicht.

Für eine Preiserhöhung braucht es mehr als ein eingeblendetes Banner. Nach §§ 145 ff. BGB kommt eine Vertragsänderung nur zustande, wenn Angebot und Annahme inhaltlich übereinstimmen und freiwillig abgegeben werden.

Genau daran hakte es: Der Hinweistext neben dem Button „Preiserhöhung zustimmen“ vermittelte, dass der neue Preis ohnehin zu einem bestimmten Datum gilt, also unabhängig vom Willen der Kund:innen. Ein solcher Klick bildet dann keine echte Annahme eines neuen Angebots, weil es an der freien Wahl fehlt. Ohne wirksamen Änderungsvertrag tragen die Erhöhungen nicht – und es bleibt nur die Prüfung einer Preisänderungsklausel an § 307 BGB.

307 BGB ist der Prüfstein dafür, ob AGB fair und transparent sind. Die Norm verlangt, dass vorformulierte Klauseln Verbraucher:innen weder unangemessen benachteiligen noch im Unklaren lassen, nach welchen Kriterien Leistungen und Preise angepasst werden (vgl. § 307 I BGB).

Problematisch wird es, wenn eine Regel zwar Preiserhöhungen zulässt, aber keine spiegelbildlichen Preissenkungen vorsieht und zudem keine klaren Maßstäbe nennt: Dann fehlt es an Ausgewogenheit und Transparenz.

Eine solche Klausel ist nach § 307 BGB unwirksam – und kann eine Erhöhung gegenüber Bestandskund:innen nicht tragen. Ob also die Netflix Preise zulässig steigen, hängt nicht am Klick im Konto, sondern daran, ob die AGB die Entwicklung der Netflix Kosten nachvollziehbar und ausgewogen regeln.

II. Entwicklung der Netflix Preiserhöhung seit 2014

Vom Markteintritt 2014 bis heute zog die Preisschraube spürbar an: Aus 8,99 € für das Standard-Abo wurden 13,99 €, beim Netflix Premium-Abo stieg der Preis von 11,99 € auf 19,99 €. Die markanten Stufen zeigen die Netflix Preiserhöhung im Zeitverlauf:

Netflix Preiserhöhung im Zeitverlauf
Aktuelle Preise
  • Standard mit Werbung4,99 € / Monat
  • Basis9,99 € / Monat nur Bestandskunden
  • Standard13,99 € / Monat
  • Premium19,99 € / Monat
  • Zusatzmitgliedschaft4,99 € / Monat

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III. Folgen für Netflix Kund:innen

Das Kölner Urteil zur Netflix Preiserhöhung ist rechtskräftig, entfaltet jedoch keine automatische Wirkung und bleibt auf den Einzelfall beschränkt. Verbraucher:innen können sich aber auf die Entscheidung berufen, wenn sie in der eigenen Sache Rückzahlungen verlangen – etwa nachdem sie ihre Preise und gezahlten Kosten im Login mit dem ursprünglich vereinbarten Preis abgeglichen haben.

Maßgeblich ist hier auch die Verjährung. Rückforderungsansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (vgl. § 195 BGB), wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und Kenntnis vorlag (vgl. § 199 I BGB). Im Streitfall kann sich Netflix auf die Einrede der Verjährung berufen (vgl. § 214 I BGB).

Praxisbeispiel:
Wer im Jahr 2021 von einer Netflix Preiserhöhung betroffen war, kann Zahlungen aus 2022 – vorbehaltlich weiterer Umstände – bis zum 31.12.2025 geltend machen.

IV. So prüfen Sie ob Sie von der Netflix Preiserhöhung betroffen sind

Ein kurzer Realitätscheck bringt Klarheit – und kann bares Geld retten: Folgen Sie diesen Schritten, um Ihre Netflix Preiserhöhung sachlich zu prüfen und rechtlich einzuordnen.

1. Abo-Start und Preise im Netflix Login nachsehen.
Öffnen Sie Ihr Konto, notieren Sie den ursprünglich vereinbarten Preis Ihres Netflix-Abos (Standard oder Netflix Premium-Abo) und stellen Sie ihm die aktuellen Netflix Preise gegenüber.

2. Zustimmungslage prüfen – war der Klick wirklich freiwillig?
Gab es nur ein Pop-up mit „Preiserhöhung zustimmen“ ohne echte Wahlmöglichkeit, spricht viel dafür, dass kein wirksamer Änderungsvertrag vorliegt (vgl. §§ 145 ff. BGB). Stützte sich die Anpassung allein auf AGB, müssen diese transparent und ausgewogen sein (vgl. § 307 BGB).

3. Überzahlung überschlagen – simple Faustformel.
Berechnen Sie Ihren vorläufigen Rückzahlungsbetrag: (neuer Preis – alter Preis) × Monate seit der Erhöhung. So bekommen Sie eine belastbare Größenordnung Ihrer Netflix Kosten.

4. Verjährung checken – Fristen im Blick behalten.
Rückforderungsansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren (vgl. § 195 BGB), Beginn ist der Schluss des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis vorlagen (vgl. § 199 I BGB). Im Streitfall kann sich Netflix auf die Einrede der Verjährung berufen (vgl. § 214 I BGB).

5. Anspruch adressieren – strukturiert und schriftlich.
Fordern Sie die Rückzahlung schriftlich ein und verweisen Sie auf die fehlende wirksame Zustimmung bzw. die AGB-Kontrolle. Für den Start hilft ein Mustertext, etwa von Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.

V. Fazit: Klick oder Vertrag?

Die Netflix Preiserhöhung ist weniger ein Zahlenthema als ein Lackmustest für digitale Vertragskultur. Entscheidend ist nicht, wie elegant ein Pop-up aussieht, sondern ob tatsächlich eine echte Vertragsänderung vorliegt oder eine transparente, ausgewogene AGB-Grundlage besteht. Klickstrecken, die Zustimmung nur simulieren, tragen juristisch nicht. Produktvarianten – vom Netflix Premium-Abo bis Netflix mit Werbung – können die Netflix Preise psychologisch abfedern, ersetzen aber keine rechtssichere Zustimmung. Nutzer:innen sollten ihr Netflix-Abo bewusst führen, Zustimmungswege dokumentieren und die Kosten im Blick behalten – mit Gespür für Fristen.

Für Anbieter gilt: Recht beginnt im Interface. Wer Preise anheben will, muss klare Angebote formulieren, die freiwillig zustimmbar sind, und AGB so gestalten, dass Kriterien offengelegt werden und keine Einseitigkeit entsteht. So ordnet die Netflix Preiserhöhung das Verhältnis von Klick und Vertrag neu:

Wer sauber zustimmen lässt und transparent begründet, gewinnt Vertrauen; wer darauf setzt, dass ein Klick schon reicht, riskiert, dass am Ende die Rechtsnorm zählt – nicht das Design.

Quellen:

  1. LG Berlin, Urteil vom 16.12.2021 – Az: 52 O 157/21
  2. LG Berlin, Urteil vom 15.11.2023 – Az: 23 U 15/22
  3. BGH, Beschlüsse vom 30.01.2025 und 25.02.2025 – III ZR 407/23
  4. BGH, Beschluss vom 11.02.2022 – I ZR 23/20
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
Ein Kommentar
  • Antworten
    Oktober 16, 2025, 9:37 a.m.

    Das ist alles Wucher!! 291 stgb!!!

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