Altersvorsorgedepot 2027

Ab 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu ausgestaltet werden. An die Stelle der bisherigen Riester-Förderung soll ein neues Fördermodell (sog. Altersvorsorgedepot 2027) treten, bei dem sich die Höhe der Grundzulage stärker am eigenen Beitrag orientiert. Im Mittelpunkt steht künftig eine stärker kapitalmarktorientierte Altersvorsorge, bei der auch Anlagen in Fonds und ETFs möglich sind.

Für Sparer bedeutet das vor allem eines: Die bisherige Vorstellung, staatliche Förderung müsse zwingend mit einer vollständigen Beitragsgarantie verbunden sein, gehört künftig nicht mehr zum gesamten System. Neben Garantieprodukten wird es Altersvorsorgedepots geben, bei denen bewusst auf eine Garantie verzichtet wird. Damit steigen die Renditechancen. Zugleich trägt der Altersvorsorgende aber auch das Risiko von Wertschwankungen.

Ab 2027 soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu ausgestaltet werden. An die Stelle der bisherigen Riester-Förderung soll ein neues Fördermodell (sog. Altersvorsorgedepot 2027) treten, bei dem sich die Höhe der Grundzulage stärker am eigenen Beitrag orientiert. Im Mittelpunkt steht künftig eine stärker kapitalmarktorientierte Altersvorsorge, bei der auch Anlagen in Fonds und ETFs möglich sind.

Für Sparer bedeutet das vor allem eines: Die bisherige Vorstellung, staatliche Förderung müsse zwingend mit einer vollständigen Beitragsgarantie verbunden sein, gehört künftig nicht mehr zum gesamten System. Neben Garantieprodukten wird es Altersvorsorgedepots geben, bei denen bewusst auf eine Garantie verzichtet wird. Damit steigen die Renditechancen. Zugleich trägt der Altersvorsorgende aber auch das Risiko von Wertschwankungen.

Hinweis: Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und im Frühjahr 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Sie trat Ende Mai 2026 in Kraft, wird aber erst ab 1. Januar 2027 mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) umgesetzt.1 Ab dann sollen das Altersvorsorgedepot verfügbar sein.  Bestehende Riester-Verträge verschwinden dadurch allerdings nicht. Für sie gilt Bestandsschutz.

Altersvorsorgedepot 2027

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr: Die Förderung beträgt 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für weitere 1.440 €. Bei 1.800 € Eigenbeitrag sind damit maximal 540 € Grundzulage möglich.
  • Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und Jahr: Die Kinderzulage wird beitragsabhängig gewährt. Für jedes Kind können bis zu 300 € jährlich erreicht werden.
  • 200 € Berufseinsteigerbonus: Für junge Berufseinsteiger ist zusätzlich ein einmaliger Bonus vorgesehen.
  • Eigenbeitrag entscheidend: Die tatsächliche Förderhöhe hängt insbesondere davon ab, wie viel selbst eingezahlt wird und welche persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Förderfähiger Eigenbeitrag: Für die Grundzulage werden Beiträge bis 1.800 € jährlich berücksichtigt. Darüber hinausgehende Einzahlungen können grundsätzlich weiterhin möglich sein.
  • Start ab 2027: Das neue Fördermodell soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden.

Wie sich die private Altersvorsorge in Zukunft ergänzend zur gesetzlichen Rente entwickeln kann, ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen Rentenentwicklung relevant. Einen Überblick über die Rentenerhöhung 2026 sowie die wichtigsten Zahlen und Fakten zur aktuellen Rentenanpassung finden Sie in unserem weiterführenden Beitrag.

I. Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?

Das Altersvorsorgedepot soll staatlich geförderte Altersvorsorge stärker mit langfristigem Kapitalaufbau am Kapitalmarkt verbinden. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:

Staatlich gefördert

Eigene Beiträge können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – durch staatliche Zulagen gefördert werden.

Kapitalmarkt

Das angesparte Kapital kann chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden, etwa über zulässige Fonds und ETFs.

%

Steuerlich begünstigt

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von einer gewöhnlichen privaten Geldanlage und wird insbesondere bei der Auszahlung relevant.

!

