WG-Garantie kommt – aber was heißt das konkret?

Kaum bezahlbarer Wohnraum, überfüllte Bewerbungen auf jedes WG-Zimmer und Kaltmieten jenseits der 500 Euro: Die Realität vieler junger Menschen in deutschen Städten ist zum politischen Thema geworden. Nun hat die neue Bundesregierung die WG-Garantie in ihren Koalitionsvertrag geschrieben – doch was steht dort wirklich?

Fakt im Koalitionsvertrag:
Um eine WG-Garantie für Auszubildende und Studierende zu erreichen, sollen Förderbestimmungen für den Belegungsankauf geöffnet, in „Junges Wohnen“ investiert und genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt offen.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag vom 09. April 2025

Um die „WG-Garantie“ für Auszubildende und Studierende zu erreichen, werden neben zusätzlichen Investitionen in Junges Wohnen die Förderbestimmungen für den Belegungsankauf von Wohnraum für Auszubildende und Studierende geöffnet. Der Verbraucherschutz zur Durchsetzung von Mieterrechten für junge Menschen wird gestärkt. Damit auch Auszubildende profitieren können, werden Beratungskompetenzen in einer Anlaufstelle für Auszubildenden-Wohnen auf Bundesebene gebündelt. Der Wohnungsbau soll aus den Beihilfevorschriften der EU ausgenommen werden. Das genossenschaftliche Wohnen wird weiter gefördert, die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden. Das Wohngeld wird gemeinsam mit den Ländern vereinfacht.

1. WG-Garantie im Koalitionsvertrag – ein Versprechen mit Spielraum

Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat sich das Ziel gesetzt, eine sogenannte WG-Garantie für Auszubildende und Studierende umzusetzen. In der Praxis soll das heißen: mehr bezahlbare Wohnungen, gezielte Förderung von Trägern, Entbürokratisierung der Förderprogramme und mehr genossenschaftlicher Wohnungsbau.

Was die WG-Garantie dabei genau umfasst, bleibt bewusst vage. Weder wird ein Mietpreis genannt, noch eine konkrete Plattform oder Anspruchsgrundlage definiert. Klar ist nur: Die Maßnahmen sollen in die Wohnraumschaffung für junge Menschen münden – wie schnell und wie verbindlich, bleibt abzuwarten.

2. WG-Garantie als Juso-Forderung – die 400-Euro-Idee

Weit konkreter ist, was die Jusos in ihrem Jugendwahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 fordern – wenn auch bislang ohne gesetzliche Grundlage. Ihr Modell: Jede*r Studierende und Auszubildende soll ein WG-Zimmer für höchstens 400 Euro erhalten. Wer mehr zahlt, soll die Differenz vom Staat erstattet bekommen – unabhängig von BAföG oder Einkommen der Eltern.

Dafür schlagen die Jusos eine digitale Plattform nach dem Vorbild von „Conny“ vor. Dort könnten Mietverträge geprüft und Mietsenkungen durchgesetzt werden. Falls selbst nach Anwendung der Mietpreisbremse über 400 Euro Miete zu zahlen sind, soll eine staatliche Erstattung erfolgen – unbürokratisch und pauschal.

Wichtig:
Die 400-Euro-Mietgrenze ist bisher keine gesetzlich festgelegte Schwelle, sondern eine politische Forderung der SPD-Nachwuchsorganisation – nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags.

Juso-Vorschlag:
Zuschüsse zur Miete, elternunabhängiges BAföG, verpflichtender Anteil öffentlich geförderter Wohnungen (20 %) und ein digitales Beschwerdeportal für Wuchermieten.

3. Ein Anfang – aber kein Automatismus

Rechtlich betrachtet steht die WG-Garantie bislang unter Vorbehalt: Der Koalitionsvertrag formuliert ein Ziel, aber kein einklagbares Recht. Weder Mietpreisdeckelungen noch Zuschüsse sind derzeit Gesetz – ebenso wenig wie die Plattformlösung der Jusos. Was jedoch als Signal zählt: Der Begriff WG-Garantie ist erstmals Bestandteil eines Regierungsvertrags. Damit wird er politisch aufgewertet – auch wenn konkrete Regelungen noch fehlen.

Ob daraus ein bundesweiter Rechtsanspruch oder ein Modellprojekt wird, hängt maßgeblich von künftiger Gesetzgebung und der haushaltspolitischen Bereitschaft ab. Vor allem die Finanzierung über den Bundeshaushalt steht zur Diskussion. Und: Die Skepsis vieler Vermieter gegenüber staatlicher Preisgrenzen dürfte nicht spurlos bleiben.

4. Fazit: WG-Garantie – Begriff mit Potenzial, aber noch ohne Programm

Die WG-Garantie ist politisch gesetzt – aber noch keine juristisch belastbare Regelung. Was Jusos längst als 400-Euro-Garantie fordern, ist im Koalitionsvertrag der Regierung bislang nur als Förderauftrag angelegt. Der Begriff signalisiert einen Wandel im politischen Umgang mit studentischem Wohnen – aber wie verbindlich dieser Wandel ausfällt, wird sich erst zeigen. Jurawelt wird die weitere Entwicklung rund um die WG-Garantie kontinuierlich verfolgen.

Mehr zum Koalitionsvertrag 2025:

Die WG-Garantie ist nur ein Baustein der aktuellen Regierungsvorhaben. Auch in anderen Bereichen verspricht der Koalitionsvertrag tiefgreifende Veränderungen – mit Folgen für Millionen Menschen. Diese Beiträge auf Jurawelt geben einen fundierten Überblick:

  • Neue Grundsicherung
    Was kommt nach dem Bürgergeld? Der Koalitionsvertrag plant eine Reform mit neuem Namen – und alter Härte.
  • Mütterrente 3
    Drei Rentenpunkte für alle: Wer künftig von der geplanten Mütterrente profitiert und warum sie politisch umstritten ist.
  • Überstunden steuerfrei
    Was wirklich steuerfrei wird – und für wen: Eine kritische Analyse der geplanten Überstundenregelung.
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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter