Räumungsklage und keine neue Wohnung: ein Härtefall?

Die Kündigung der Mietwohnung liegt im Briefkasten, der Auszugstermin rückt näher, doch alle Wohnungsanfragen bleiben unbeantwortet, jede Besichtigung endet mit einer Absage. Und plötzlich steht man da: Räumungsklage und keine neue Wohnung, was nun?

In Zeiten knappen Wohnraums ist das längst kein Einzelfall mehr, denn immer häufiger landen solche Fälle als Räumungsklage vor Gericht. Doch was genau bedeutet das für Mieter und Vermieter? Welche Rechte bestehen und greift der Härtefallschutz? Und was passiert eigentlich wenn Kinder betroffen sind?

In manchen Fällen kann eine erfolglose Wohnungssuche zu einem Härtefall führen. Dieser Beitrag zeigt, wie das Verfahren der Räumungsklage abläuft, welche rechtlichen Hürden es gibt, wer die Kosten trägt und wann das Gesetz den Mieter schützt. Wer verstehen will, was zwischen Kündigung und Zwangsräumung rechtlich geschieht, findet hier Antworten.

Key Facts

  • Eine Räumungsklage ist das letzte Mittel, wenn ein Mieter trotz Kündigung nicht auszieht.
  • Der gesamte Ablauf, von der Kündigung bis zur Zwangsräumung, dauert häufig 6 bis 12 Monate. [1]
  • Findet der Mieter keine neue Wohnung, kann bei einer ordentlichen Kündigung ein Härtefall nach § 574 BGB vorliegen, aber nur unter engen Voraussetzungen. [2]
  • Die Kosten einer Räumungsklage trägt die unterliegende Partei. [3]

    I. Was machen, wenn der Mieter nicht auszieht?

    Ob wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder Vertragsverletzung: Eine wirksame Kündigung beendet das Mietverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist, in besonderen Fällen sogar fristlos. Der Vermieter erwartet dann den Auszug des Mieters. Doch der Wohnungsmarkt in Deutschland ist umkämpft wie nie, sodass nicht jeder sofort eine neue Bleibe findet und sich in einer schwierigen Situation wiederfindet.

    Häufig bleibt dem Vermieter dann keine Wahl: Er muss eine Räumungsklage einreichen, um sein berechtigtes Interesse durchzusetzen. [4]

    Achtung: Selbsthilfe, wie etwa das Auswechseln von Schlössern, ist hingegen nicht erlaubt und kann strafrechtliche Konsequenzen für den Vermieter haben! [5]

    II. Was sind die Voraussetzungen für eine Räumungsklage?

    Für eine Räumungsklage ist eine wirksame Kündigung erforderlich. Dabei wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher (fristloser) Kündigung unterschieden.

    Die wichtigsten Gründe für eine Kündigung sind:

    Bleibt der Mieter trotz Kündigung in der Wohnung, kann der Vermieter Klage beim Amtsgericht einreichen. Besonders in Städten mit Wohnungsknappheit stellt sich dann allerdings die Frage, was passiert, wenn eine Räumungsklage und keine neue Wohnung des Mieters aufeinandertreffen? 

    Ablauf einer Zwangsräumung

    Der typische Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:

    1. Kündigung (fristlos oder ordentlich)
    2. Mieter zieht nicht aus
    3. Klageeinreichung beim zuständigen Gericht
    4. Gerichtliches Verfahren
    5. Urteil mit Räumungstitel
    6. Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher (§ 885 ZPO)

    III. Räumungsklage und keine neue Wohnung – ein Härtefall?

    Kann der Mieter trotz ernsthafter Bemühungen keine neue Wohnung finden, kann dies ein Härtefall sein. Die Rechtsprechung erkennt dies aber in der Regel nur dann an, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Nachweis der Wohnungssuche (z. B. über Besichtigungen, Absagen, Inserate)
    • Gefahr unzumutbarer Härten: Obdachlosigkeit, schwere Krankheit, Bedürfnis nach Barrierefreiheit, Versorgung von Kindern [6]
    • Schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung

    Das Gericht kann dann die Kündigung aufheben oder die Zwangsräumung aufschieben. [7]

    Wichtig ist es daher, nach Erhalt der Kündigung mit der Wohnungssuche zu beginnen und ein ernsthaftes Bemühen durch Nachweise über eine Wohnungsbesichtigung, Bewerbungen oder Suchen auf Wohnungsplattformen zu dokumentieren.

