Mütterrente 3 – Wer profitiert von der geplanten Reform?

Es war ein Satz im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025, der auf den ersten Blick beinahe unscheinbar wirkte – und doch für Millionen Frauen in Deutschland eine besondere Bedeutung haben wird:

„Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten.

Nun befindet sich die Mütterrente in ihrer dritten Ausbaustufe und der Starttermin wurde bereits vom Koalitionsausschuss zum 01.01.2027 festgelegt. Doch kann diese bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzt werden? Was verbirgt sich eigentlich konkret hinter der sogenannten Mütterrente 3, wer profitiert davon und was bedeutet das für bereits laufende Renten?

🧭 Update vom 31.10.2025: Mütterrente 3 unter Beschuss

„Die Mütterrente darf nicht weiter erhöht werden“ – mit diesen Worten wandte sich Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger Ende Oktober 2025 an die Bundesregierung. In einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen warnte er vor einer falschen Prioritätensetzung:
„Steuergeld, das in höhere Renten fließt, fehlt für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Zukunftstechnologien.“

Auch ifo-Chef Clemens Fuest sekundierte: Angesichts der Rezession sei es „ökonomisch unklug“, rentenpolitisch weitreichende Geschenke zu machen, die das System strukturell nicht stabilisieren – sondern belasten.

Die Antwort aus der Politik kam prompt – und unnachgiebig. CSU-Chef Markus Söder erklärte auf dem CSU-Parteitag: „Wer Kinder großzieht, verdient nicht nur Dank, sondern auch eine bessere Rente. Daran rütteln wir nicht.“ Auch die SPD-Fraktion stellte klar: Die Mütterrente 3 ist Teil eines Gesamtpakets – gemeinsam mit Aktivrente und Rentenniveau-Garantie.

Die Fronten sind verhärtet: Wirtschaftsvertreter warnen vor populistischen Fehlanreizen – die Regierung spricht von sozialer Gerechtigkeit. Doch klar ist: Die Mütterrente 3 ist längst kein Randthema mehr. Sie ist ein Symbol für den wachsenden Spannungsbogen zwischen Generationenvertrag und Gegenfinanzierung.

Quelle: Tagesschau.de – Arbeitgeber gegen Ausweitung der Mütterrente (31.10.2025)

Hinweis: Dieser Beitrag richtet sich an alle, die sich für die gesetzliche Rentenversicherung interessieren – insbesondere an Rentnerinnen, Angehörige und Interessierte, die sich eine sachlich fundierte Einordnung wünschen.

Hinweis: Sie interessieren sich für die konkreten Auswirkungen der Rentenerhöhung 2025 auf Ihre monatliche Rente? In unserem ausführlichen Beitrag mit Tabelle und Beispielrechnungen erfahren Sie, wie viel mehr Geld Sie ab Juli tatsächlich erhalten.

Was ist die Mütterrente?

Der Begriff Mütterrente steht für eine sozialpolitisch motivierte Anerkennung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hintergrund: Wer Kinder großzieht, kann in dieser Zeit meist keine oder nur eingeschränkt Erwerbsarbeit leisten – mit negativen Folgen für die spätere Rente.

Deshalb wurde bereits 1992 im Zuge des Rentenreformgesetzes die Kindererziehungszeit eingeführt: Mütter (oder Väter), deren Kinder ab 1992 geboren wurden, erhalten drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Für davor geborene Kinder galt das zunächst nicht – bis zur ersten politischen Korrektur 2014.

Bisher galt also: Wer Kinder ab 1992 großzog, erhielt bis zu drei Rentenpunkte, was aktuell rund 122,37 Euro monatlich entspricht. Mütter (und auch manche Väter), deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bekamen dagegen nur 2,5 Rentenpunkte – also rund 102 Euro. Eine Lücke von gut 20 Euro pro Kind – und damit oft mehrere tausend Euro über die gesamte Rentenzeit hinweg.

