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Staatlich gefördert
Eigene Beiträge können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen –
durch staatliche Zulagen gefördert werden.
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Kapitalmarkt
Das angesparte Kapital kann chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt
werden, etwa über zulässige Fonds und ETFs.
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Steuerlich begünstigt
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich von einer gewöhnlichen
privaten Geldanlage und wird insbesondere bei der Auszahlung relevant.
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Kein voller Garantieschutz
Eine vollständige Garantie des eingezahlten Kapitals ist bei der
kapitalmarktorientierten Variante nicht zwingend vorgesehen.
Das Altersvorsorgedepot im Überblick
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter
Altersvorsorgevertrag, bei dem das angesparte Kapital
chancen- und renditeorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden kann.
Anders als bei einem klassischen Garantieprodukt wird dabei nicht
vorausgesetzt, dass die eingezahlten Beiträge vollständig erhalten
bleiben.
Als Anlageformen kommen – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt
sind – insbesondere Fonds und ETFs in Betracht. Welche
konkreten Vermögensgegenstände innerhalb eines geförderten Vertrags
zulässig sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und der
vorgesehenen Positivliste.
Damit verändert sich auch die Grundidee der staatlich geförderten
Altersvorsorge. Gefördert wird nicht lediglich ein bestimmter
Versicherungsvertrag, sondern ein rechtlich geregelter Rahmen für den
langfristigen, kapitalgedeckten Vermögensaufbau.
Auch die steuerliche Behandlung folgt einem besonderen Modell:
Während der Ansparphase sollen die Erträge grundsätzlich nicht
laufend besteuert werden. Die steuerliche Berücksichtigung
erfolgt vielmehr im Zusammenhang mit der späteren Auszahlung.
Die konkrete Förderung hängt insbesondere von den persönlichen
Voraussetzungen und den geleisteten Eigenbeiträgen ab. Neben der
Grundzulage können – je nach Situation – weitere Förderbestandteile wie
Kinderzulagen oder ein Berufseinsteigerbonus hinzukommen.