    Beispielhafte Gerichtsentscheidungen zum Härtefall bei erfolgloser Wohnungssuche:

    LG Berlin II
    31.01.2024
    Härtefall wegen Wohnungsnot
    Der Mieter hatte über zwei Jahre lang intensiv nach einer Ersatzwohnung gesucht, jedoch ohne Erfolg. Das Landgericht sah hierin eine unzumutbare Härte gemäß § 574 BGB und wies die Räumungsklage ab.
    AG Brandenburg
    27.03.2025
    Keine Wohnung & schulpflichtiges Kind
    Die Mieterin konnte trotz nachgewiesener Suche keine neue Wohnung finden. Zusätzlich lebte ein schulpflichtiges Kind im Haushalt. Das Gericht wies die Räumungsklage wegen besonderer Härte ab.
    LG Heidelberg
    20.06.2024
    Barrierefreiheit unersetzlich
    Die schwerbehinderte Mieterin war auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen. Da kein gleichwertiger Ersatz gefunden werden konnte, wurde die Kündigung als unzumutbare Härte zurückgewiesen.
    LG Bamberg
    21.05.2021
    Gefahr für schwerkrankes Kind
    Ein Umzug hätte das Leben der schwer herzkranken Tochter gefährdet. Das Gericht sah hierin einen gravierenden Härtefall im Sinne von § 574 BGB und lehnte die Räumungsklage ab.

    IV. Wie hoch sind die Kosten für eine Räumungsklage?

    Die Kosten einer Räumungsklage hängen grundsätzlich vom Streitwert ab, welcher meist der Jahresnettokaltmiete entspricht. Je höher die Miete, desto höher ist folglich der entsprechende Streitwert.

    Wer muss die Kosten einer Räumungsklage bezahlen?

    Ein Beispiel:

    • Monatsmiete: 800 €
    • Streitwert: 9.600 €
    • Gesamtkosten (Gericht + Anwalt): rund 3.200 bis 3.800 € [8]

    Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten im Zivilprozess (§ 91 ZPO), wobei der Vermieter als klagende Partei diese aber zunächst vorstrecken muss. Wenn der Mieter zahlungsunfähig ist, was in Fällen der Räumung aufgrund von Zahlungsrückstand häufig zu erwarten ist, droht der Kläger selbst bei Gewinn des Prozesses auf den Kosten sitzen zu bleiben. Abhilfe kann eine Prozesskostenhilfe schaffen.

    V. Kann man eine Räumungsklage durch Zahlung abwenden?

    Wie bereits dargestellt ist wichtigste Voraussetzung für den Erfolg einer Räumungsklage die Wirksamkeit der Kündigung. War diese nicht rechtmäßig, wird das Gericht auch der Räumungsklage nicht stattgeben.

    Wenn die Kündigung wegen Mietrückständen erfolgt ist, kann der Mieter die Kündigung innerhalb von zwei Monaten durch vollständige Nachzahlung „heilen“ (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). [9] Ausgeschlossen ist dies, wenn der Mieter vor nicht länger als zwei Jahren bereits schon einmal wegen Zahlungsrückstandes gekündigt wurde.

    Wird die Miete innerhalb dieser Schonfrist bezahlt, wird die Kündigung des Vermieters unwirksam und die eingereichte Räumungsklage unbegründet.

    Eine solche Heilung ist allerdings nur bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung, nicht aber einer ordentlichen Kündigung möglich.

    Räumungsklage und keine neue Wohnung

    Für Vermieter: Wird neben der fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung erklärt, wird die Heilungswirkung der sog. Schonfristzahlung umgangen. [10] Der Mieter muss dann bei Ablauf der Frist der ordentlichen Kündigung ausgezogen sein, da gegen diese keine Heilung durch Nachzahlung möglich ist.

    VI. Was passiert mit Kindern bei Zwangsräumung und keine neue Wohnung?

    Wenn Kinder betroffen sind, prüfen Gerichte besonders sorgfältig, ob das Kindeswohl trotz der Zwangsmaßnahme gewahrt werden kann. In der Praxis wird dann häufig:

    • eine verlängerte Räumungsfrist (§ 721 ZPO) gewährt: Die Frist beträgt in der Regel 3 bis 6 Monate ab Räumungsurteil. Sind vor allem minderjährige Kinder oder ältere Personen betroffen, kann das Gericht die Frist länger ansetzen, allerdings darf sich die Räumungsfrist nicht auf mehr als ein Jahr belaufen (§ 721 Abs.5)
    • oder ein Vollstreckungsschutz (§ 765a ZPO) in Betracht gezogen: Die Familie muss hierfür einen Härtefallantrag stellen und dies bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Zwangsräumung tun, wobei strenge Voraussetzungen gelten.

    Besonders bei Kleinkindern oder schulpflichtigen Kindern wird auf soziale Folgen Rücksicht genommen, auch wenn die rechtliche Grundlage für die Zwangsräumung besteht.

