Grundsteuer auf Mieter umlegen: Grundsteuerreform 2025

Kaum eine Abgabe ist so unscheinbar wie die Grundsteuer – und doch hat sie das Potenzial, Nebenkostenabrechnungen spürbar in die Höhe zu treiben. Dass Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen dürfen, ist zwar rechtlich zulässig, aber nur unter einer Bedingung: Es muss im Mietvertrag geregelt sein.

Doch was bedeutet das in der Praxis? Wie wird die Grundsteuer korrekt verteilt? Und was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2025, wenn Kommunen mit neuen Hebesätzen kalkulieren und alte Bewertungsgrundlagen ersetzt werden?

Zwischen Vertragsklausel, Wohnfläche und Nachberechnung wird die Frage „Grundsteuer Mieter oder Vermieter?“ zur echten Gratwanderung. Und wer glaubt, die Umlage sei eine reine Formsache, irrt gewaltig: Leerstand, Mischnutzung und fehlerhafte Abrechnungen können die Rechtslage schnell kippen – auch rückwirkend.

Dieser Beitrag erklärt unter welchen Voraussetzungen man die Grundsteuer auf Mieter umlegen kann, welche Fehler regelmäßig passieren – und warum es sich lohnt, genau hinzuschauen. Sowohl für Vermieter mit Verantwortung als auch für Mieter mit Fragen.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

I. Was ist die Grundsteuerreform 2025? Kurz & einfach erklärt

Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Modell: Die Grundsteuer wird anhand aktueller Grundstückswerte berechnet. Die Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 haben ausgedient.

Wie wird gerechnet?
Die neue Formel lautet: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Dabei legen die Gemeinden weiterhin die Hebesätze fest – und können sie anpassen.

Einführung der Grundsteuer C
Für baureife, unbebaute Grundstücke dürfen Städte künftig einen besonders hohen Hebesatz ansetzen – um Spekulation mit Bauland zu erschweren.

Regionale Unterschiede
Die Reform gilt nicht bundesweit. Einige Bundesländer nutzen stattdessen eigene Bewertungsmodelle dank der Öffnungsklausel im Grundgesetz.

Neuerungen für Mieter
Wird die Grundsteuer erhöht und ist sie laut Mietvertrag umlagefähig (vgl. § 2 Nr. 1 BetrKV), können höhere Kosten auf die Mieter zukommen.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Die Grundsteuerreform 2025 ist nicht bloß eine steuerpolitische Maßnahme – sie geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Bereits 2018 erklärten das BVerfG die veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig, da sie gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 I GG verstießen.

Der Grund: Vergleichbare Immobilien wurden steuerlich unterschiedlich behandelt – das war mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar. 2

II. Was ist die Grundsteuer?

Grundsteuer Definition:

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Grundbesitz, die auf Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie auf Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden (vgl. § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) i. V. m. § 556 BGB). Die gesetzliche Grundlage bildet das Grundsteuergesetz (GrStG).

Drei Varianten der Grundsteuer 2025:

Abhängig von der Nutzung unterscheidet das Gesetz drei Typen mit unterschiedlichen Zielen und Wirkungen.

  • Grundsteuer A
    Gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen – etwa Äcker, Wiesen oder Waldflächen.

  • Grundsteuer B
    Erfasst bebaute und bebaubare Grundstücke und betrifft damit insbesondere Wohnimmobilien wie Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen.

  • Grundsteuer C (ab 2025)
    Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke und ermöglicht es den Kommunen, über erhöhte Hebesätze gezielt gegen das Horten von Bauland vorzugehen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei gesetzlich festgelegten Schritten:

  1. Grundsteuerwert
    (seit 2025 anstelle des bisherigen Einheitswerts) – wird vom zuständigen Finanzamt auf Grundlage der Grundstücksdaten neu festgestellt.

