Die Bundesregierung plant einen tiefgreifenden Umbau der sozialen Sicherung – verpackt unter dem unscheinbaren Begriff „Neue Grundsicherung“. Selten war ein sozialpolitisches Vorhaben in Koalitionsverhandlungen jedoch derart umstritten. Kritiker sprechen bereits von einem „Roll-back in die Hartz-Ära“ – manche sogar von einem Modell „Merz-I“.
Der Grund: Die geplanten Reformen umfassen Leistungskürzungen, die bis zur vollständigen Streichung reichen könnten – trotz gegenteiliger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Verdacht liegt nahe: Mit der neuen Regelung wird nicht nur das Bürgergeld abgelöst, sondern auch ein System installiert, das Erwerbslose vorrangig disziplinieren statt unterstützen soll.
Vor diesem Hintergrund analysieren wir den Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 – und beleuchten sowohl die rechtlichen Implikationen als auch die gesellschaftliche Tragweite der Reform.