Mütterrente 3 – Wer profitiert von der geplanten Reform?

Es war ein Satz im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025, der auf den ersten Blick beinahe unscheinbar wirkte – und doch für Millionen Frauen in Deutschland eine besondere Bedeutung haben wird:

„Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.

Nun befindet sich die Mütterrente in ihrer dritten Ausbaustufe – zumindest, wenn man den Plänen aus dem Koalitionsvertrag 2025 Glauben schenkt. Doch was verbirgt sich konkret hinter der sogenannten Mütterrente 3, wer profitiert davon und was bedeutet das für bereits laufende Renten?

Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an alle, die sich für die gesetzliche Rentenversicherung interessieren – insbesondere an Rentnerinnen, Angehörige und Interessierte, die sich eine sachlich fundierte Einordnung wünschen.

Hinweis: Sie interessieren sich für die konkreten Auswirkungen der Rentenerhöhung 2025 auf Ihre monatliche Rente? In unserem ausführlichen Beitrag mit Tabelle und Beispielrechnungen erfahren Sie, wie viel mehr Geld Sie ab Juli tatsächlich erhalten.

Was ist die Mütterrente?

Der Begriff Mütterrente steht für eine sozialpolitisch motivierte Anerkennung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hintergrund: Wer Kinder großzieht, kann in dieser Zeit meist keine oder nur eingeschränkt Erwerbsarbeit leisten – mit negativen Folgen für die spätere Rente.

Deshalb wurde bereits 1992 im Zuge des Rentenreformgesetzes die Kindererziehungszeit eingeführt: Mütter (oder Väter), deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für davor geborene Kinder galt das zunächst nicht – bis zur ersten politischen Korrektur 2014.

Bisher galt also: Wer Kinder ab 1992 großzog, erhielt bis zu drei Rentenpunkte, was aktuell rund 122,37 Euro monatlich entspricht. Mütter (und auch manche Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekamen dagegen nur 2,5 Rentenpunkte – also rund 102 Euro. Eine Lücke von gut 20 Euro pro Kind – und damit oft mehrere tausend Euro über die gesamte Rentenzeit hinweg.

Nun also die Einigung auf die Mütterrente 3. Rund 10 Millionen Rentnerinnen sollen für jedes Kind, das vor 1992 zur Welt kam, künftig einen halben Rentenpunkt zusätzlich erhalten. Bei der aktuellen Rentenwert-Prognose für Juli 2025 (40,79 Euro) bedeutet das etwa 20,40 Euro mehr Rente pro Kind und Monat – lebenslang.

Rechtsgrundlagen der Mütterrente und Verfahren

Die Kindererziehungszeiten sind in § 56 SGB VI geregelt. Die Rentenversicherung erkennt sie auf Antrag an – in der Regel automatisch bei der Rentenantragsstellung, kann aber auch separat beantragt werden.

Die Zusatzpunkte aus der Mütterrente 1 und 2 wurden automatisch berücksichtigt – sofern die Voraussetzungen vorlagen. Ob dies auch für die Mütterrente 3 gelten wird, ist derzeit offen. Wahrscheinlich ist eine rückwirkende Anwendung ab einem bestimmten Stichtag. Ein gesonderter Antrag könnte erforderlich werden.

Neue Mütterrente 3: Was plant der Koalitionsvertrag?

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine vollständige Gleichstellung der Erziehungszeiten verständigt. Das würde bedeuten: Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll künftig die volle Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit gelten. Damit käme ein halber Entgeltpunkt pro Kind hinzu.

Das Vorhaben ist nicht neu – bereits 2021 war eine entsprechende Reform diskutiert worden. Doch damals scheiterte sie am Widerstand des Bundesfinanzministeriums, das die Mehrkosten in Milliardenhöhe für den Bundeshaushalt ablehnte. Nun könnte die politische Lage einen neuen Anlauf ermöglichen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, die Finanzierung über einen gestaffelten Zeitraum ab 2026 zu prüfen.

Wer profitiert – und wer nicht?

Die Regelung gilt für alle Rentnerinnen, denen bislang nur 30 Kalendermonate Erziehungszeit für Kinder vor 1992 anerkannt wurden. Diese werden nun rückwirkend auf 36 Monate angehoben, wodurch der Unterschied zu späteren Geburtsjahren verschwindet.

Voraussetzung: Die Erziehungszeiten müssen korrekt im Rentenkonto erfasst sein. Fehlen diese, können sie – auch nachträglich – mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Doch nicht alle dürfen sich freuen. Frauen in der Grundsicherung – also mit sehr niedrigen Renten – haben kaum etwas von der Erhöhung. Denn die zusätzlichen Entgeltpunkte werden auf die Grundsicherung angerechnet, wodurch der staatliche Zuschuss sinkt. Was in der Monatsrente mehr erscheint, geht bei der Grundsicherung hinten wieder verloren. Es bleibt ein Nullsummenspiel – zumindest finanziell.

Wer zahlt das – und ist das überhaupt gerecht?

