GEZ: Beitragshöhe, Befreiung und Gerichtsurteile

Vor der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 2013 war die sogenannte Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, dafür verantwortlich die damals noch geräteabhängige Rundfunkgebühr einzutreiben. Mittlerweile heißt diese Abgabe Rundfunkbeitrag und wird pro Haushalt erhoben, weitläufig aber noch immer als „GEZ“ bezeichnet, was den Beitrag meint, den jeder Haushalt in Deutschland grundsätzlich zu zahlen hat, um das öffentliche-rechtliche Rundfunkangebot zu finanzieren.

Warum dieser aktuell bei 18,36 € pro Monat liegt, unter welchen Umständen eine Befreiung oder Ermäßigung in Betracht kommt und ob er überhaupt rechtens ist, erklärt der Beitrag.

Auf einen Blick: 

  • Höhe: Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 € pro Monat. Ob die, ursprünglich für den 01.01.2025 geplante, Erhöhung auf 18,94 € noch kommt ist noch offen.
  • Pflicht: Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person: in WGs oder Familien fällt der Beitrag nur einmal an.
  • Befreiung/Ermäßigung: Befreiung oder Ermäßigung ist bei bestimmten Sozialleistungen, sehr geringem Einkommen (Härtefall) oder Schwerbehinderung möglich.
  • Rechtmäßigkeit: Die Gerichte halten den Rundfunkbeitrag im Grundsatz für verfassungsgemäß.

I. Was kostet die GEZ ab 2025?

Die wichtigste Frage zu Beginn: Was kostet die GEZ ab 2025? Der Rundfunkbeitrag beträgt aktuell 18,36 € pro Monat, obwohl eigentlich eine Erhöhung ab dem 01.01.2025 auf 18,94 € geplant war, die aber bislang nicht umgesetzt wurde, da die nötige Zustimmung der Bundesländer fehlt. Eine Klage von ARD und ZDF mit dem Ziel, die geplante Erhöhung doch noch durchzusetzen, liegt aktuell beim Bundesverfassungsgericht in Karslruhe. 1

Der Rundfunkbeitrag wird genutzt, um zusammen mit Werbeeinnahmen und sonstigen Einkünften den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren. 2 Er ist nicht etwa pro Person zu entrichten, sondern pro Wohnung, das heißt, wer in einer Wohngemeinschaft oder zusammen mit Partnern oder Familienmitgliedern lebt, muss die GEZ nur einmal bezahlen. 3

Aktuell (Stand: November 2025) werden folgende Angebote mit den Rundfunkgebühren finanziert: 

  1. ARD Radio- und Fernsehsendeanstalten:
  • ARD alpha (Bildungskanal)

  • Bayrischer Rundfunk (BR)

  • Hessischer Rundfunk (HR)

  • Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)

  • Norddeutscher Rundfunk (NDR)

  • Radio Bremen (radiobremen)

  • Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)

  • Saarländischer Rundfunk (SR)

  • Südwestrundfunk (SWR)

  • Westdeutscher Rundfunk (WDR)

2. Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)

3. Deutschlandradio

4. Gemeinschaftsproduktionen von ARD und ZDF

  • ARTE
  • „funk“
  • KI.KA
  • PHOENIX
  • 3Sat

II. GEZ Befreiung: können Sie sich befreien lassen?

Der Rundfunkbeitrag muss also grundsätzlich von jedem Haushalt gezahlt werden und dies unabhängig davon, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in diesem auch tatsächlich genutzt wird. Bestimmte Gruppen können sich allerdings von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist.

1. Bezug von Sozialleistungen

Der häufigste Fall einer Befreiung von der Beitragspflicht ist der Bezug von Sozialleistungen. Befreien lassen können sich Bezieher folgender Leistungen:

  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (§ 267 Abs. 1)
  • Pflege­geld/Teilhabegeld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften
  • Hilfe zur Pflege (7. Kapitel, SGB XII) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG

Ausnahmsweise kann auch ohne den Bezug von Sozialleistungen eine Befreiung erfolgen, wenn ein Antrag als besonderer Härtefall gestellt wird. Stattgegeben wird diesem, wenn das Einkommen den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrages übersteigt.

Auch Studierende, die von einer Bafög-Förderung ausgeschlossen sind, weil sie sich in einem Zweitstudium befinden oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben, können einen solchen Härtefallantrag stellen.

Ebenso kann ein eigentlich Anspruchsberechtigter sich befreien lassen, wenn auf bestimmte Sozialleistungen freiwillig verzichtet wird.

…sofern die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen.

2. Wann müssen Rentner keine GEZ zahlen?

Für viele Rentner können die insgesamt 220,32 €, die für die GEZ im Jahr anfallen, zu einer erheblichen Belastung werden. Auch für sie ist allerdings eine Befreiung nur unter den oben genannten Umständen möglich. Für ältere Menschen besonders relevant sind die Befreiungen aufgrund von Unterbringung in einem Pflegeheim, Bezug von Grundsicherung oder die Härtefallregelung, wenn die Rente entsprechend gering ausfällt.

