Digitale Barrierefreiheit ist seit 2025 grundsätzlich für viele digitale Produkte und Verbraucher-Dienstleistungen verpflichtend und hat zwei Seiten: die Erfahrung der Nutzerinnen und Nutzer (z. B. ausreichende Farbkontraste, vollständige Tastaturbedienbarkeit) und die technische Beschaffenheit von IT-Lösungen, die diese Nutzung ermöglicht.
Maßstab sind die WCAG; in Deutschland konkretisiert durch die BITV 2.0, die auf die harmonisierte EU-Norm EN 301 549 (aktuell 3.2.1) verweist – das ist die Referenz für Barrierefreiheitstests. Wer seine Website rechtssicher und nutzerfreundlich aufstellen will, richtet sich daher an WCAG-Level AA entlang dieser Norm.