Kein voller Garantieschutz

Eine vollständige Garantie des eingezahlten Kapitals ist bei der kapitalmarktorientierten Variante nicht zwingend vorgesehen.

So funktioniert das Grundprinzip
1
Einzahlen Eigene Beiträge in den Vertrag einzahlen
2
Förderung Staatliche Zulagen können hinzukommen
3
Anlegen Kapital langfristig investieren
4
Auszahlen Vermögen im Alter entsprechend den Regeln nutzen

Chance: mehr Renditepotenzial

Durch eine stärker kapitalmarktorientierte Anlage können langfristig höhere Renditechancen bestehen als bei rein garantieorientierten Produkten.

Risiko: Wertschwankungen

Kapitalmarktanlagen unterliegen Schwankungen. Verluste sind deshalb insbesondere während einzelner Marktphasen möglich.

Das Altersvorsorgedepot im Überblick

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem das angesparte Kapital chancen- und renditeorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden kann. Anders als bei einem klassischen Garantieprodukt wird dabei nicht vorausgesetzt, dass die eingezahlten Beiträge vollständig erhalten bleiben.

Als Anlageformen kommen – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere Fonds und ETFs in Betracht. Welche konkreten Vermögensgegenstände innerhalb eines geförderten Vertrags zulässig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der vorgesehenen Positivliste.

Damit verändert sich auch die Grundidee der staatlich geförderten Altersvorsorge. Gefördert wird nicht lediglich ein bestimmter Versicherungsvertrag, sondern ein rechtlich geregelter Rahmen für den langfristigen, kapitalgedeckten Vermögensaufbau.

Auch die steuerliche Behandlung folgt einem besonderen Modell: Während der Ansparphase sollen die Erträge grundsätzlich nicht laufend besteuert werden. Die steuerliche Berücksichtigung erfolgt vielmehr im Zusammenhang mit der späteren Auszahlung.

Die konkrete Förderung hängt insbesondere von den persönlichen Voraussetzungen und den geleisteten Eigenbeiträgen ab. Neben der Grundzulage können – je nach Situation – weitere Förderbestandteile wie Kinderzulagen oder ein Berufseinsteigerbonus hinzukommen.

II. Altersvorsorgedepot 2027 Rechner

Umfangreiche Modellrechnung zur Anspar- und Auszahlungsphase.

Alter
Rentenbeginn
Eigenbeitrag monatlich (€)
Erwartete Rendite p.a. (%)
Depotkosten p.a. (%)
Kinder mit Förderanspruch
Teilkapitalauszahlung (%)
Auszahlung bis Alter
ETF-Kosten im Vergleich p.a. (%)
Die Modellrechnung berücksichtigt die Förderung separat.

III. Altersvorsorgedepot 2027 für Beamte

Das neue Altersvorsorgedepot richtet sich nicht ausschließlich an Arbeitnehmer. Zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören weiterhin unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und inländische Besoldungsempfänger.

Damit können auch Beamte grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis gehören.1

Gleiches gilt für Richterinnen und Richter sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,2 sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderliche Einwilligung zur Datenübermittlung gegenüber der zuständigen Stelle erteilt wurde.

Neu ist insbesondere die Ausweitung der unmittelbaren Förderberechtigung auf bestimmte Selbständige und Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung. Dazu gehören unter anderem Personen mit Einkünften nach § 15 EStG sowie selbständig Erwerbstätige nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.3

IV. Anbieter für Altersvorsorgedepots: Worauf kommt es rechtlich an?

Bei der Wahl eines Altersvorsorgedepot 2027 Anbieters kommt es insbesondere auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Verbraucher sollten daher prüfen, welche Risiken sie übernehmen, welche Kosten anfallen und welche Rechte ihnen der Vertrag einräumt.

01

Zertifizierung prüfen

Ist der konkrete Altersvorsorgevertrag nach dem AltZertG zertifiziert?

Wichtig: Die Zertifizierung ist kein Gütesiegel für Rendite oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters.
02

Garantie verstehen

Besteht eine Beitragsgarantie oder trägt der Verbraucher das volle Kapitalmarktrisiko?

