Mehrwertsteuer Gastronomie: wer profitiert von der Steuersenkung?

Die Bundesregierung hat eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer (auch Mehrwertssteuer genannt) in der Gastronomie von 19 % auf 7 % ab 01.01.2026 beschlossen.

Die Frage, ob damit der Restaurantbesuch auch billiger wird, die Gastronomen die Steuersenkung also tatsächlich an die Gäste weitergeben, bleibt jedoch noch offen, denn die Branche steht seit Längerem enorm unter Druck. So gehen viele davon aus, dass die Weitergabe der Mehrwertsteuer im Restaurant kaum möglich sei, weil die zusätzlichen Belastungen der vergangenen Jahre die möglichen Preisvorteile übersteigen. [1]

Der Beitrag zeigt, welcher Steuersatz aktuell in der Gastronomie gilt, wer von einer Senkung profitieren könnte und welche Kritikpunkte an der Maßnahme geäußert werden.

I. Mehrwertsteuer Gastronomie: Wer profitiert?

Key Facts

  • Ab 1. Januar 2026 soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 % auf 7 % dauerhaft gesenkt werden.
  • Ziel: Gastronomen entlasten und Restaurantbesuche für Verbraucher attraktiver machen.
  • Ob die Preissenkung direkt beim Gast ankommt, ist noch unklar, da viele Gastronomen mit steigenden Betriebskosten und dem geplanten steigenden Mindestlohn zu kämpfen.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD gehen davon aus, dass die Senkung zumindest teilweise an die Gäste weitergegeben wird, das heißt, die Preise gesenkt werden. [2] Ziel der Maßnahme ist es aber  nicht nur Gastronomen zu entlasten, sondern auch die damit verbundenen Wirtschaftskreise anzukurbeln. [4] Experten äußern jedoch Skepsis: Ohne Weitergabe an die Gäste werde die Senkung nur theoretisch wirken, die tatsächliche Belebung der Gastronomie und deren Geschäftspartner bliebe aus. [5]

Keine Pflicht zur Weitergabe an Gäste:

Eine Verpflichtung zur Weitergabe besteht allerdings nicht. „Es obliegt dem Unternehmer […] ob und inwieweit er Erhöhungen oder Senkungen der Umsatzsteuersätze an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergibt und in welchem Umfang er zusätzliche Investitionen tätigt.”, so die Regierung. [3]

Warum eine Maßnahme zur Entlastung der Branche überhaupt nötig sein könnte, zeigen Umfragen unter den Restaurantbetreibern.

Die Stimmung in der Gastronomiebranche:

DEHOGA-Umfrage: Lage im Gastgewerbe

Anteil der Betreiber speisengeprägter Gastronomie, die sich Sorgen um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit machen

Herausforderung Nr. 1 laut Betrieben: Erhöhte Mehrwertsteuer.

Rund ein Drittel der Gastronomen ging Anfang des Jahres davon aus, noch dieses Jahr in die Verlustzone zu rutschen. Bei den Betreibern speisengeprägter Gastronomie ist der Wert sogar noch höher. Knapp 85% von diesen gaben die erhöhte Mehrwertsteuer als Hauptgrund für die Sorgen an. [6]

Um diese besser zu verstehen, muss sich zunächst ein Überblick über die aktuell geltenden Regeln geschaffen werden.

II. Wann 7 % und wann 19 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie?

Die rechtliche Grundlage für die Mehrwertsteuer in der Gastronomie findet sich in § 12 Umsatzsteuergesetz (UStG), wo zwischen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterschieden wird. Während Speisen zum Mitnehmen (“to go”) bereits seit vielen Jahren mit 7 Prozent besteuert werden, gilt für Speisen im Restaurant grundsätzlich der volle Satz von 19 Prozent.

Im Koalitionsvertrag heißt es: 

„Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert.”

Die aktuelle Mehrwertsteuerregelung in der Gastronomie in Deutschland:

  • Speisen zum Verzehr vor Ort (z. B. in Restaurants mit Sitzplätzen): 19 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG i. V. m. § 3 Abs. 9 UStG)

  • Speisen zur Mitnahme oder Lieferung: 7 % Mehrwertsteuer (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Anlage 2; § 3 Abs. 1 UStG)

  • Getränke: 19 % Mehrwertsteuer, unabhängig vom Verzehrort (§ 12 Abs. 1 UStG)

Hat Kaffee 7 oder 19 Mehrwertsteuer?

Für viel Verwirrung sorgt immer wieder die Besteuerung in Cafés, denn je nach bestelltem Getränk kann der Steuersatz variieren. Dabei kommt es nicht nur auf den Anteil von Milch und Kaffee an, sondern auch ob Kuhmilch oder vegane Alternativen gewählt werden.