Mehr zum Thema Rente lesen Sie in unseren Beiträgen zur Mütterrente 3 oder der Rentenerhöhung 2025.

GEZ
Unter Umständen können sich Rentner von der GEZ-Beitragspflicht befreien lassen.

3. Bei welchem Einkommen muss ich keine GEZ zahlen?

Wie bereits erwähnt, kann bei einem sehr geringen Einkommen eine Härtefallbefreiung beantragt werden, wenn das Einkommen abzüglich des sozialen Bedarfs weniger als der monatliche Beitrag von 18,36 € beträgt.

Wie hoch der soziale Bedarf 2025 ist, sehen Sie hier: 4

Regelbedarfsstufe Für wen?  Monatlicher Bedarf 2025
Stufe 1 Alleinstehende / Alleinerziehende 563 €
Stufe 2 Ehe- oder Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft 506 €
Stufe 3 Volljährige (18–24) ohne eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern 451 €
Stufe 4 Kinder / Jugendliche 14–17 Jahre 471 €
Stufe 5 Kinder 6–13 Jahre 390 €
Stufe 6 Kinder bis 5 Jahre 357 €

4. Ermäßigung

Auch die Entrichtung ermäßigter Gebühren ist unter Umständen möglich und sinnvoll, denn der ermäßigte Betrag liegt nur bei 6,12 €. Auf Antrag entlastet werden können schwerbehinderte Menschen, deren Behinderungsgrad sehr hoch ist (mindestens 80 bzw. 60 allein wegen einer schweren Sehbehinderung) und die wegen ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht oder kaum an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie blinde oder stark sehbehinderte Menschen und Gehörlose bzw. stark hörgeschädigte Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde.

5. Antrag auf Befreiung GEZ

Eine Befreiung von den Gebühren erfolgt nur auf Antrag, welcher online ausgefüllt und ausgedruckt bzw. bei der Behörde abgeholt werden kann und dann zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an den Beitragsservice geschickt werden muss, weshalb unbedingt abgewartet werden sollte, bis alle Nachweise vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird. Die Befreiung wirkt dann bis zu drei Jahre rückwirkend für den Zeitraum, ab dem der Befreiungsgrund bestand. Sie gilt solange, wie der Befreiungsgrund vorliegt, höchstens allerdings drei Jahre ab der Befreiung.

Achtung:

Eine Befreiung kann auch für andere Bewohner im gleichen Haushalt gelten. Sind Sie von der Beitragspflicht befreit, zahlt auch Ihr Ehe­partner, ein ein­ge­tragener Lebens­partner, Ihre Kinder bis zum 25. Lebens­jahr, sowie weitere voll­jährige Mit­be­wohner, wenn deren Ein­kommen und Ver­mögen bei der Ge­währung der Sozial­leistung be­rück­sichtigt wurden, keinen zusätz­lichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zu­sammen wohnen.

III. GEZ abmelden, ummelden, anmelden

Wichtig ist auch die Frage der Anmeldung beim Beitragsservice einer neu bezogenen Wohnung oder die Ummeldung nach einem Umzug.

Die erstmalige Anmeldung einer Wohnung kann per formlosen Schreiben oder über ein Antragsformular online erfolgen. Auf dem selben Weg erfolgt auch eine Ummeldung bei Umzug, sowie eine Abmeldung der Wohnung, falls sie nicht mehr beitragspflichtig ist. Feste Fristen gibt es hierfür nicht, da der Beitrag aber auch nachträglich ab dem Einzugsdatum gezahlt werden muss, lohnt sich ein Hinauszögern nicht.

Der Antrag muss an folgende Adresse geschickt werden: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

Achtung: Eine leerstehende Wohnung muss nicht angemeldet werden, wenn sie von niemandem bewohnt wird, sie nicht vermietet ist und für diese keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Andere rechtliche Fragen, die Sie bei einem Umzug zu beachten haben, wie z.B. wie Sie das Bürgergeld bei Umzug neu beantragen oder wie hoch die Nebenkosten pro Quadratmeter sein können, beleuchten unsere Beiträge.

IV. Ist der Rundfunkbeitrag rechtswidrig?

Aufgrund der Verpflichtung zur Zahlung, unabhängig von der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Angebote, wird die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags regelmäßig in Frage gestellt und beschäftigte verschiedene Gerichte in zahlreichen Verfahren in den vergangenen Jahren.