Ohne Garantie können Kursverluste das angesparte Vermögen mindern.
03

Kosten vergleichen

Welche Abschluss-, Verwaltungs- und Anlagekosten entstehen und wie hoch sind die Effektivkosten?

Beim Standarddepot ist eine Begrenzung der Effektivkosten auf 1,0 Prozent vorgesehen.
04

Anlageauswahl prüfen

Welche Fonds, ETFs oder sonstigen zulässigen Anlagen können tatsächlich gewählt werden?

Auch prüfen: Welche automatischen Umschichtungen sind vorgesehen?
05

Anbieterwechsel beachten

Welche Möglichkeiten bestehen für einen späteren Anbieterwechsel oder die Übertragung des Altersvorsorgevermögens?

Dabei insbesondere Fristen und mögliche Wechselkosten beachten.
06

Todesfall & Auszahlung prüfen

Was geschieht mit dem Vermögen bei Auszahlung, Kündigung oder Tod des Vertragsinhabers?

Die rechtlichen Folgen können von der gewählten Auszahlungsform abhängen.
Jurawelt-Merksatz: Nicht der Anbietername allein entscheidet. Maßgeblich ist der konkrete Altersvorsorgevertrag und die hierin befindlichen Vertragsbedingungen zu Garantie, Kosten, Anlageauswahl, Anbieterwechsel und Todesfall. Wer verschiedene Angebote bereits vor einer individuellen Beratung gegenüberstellen möchte, sollte mittels eines Altersvorsorgedepot-Vergleichs die einzelnen Vertragsbedingungen gegenüberstellen.
Was bedeutet die Zertifizierung?

Die Zertifizierung bestätigt grundsätzlich die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen für die staatliche Förderung. Sie bedeutet jedoch nicht, dass eine bestimmte Rendite erzielt wird oder der Anbieter wirtschaftlich besonders leistungsfähig ist.

V. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Riester bleibt für bestehende Verträge weiterhin relevant. Die bisherige Riester-Rente war durch staatliche Zulagen, steuerliche Vorteile und (je nach Vertrag) Garantievorgaben geprägt. Mit der geplanten Reform soll für Neuabschlüsse ab 2027 ein stärker kapitalmarktorientiertes Fördermodell hinzukommen. Bestehende Riester-Verträge werden dadurch nicht automatisch abgeschafft; für sie gelten grundsätzlich die bisherigen Regelungen und der jeweilige Bestandsschutz.

Für Verbraucher stellt sich damit insbesondere die Frage, ob sie einen bestehenden Riester-Vertrag weiterführen oder künftig eine neu geförderte Vorsorgelösung nutzen möchten.

Altersvorsorgedepot

Ein unmittelbarer Wechsel ist dabei nicht automatisch sinnvoll, da unter anderem bisherige Zulagen, Vertragskosten, Garantien und die individuelle persönliche Situation berücksichtigt werden sollten. Ein solcher Wechsel kann im Übrigen mit Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten verbunden sein. Alternativ kann der bestehende Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben, während für die Zukunft die neue Fördersystematik gewählt wird.

Ebenfalls interessant: Besteht bereits ein Riester-Vertrag, sollte eine Kündigung nach dem vorstehend Gesagtem nicht vorschnell erfolgen. Unser Beitrag Riester Rente kündigenerklärt, welche finanziellen Folgen die Kündigung haben kann und warum Beitragsfreistellung oder Anbieterwechsel häufig interessante Alternativen sind.

VI. Vermögenswirksame Leistungen: Keine doppelte Förderung

Eine häufige Frage betrifft die Einordnung von vermögenswirksamen Leistungen.

Hier ist die rechtliche Zuordnung entscheidend: Aufwendungen, die vermögenswirksame Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz darstellen, gehören nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Sie werden dem Förderverfahren nach dem 5. VermBG zugeordnet.

Eine doppelte Begünstigung über beide Förderwege soll damit verhindert werden. Davon zu unterscheiden sind sogenannte altersvorsorgewirksame Leistungen. Solche Leistungen können nach aktuellem Stand insbesondere aufgrund tarifvertraglicher Regelungen als zusätzlicher Zuschuss zur Altersversorgung eingesetzt werden.