Nun also die Einigung auf die Mütterrente 3. Rund 10 Millionen Rentnerinnen sollen für jedes Kind, das vor 1992 zur Welt kam, künftig einen halben Rentenpunkt zusätzlich erhalten. Bei der aktuellen Rentenwert-Prognose für Juli 2025 (40,79 Euro) bedeutet das etwa 20,40 Euro mehr Rente pro Kind und Monat – lebenslang.

Rechtsgrundlagen der Mütterrente und Verfahren

Die Kindererziehungszeiten sind in § 56 SGB VI geregelt. Die Rentenversicherung erkennt sie auf Antrag an – in der Regel automatisch bei der Rentenantragsstellung, kann aber auch separat beantragt werden.

Die Zusatzpunkte aus der Mütterrente 1 und 2 wurden automatisch berücksichtigt – sofern die Voraussetzungen vorlagen. Ob dies auch für die Mütterrente 3 gelten wird, ist derzeit offen. Wahrscheinlich ist eine rückwirkende Anwendung ab einem bestimmten Stichtag. Ein gesonderter Antrag könnte erforderlich werden.

Neue Mütterrente 3: Was plant der Koalitionsvertrag?

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine vollständige Gleichstellung der Erziehungszeiten verständigt. Das würde bedeuten: Auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, soll künftig die volle Anerkennung von drei Jahren Kindererziehungszeit gelten. Damit käme ein halber Entgeltpunkt pro Kind hinzu.

Das Vorhaben ist nicht neu – bereits 2021 war eine entsprechende Reform diskutiert worden. Doch damals scheiterte sie am Widerstand des Bundesfinanzministeriums, das die Mehrkosten in Milliardenhöhe für den Bundeshaushalt ablehnte. Nun könnte die politische Lage einen neuen Anlauf ermöglichen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, die Finanzierung über einen gestaffelten Zeitraum ab 2026 zu prüfen.

Übrigens: Neben der Mütterrente wurden im Koalitionsvertrag 2025 auch weitere sozialpolitische Maßnahmen angekündigt – darunter die Prüfung einer steuerlichen Entlastung von Mehrarbeit, etwa durch das Modell: Überstunden steuerfrei. Ob und in welchem Umfang diese Vorhaben umgesetzt werden, bleibt jedoch bislang offen.

Kommt die Mütterrente 3 wie geplant, wird pro Kind ein halber zusätzlicher Rentenpunkt gutgeschrieben. Das entspricht seit 1. Juli 2025 genau 20,40 Euro brutto monatlich pro Kind (0,5 × 40,79 Euro). Die Rentenerhöhung gilt lebenslang und ist dynamisch, also steigerungsfähig.

Konkrete Beispiele:

  • 1 Kind: +20,40 Euro / Monat → ca. 268 Euro pro Jahr

  • 2 Kinder: +40,80 Euro / Monat → ca. 490 Euro pro Jahr

  • 3 Kinder: +61,20 Euro / Monat → ca. 735 Euro pro Jahr

Langfristig (hochgerechnet auf die durchschnittliche Rentenbezugsdauer):

  • Mütter (Ø 22,1 Jahre):
     → +5.410 Euro brutto pro Kind (22,1 J. × 12 × 20,40 €)

  • Väter (Ø 18,8 Jahre):
     → +4.602 Euro brutto pro Kind

Hinweis: Rentendynamik durch künftige Erhöhungen ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Wann tritt die Mütterrente 3 in Kraft?

Der Koalitionsausschuss vom 2. Juli 2025 hat sich auf ein Inkrafttreten ab dem 01.07.2027 verständigt. Die Deutsche Rentenversicherung dämpft allerdings die Erwartungen: Eine technische Umsetzung sei frühestens ab 2028 realistisch, unter anderem wegen der notwendigen IT-Anpassungen, der Neuprüfung von Millionen Rentenkonten und möglicher Nachzahlungsberechnungen.

Wer profitiert – und wer nicht?

Die Regelung gilt für alle Rentnerinnen, denen bislang nur 30 Kalendermonate Erziehungszeit für Kinder vor 1992 anerkannt wurden. Diese werden nun rückwirkend auf 36 Monate angehoben, wodurch der Unterschied zu späteren Geburtsjahren verschwindet.

