Riester Rente kündigen: Vorsicht vor teuren Fehlern

Die Entscheidung, die Riester Rente kündigen zu wollen, entsteht selten aus einer Laune heraus. Häufig geht ihr eine längere Phase der Unzufriedenheit voraus. Hohe Kosten, enttäuschende Renditen oder ein finanzieller Engpass lassen den Vertrag plötzlich nicht mehr wie Vorsorge wirken, sondern wie eine Belastung.

Was also zunächst nach einem naheliegenden Ausweg aussieht, entpuppt sich jedoch meist als komplizierter und folgenschwerer Schritt.

Wer seine Riester Rente kündigt, löst mehr als nur die Beendigung eines Vertrags aus. Mit dem Ausstieg aus der geförderten Altersvorsorge stehen staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile erneut zur Disposition. Diese müssen in vielen Fällen zurückgezahlt werden und schmälern den Auszahlungsbetrag erheblich. Hinzu kommen Abschluss- und Verwaltungskosten, die bereits angefallen sind und nicht rückgängig gemacht werden können.

Bevor die Kündigung der Riester Rente erklärt wird, lohnt sich daher also ein genauer Blick auf die rechtlichen und finanziellen Folgen. Nicht selten zeigt sich, dass Alternativen wie eine Beitragsfreistellung, ein Anbieterwechsel oder die Nutzung des Guthabens im Rahmen von Wohn-Riester langfristig die sinnvollere Entscheidung sind als ein endgültiger Ausstieg.

Riester Rente kündigen

Aktuelles – Dezember 2025:

Mitte Dezember 2025 hat das Bundeskabinett eine grundlegende Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Die klassische Riester-Rente soll durch neue, flexiblere Modelle ersetzt werden. Geplant sind weiterhin Garantievarianten sowie vor allem ein neues Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit höheren Renditechancen, aber auch höherem Risiko. Für Einsteiger soll es ein Standarddepot geben, bei dem die Kosten gesetzlich begrenzt sind.

Wichtig für bestehende Riester-Sparer ist der Bestandsschutz. Alte Verträge können weiterlaufen, zugleich soll ein Wechsel in das neue System möglich sein, ohne dass bisherige Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Zudem sollen Abschluss- und Wechselkosten künftig fairer verteilt und Wechselgebühren begrenzt werden. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.

Achtung:
Wer jetzt also vorschnell die Riester Rente kündigt, riskiert unnötige Verluste und nimmt sich die Option, später günstiger in das neue System zu wechseln.

I. Riester Rente kündigen: Die wichtigsten Fakten 

Schädliche Verwendung: Wird die Riester Rente vorzeitig gekündigt, dient das angesparte Kapital nicht mehr der Altersvorsorge. Die Kündigung gilt als sogenannte schädliche Verwendung i. S. d. 93 EStG. Die Folge ist, dass die staatliche Förderung rückabgewickelt wird und nicht im Vertrag verbleiben darf.

Abzug von Zulagen und Steuervorteilen: Sämtliche staatlichen Zulagen S. d. § 84 EStG sowie die über den Sonderausgabenabzug erlangten steuerlichen Vorteile nach § 10a EStG werden vom Vertragsguthaben abgezogen. Je nach Vertragslaufzeit und Förderhöhe kann dies dazu führen, dass vom angesparten Kapital nur ein geringer Restbetrag übrigbleibt oder das vorhandene Guthaben die Rückforderungen nicht vollständig deckt.

Kosten bleiben endgültig bestehen: Bereits angefallene Abschlusskosten, laufende Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls Fondskosten werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Zusätzlich können Bearbeitungsgebühren für die Vertragsauflösung anfallen, die den Rückkaufswert weiter mindern.

Nachgelagerte Besteuerung der Erträge: Erträge, die während der Laufzeit des Riester-Vertrags erzielt wurden, etwa Zinsen oder Wertsteigerungen, unterliegen bei Auszahlung der Besteuerung als sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG. Diese Steuerbelastung kommt zu den übrigen Abzügen hinzu und reduziert die Auszahlungssumme weiter.