VII. Besteuerung des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot folgt grundsätzlich dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während des langfristigen Vermögensaufbaus werden die Erträge nicht laufend besteuert. Relevant wird die Besteuerung grundsätzlich erst bei der späteren Auszahlung.

Ansparphase

Keine laufende Besteuerung

Kapitalerträge aus dem geförderten Altersvorsorgevertrag werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht unmittelbar besteuert.

Auszahlungsphase

Steuerliche Erfassung

Die späteren Leistungen werden nach den gesetzlichen Vorgaben steuerlich berücksichtigt und grundsätzlich mit dem persönlichen Steuersatz erfasst.

1

Geförderte Beiträge

Soweit Beiträge steuerlich gefördert wurden, unterliegen die daraus resultierenden Leistungen grundsätzlich der vollen nachgelagerten Besteuerung.

2

Individueller Steuersatz

Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlungsphase grundsätzlich nach § 22 Nummer 5 EStG mit dem persönlichen Steuersatz.

3

Nicht geförderte Beiträge

Für nicht geförderte Beiträge gelten grundsätzlich andere steuerliche Regeln. Hier kann insbesondere eine Ertragsanteilsbesteuerung relevant werden.

Das Prinzip an einem einfachen Beispiel

Die steuerliche Logik lässt sich vereinfacht in drei Schritten darstellen:

Einzahlung Beiträge werden in das Altersvorsorgedepot eingezahlt.
Ansparen Erträge können sich grundsätzlich ohne laufenden Steuerabzug entwickeln.
Auszahlung Die steuerliche Behandlung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.

Wichtig: Steuerfreiheit während der Ansparphase bedeutet nicht, dass die späteren Leistungen dauerhaft steuerfrei bleiben. Die steuerliche Belastung wird vielmehr in die Auszahlungsphase verlagert. Entscheidend ist dabei insbesondere, in welchem Umfang die Beiträge gefördert wurden.

VIII. Altersvorsorgedepot 2027 Todesfall

Grundsätzlich ist das Altersvorsorgevermögen aus einem Altersvorsorgevertrag vererbbar. Allerdings kann die Vererbung mit der Rückzahlung der steuerlichen Förderung verbunden sein. Zulagen und gegebenenfalls bestimmte steuerliche Vorteile müssen dann gegebenenfalls zurückgezahlt werden.

Eine wichtige Ausnahme besteht beim überlebenden Ehegatten: Das Altersvorsorgevermögen kann im Todesfall ohne Abzüge auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Anders sieht es bei einer lebenslangen Leibrente aus. Eine solche Rente endet grundsätzlich mit dem Tod. Möglich ist allerdings die Vereinbarung einer zehn- oder zwanzigjährigen Rentengarantiezeit. Verstirbt der Rentenbezieher innerhalb dieses Zeitraums, können die Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen weiterlaufen.

Wer dagegen einen befristeten Auszahlungsplan wählt, kann noch nicht ausgezahltes Vermögen vererben. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; ein längerer Zeitraum ist möglich.

IX. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ab 2027 soll die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge neu ausgestaltet werden. Die bisherige feste Riester-Grundzulage von 175 Euro soll durch eine beitragsabhängige Grundzulage ersetzt werden. Für die ersten 1.200 Euro Eigenbeitrag sind 30 Cent Förderung je eingezahltem Euro vorgesehen; für weitere 600 Euro beträgt die Förderung 20 Cent je Euro. Damit sind bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro grundsätzlich bis zu 480 Euro Grundzulage jährlich möglich.

Hinzu können weitere Förderungen kommen, insbesondere eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr. Für junge Berufseinsteiger ist außerdem ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen. Die konkrete Höhe der Förderung hängt dabei von den persönlichen Voraussetzungen und insbesondere von den tatsächlich geleisteten Eigenbeiträgen ab.

Das Altersvorsorgedepot bietet zwar höhere Renditechancen als klassische, mit Garantien ausgestattete Altersvorsorgeprodukte, diese Chancen gehen jedoch mit einem entsprechend höheren Kapitalmarktrisiko einher. Eine Garantie, dass die eingezahlten Beiträge oder das angesparte Vermögen zum Rentenbeginn vollständig erhalten bleiben, ist beim reinen Altersvorsorgedepot gerade nicht vorgesehen.