Voraussetzung: Die Erziehungszeiten müssen korrekt im Rentenkonto erfasst sein. Fehlen diese, können sie – auch nachträglich – mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

Doch nicht alle dürfen sich freuen. Frauen in der Grundsicherung – also mit sehr niedrigen Renten – haben kaum etwas von der Erhöhung. Denn die zusätzlichen Entgeltpunkte werden auf die Grundsicherung angerechnet, wodurch der staatliche Zuschuss sinkt. Was in der Monatsrente mehr erscheint, geht bei der Grundsicherung hinten wieder verloren. Es bleibt ein Nullsummenspiel – zumindest finanziell.

Wer zahlt das – und ist das überhaupt gerecht?

Ein halber Rentenpunkt mehr pro Kind kostet nicht nur ein paar Euro. Die Deutsche Rentenversicherung kalkuliert mit jährlichen Mehrkosten von rund 4,5 bis 7 Milliarden Euro, je nach Ausgestaltung. Langfristig stellt sich die Frage, ob die zusätzliche Belastung durch die Mütterrente mit dem demografisch bedingten Druck auf die Rentenkasse vereinbar ist, denn der aktuelle Rentenwert bestimmt sich unter anderem durch den Nachhaltigkeitsfaktor.

Deshalb war lange umstritten, wer das bezahlen soll: Die Rentenversicherung selbst – also die Beitragszahler? Oder doch der Staat über Steuern? Der Koalitionsvertrag legt nun fest: Die Finanzierung erfolgt über Steuermittel. Denn Kindererziehung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige und Gutverdiener betreffe – also Menschen, die oft nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Kritik an der Mütterrente 3

Und dennoch ist die Debatte nicht beendet. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, warnte schon im März: Die geplante Reform sei eine politisch motivierte Umverteilung ohne Gegenfinanzierung – zulasten kommender Generationen. Auch die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer sprach von einer „Reform aus der Zeit gefallen“. Denn statt die Vergangenheit zu kompensieren, müsse die Politik zukunftsfähige Strukturen schaffen – etwa durch eine verbesserte Finanzierung von Kitas, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine grundlegende Reform des Ehegattensplittings.

Zudem sei die Maßnahme nicht zielgerichtet: Viele Empfängerinnen der Mütterrente 3 seien gar nicht auf die zusätzlichen Beträge angewiesen, während andere – etwa Alleinerziehende oder Frauen mit lückenhaften Erwerbsbiografien – trotz der Reform unterhalb der Armutsgrenze bleiben. Eine gezieltere Förderung durch die Grundsicherung im Alter sei daher für manche die sozialpolitisch bessere Lösung.

Hinweis: Wie gerecht ist die aktuelle Sozialpolitik wirklich – und was bedeutet Gerechtigkeit im Kontext von Renten- und Grundsicherungsleistungen? In unserem Beitrag über die Neue Grundsicherung im Koalitionsvertrag 2025 zeigen wir, warum das geplante System viele Schwächere stärker belastet – und warum eine gezielte Förderung häufig wirksamer wäre als pauschale Rentenversprechen.

Fazit zur Mütterrente 3

Die Mütterrente 3 korrigiert ein langjähriges Ungleichgewicht in der Rentenbiografie vieler Frauen und schafft damit ein Stück Gerechtigkeit, das in Euro messbar wird. Doch während öffentlich von Anerkennung die Rede ist, wird hinter verschlossenen Türen über Kosten gestritten – und über die Frage, ob die richtigen überhaupt profitieren.

Denn wer am meisten auf Unterstützung angewiesen wäre, bleibt oft außen vor: Frauen mit gebrochenen Erwerbsverläufen, Alleinerziehende, Pflegeleistende ohne Rentenanspruch. Die Reform wirkt daher wie ein gezielter Lichtkegel in einem schlecht ausgeleuchteten System: punktuell hell, aber das Dunkel bleibt.