  2. Steuermessbetrag
    Berechnet durch Multiplikation des Grundsteuerwerts mit der Steuermesszahl gemäß §§ 14, 15 GrStG:
    Steuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl

  3. Hebesatz der Gemeinde
    Jede Kommune legt ihren eigenen Hebesatz fest.
    Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz

III. Darf man die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Die Antwort lautet: Ja – aber nicht automatisch.

Wer die Grundsteuer auf Mieter umlegen will, braucht eine klare vertragliche Grundlage. Die rechtliche Erlaubnis ergibt sich aus § 556 I BGB, wonach Mieter und Vermieter vereinbaren können, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.

Welche Kosten dazugehören, konkretisiert § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV): Die Grundsteuer zählt ausdrücklich zu den umlagefähigen Posten.

Achtung:
Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umlegbar – auch nicht nachträglich. Eine einseitige Änderung zu Lasten des Mieters ist unzulässig.

In der Praxis genügt es häufig, wenn im Vertrag pauschal auf die Geltung der Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Sollen jedoch zusätzlich Kosten umgelegt werden, die nicht in der BetrKV aufgeführt sind, ist hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung erforderlich.

IV. Grundsteuer auf Mieter umlegen in der Nebenkostenabrechnung

Wie die Grundsteuer abgerechnet wird, regelt das Gesetz nicht im Detail und genau hier passieren häufig Fehler: Fehlerhafte Verteilerschlüssel, fehlende Umlagevereinbarungen oder unsaubere Trennungen bei gemischter Nutzung führen regelmäßig zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Rückforderungen.

Reine Wohnnutzung

In einem reinen Wohnhaus wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt, indem sie nach Wohnfläche verteilt wird. Auch Betriebskosten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

Soll stattdessen ein anderer Umlageschlüssel verwendet werden – etwa nach der Anzahl der Personen im Haushalt oder nach Wohneinheiten – muss auch das ausdrücklich im Mietvertrag geregelt sein.

Gemischte Nutzung

In Immobilien mit Wohn- und Gewerbeflächen gilt besondere Vorsicht: Gewerbeeinheiten verursachen regelmäßig höhere Grundsteuerbeträge, die nicht ungeprüft auf Wohnungsmieter abgewälzt werden dürfen.

Eine gemeinsame Abrechnung ist nur zulässig, solange die Mehrbelastung der Wohnmieter 10 % nicht übersteigt. 3 Wird diese Schwelle überschritten, muss die Grundsteuer getrennt nach Nutzungsart berechnet werden – sonst droht eine unzulässige Benachteiligung der Wohnmieter.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Ein Vermieter besitzt ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 250 Quadratmetern Wohnfläche. Die jährliche Grundsteuer beträgt 500 Euro. Eine Mieterin bewohnt darin eine Wohnung mit 100 Quadratmetern.

Es ergibt sich für sie folgender Anteil:
500 Euro × (100 m² / 250 m²) = 200 Euro jährlich.

Diese 200 Euro dürfen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieterin umgelegt werden – aber nur, wenn eine gültige Umlagevereinbarung im Mietvertrag besteht.

Stellplätze, Garagen und Sonderflächen

Grundsteuer auf Mieter umlegen heißt auch: nur dort, wo es sachlich und rechtlich zulässig ist. Betrifft die Steuer z. B. Garagen oder Stellplätze, dürfen diese Kosten nur den Mietern auferlegt werden, die die Flächen auch tatsächlich nutzen – nicht etwa pauschal allen.

Leerstand

Bleiben Einheiten im Haus leer, darf die Grundsteuer für unvermietete Flächen nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Der Eigentümer trägt diesen Anteil selbst. Wer als Vermieter mit unverschuldetem Leerstand zu kämpfen hat – etwa durch Hochwasser oder Brandschäden – kann laut § 33 GrStG bei der Gemeinde einen Erlass oder eine Minderung der Grundsteuer beantragen.

V. Nachberechnung und Rückwirkung: Wann ist die Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umlegbar?

Die Grundsteuer auf Mieter umlegen zu dürfen, setzt nicht nur eine gültige Vertragsklausel voraus – auch die Abrechnungsfristen sind gesetzlich klar geregelt.