Zeitlicher Verzug bis zur Auszahlung: Zwischen der Kündigung des Vertrags und der tatsächlichen Auszahlung des verbleibenden Guthabens vergeht regelmäßig ein Zeitraum von mehreren Wochen. Häufig handelt es sich hierbei um eine Dauer von bis zu zwei Monaten, da zunächst die Rückabwicklung der Förderung und die Abrechnung mit der Zulagenstelle erfolgen müssen.

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II. Rechtliches: Riester Rente kündigen – was Sie beachten müssen

1. Verlust von Zulagen und Steuervorteilen

Wer seine Riester Rente kündigt, muss damit rechnen, dass die gesamte staatliche Förderung neu berechnet und rückabgewickelt wird. Der Gesetzgeber knüpft die Förderung ausdrücklich an den Zweck der Altersvorsorge. Fällt dieser Zweck durch die Kündigung weg, entfällt auch die Grundlage für die finanzielle Unterstützung.

Rückzahlung der Zulagen: Sämtliche im Laufe der Vertragsjahre gewährten staatlichen Zulagen werden bei einer Kündigung berücksichtigt und zurückgefordert. Diese Zulagen beruhen auf § 84 EStG und sind kein dauerhaft gewährter Vorteil, sondern an den Fortbestand der geförderten Altersvorsorge gebunden.

Rückabwicklung der Steuervorteile: Gleiches gilt für die steuerlichen Erleichterungen, die über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG in Anspruch genommen wurden. Auch diese Steuerersparnisse werden bei einer Kündigung rechnerisch aufgehoben und in die Abwicklung einbezogen.

In der praktischen Abwicklung geschieht dies nicht über gesonderte Zahlungsaufforderungen, sondern unmittelbar über das Vertragsguthaben. Die zurückzufordernden Zulagen und Steuervorteile werden vom angesparten Kapital abgezogen, bevor es zur Auszahlung kommt. Reicht das Guthaben dafür nicht aus, kann die verbleibende Differenz direkt vom Sparer verlangt werden.

Gerade dieser Mechanismus erklärt, weshalb die Vorstellung, eine Riester Rente ohne Verlust kündigen zu können, in den meisten Fällen nicht der Realität entspricht. Die Rückrechnung der Förderung wirkt regelmäßig stärker auf den Auszahlungsbetrag als viele Sparer vor der Kündigung erwarten.

2. Abschluss- und Verwaltungskosten

Ein zentraler Punkt, der bei der Entscheidung, die Riester Rente zu kündigen, häufig unterschätzt wird, ist die Kostenstruktur der Verträge. Abschlusskosten fallen nicht einmalig an und sind dann „abgehakt“, sondern werden bei vielen Riester-Produkten über die ersten Jahre der Vertragslaufzeit verteilt. Diese Verrechnung regelmäßig über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Wird der Riester-Vertrag in dieser frühen Phase gekündigt, ist der Kostenblock noch nicht vollständig „abgearbeitet“. Die Folge ist, dass verbleibende Abschlusskosten bei der Kündigung vom Rückkaufswert abgezogen werden können. Das trifft insbesondere Verträge, die nur wenige Jahre bestanden haben, obwohl bereits regelmäßig Beiträge eingezahlt wurden.

An diesem Punkt kippt die Kündigung häufig rechnerisch. Zwar wurden eigene Beiträge geleistet und staatliche Zulagen gutgeschrieben, gleichzeitig haben jedoch Abschlusskosten, laufende Verwaltungsgebühren und gegebenenfalls weitere Kosten das Vertragsguthaben bereits reduziert. Kommen dann noch die Rückzahlung der Förderung und weitere Abzüge hinzu, sinkt der Auszahlungsbetrag deutlich unter das, was viele Sparer erwarten.

Gerade bei frühen Kündigungen entsteht so der Eindruck, viel eingezahlt zu haben, am Ende aber nur einen vergleichsweisen kleinen Restbetrag ausgezahlt zu bekommen.

Riester Rente kündigen

3. Nachträgliche Besteuerung des Kapitals

Mit der Kündigung der Riester Rente ist die finanzielle Belastung nicht allein auf die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen beschränkt. Zusätzlich unterliegen die während der Vertragslaufzeit erzielten Erträge einer steuerlichen Nachbelastung. Dazu zählen insbesondere Zinsen oder andere Wertzuwächse, die das angesparte Kapital bis zum Zeitpunkt der Kündigung erwirtschaftet hat. Diese Erträge sind nach der Auszahlung zu versteuern und gelten steuerrechtlich als sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG.

Für die Praxis ist dieser Punkt besonders relevant, da er häufig übersehen wird. Der vom Anbieter mitgeteilte Rückkaufswert stellt regelmäßig keinen endgültigen Nettobetrag dar. Vielmehr handelt es sich um den Auszahlungsbetrag vor der individuellen steuerlichen Belastung. Je nach persönlichem Steuersatz und Höhe der Erträge kann die Steuerlast den tatsächlich verfügbaren Betrag nochmals spürbar reduzieren. Wer die Riester Rente kündigen will, sollte daher nicht nur die Abzüge im Vertrag selbst berücksichtigen, sondern auch die steuerlichen Folgen realistisch einkalkulieren.

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4. Entfall des Pfändungsschutzes

Ein Punkt, der bei der Entscheidung, die Riester Rente zu kündigen, häufig übersehen wird, betrifft den besonderen Pfändungsschutz des angesparten Vermögens. Solange ein Riester-Vertrag staatlich gefördert wird, unterliegt das darin befindliche Kapital einem gesetzlichen Schutz vor dem Zugriff durch Gläubiger. Dieser Pfändungsschutz greift nach den zugrunde liegenden Regelungen bereits dann, wenn die staatliche Förderung beantragt wurde, und soll sicherstellen, dass das Vorsorgevermögen tatsächlich der Altersabsicherung dient.

Mit der Kündigung des Vertrags entfällt dieser Schutz jedoch vollständig. Das ausgezahlte Kapital verliert seinen privilegierten Status und kann grundsätzlich gepfändet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 851c ZPO, der den Pfändungsschutz ausdrücklich an das Bestehen einer geförderten Altersvorsorge knüpft. Wird die Riester-Rente aufgelöst, steht das Guthaben Gläubigern damit offen wie jedes andere frei verfügbare Vermögen.

Gerade für Personen, die aus finanziellen Schwierigkeiten heraus erwägen, ihre Riesterrente aufzulösen, ist dieser Aspekt von erheblicher Bedeutung. Was zunächst als Möglichkeit erscheint, kurzfristig Liquidität zu schaffen, kann im Ergebnis dazu führen, dass das ausgezahlte Kapital unmittelbar dem Zugriff von Gläubigern ausgesetzt ist. Die Kündigung läuft dann nicht nur ins Leere, sondern kann die wirtschaftliche Situation sogar weiter verschärfen.

III. Attraktive Alternativen: Was tun statt Riester Rente kündigen?

1. Alternative: Riester Vertrag ruhen lassen

Wenn die laufenden Beiträge zur Riester-Rente aktuell nicht mehr leistbar sind, ist die Beitragsfreistellung häufig der naheliegendste und zugleich schonendste Weg. Dabei wird der Riester-Vertrag nicht gekündigt, sondern lediglich ruhend gestellt. Die monatlichen Einzahlungen werden gestoppt, während das bislang angesparte Guthaben sowie die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen vollständig im Vertrag verbleiben.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Vertrag jederzeit wieder aktiviert werden kann. Sobald sich die finanzielle Situation verbessert, lassen sich die Beitragszahlungen in der Regel formlos gegenüber dem Anbieter wieder aufnehmen. Die bisherige Vertragsstruktur bleibt dabei erhalten.

