Stellen Sie sich vor, Sie zahlen über Jahre hinweg stillschweigend Gebühren, das Sie nie aktiv genehmigt haben – und plötzlich urteilt der BGH: Diese Zahlungen waren rechtswidrig.
Genau das erleben derzeit viele Kunden deutscher Banken, allen voran bei den Sparkassen. Kontoführungsgebühren wurden flächendeckend eingeführt oder erhöht – oft ohne ausdrückliche Zustimmung, sondern gestützt auf sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln. Der BGH hat mit Urteil vom 19. November 2024 1 ein deutliches Zeichen gesetzt: Schweigen ist keine Zustimmung – jedenfalls nicht bei Vertragsänderungen, die tief in das Portemonnaie der Verbraucher eingreifen. Wer seine Kontoführungsgebühren zurückfordern will, hat dafür nun bessere Karten denn je.
Dieser Beitrag zeigt nicht nur, wie Sie Ihre Kontogebühren zurückfordern können, sondern beleuchtet auch die gesellschaftliche Sprengkraft des Urteils, erklärt die Hintergründe und hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Ansprüche selbstbewusst durchzusetzen.