Kaum eine Abgabe ist so unscheinbar wie die Grundsteuer – und doch hat sie das Potenzial, Nebenkostenabrechnungen spürbar in die Höhe zu treiben. Dass Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen dürfen, ist zwar rechtlich zulässig, aber nur unter einer Bedingung: Es muss im Mietvertrag geregelt sein.
Doch was bedeutet das in der Praxis? Wie wird die Grundsteuer korrekt verteilt? Und was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2025, wenn Kommunen mit neuen Hebesätzen kalkulieren und alte Bewertungsgrundlagen ersetzt werden?
Zwischen Vertragsklausel, Wohnfläche und Nachberechnung wird die Frage „Grundsteuer Mieter oder Vermieter?“ zur echten Gratwanderung. Und wer glaubt, die Umlage sei eine reine Formsache, irrt gewaltig: Leerstand, Mischnutzung und fehlerhafte Abrechnungen können die Rechtslage schnell kippen – auch rückwirkend.
Dieser Beitrag erklärt unter welchen Voraussetzungen man die Grundsteuer auf Mieter umlegen kann, welche Fehler regelmäßig passieren – und warum es sich lohnt, genau hinzuschauen. Sowohl für Vermieter mit Verantwortung als auch für Mieter mit Fragen.
Mal ehrlich, wie kann es eigentlich sein, dass Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen dürfen?
Ich meine, das ist doch eine Steuer auf den Besitz der Immobilie also etwas, das den Eigentümer betrifft. Warum soll dann der Mieter dafür zahlen, obwohl er gar nichts besitzt? Das klingt für mich total absurd. Der Staat will Eigentum besteuern, und am Ende landet die Rechnung beim Mieter? Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Vielen Dank für die schönen Beitrag und ich freue mich auf Ihre Antwort!