Schwerbehindertenausweis Vorteile: welche Begünstigungen gibt es?

Der Schwerbehindertenausweis dient als rechtlicher Nachweis für das Vorliegen einer Schwerbehinderung  und ermöglicht den Inhabern den Zugang zu speziellen Rechten und Vorteilen, die als Ausgleich für behinderungsbedingte Nachteile gewährt werden.1

Auf ihm wird der Grad der Behinderung (GdB) und andere Merkzeichen rechtssicher festgehalten, die mit bestimmten Vorzügen verknüpft sind, die über Steuereinsparungen, Erleichterungen im Arbeitsleben bis hin zu ermäßigten Eintrittspreisen reichen. Welche Schwerbehindertenausweis Vorteile existieren und wie Betroffene sie nutzen können, zeigt der Beitrag.

Schwerbehindertenausweis Vorteile

I. Key-Facts

  • Schwerbehindertenausweis = rechtssicherer Nachweis von GdB und Merkzeichen und oft Voraussetzung für Nachteilsausgleiche

  • Ab GdB 50 (Schwerbehinderung) können Vorteile bei Rente, Arbeit (Zusatzurlaub, Kündigungsschutz) und Steuern greifen

  • Merkzeichen (z. B. G, aG, H, Bl, RF) eröffnen zusätzliche Rechte wie Kfz-Steuer-Vorteile, ÖPNV-Begleitung oder Rundfunkbeitrags-Ermäßigung/Befreiung

II. Schwerbehindertenausweis Vorteile

Menschen mit einer Schwerbehinderung können verschiedene Nachteilsausgleiche zustehen, die primär für höhere Kosten, die durch die Einschränkung entstehen können und zum Beispiel für Medikamente, Pflegekräfte oder anderes aufgebracht werden müssen, ausgleichen sollen. Um diese staatlichen Begünstigungen wahrnehmen zu können, ist oft die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erforderlich.

1. Die wichtigsten Vorteile im Überblick: 

Niedrigeres Renteneintrittsalter

Nach § 37 SGB VI haben schwerbehinderte Menschen, die bei Beginn der Altersrente als schwerbehindert anerkannt sind und 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, bereits mit 65 Jahren einen Anspruch auf Rente.

Kindergeld im Erwachsenenalter

Ist die Schwerbehinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten und kann der Betroffene aufgrund dessen seinen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften, so haben dessen Eltern auch im höheren Alter ihres Kinders noch Anspruch auf Kindergeld, oft sogar solange noch eines der Elternteile lebt (§ 32 IV 1  Nr. 3 EstG).

Besonderer Kündigungsschutz

Menschen mit Schwerbehinderung genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Angestellten der Zustimmung des Integrationsamtes (§ 168 SGB IX), welche nicht erteilt wird, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz desselben Betriebs möglich und dem Arbeitgeber zumutbar ist (§ 172 I SGB IX), sowie die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung des Unternehmens vor einer Kündigung (§ 178 II 3 SGB IX).

Rundfunkbeitrag-Befreiung

Unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises können sich Betroffene bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen von der Pflicht, den Rundfunkbeitrag bezahlen zu müssen, befreien lassen. Wie genau dies funktioniert und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, zeigt unser Beitrag zur GEZ.

Besonderer Urlaubsanspruch

Schwerbehinderte Menschen haben nach § 208 I SGB IX einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen im Jahr, der sich erhöht oder verringert, wenn mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Woche gearbeitet wird.

BaföG-Verlängerung

Studierende mit einer Schwerbehinderung können unter Umständen die Ausbildungsförderung über die gesetzliche Förderungshöchstdauer hinaus beziehen, wobei auch hierbei die Vorlage des Schwerbehindertenausweises verlangt wird (§ 15 III BAföG). Bei Ermittlung des Einkommens der Eltern kann die Behinderung des Kindes in Rahmen eines zusätzlichen Härtefreibetrags berücksichtigt werden, was die Einkommensgrenze zugunsten des Beziehers verändert (§ 25 VI BaföG).

Steuerliche Vorteile

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben je nach Grad der Behinderung Anspruch auf steuerliche Entlastung in Form von Pauschbeträgen. Die konkreten Beträge finden Sie hier.

Medikamente und Pflege

Schwerbehinderte haben außerdem einen Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung bei Medikamenten, einen Anspruch auf zusätzliche Hilfsmittel und Vorteile bei der Pflegegrad-Einstufung.1

Ermäßigungen

Auch wenn es um den Eintrittspreis von öffentlichen und kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, wie Museen, Kinos, Schwimmbädern oder Sportevents, geht, bringt der Schwerbehindertenausweis Vorteile, denn häufig ist der Preis bei Vorlage des Dokuments ermäßigt. Auch im öffentlichen Nahverkehr bezahlen Schwerbehinderte einen verminderten Ticketpreis.