In der wichtigsten Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es das Grundgesetz erlaubt, Beiträge von denjenigen zu verlangen, die aus einem öffentlichen Angebot einen (auch nur möglichen) Vorteil haben. Beim Rundfunkbeitrag ist das schlicht die Möglichkeit, die Programme von ARD, ZDF & Co. zu empfangen, auch ohne dass sie tatsächlich genutzt werden oder gar kein Empfangsgerät besessen wird. Deshalb dürfen die Länder die Beitragspflicht an eine Wohnung sowie zusätzlich an betrieblich genutzte Räume knüpfen, weil dort typischerweise Rundfunk genutzt werden kann.
Allerdings wurde auch festgestellt: Für denselben Vorteil darf man nicht mehrfach zahlen, das heißt wer zum Beispiel mehrere Wohnungen hat, muss insgesamt höchstens einen vollen Rundfunkbeitrag leisten, weshalb seitdem Nebenwohnungen nicht mehr der Pflicht unterfallen.

Das ganze Urteil lesen Sie hier.

In diesem Jahr urteilte außerdem das Bundesverwaltungsgericht: „Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“. 5

Eine wichtige Entscheidung, da in jüngerer Vergangenheit vermehrt Klagen mit dem Anliegen erhoben worden, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde kein vielfältiges und ausgewogenes Programm mehr bieten und die Erhebung von Gebühren daher verfassungswidrig sein.

GEZ
Die Frage der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages landet regelmäßig vor deutschen Gerichten.

Aktuell: 

Am 19. November stimmte der Brandenburger Landtag als letztes Landesparlament für die größte Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit Jahrzehnten, was schon im Dezember spürbare Einschnitte im Angebot zur Folge hat: Die Zahl der Sparten- und Hörfunkprogramme wird deutlich reduziert, Info- und Bildungskanäle wie Phoenix, tagesschau24, ARD-alpha und ZDF-Info werden zusammengelegt, ebenso die Kulturkanäle Arte und 3sat. 6

Die Befreiung von der Beitragspflicht ist nur eine von vielen Begünstigungen, die Menschen mit Schwerbehinderung in Anspruch nehmen können. Welche weiteren Erleichterungen existieren, zeigt unser Beitrag zum Thema Schwerbehindertenausweis Vorteile.

V. Fazit

Auch wenn die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühr immer wieder vor Gericht in Frage gestellt wird, ist sie im Grundsatz verfassungskonform. Etwas anderes könne sich laut Bundesverwaltungsgericht erst ergeben, wenn die Meinungsvielfalt über einen längeren Zeitraum in schwerem Maße verfehlt würde. Ob die verweigerte Zustimmung der Länder zu einer Erhöhung aufrechterhalten werden darf, muss in Karlsruhe erst noch entschieden werden.

Wer sich die Beitragszahlung schon jetzt nicht mehr leisten kann, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Befreiung, eine Ermäßigung oder einen Härtefall vorliegen, denn der Antragsprozess an sich ist leicht, unkompliziert und wirkt rückwirkend.

Merklich verändern wird sich das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot ab dem 01. Dezember in jedem Fall.

VI. FAQ: Fragen zur GEZ

Der Rundfunkbeitrag beträgt im Jahr 2025 weiterhin 18,36 Euro pro Monat und wird pro Wohnung, nicht pro Kopf, erhoben. Eine  Erhöhung auf 18,94 Euro ab dem 1. Januar 2025 ist politisch vorerst gescheitert, darüber wird aber vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten.

Rentner müssen den Rundfunkbeitrag nicht zahlen, wenn sie bestimmte Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Hilfe zur Pflege bekommen oder wenn ihr Einkommen so niedrig ist, dass eine Härtefallbefreiung greift. In allen Fällen ist ein Befreiungsantrag beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nötig, dem die entsprechenden Bescheide beigefügt werden müssen.

Eine Befreiung kommt vor allem für Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG, Asylbewerberleistungen, Blindenhilfe) sowie für Personen mit sehr geringem Einkommen als Härtefall in Betracht. Auch Bewohner von Pflegeeinrichtungen und einige schwerbehinderte Menschen können auf Antrag befreit oder ermäßigt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist; verfassungswidrig war nur die frühere doppelte Beitragspflicht für Zweitwohnungen.

Quellen:

  1. vgl. Tagesschau, ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein, Stand: 19.11.2024  https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ard-zdf-klage-karlsruhe-100.html
  2. vgl. Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, §13. https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/RStV_22_nichtamtliche_Fassung_medienanstalten_final_web.pdf
  3. vgl. https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/index_ger.html
  4. vgl. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html
  5. vgl. https://www.bverwg.de/pm/2025/80
  6. vgl. WELT, Brandenburg stimmt als letztes Bundesland Rundfunkreform zu – mit CDU-Hilfe, Stand: 19.11.2025 https://www.welt.de/politik/deutschland/article691ddaeedca5d80035a0709e/nach-bsw-eklat-brandenburg-stimmt-als-letztes-bundesland-rundfunkreform-zu-mit-cdu-hilfe.html
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Max Scherer

Jurawelt Redaktion

Max Scherer

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
Ein Kommentar
  • Antworten
    Januar 8, 2026, 3:57 p.m.

    Ich bekomme Grundsicherung muss ich die GEZ BETZAHLEN???

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