    VII. Wie lange Zeit zum Ausziehen nach Räumungsklage?

    Unterliegt man im Verfahren der Räumungsklage vor Gericht, ist man nun endgültig zum Ausziehen verpflichtet, was durch Zwangsräumung erreicht wird, wenn der Mieter sich weigert. Zwischen Urteil und Zwangsvollstreckung liegen in der Regel 4-6 Wochen. Auf Antrag des Vermieters wird ein Gerichtsvollzieher herangezogen, der ein Umzugsunternehmen beauftragt, die Wohnung zu räumen. In der Folge muss der Mieter die Schlüssel aushändigen oder die Schlösser werden ausgetauscht.

    Ist man eine der steigenden Räumungsklage und keine neue Wohnung Fälle, bleibt nur bei Freunden oder Familienmitgliedern unterzukommen oder soziale Einrichtungen aufzusuchen.

    Wendet der Vermieter selbst Gewalt an, um den Mieter aus seinem Eigentum zu entfernen, wird die Frage: „Wie weit darf man bei Notwehr gehen?” interessant, die in unserem Beitrag zu den Grenzen des Notwehrrechts beleuchtet wird.

    Räumungsklage und keine neue Wohnung

    VIII. Fazit

    Die Räumungsklage ist ein rechtliches Mittel, das vor allem in Zeiten von Wohnungsknappheit besondere Brisanz erhält. Räumungsklage und keine neue Wohnung, muss nicht zwingend den sofortigen Auszug bedeuten, doch die Hürden für einen Härtefall sind hoch. Rechtlich besteht ein gewisser Schutz, doch dieser greift nur unter engen Bedingungen, wobei Gerichte insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, wohlwollend für den Mieter entscheiden können.

    Doch auch für den Vermieter ist die Zwangsräumung kein beliebtes Mittel, da sie ein langwieriges Verfahren mit hohen Prozesskosten bedeutet, auf deren Erstattung sich der Kläger selbst bei Erfolg vor Gericht nicht immer verlassen kann.

    IX. FAQ - Räumungsklage und keine neue Wohnung

    Kann der Mieter glaubhaft machen, dass er sich ernsthaft um Ersatzwohnraum bemüht hat, aber nichts gefunden hat, kann das einen Härtefall nach § 574 BGB darstellen. In diesem Fall kann das Gericht die Kündigung aufheben oder die Räumung verzögern.

    Ein Härtefall liegt vor, wenn dem Mieter der Umzug unzumutbar ist – etwa wegen Krankheit, fehlendem Ersatzwohnraum oder der Versorgung von Kindern. Entscheidend ist, dass der Mieter seine Situation gut dokumentiert.

    Nein, die allgemeine Wohnungsnot reicht nicht aus. Der Mieter muss konkret nachweisen, dass er trotz ernsthafter Bemühungen keine angemessene Wohnung finden konnte.

    Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten (§ 91 ZPO). Ist der Mieter zahlungsunfähig, bleibt der Vermieter in vielen Fällen auf den Kosten sitzen.

    [1] Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2021, § 543 BGB Rn. 102 ff.

    [2] BeckOK BGB/Börstinghaus, 68. Ed. 2025, § 574 Rn. 10 ff.

    [3] Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 91 Rn. 6 ff.

    [4] Schmidt-Futterer/Streyl, 16. Aufl. 2024, BGB § 546 Rn. 125

    [5] BeckOK MietR/C. Schultz-Altendorf, 40. Ed. 1.5.2025, BGB § 562b Rn. 37

    [6] BeckOK BGB/Börstinghaus, § 574 Rn. 11 ff.

    [7] MüKoZPO/Heßler, 6. Aufl. 2020, § 765a ZPO Rn. 27 ff.

    [8] Schätzung beruhend auf den gesetzlichen Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz (§ 34 GKG i. V. m. Kostenverzeichnis) sowie dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§§ 2, 13 RVG i. V. m. Vergütungsverzeichnis.

    [9] BGH, Urt. v. 16.2.2005 – VIII ZR 6/04, NJW 2005, 1499

    [10] AG Hamburg Urt. v. 15.6.2018 – 49 C 344/17, BeckRS 2018, 29593

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    Max Scherer

    Jurawelt Redaktion

    Max Scherer

    Studium:

    • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
    • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
    • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

    Jurawelt:

    • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
    Ein Kommentar
    • Antworten
      November 4, 2025, 5:46 p.m.

      Das in der sogenannten (deutschen) Demokratie Menschen auch unverschuldet in die Obdachlosigkeit geräumt werden können, beispielsweise, weil Behörden Fehler machen (Jobcenter versäumt Zahlungstermine), ist eine Schande für Land und natürlich den Begriff.
      Das die sog. “demokratischen Parteien” dieses Problem nicht angehen oder nicht angehen wollen, zeugt davon, das der Begriff “Demokratie” ebenso verbraucht ist, wie Sozialismus und Kommunismus und Artikel 1 GG eine leere Worthülse ist, die tagtäglich durch die Realität widerlegt wird.

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