2. Welche Vorteile hat man als Rentner mit Schwerbehindertenausweis?

Viele Rentner weißen Krankheitsbilder auf, die einen GdB von über 50 begründen würden, nutzen jedoch die Schwerbehindertenausweis Vorteile nicht, da dieser nicht beantragt wird. Nach Beantragung stünden auch ihnen die oben genannten Erleichterungen zu.

Lesen Sie zum Thema Rente auch unsere spannenden Beiträge über die Rentenerhöhung 2025 oder die Mütterrente 3.

3. Schwerbehindertenausweis Vorteile ohne Merkzeichen

Auf dem Schwerbehindertenausweis können, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, Merkzeichen festgehalten werden, die zusätzliche spezifische Rechte und Nachteilsausgleiche begründen. Sie werden in Form von Buchstaben angegeben und kennzeichnen besondere Beeinträchtigungen.2 Aber auch ohne eine solche besondere Hervorhebung gelten die meisten der oben genannten Vorteile.

4. Schwerbehindertenausweis Vorteile mit Merkzeichen

Ist ein Merkzeichen vermerkt, entstehen durch den Schwerbehindertenausweis zusätzliche Vorteile.

Der größte finanzielle Vorteil entsteht wohl bei der KfZ-Steuer. Menschen mit „H“, „Bl“ oder „aG“ Kennzeichnung sind vollständig befreit, während „G“ oder „Gl“ Markierungen eine 50% Ermäßigung bedeuten, was allerdings nur für ein Fahrzeug gilt und beim Hauptzollamt beantragt werden muss. Mit dem Zeichen „B“ können Begleitpersonen kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden.3

Die Merkzeichen im Überblick:

G Erhebliche Gehbehinderung
Kurzbeschreibung
Einschränkung des Gehvermögens im Ortsverkehr.
Langbeschreibung
Wegstrecken im Ortsverkehr können infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden) oder infolge von Anfällen bzw. Orientierungsstörungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere zurückgelegt werden (Richtwert: ca. 2 km in ca. 30 Minuten).
aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
Kurzbeschreibung
Fortbewegung außerhalb des Kfz nur mit Hilfe oder großer Anstrengung.
Langbeschreibung
Dauerhafte außergewöhnliche Einschränkung der Fortbewegung außerhalb des Kraftfahrzeugs; erfasst sind z. B. Querschnittsgelähmte oder Menschen mit Beinverlust ohne Prothesenfähigkeit. Schwere Erkrankungen (z. B. Herz-/Lungenleiden) können gleichgestellt werden.
Gl Gehörlosigkeit
Kurzbeschreibung
Beidseitige Taubheit oder gleichgestellte Schwerhörigkeit.
Langbeschreibung
Beidseitige Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit beiderseits, wenn zusätzlich schwere Sprachstörungen bestehen; typischerweise angeboren oder in der Kindheit erworben.
B Notwendigkeit ständiger Begleitung
Kurzbeschreibung
Regelmäßige Hilfe bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Langbeschreibung
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig fremde Hilfe erforderlich.
Bl Blindheit
Kurzbeschreibung
Vollständiger Ausfall des Sehvermögens oder gleichgestellte Sehstörung.
Langbeschreibung
Das Augenlicht fehlt vollständig; gleichgestellt ist eine Sehschärfe von höchstens 1/50 auf keinem Auge (auch bei beidäugiger Prüfung) oder eine vergleichbar schwerwiegende Sehstörung.
H Hilflosigkeit
Kurzbeschreibung
Erheblicher Bedarf an fremder Hilfe im Alltag.
Langbeschreibung
Für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen des täglichen Lebens wird nicht nur vorübergehend in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigt; bei bestimmten schweren Behinderungen wird dies im Allgemeinen unterstellt.
RF Rundfunkbeitrag: Ermäßigung/Befreiung
Kurzbeschreibung
Nachteilsausgleich beim Rundfunkbeitrag (je nach Fall).
Langbeschreibung
Voraussetzungen liegen typischerweise vor bei:
  • Blindheit oder nicht nur vorübergehend wesentlicher Sehbehinderung (GdB ab 60 allein wegen der Sehbehinderung),
  • Gehörlosigkeit oder fehlender ausreichender Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen bzw. GdB 50 allein wegen der Schwerhörigkeit,
  • GdB mindestens 80 bei dauernder Unfähigkeit, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen (auch nicht mit Hilfsmitteln oder Begleitperson).
1. Kl Bahn: Unterbringung 1. Wagenklasse
Kurzbeschreibung
Erforderlichkeit der Unterbringung in der 1. Klasse bei Eisenbahnfahrten.
Langbeschreibung
Der gesundheitliche Zustand erfordert bei Bahnfahrten die Unterbringung in der 1. Wagenklasse; berücksichtigt werden nur anerkannte Schädigungsfolgen, nicht schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen.