Kaffee: 19 %
Milchkaffee: 19 %
Cappuccino/Latte macchiato: 7 %

Außerdem im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, dass zukünftig Zuschläge auf Überstunden steuerfrei sein sollen. Eine kritische Einordnung zu diesem Reformvorschlag lesen Sie hier.

Was hat der Milchanteil mit der Steuer zu tun?

Der Gesetzgeber privilegiert bestimmte Lebensmittel, die er als besonders wichtig erachtet (sog. Grundnahrungsmittel), mit einem niedrigeren Steuersatz von 7%. Neben Brot oder Wasser zählen dazu unter anderem auch Milch und Milcherzeugnisse. Enthält eine Kaffee-Variation nun mehr als 75% Prozent Milch, gilt auch diese als Grundnahrungsmittel. [7]

Aber Achtung: vegane Milchalternativen, wie Hafer-, Soja-, oder Reismilch sind nicht als Grundnahrungsmittel anerkannt, auf einen Cappuccino mit Hafermilch entfallen daher 19% MwSt.

III. Mehrwertsteuer Gastronomie in der Coronapandemie

Eine wichtige Ausnahme bildete die Zeit der Corona-Pandemie, in der der Gesetzgeber zunächst eine befristete Absenkung auf 5 Prozent und anschließend eine Verlängerung mit 7 Prozent beschloss. Diese Sonderregelung endete jedoch am 31. Dezember 2023, sodass seit 2024 wieder 19 Prozent fällig wurden.

Mit der Reform zum Jahreswechsel will die Regierung nun zum Pandemie-Steuersatz zurückkehren.

Ein anderes vieldiskutiertes Wahlversprechen der neuen Regierung ist die Mütterrente 3. Was genau geplant ist, wie sich die Reform konkret auswirkt und welche Kritikpunkte bestehen, zeigt unser Beitrag.

Mehrwertsteuer Gastronomie
Während der Corona Pandemie wurde der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie gesenkt.

Ein Rückblick über den Steuersatz während der Pandemie:

bis 30.06.2020

🍽️ Vor Ort: 19 %
🥡 Außer Haus: 7 %
☕ Getränke: 19 %

Quelle: § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

01.07.2020 – 31.12.2020

🍽️ Vor Ort: 7 %
🥡 Außer Haus: 5 %
☕ Getränke: 16 %

Quelle: Zweites Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2020, S. 1512

01.01.2021 – 31.12.2022

🍽️ Vor Ort: 7 %
🥡 Außer Haus: 7 %
☕ Getränke: 19 %

Quelle: Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BGBl. I 2021, S. 330

01.01.2023 – 31.12.2023

🍽️ Vor Ort: 7 %
🥡 Außer Haus: 7 %
☕ Getränke: 19 %

Quelle: Jahressteuergesetz 2022, BGBl. I 2022, S. 2294

2024 / 2025

🍽️ Vor Ort: 19 %
🥡 Außer Haus: 7 %
☕ Getränke: 19 %

Quelle: § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG

ab 2026

🍽️ Vor Ort: 7 %
🥡 Außer Haus: 7 %
☕ Getränke: 19 %

Quelle: Koalitionsvertrag 2025

IV. Kritik an der geplanten Steuersenkung

Seit der Rückkehr zum alten Steuersatz nach Ende der Coronapandemie haben viele Wirte nun nach eigenen Angaben vor allem mit dieser Belastung zu kämpfen, weshalb sie die Pläne der Bundesregierung überwiegend begrüßen.

Es gibt allerdings nicht nur Befürworter für die anstehende Steuererleichterung. Verschiedene Stimmen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kritisieren die geplante Maßnahme der schwarz-roten Koalition.

Die wichtigsten Standpunkte zusammengefasst:

Zweifel an Preissenkung: Steigende Kosten für Energie, Mieten und Personal könnten die Einsparungen durch die Steuerreform aufzehren. In der Folge könnten die Speisenpreise zwar stabilisiert werden, eine deutliche Absenkung ist jedoch unwahrscheinlich. Zudem soll im kommenden Jahr der Mindestlohn von bislang 12,82 auf 13,90€ angehoben werden, was die Gastronomen zusätzlich unter Druck setzt. [8]

Für viele Wirte wäre es bereits ein Erfolg, den Preis nicht weiter anheben zu müssen. Die Gastronomiebranche wertet die Neuerung als Anerkennung der schwierigen Lage, in der sich die Mehrheit der Restaurants in Deutschland seit der Corona-Pandemie befindet. [14]

Weniger Steuereinnahmen: Die Senkung der Mehrwertsteuer für Gastronomen bedeutet enorme Mindereinnahmen für Länder und Kommunen (geschätzt werden ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr). Es droht eine erhebliche Belastung der kommunalen Haushalte, die wiederum zu Einsparungen bei anderen öffentlichen Leistungen führen könnte. [9]