Ein halber Rentenpunkt mehr pro Kind kostet nicht nur ein paar Euro. Die Deutsche Rentenversicherung kalkuliert mit jährlichen Mehrkosten von rund 4,5 bis 7 Milliarden Euro, je nach Ausgestaltung. Langfristig stellt sich die Frage, ob die zusätzliche Belastung durch die Mütterrente mit dem demografisch bedingten Druck auf die Rentenkasse vereinbar ist, denn der aktuelle Rentenwert bestimmt sich unter anderem durch den Nachhaltigkeitsfaktor.

Deshalb war lange umstritten, wer das bezahlen soll: Die Rentenversicherung selbst – also die Beitragszahler? Oder doch der Staat über Steuern? Der Koalitionsvertrag legt nun fest: Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Denn Kindererziehung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige und Gutverdiener betreffe – also Menschen, die oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Kritik an der Mütterrente 3

Und dennoch ist die Debatte nicht beendet. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, warnte schon im März: Die geplante Reform sei eine politisch motivierte Umverteilung ohne Gegenfinanzierung – zulasten kommender Generationen. Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer sprach von einer „Reform aus der Zeit gefallen“. Denn statt die Vergangenheit zu kompensieren, müsse die Politik zukunftsfähige Strukturen schaffen – etwa durch eine verbesserte Finanzierung von Kitas, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine grundlegende Reform des Ehegattensplittings.

Zudem sei die Maßnahme nicht zielgerichtet: Viele Empfängerinnen der Mütterrente 3 seien gar nicht auf die zusätzlichen Beträge angewiesen, während andere – etwa Alleinerziehende oder Frauen mit lückenhaften Erwerbsbiografien – trotz der Reform unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Eine gezieltere Förderung durch die Grundsicherung im Alter sei daher für manche die sozialpolitisch bessere Lösung.

Hinweis: Wie gerecht ist die aktuelle Sozialpolitik wirklich – und was bedeutet Gerechtigkeit im Kontext von Renten- und Grundsicherungsleistungen? In unserem Beitrag über die Neue Grundsicherung im Koalitionsvertrag 2025 zeigen wir, warum das geplante System viele Schwächere stärker belastet – und warum eine gezielte Förderung häufig wirksamer wäre als pauschale Rentenversprechen.

Fazit zur Mütterrente 3

Die Mütterrente 3 korrigiert ein langjähriges Ungleichgewicht in der Rentenbiografie vieler Frauen und schafft damit ein Stück Gerechtigkeit, das in Euro messbar wird. Doch während öffentlich von Anerkennung die Rede ist, wird hinter verschlossenen Türen über Kosten gestritten – und über die Frage, ob die richtigen überhaupt profitieren.

Denn wer am meisten auf Unterstützung angewiesen wäre, bleibt oft außen vor: Frauen mit gebrochenen Erwerbsverläufen, Alleinerziehende, Pflegeleistende ohne Rentenanspruch. Die Reform wirkt daher wie ein gezielter Lichtkegel in einem schlecht ausgeleuchteten System: punktuell hell, aber das Dunkel bleibt.

Wer betroffen ist, sollte die gesetzliche Umsetzung genau im Blick behalten – nicht nur wegen möglicher Nachzahlungen, sondern weil das Rentensystem sich gerade neu sortiert. Jurawelt wird die weiteren Entwicklungen zur Mütterrente und zur gesetzlichen Rentenpolitik kontinuierlich begleiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Mütterrente 3 bezeichnet eine geplante rentenrechtliche Verbesserung für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ab 2025 sollen sie statt bisher zwei nun zweieinhalb Entgeltpunkte pro Kind erhalten.

Nach der Reform sollen künftig drei Rentenpunkte pro Kind gelten – auch rückwirkend. Für Mütter (oder Väter) mit drei Kindern würde das einen Zuwachs von bis zu neun Rentenpunkten bedeuten. Beim aktuellen Rentenwert von ca. 40,79 Euro entspräche das bis zu 367 Euro brutto monatlich – vorausgesetzt, es wurde bislang kein oder nur ein Teil der Mütterrente angerechnet.

Derzeit erhält eine Mutter (oder auch ein Vater) für ein vor 1992 geborenes Kind zwei Entgeltpunkte, was rund 81,58 Euro monatlicher Rente entspricht (Stand: 2024). Ab 2025 sollen es zweieinhalb Entgeltpunkte sein – das wären rund 102 Euro brutto pro Kind und Monat. Bei nach 1992 geborenen Kindern gilt bereits der volle Anspruch von drei Punkten.

Ein konkreter Starttermin ist im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 noch nicht festgelegt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Umsetzung im Laufe des Jahres 2025 erfolgt. Die Deutsche Rentenversicherung bereitet derzeit die entsprechenden Schritte vor.

Die genaue Auszahlung der Mütterrente 3 hängt vom gesetzlichen Umsetzungsprozess ab. Frühestens ist mit einer Auszahlung ab Ende 2025 zu rechnen – möglicherweise rückwirkend. Ob ein Antrag notwendig ist, wird zum Inkrafttreten der Regelung bekanntgegeben. Sobald es konkrete Informationen gibt, werden diese auf Jurawelt veröffentlicht.

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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter