Die Kündigung der Mietwohnung liegt im Briefkasten, der Auszugstermin rückt näher, doch alle Wohnungsanfragen bleiben unbeantwortet, jede Besichtigung endet mit einer Absage. Und plötzlich steht man da: Räumungsklage und keine neue Wohnung, was nun?
In Zeiten knappen Wohnraums ist das längst kein Einzelfall mehr, denn immer häufiger landen solche Fälle als Räumungsklage vor Gericht. Doch was genau bedeutet das für Mieter und Vermieter? Welche Rechte bestehen und greift der Härtefallschutz? Und was passiert eigentlich wenn Kinder betroffen sind?
In manchen Fällen kann eine erfolglose Wohnungssuche zu einem Härtefall führen. Dieser Beitrag zeigt, wie das Verfahren der Räumungsklage abläuft, welche rechtlichen Hürden es gibt, wer die Kosten trägt und wann das Gesetz den Mieter schützt. Wer verstehen will, was zwischen Kündigung und Zwangsräumung rechtlich geschieht, findet hier Antworten.


Das in der sogenannten (deutschen) Demokratie Menschen auch unverschuldet in die Obdachlosigkeit geräumt werden können, beispielsweise, weil Behörden Fehler machen (Jobcenter versäumt Zahlungstermine), ist eine Schande für Land und natürlich den Begriff.
Das die sog. “demokratischen Parteien” dieses Problem nicht angehen oder nicht angehen wollen, zeugt davon, das der Begriff “Demokratie” ebenso verbraucht ist, wie Sozialismus und Kommunismus und Artikel 1 GG eine leere Worthülse ist, die tagtäglich durch die Realität widerlegt wird.