Gemäß § 556 III BGB muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen. Verpasst der Vermieter diese Frist, darf er keine Nachforderungen mehr stellen – selbst wenn die Grundsteuer zwischenzeitlich gestiegen ist. Die Grundsteuer ist dann nicht mehr auf den Mieter umlegbar.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat, etwa weil der neue Grundsteuerbescheid erst verspätet vom Finanzamt erlassen wurde. In diesem Fall hat der Vermieter ab Zugang des Steuerbescheids ein Zeitfenster von drei Monaten, um die Grundsteuer Umlage auf Mieter nachzuholen.

Achtung:
Nachforderungen dürfen nur jene Mieter treffen, die im betreffenden Zeitraum auch tatsächlich im Objekt gewohnt haben. Eine rückwirkende Umlage auf neue Mieter ist nicht zulässig.

Grundsteuer auf Mieter umlegen

Ein Neubau wird zum 01.01.2021 bezogen. Der Grundsteuerbescheid folgt aber erst am 01.06.2023.

In diesem Fall kann der Vermieter die Grundsteuer für 2021 nachfordernbis spätestens 01.09.2023.

Verpasst er auch diese Frist, ist die Grundsteuer nicht mehr umlagefähig – selbst wenn sie formal zu den Betriebskosten i. S. d. § 2 Nr. 1 BetrKV zählt.

VI. Was kann man tun wenn der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen will?

Nicht jede Nebenkostenposition ist in Stein gemeißelt – schon gar nicht bei der Grundsteuerreform 2025, die Bewegung in viele Abrechnungen bringt. Doch was tun, wenn plötzlich ein neuer oder höherer Betrag auf der Nebenkostenabrechnung auftaucht?

Mietvertrag prüfen

Die Grundsteuer auf Mieter umlegen darf der Vermieter nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Gibt es dort einen Hinweis auf die Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV)? Dann ist die Umlage zulässig. Fehlt dieser Bezug, musst du die Grundsteuer nicht zahlen.

Rechenweg kontrollieren

Nicht alles, was in der Abrechnung steht, stimmt auch. Ist dein Anteil an der Grundsteuer korrekt berechnet – zum Beispiel im Verhältnis zur Wohnfläche? Wurden Stellplätze oder leerstehende Wohnungen fälschlich mit einbezogen? Gerade bei größeren Häusern lohnt ein genauer Blick.

Abrechnungsfristen beachten

Selbst wenn alles korrekt wäre: Nachforderungen verlieren ihre Wirkung, wenn sie nicht rechtzeitig eingehen. Laut § 556 III BGB hat der Vermieter genau ein Jahr Zeit – es sei denn, der Grundsteuerbescheid kam verspätet vom Finanzamt. Dann gilt es die 3-Monats-Frist zu beachten.

Widerspruch einlegen

Liegen Fehler vor, kann innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Widerspruch eingelegt werden. Danach sind Einwände in der Regel ausgeschlossen – selbst bei gravierenden Abrechnungsfehlern.

Kann man die Grundsteuer steuerlich absetzen als Mieter?
Leider nein. Für Mieter zählen sie zu den nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten. Nur Vermieter können die nicht umgelegte Grundsteuer als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen.

VII. Fazit

Die Grundsteuer auf Mieter umlegen zu dürfen, ist im Mietrecht klar verankert – doch zwischen Theorie und Praxis liegen häufig handwerkliche Fehler, veraltete Verträge oder missverständliche Abrechnungen. Die Rechtslage ist eindeutig: Nur bei einer wirksamen Vereinbarung im Mietvertrag darf der Vermieter die Grundsteuer als Bestandteil der Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Mit der Grundsteuerreform 2025 steigen die Risiken für Ungenauigkeit. Neue Bewertungsverfahren, abweichende Landesregelungen und teils drastisch angehobene Hebesätze machen eine fehlerfreie Abrechnung anspruchsvoller denn je. Deshalb gilt: Wer als Vermieter korrekt umlegt, muss vor allem sorgfältig und transparent kalkulieren. Wer als Mieter nicht blind vertraut, sondern prüft, fragt und widerspricht, wenn nötig, schützt sich vor ungerechtfertigten Nachzahlungen.

