Auszug aus dem Koalitionsvertrag vom 09. April 2025
Um die „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende zu erreichen, werden neben zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende geöffnet. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen wird gestärkt. Damit auch Auszubildende profitieren können, werden Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt. Der Wohnungsbau soll aus den Beihilfevorschriften der EU ausgenommen werden. Das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert, die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden. Das Wohngeld wird gemeinsam mit den Ländern vereinfacht.