Wer betroffen ist, sollte die gesetzliche Umsetzung genau im Blick behalten – nicht nur wegen möglicher Nachzahlungen, sondern weil das Rentensystem sich gerade neu sortiert. Jurawelt wird die weiteren Entwicklungen zur Mütterrente und zur gesetzlichen Rentenpolitik kontinuierlich begleiten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Mütterrente 3 bezeichnet eine geplante rentenrechtliche Verbesserung für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Ab 2025 sollen sie statt bisher zwei nun zweieinhalb Entgeltpunkte pro Kind erhalten.

Nach der Reform sollen künftig drei Rentenpunkte pro Kind gelten – auch rückwirkend. Für Mütter (oder Väter) mit drei Kindern würde das einen Zuwachs von bis zu neun Rentenpunkten bedeuten. Beim aktuellen Rentenwert von ca. 40,79 Euro entspräche das bis zu 367 Euro brutto monatlich – vorausgesetzt, es wurde bislang kein oder nur ein Teil der Mütterrente angerechnet.

Derzeit erhält eine Mutter (oder auch ein Vater) für ein vor 1992 geborenes Kind zwei Entgeltpunkte, was rund 81,58 Euro monatlicher Rente entspricht (Stand: 2024). Ab 2025 sollen es zweieinhalb Entgeltpunkte sein – das wären rund 102 Euro brutto pro Kind und Monat. Bei nach 1992 geborenen Kindern gilt bereits der volle Anspruch von drei Punkten.

Die genaue Auszahlung der Mütterrente 3 hängt vom gesetzlichen Umsetzungsprozess ab. Frühestens ist mit einer Auszahlung ab Anfang 2027 zu rechnen – möglicherweise rückwirkend. Ob ein Antrag notwendig ist, wird zum Inkrafttreten der Regelung bekanntgegeben.

Lesetipp:
Wer die Riester Rente kündigen möchte, sollte genau hinschauen: Rückzahlung von Zulagen, steuerliche Nachteile und hohe Kosten können die Auszahlung deutlich schmälern. Welche Fehler besonders teuer sind – und welche Alternativen oft sinnvoller sind – zeigt dieser Beitrag.

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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

    • Abschluss im Dezember 2025 (Staatsexamen, sog. Erste Juristische Prüfung)
    • Studium der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (2020-2025)
    • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur
16 Kommentare
  • Antworten
    Juli 1, 2025, 2:52 p.m.

    Ich finde , dass es der richtige Ansatz ist, diese angekündigte Mütterrente 3 in Kraft treten zu lassen . Begründung aus meiner persönlichen Überzeugung/ Sichtweise ist , dass die Anerkennung bzw. die Wertschätzung der Mütter, die vor 1992 entbunden haben , u.a. schon dadurch gegeben ist, weil der damalige Zeitaufwand ( DDR Mütter) die ehemaligen Baumwollwindeln, zu säubern per Hand, im Anschluss abzukochen, zu waschen und auf/ abzuhängen inorm Kraft gekostet hat. Es war auch damals eine große Herausforderung an diese Baumwollwindeln überhaupt heranzukommen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung und Mutter von 2 Kindern, die (1979/84) geboren sind. Ich hoffe sehr , das die Mütterrente 3 für uns die ausgleichende Gerechtigkeit bringen wird.

    • Juli 2, 2025, 11:31 a.m.

      Nicht nur DDR Mütter benutzten Baumwollwindeln, auch im Westen taten es einige. U.a. ich. Was jetzt noch ungerecht ist, die Verminderung der Pflegekassenbeiträge für Menschen mit Kindern. Es ist doch tatsächlich so, das nur Rentner die Kinder unter 25 Jahren haben, die verminderten Beiträge zahlen. Warum nicht auch alle mit Kindern? Und…., welcher Rentner hat schon Kinder unter 25? Wohl die wenigsten.
      Wenn daran auch noch verbessert wird, dann sind wir auf einem guten Stand. Gerecht allerdings immer noch nicht. Aber ich denke das ist wohl auch zuviel verlangt.
      Die Mütterrente 3 müsste eigentlich auch rückwirkend bezahlt werden. Die haben ja auch schon durch die Ungerechtigkeit viel Geld gespart, von daher, für die, die schon in Rente sind, rückwirkend. Bitte.