Daneben bleibt das angesparte Vermögen grundsätzlich zweckgebunden für die Altersvorsorge. Die steuerliche Förderung ist deshalb mit gesetzlichen Vorgaben für die spätere Verwendung des Kapitals verbunden. Auch die tatsächlichen Kosten können je nach Anbieter und gewähltem Produkt unterschiedlich ausfallen. Verbraucher sollten daher insbesondere Anlagekosten, Depotkosten und sonstige Vertragskosten vor Abschluss vergleichen.

Das neue Altersvorsorgedepot soll zum 1. Januar 2027 eingeführt werden. Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sieht vor, die bisherige Riester-Förderung für neu abgeschlossene Verträge durch das neue Fördermodell zu ersetzen.

Bereits bestehende Riester-Verträge werden dadurch nicht automatisch beendet. Für Verbraucher mit einem bestehenden Vertrag kann deshalb ein Vergleich zwischen dem bisherigen Vertrag und einem neuen Altersvorsorgedepot sinnvoll sein, bevor eine Entscheidung über einen Wechsel getroffen wird.

Die Grundförderung soll ab 2027 unmittelbar an die Höhe der eigenen Einzahlung anknüpfen. Für die ersten 1.200 Euro Eigenbeitrag sind 30 Prozent, für weitere 600 Euro 20 Prozent staatliche Zulage vorgesehen. Bei voller Ausschöpfung des geförderten Eigenbeitrags von 1.800 Euro ergibt sich damit eine Grundzulage von bis zu 480 Euro jährlich.

Zusätzlich kann eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr hinzukommen. Für Berufseinsteiger ist außerdem ein einmaliger Bonus von 200 Euro vorgesehen. Welche Förderung im Einzelfall tatsächlich erreicht wird, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und der Höhe der eigenen Beiträge ab.

Eine einheitliche, für sämtliche Altersvorsorgedepots geltende Kostenhöhe gibt es nicht. Die konkreten Kosten werden vom jeweiligen Anbieter und Produkt abhängen. Die Reform zielt allerdings ausdrücklich darauf ab, die Kosten der geförderten Altersvorsorge zu senken und transparenter zu machen.

Vorgesehen ist insbesondere, dass Abschluss- und Vertriebskosten nicht mehr wie bei vielen bisherigen Produkten zu Beginn stark gebündelt, sondern über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Für das gesetzlich vorgesehene Standardprodukt sollen zudem besondere Vorgaben und begrenzte Kosten gelten.

Für Verbraucher bedeutet das: Nicht allein die Bezeichnung „Altersvorsorgedepot“ ist entscheidend. Vor Vertragsabschluss sollten insbesondere laufende Produktkosten, Depotkosten, Transaktionskosten und gegebenenfalls weitere Gebühren des konkreten Anbieters geprüft werden.

Das Altersvorsorgedepot verbindet die staatlichen Zulagen mit einer steuerlichen Förderung der eigenen Beiträge. Die Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung wird ermittelt, ob die steuerliche Entlastung über den Sonderausgabenabzug für den Anleger günstiger ist als die gewährten Zulagen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt während der Ansparphase darin, dass die im Depot erzielten Kapitalerträge nicht wie bei einem gewöhnlichen Wertpapierdepot laufend der regulären Besteuerung von Kapitalerträgen unterliegen. Dadurch kann das Kapital grundsätzlich länger und ohne laufende steuerliche Belastung innerhalb des Vorsorgevertrags investiert bleiben.

Dem steht die nachgelagerte Besteuerung gegenüber: Die steuerliche Belastung wird damit grundsätzlich in die Auszahlungsphase verlagert. Das Altersvorsorgedepot ist deshalb nicht generell „steuerfrei“, sondern bietet vor allem eine steuerliche Verschiebung und Kombination aus staatlicher Förderung und steuerlich begünstigtem Vermögensaufbau.

  1. Plenker, BC 2026, 270, 271.
  2. Plenker, BC 2026, 270, 271.
  3. Plenker, BC 2026, 270, 271.
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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

    • Abschluss im Dezember 2025 (Staatsexamen, sog. Erste Juristische Prüfung)
    • Studium der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (2020-2025)
    • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur
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