Sollten tatsächlich Preissenkungen erfolgen, könnte dies mehr Gäste anziehen, was einen Teil der Mindereinnahmen kompensieren könnte. Mit mehr finanziellen Spielräumen könnten außerdem viele Betriebe Arbeitsplätze sichern, neue schaffen und verschobene Investitionen nachholen. [13]

Ungerechtigkeit: Verschiedene Organisationen mahnen, von der Steuersenkung würden nur Menschen profitieren, die es sich überhaupt leisten könnten, im Restaurant Essen zu gehen. Eine Mehrwertsteuersenkung, die alle gleich begünstigt und mit der klima- oder gesundheitspolitische Ziele verfolgt sei demnach sinnvoller und gerechter. [10]

Mit dem Versuch die Preise zu senken, soll der Restaurantbesuch auch einkommensschwächeren Haushalten ermöglicht werden. [15]

Benachteiligung: In anderen, ebenfalls angeschlagenen Branchen, die mit ähnlichen Entwicklungen wie in der Gastronomie (Fachkräftemangel, steigende Energie- und Personalkosten) zu kämpfen haben, herrscht Unverständnis, wieso ausgerechnet eine Maßnahme zur Entlastung der Gastronomie nun erforderlich sei. [11]

Restaurants haben aufgrund ihrer Funktion als sozialer Treffpunkt einen besonderen gesellschaftspolitischen Stellenwert, der besonderen Schutz erfordert. [12]

Ebenfalls geplant: Abschaffung der Bonpflicht

 Laut Koalitionsvertrag soll die Bonpflicht für die Gastronomie abgeschafft werden, um Bürokratie abzubauen.

„Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.”, lautet es im Koalitionsvertrag.

Experten warnen jedoch: Eine Abschaffung erleichtere den Steuerbetrug und gefährde den fairen Wettbewerb zwischen ehrlichen und unehrlichen Betrieben.

V. Fazit: besser kleine als keine Wirkung?

Die Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026 wird aufgrund nach wie vor hohen Lohnkosten, Energie- und Lebensmittelpreisen, der Meinung vieler Experten nach, wohl nicht die angekündigten tatsächlichen Preissenkungen in den Restaurants bewirken können. Gastronomen werden genau abwägen müssen, ob und wie viel der Steuerentlastung sie tatsächlich an die Gäste weitergeben können.

Die praktische Wirkung hängt daher stark von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Betriebs, sowie der Kostenentwicklung in den genannten Bereichen ab, sodass die Steuerreduktion allein keineswegs eine Garantie für sinkende Preise darstellt.

Dennoch ist für viele existenzbedrohte Wirte bereits die Aussicht, die Preise nicht noch weiter erhöhen zu müssen, eine Entlastung, denn damit könnte zumindest verhindert werden, dass nicht noch mehr Gäste fernbleiben. 

Eine ebenfalls äußerst praxisrelevante Reform des Steuerrechts stellt die Grundsteuerreform 2025 dar. Was sich geändert hat und ob man die Grundsteuer auf Mieter umlegen darf, zeigt unser Beitrag.

[1] vgl. DEHOGA Bundesverband, 09.04.2025, https://www.dehogabw.de/informieren/aktuelles/detail/dehoga-begruesst-7-mehrwertsteuer-auf-speisen-als-wichtige-massnahme-zur-staerkung-des-gastgewerbes 

[2] vgl. ebd.

[3] vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 21/920, 06.08.2025.

[4] vgl. ebd.

[5] vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gastronomie-steuer-wem-hilft-sie-100.html

[6] vgl. https://www.dehogabw.de/informieren/aktuelles/detail/hohe-kosten-und-die-mehrwertsteuererhoehung-belasten-vor-allem-die-gastronomie

[7] Grundnahrungsmittel benannt in Anlage 2 zu §12 II Nr. 1, 2 und 14 UStG)

[8] vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode, abrufbar unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 18.

[9] vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/weniger-mehrwertsteuer-gastronomie-100.html

[10] vgl. Forderung der Organisation Foodwatch: https://www.foodwatch.org/de/senkung-der-gastro-mehrwertsteuer-wirft-fragen-zu-lobby-verbindungen-der-union-auf

[11] vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/weniger-mehrwertsteuer-gastronomie-100.html

[12] vgl. https://www.ihre-vorsorge.de/finanzen/nachrichten/dgb-chefin-kritisiert-steuersenkung-fuer-gastronomie

[13] vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/preise-gastro-anstieg-druck-100.html

[14] vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/mehrwertsteuer-in-der-gastro-sinkt-wie-wirte-damit-umgehen,UwOemWn

[15] vgl. https://www.zdfheute.de/wirtschaft/mehrwert-einkommen-steuer-reform-deutschland-100.html

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Max Scherer

Jurawelt Redaktion

Max Scherer

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg
  • Schwerpunktbereich: Kriminalwissenschaften
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter
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