III. Schwerbehindertenausweis beantragen

Das Dokument wird in der Regel für maximal fünf Jahre ausgestellt, es sei denn nach Art und Schwere der Behinderung ist keine Änderung des Status zu erwarten, sodass eine unbefristete Ausstellung erfolgen kann. Ein abgelaufener Schwerbehindertenausweis kann zweimal verlängert werden (vgl. § 6 SchwbAwV).4

1. Bei welchen Krankheiten kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Der Umfang einer Einschränkung wird mit dem Grad der Behinderung, kurz GdB, bemessen, welcher in Zehnergraden von 20 bis 100 bemessen wird. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von mindestens 50 vor (§ 2 II SGB IX), wobei auch Menschen mit einem GdB zwischen 30 und 50, die infolge einer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.5

Im folgenden sind einige Krankheitsbilder aus der GdB-Tabelle dargestellt, die beispielhaft einen ersten Eindruck vermitteln sollen.

Wurde ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, kann über die Plattform des Bundes herausgefunden werden, bei welchem Versorgungsamt der Antrag, der online erledigt werden kann, zu stellen ist.

Beispiel-Krankheit / Beeinträchtigung Typischer GdB
Diabetes mellitus 50
Chronisch-entzündliche Darmerkrankung 50–60
Lungenfunktionseinschränkung 50–70
Parkinson-Syndrom 50–70
Schizophrene/affektive Psychose 50–100
Herzleistungseinschränkung 80
Nierenfunktionsstörung 80–100
Epilepsie 90–100

Die vollständige GdB-Tabelle finden Sie hier.

IV. Fazit

Ein Schwerbehindertenausweis bringt einige Vorteile mit sich. Welche konkret greifen, hängt davon ab, ob ein Merkzeichen eingetragen ist und welches, wobei für die Wahrnehmung der meisten Vorzüge die Vorlage des wichtigen Dokuments erforderlich ist. Besonders relevant sind in der Praxis besondere Schutzrechte im Arbeitsleben, steuerliche Pauschbeträge und je nach Situation Ermäßigungen bei Mobilität und Teilhabe.

Zu prüfen, ob der erforderliche GdB vorliegt und daher ein Ausweis beantragt werden kann empfiehlt sich, denn die Anforderungen sind nicht so hoch, wie man weitläufig glaubt, die mögliche Ermäßigungen hingegen sehr weitreichend. 

Schwerbehindertenausweis Vorteile

V. FAQ

Der Schwerbehindertenausweis ist der offizielle Nachweis einer anerkannten Schwerbehinderung. Er ermöglicht den Zugang zu gesetzlichen und freiwilligen Nachteilsausgleichen, etwa im Steuerrecht, Arbeitsrecht oder bei der Pflege.

Eine Schwerbehinderung liegt in der Regel ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Der GdB wird in Zehnerschritten festgelegt und entscheidet darüber, welche Ansprüche grundsätzlich in Betracht kommen.

Auch ohne Merkzeichen können unter anderem Zusatzurlaub, besonderer Kündigungsschutz und steuerliche Pauschbeträge relevant sein. Merkzeichen können zusätzliche Rechte auslösen, zum Beispiel bei Kfz-Steuer, ÖPNV oder Rundfunkbeitrag.

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt, meist mit ärztlichen Befunden als Nachweis der Einschränkungen. Je vollständiger die Unterlagen, desto besser lässt sich der Gesundheitszustand für die Feststellung von GdB und Merkzeichen bewerten.

Quellen:

  1. vgl. https://pflegeantrag.de/schwerbehindertenausweis-rentner-vorteile-ueberblick/
  2. vgl. vgl. https://pflegeantrag.de/schwerbehindertenausweis-rentner-vorteile-ueberblick/
  3. vgl. https://pflegeantrag.de/schwerbehindertenausweis-rentner-vorteile-ueberblick/
  4. vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/schwerbehinderung/schwerbehinderung-node.html
  5. vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/AS/rechtliches/schwerbehinderung/schwerbehinderung-node.html
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Max Scherer

Jurawelt Redaktion

Max Scherer

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
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