Ganz ohne Nachteile ist diese Lösung allerdings nicht. Auch während der Beitragsfreistellung können weiterhin Verwaltungsgebühren anfallen, die jährlich aus dem vorhandenen Guthaben entnommen werden. So gilt jedoch zu beachten, dass im Vergleich zur Kündigung der Riester Rente mit Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen das Ruhenlassen des Vertrags in den meisten Fällen deutlich kostenschonender ist.

2. Alternative: Anbieter- oder Tarifwechsel

Liegt das Problem weniger in der Riester-Förderung selbst als in der konkreten Ausgestaltung, muss eine Kündigung des Riester-Vertrags nicht zwingend die richtige Antwort sein. Hohe Kosten, geringe Renditen oder eine unflexible Tarifstruktur lassen sich in vielen Fällen auch durch einen Anbieter- oder Tarifwechsel korrigieren, ohne dass die staatliche Förderung verloren geht.

In den meisten Fällen kann das angesparte Guthaben vollständig auf einen neuen Riester-Vertrag übertragen werden. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben dabei grundsätzlich erhalten, sodass es nicht zu einer förderschädlichen Verwendung kommt. Allerdings ist ein Wechsel in der Praxis meist mit Kosten verbunden. Neue Abschluss- oder Übertragungsgebühren können anfallen, und der neue Anbieter ist nicht verpflichtet, jeden bestehenden Vertrag zu übernehmen.

Ein Anbieterwechsel sollte daher nicht reflexartig erfolgen. Insbesondere dann, wenn durch den Wechsel erneut Kosten ausgelöst werden, kann sich der finanzielle Vorteil schnell relativieren. Sinnvoll ist ein Wechsel vor allem dann, wenn die langfristigen Einsparungen bei laufenden Kosten oder die verbesserten Renditechancen die einmaligen Wechselkosten klar überwiegen.

3. Alternative: Wohn-Riester nutzen

Wer das angesparte Riester-Guthaben für eine Immobilie einsetzen möchte, muss den Vertrag nicht zwingend kündigen. Stattdessen kann eine förderkonforme Kapitalentnahme beantragt werden. Diese erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle und ermöglicht es, das vorhandene Guthaben für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie einzusetzen, ohne die bisherige staatliche Förderung zu verlieren.

Entscheidend ist dabei, dass es sich nicht um eine freie Auszahlung handelt. Das Kapital bleibt rechtlich im Riester-System gebunden und darf ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wer diese Zweckbindung akzeptiert, kann das Riester-Guthaben sinnvoll einsetzen, ohne die Nachteile einer förderschädlichen Kündigung in Kauf nehmen zu müssen.

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4. Alternative: Beitragsreduktion

Statt die Riester Rente zu kündigen, kann es sinnvoll sein, die monatlichen Beiträge an die aktuelle finanzielle Situation anzupassen. Viele Riester-Verträge ermöglichen es, die Beitragshöhe zu reduzieren, ohne den Vertrag vollständig ruhen zu lassen oder aufzulösen.

Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass der Vertrag aktiv bleibt. Auch bei geringeren Einzahlungen können weiterhin staatliche Zulagen und steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diese Weise bleibt der Zugang zur Förderung erhalten, während sich die laufende finanzielle Belastung spürbar verringern lässt.

Der Nachteil besteht darin, dass niedrigere Beiträge langfristig zu einer geringeren Gesamtförderung führen können. Gleichzeitig fällt auch die zusätzliche Altersrente im Rentenalter geringer aus. Dennoch ist die Beitragsreduktion für viele Sparer ein sinnvoller Mittelweg zwischen vollständiger Kündigung und unveränderter Fortführung des Vertrags.