    • Juli 2, 2025, 12:32 p.m.

      Unbedingt sollte die Erhöhung der Mütterrente für unter 1992 geborene Kinder schnell kommen.
      Mein Sohn, 1971 geboren. Nach 8Wochen musste ich meinen Arbeitvertrag kündigen . Mein Arbeitsplatz wurde nicht für 3 Jahre freigehalten….Kitas oder andere Möglichkeiten gab es absolut zu dieser Zeit nicht….auch keine Großeltern…..

    • September 28, 2025, 5:35 a.m.

      Hallo,
      ich bin ganz deiner Meinung. Es gibt viele alte Rentnerinnen die auf die paar Euro mehr angewiesen sind und Gerechtigkeit in der Anerkennung und Wertschätzung der Kindererziehung auch vor 1992 endlich notwendig ist. Auch ich habe die Bauwollwindeln 1983 und 1985 noch benutzt da wir uns die teuren Pampers nicht leisten konnten und das im Westen Deutschlands.

  • Antworten
    Juli 3, 2025, 3:22 p.m.

    Meine Mutter und ich können uns nicht einigen, wie die Mütterrente 3 zu verstehen ist. Meiner Meinung nach betrifft sie nur jene, die ihre (vor 1992 geborenen) Kinder länger als 30 Monate zuhause betreut haben. (Was in der DDR ja eher unüblich war.) Verstehe ich das richtig so?

  • Antworten
    Juli 3, 2025, 9:00 p.m.

    Es gab in dieser Zeit, vor allem wenn man in einem kleinen Dorf wohnte, nicht die Möglichkeit die Kinder von 07:00 Uhr oder 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr oder 16:00 Uhr in einer Kita unter zu bringen, um in dieser Zeit arbeiten zu gehen.
    Alle Mütter leisten viel und diese Anerkennung steht ihnen auch zu.
    Es werden Steuergelder in der ganzen Welt verteilt, ganz zu schweigen von dem Geld was für die hier im Land aufgenommenen migrierten Menschen, die noch niemals einen Cent Steuern oder Rentenbeitrag gezahlt haben ausgegeben wird.

    • Januar 7, 2026, 6:08 p.m.

      Die Mütterrente dient dazu, den Verlust von Beitragszeiten auszugleichen. Wenigstens teilweise. Die, die gearbeitet haben, haben ja Beiträge gezahlt in die Rentenversicherung.
      Einige konnten leider nicht arbeiten, da es zuwenige Kindergartenplätze gab etc.
      Für die ist die Mütterrente gedacht.

  • Antworten
    Juli 6, 2025, 11:28 a.m.

    Mütterrente, tolle Idee. Aber wer zu wenig Rente bekommt und vom Sozialamt aufgestockt wird hat nichts davon da die Mütterrente voll angerechnet wird. Schade.

  • Antworten
    Juli 14, 2025, 2:13 p.m.

    Auch wenn die Mütterrente wohl ja wohl auch für Männer!!! gilt, kommt dies auf ihrer Webseite nicht zur Geltung! Willkommen im Jahr2025!
    Im Zeitraum vor 1992 gab es noch völlig andere Arbeitsbedingungen als heute:
    ich habe als Ärztin ca 300 h pro Monat mit ca 10 Nachtdiensten fast ohne Ausgleich am nächsten Tag
    gearbeitet, mein Mann hat fast die gesamte Kinderversorgung (3 Kinder) gemacht.
    Auch das ist die Realität, die früher keine Beachtung fand!

  • Antworten
    Juli 29, 2025, 9:55 a.m.

