Stellen Sie sich vor, Ihre Kanzlei wäre ein gut sortiertes Büro – aber im 5. Stock eines Hauses ohne Klingelschild, versteckt in einer Seitenstraße. Kein potentieller Mandant käme zufällig vorbei. Genau dieses Problem haben viele Kanzleien im Internet: Sie existieren, sind fachlich kompetent, aber bei Google kaum auffindbar. SEO, also Suchmaschinenoptimierung, sorgt dafür, dass Ihre Website bei Google sichtbar wird, genau dort, wo potentielle Mandanten suchen.
Müsste man sich einer Definition bedienen, dann würde SEO die Gesamtheit aller Maßnahmen beschreiben, die dazu führen, dass eine Website in den organischen (unbezahlten) Suchergebnissen von Google & Co. möglichst weit oben erscheint. Für Rechtsanwälte bedeutet das ganz konkret: Wenn jemand z. B. „Fachanwalt Mietrecht München“ googelt, entscheidet SEO darüber, ob Ihre Kanzlei bei den ersten Treffern auftaucht – oder auf Seite 3 im digitalen Niemandsland.
Dabei geht es heutzutage um mehr als nur die inflationäre Nutzung von Suchbegriffen (sog. Keywords), die Ratsuchende in Suchmaschinen eingeben, um Informationen zu finden. Eine effiziente Suchmaschinenoptimierung für Ihre Kanzlei bedeutet, eine digitale Präsenz aufzubauen, die gleichermaßen technisch sauber, juristisch korrekt und inhaltlich überzeugend ist.
Klingt simpel? In der Praxis ist es deutlich komplexer. Denn professionelle SEO für Anwälte folgt keinen standardisierten Mustern, sondern erfordert eine individuell abgestimmte Strategie, die langfristig greift. Anders als etwa im E-Commerce gelten hier nicht nur technische und inhaltliche Anforderungen, sondern auch berufsrechtliche Vorgaben bezüglich anwaltlicher Werbung. Jedoch umfasst eine nachhaltige Suchmaschinenoptimierung keine Werbebanner, keine bezahlten Google-Ads und keine Anzeigenkampagne. Im juristischen Bereich bedeutet nachhaltige Suchmaschinenoptimierung: Sie bauen online eine nachhaltige Reputationsbasis und langfristige organische Sichtbarkeit auf – und das im Einklang mit § 43b BRAO.
§ 43b BRAO: „Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“
Unsere SEO-Strategie orientiert sich konsequent an den Vorgaben des § 43b BRAO – nicht als Einschränkung, sondern als Qualitätsversprechen. Sie setzt genau dort an, wo Mandanten Information und Orientierung suchen. Sachliche Texte über Ihre Spezialisierungen, fachliche Einordnungen zu aktuellen Fragen oder gut strukturierte Leistungsbeschreibungen sind erlaubt und gewünscht, solange sie keine unlauteren Versprechen enthalten.