IV. So kündigt man die Riester Rente

1
Rückkaufswerte ermitteln: Transparenz vor der Kündigung

Bevor die Kündigung der Riester Rente eingeleitet wird, ist es essenziell, den aktuellen Rückkaufswert zu erfragen. Dieser ergibt sich aus dem angesparten Kapital abzüglich aller Kosten und der Rückforderung staatlicher Zulagen (vgl. § 84 EStG) sowie steuerlicher Vergünstigungen (vgl. § 10a EStG). So gilt es sich an den Anbieter zu wenden und den Rückkaufswert im Rahmen einer sogenannten „förderschädlichen Verwendung“ berechnen zu lassen.

2
Kündigungsfrist prüfen: Keine unnötigen Verzögerungen riskieren

Die meisten Riester-Verträge sehen eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende vor. So gilt es in den Vertrag zu schauen, um sicherzustellen, dass die Frist eingehalten wird und keine weiteren ungewollten Beiträge abgebucht werden.

Der zusätzliche Hinweis: Einige Anbieter verlangen außerdem die Einhaltung einer Mindestlaufzeit. Es gilt daher auch zu prüfen, ob der Vertrag diese Vorgabe erfüllen könnte.

3
Kündigung einreichen: Formal korrekt und rechtssicher

Eine Kündigung der Riester Rente muss schriftlich, idealerweise per Einschreiben, erfolgen. Je nach individuellen Vertragsbedingungen kann jedoch auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend sein.

Folgende Angaben gehören in das Schreiben:

  • Vertragsnummer und Name des Vertragsinhabers
  • Widerruf der Einzugsermächtigung
  • Bankverbindung für die Auszahlung des Riester Vertrages
  • Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung innerhalb einer angemessenen Frist
4
Auszahlung abwarten: Geduld ist gefragt

Nach Eingang der Kündigung informiert der Anbieter die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Diese berechnet, welche Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden müssen. Die Bearbeitung kann hier bis zu zwei Monate dauern, da die Auszahlung erst nach der Abwicklung aller Formalitäten erfolgt.

Achtung: Es ist wichtig, Kündigungen rechtssicher und formal korrekt durchzuführen. Ein digitaler Kündigungsservice wie simplyright bietet eine schnelle, einfache und rechtssichere Möglichkeit, Verträge bequem online zu kündigen.

V. Fazit: Riester Rente kündigen? Nur als letzten Schritt!

Die Kündigung der Riester Rente sollte keine spontane Entscheidung sein. Wer diesen Schritt erwägt, tut gut daran, nicht auf das Bauchgefühl zu hören, sondern nüchtern zu rechnen. Maßgeblich ist, was nach der Abrechnung tatsächlich übrigbleibt.

Dabei ist stets der Rückkaufswert maßgeblich, der sich nach Abzug der Rückzahlung staatlicher Zulagen gemäß § 84 EStG und der steuerlichen Vorteile gemäß § 10a EStG ergibt, weiter gemindert um bereits angefallene Kosten und ergänzt um die steuerlichen Folgen auf erzielte Erträge gemäß § 22 EStG. Bestehen finanzielle Schwierigkeiten, muss zudem bedacht werden, dass mit der Kündigung auch der Pfändungsschutz nach § 851c ZPO entfällt.

Gerade diese Kombination aus Rückforderungen, Kosten und steuerlichen Effekten führt dazu, dass die Riester Rente zu kündigen in vielen Fällen wirtschaftlich nachteilig ist. Häufig erweisen sich andere Wege als deutlich sinnvoller. Eine Beitragsfreistellung, ein Tarif- oder Anbieterwechsel oder – bei konkreten Immobilienplänen – die Nutzung der Wohn-Riester-Systematik erhalten den Förderrahmen und vermeiden die harten Einschnitte einer endgültigen Kündigung.

Riester Rente kündigen

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VI. FAQ (die meist gestellten Fragen)

Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das bisher angesparte Kapital erhalten, ebenso wie die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen vgl. § 84 EStG. Allerdings entfallen weiter Förderungen und laufende Verwaltungskosten können das Guthaben langfristig reduzieren. Besonders bei langlaufenden Verträgen kann die Stilllegung dennoch eine sinnvolle Alternative zur Kündigung darstellen, da das Kapital weiterhin für die Altersvorsorge zur Verfügung steht.