    Bei der Kostenberechnung für die Mütterrente 3 werden keine Zahlen veröffentlicht, wieviel der Staat dadurch an Kosten einspart. Z.B. an Ausgaben für Grundsicherung, Wohngeld, Zuschüsse für Pflegeheim etc.. Außerdem bezahlen diese Mütter dann höhere Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung und evtl. auch Einkommenssteuer.
    Es ist nicht fair, pauschal nur die Zahlen für die zusätzlichen Kosten, aber nicht für die Einsparungen bei anderen Leistungen zu veröffentlichen.
    So werden die Mütter, für die ihnen gerechterweise zugestandenen Anerkennungszeiten, auch noch als Sozialschmarotzer dargestellt.

  • Antworten
    August 6, 2025, 9:23 p.m.

    Wäre zu schön, es allen gerecht zu machen, aber auf wessen Kosten geschieht es? Es wäre zu schön für uns Betroffene, diese Zulage ohne Anrechnung auf Grundsicherung bzw. steuerfrei zu erhalten, ohne dass unsere Kinder und deren Nachkommen mit erhöhten Beiträgen zu belasten.

  • Antworten
    Oktober 8, 2025, 5:29 p.m.

    Die Mütterrente 3 muss nicht erst 2028 ausgezahlt werden in der Zeit versterben viele Mütter die wie ichmit Baumwollwindel ihre Kinder versorgt haben es wird immer auf Zeit gemacht daher wird viel Geld gespart und die Mütter haben dann nichts mehr davon . Die Politiker reden nur und es passiert nichts konkretes.

  • Antworten
    Oktober 10, 2025, 8:09 a.m.

    Ich selbst habe 4 Kinder vor 1992 geboren, als es noch keine Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3Jahren gab und auch über 3 und für Schulkinder gab es nichts, was ùber die Mittagszeit hinaus ging. Heut sind meine Töchter groß und zahlen in die Rentenkassen ein. Von diesen Zahlungen profitieren die Kinderlosen Rentner sehr viel mehr als ich. Wer würde denn Rente bekommen, wenn wir Frauen keine Kinder groß gezogen hätten? Das System wäre schon lange kaputt. Und bitte, warum beschwert sich niemand, dass wir jedes Jahr Milliarden an Pensionen auszahlen, die sehr viel höher sind als Renten, obwohl die Beamten nicht einen Cent eingezahlt haben.

  • Antworten
    November 16, 2025, 8:50 p.m.

    Ich habe vier Kinder gross,vor 1992 geboren,bin teilweise abends auf minnijobbasis am Wochenende los,ohne rentenbeiträge.
    Wir Mütter die mehrere kinder haben,haben doch dazu beigetragen das rentenkassen voll werden,es ist eine bodenlose Sauerei,was da mit uns gemacht wurde
    Ich bin für die Sofortige Mütterente 3…und zwar bevor ich das zeitige segne,wie meine Eltern vor Renteneintritt,die 12 Kinder grossgezogen haben,für das deutsche Vaterland
    Pfuii an die Politiker die sich die Taschen voll stopfen

  • Antworten
    Dezember 3, 2025, 10:52 p.m.

    Ich habe 2 Kinder geboren,1983 und 1984.
    Meine 1. Tochter durfte erst mit 4,25 Jahren halbtags in den Kindergarten. Es bestand kein gesetzlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
    Es ist eine Schande, dass uns unsere Lebensleistung nicht gegönnt wird. Unsere Kinder finanzieren die grossen Renten der unzähligen, kinderlosen Rentnern und Rentnerinnen. Unfassbar! Unsere Lebensleistung fliesst in die Taschen der Kinderlosen.

  • Antworten
    Januar 5, 2026, 3:55 p.m.

    Ich habe 3 Kinder großgezogen 1969, 1976 und 1979. Mein Mann und ich haben uns bewusst entschieden, dass ich zu Hause bleibe. Es sind 3 Söhne, sie sind alle 3 wohlgeraten und zahlen alle 3 höchste Steuern. Ich finde es nur gerecht, dass wir endlich gerecht behandelt werden. Herrn Soeder sei Dank

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