Vor der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 2013 war die sogenannte Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, dafür verantwortlich die damals noch geräteabhängige Rundfunkgebühr einzutreiben. Mittlerweile heißt diese Abgabe Rundfunkbeitrag und wird pro Haushalt erhoben, weitläufig aber noch immer als „GEZ“ bezeichnet, was den Beitrag meint, den jeder Haushalt in Deutschland grundsätzlich zu zahlen hat, um das öffentliche-rechtliche Rundfunkangebot zu finanzieren.
Warum dieser aktuell bei 18,36 € pro Monat liegt, unter welchen Umständen eine Befreiung oder Ermäßigung in Betracht kommt und ob er überhaupt rechtens ist, erklärt der Beitrag.


Ich bekomme Grundsicherung muss ich die GEZ BETZAHLEN???