Denn die Grundsteuer mag auf dem Papier nur ein Posten sein – bei Fehlern wird sie aber schnell zur Streitfrage.

VIII. FAQ zum Thema “Grundsteuer auf Mieter umlegen”

Mit Inkrafttreten der Grundsteuerreform 2025 wird der Grundsteuerwert bundesweit neu berechnet. Die neue Grundsteuermesszahl beträgt grundsätzlich 0,34 ‰. Für Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) gilt ein reduzierter Satz von 0,31 ‰. Allerdings nutzen einige Bundesländer wie Hamburg eigene Modelle – dort liegt die Messzahl nach dem Flächenmodell sogar bei 0,70 ‰. Ob die Belastung steigt, hängt von Lage, Nutzung und Hebesatz ab.

Ja, potenziell schon – denn die alten Einheitswerte sind passé. Ab 2025 wird der aktuelle Wert der Immobilie berücksichtigt. Damit kann es insbesondere in stark gestiegenen Lagen zu höheren Grundsteuerbeträgen kommen – unabhängig vom Baujahr.

Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich an das Finanzamt überwiesen.

Das ist stark vom Bundesland, dem örtlichen Hebesatz und dem Wert der Immobilie abhängig. Regionales Beispiel aus Hamburg: Für ein Grundstück in guter Lage mit 500 m² werden ca. 10 Euro fällig, für ein Haus mit 100 m² Grundfläche zusätzlich 20 Euro – insgesamt also rund 30 Euro Grundsteuer im Jahr.

Ja. Im neuen Ertragswertverfahren fließt die sogenannte Restnutzungsdauer in die Bewertung ein. Ältere Häuser mit höherem Abschreibungsbedarf können so einen niedrigeren Gebäudeanteil im Grundsteuerwert aufweisen – was die Steuerlast mindern kann.

Meist über die Nebenkostenabrechnung, anteilig anhand der Wohnfläche (§ 556a I BGB). Andere Verteilerschlüssel (z. B. nach Personenanzahl) sind zulässig, wenn im Mietvertrag geregelt.

Nein. Auch wenn Mieter die Grundsteuer über die Nebenkosten tragen, können sie diese nicht steuerlich geltend machen. Vermieter hingegen können nicht umgelegte Grundsteuer als Werbungskosten ansetzen.

Die Grundsteuer für leerstehende Wohnungen darf nicht auf die verbleibenden Mieter umgelegt werden. Sie ist vom Vermieter zu tragen.

Ja – bei unverschuldetem Leerstand, hohen Denkmalschutzauflagen oder erheblichen Mietausfällen kann ein (Teil-)Erlass der Grundsteuer bei der Gemeinde beantragt werden (§ 33 GrStG). Dies betrifft jedoch ausschließlich den Eigentümer

Quellen:

  1. BVerfG Urteil vom 10 April 2018 Az. 1 BvL 11/14 u.a.
  2. BGH Urteil vom 8. März 2006 Az. VIII ZR 78/05
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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
Ein Kommentar
  • Antworten
    Juli 2, 2025, 12:31 pm

    Mal ehrlich, wie kann es eigentlich sein, dass Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen dürfen?
    Ich meine, das ist doch eine Steuer auf den Besitz der Immobilie also etwas, das den Eigentümer betrifft. Warum soll dann der Mieter dafür zahlen, obwohl er gar nichts besitzt? Das klingt für mich total absurd. Der Staat will Eigentum besteuern, und am Ende landet die Rechnung beim Mieter? Wo bleibt da die Gerechtigkeit?

    Vielen Dank für die schönen Beitrag und ich freue mich auf Ihre Antwort!

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