Ja, das Guthaben eines Riester-Vertrags kann förderunschädlich für den Kauf, Bau oder Umbau einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden vgl. § 93 EStG. Diese sogenannte Wohn-Riester-Option ermöglicht es, langfristig mietfrei zu leben und die Altersvorsorge mit einem Eigenheim zu verbinden.
Wichtig: Das Kapital wird zweckgebunden, steht also nicht mehr für andere Zwecke der Altersvorsorge zur Verfügung.

Ja, bei der Nutzung von Wohn-Riester bleibt die staatliche Förderung erhalten. Allerdings wird das entnommene Kapital auf einem sogenannten Wohnförderkonto verbucht. Dieses muss spätestens ab Rentenbeginn nachversteuert werden vgl. § 22 EStG. Wer frühzeitig plant und strategisch mit der Entnahme umgeht, kann die steuerlichen Belastungen minimieren.

Bei einem Wechsel des Anbieters wird das gesamte angesparte Guthaben auf den neuen Vertrag übertragen. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten vgl. § 10a EStG und es entstehen keine Rückforderungen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Allerdings können neue Abschlusskosten oder Bearbeitungsgebühren anfallen, die den Wert  des neuen Vertrags belasten.

Das Mitnehmen der Riester-Rente ins Ausland ist grundsätzlich möglich, jedoch mit Einschränkungen. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft ins EU-Ausland oder den Europäischen Wirtschaftsraum verlegt, behält die Förderung unter bestimmten Bedingungen vgl. § 1 AltZertG. Eine Nutzung des Kapital außerhalb der EU kann jedoch dazu führen, dass die staatliche Förderung zurückgefordert wird. Hier gilt es die konkreten Vertragsbedingungen im einzelnen prüfen.

Das angesparte Guthaben einer Riester-Rente kann an Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner übertragen werden, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss (vgl. § 93 EStG). Voraussetzung ist dass der Vertrag des Verstorbenen ebenfalls für die Altersvorsorge genutzt wird. Bei Übertragungen an andere Erben entfällt diese Möglichkeit und die staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.

Eltern profitieren durch die Kinderzulage, die jährlich bis zu 300 Euro betragen kann, vgl. § 84 EStG. Diese wird automatisch auf den Vertrag des Elternteils überwiesen der Kindergeld erhält. Voraussetzung ist, dass der Mindestbeitrag in den Vertrag eingezahlt wird.

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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
2 Kommentare
  • Antworten
    Juli 27, 2025, 8:13 a.m.

    Ich sehe aktuell keine Alternative zur förderschädlichen Auszahlung meines Riester Bausparvertrages. Ab September (Vollendung 68 L.J) werde ich ansonsten “zwangsverrentet” d.h. mein Vertrag von der LBS geht in eine monatliche Rente von 41 Euro zur Provinzial über. Ich müsste mindestens noch 25 Jahre leben um das derzeit angesparte Kapitel zu erhalten. Absolut unrealistisch und weit über die statistische Lebenserwartung. Sterbe ich innerhalb der nächsten 10 Jahre, erben meine Hinterbliebenen einen Bruchteil des angesparten Kapitals. Danach gar nichts mehr. Vorherige Verwendung für Kauf einer Immobilie mangels passender Angebote nicht möglich, Auszahlung für energetische Sanierung ebenfalls nicht möglich, da ich für unsere derzeitige Immobilie min. 20000 Euro hätte entnehmen müsste aber nur 12000 Euro drin sind. Kleinstbetragsrente Auszahlung erst zugesagt und nun mit Anhebung der Rente um 4 Euro nicht mehr möglich. Beratung des Anbieters leider Fehlanzeige.

  • Antworten
    Februar 10, 2026, 5:18 p.m.

    Kann ich nach einer heizungssanierung das Haus meiner Tochter schenken ohne die geförderten Zulagen zu verlieren

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