Vorab: Gesetzesentwurf: Steuerfreie Überstunden im Arbeitsmarktstärkungsgesetz (Aktualisiert: 21.09.25)
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Referentenentwurf für ein Arbeitsmarktstärkungsgesetz verständigt. Dieser sieht unter anderem vor, Überstundenzuschläge steuerfrei zu stellen. Allerdings nicht unbegrenzt und auch nicht für alle.
Geplant ist, dass Zuschläge für geleistete Überstunden steuerfrei bleiben, solange sie 25 % des regulären Bruttogehalts nicht übersteigen. Damit wird ein klarer Anreiz für Mehrarbeit geschaffen, allerdings primär für Beschäftigte mit Vollzeitverträgen. Denn gerade Teilzeitkräfte könnten leer ausgehen, wenn die steuerfreien Zuschläge ausschließlich auf Vollzeitlöhne bezogen werden.
Auch bei einer anderen Baustelle will die Regierung ansetzen: Wer seine wöchentliche Arbeitszeit aufstockt, soll eine steuerfreie Prämie von bis zu 4.500 Euro erhalten können.
Neuer steuerlicher Freibetrag für Rentner:
Gleichzeitig kommt die Aktivrente – ein Modell für Menschen, die auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten wollen. Ab 2026 sollen sie bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Das Doppelte der bisherigen Grenze.
Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem „echten Impuls für Leistung und Arbeitsbereitschaft“. Doch Kritiker:innen sehen eher eine selektive Entlastung mit sozialer Schieflage: Wer ohnehin nur geringe Löhne bezieht oder gar nicht mehr arbeitsfähig ist, profitiert kaum.
Auch die Deutsche Rentenversicherung sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zeigen sich skeptisch. Sie mahnen: Die Aktivrente koste Milliarden, ändere aber nichts an den strukturellen Ursachen für Frühverrentung – wie körperliche Belastung, fehlende Arbeitsplatzangebote oder eingeschränkte Gesundheit.
Ob das Arbeitsmarktstärkungsgesetz in der nun bekannten Form tatsächlich Gesetz wird, bleibt offen. Der Entwurf liegt zur Prüfung vor, das parlamentarische Verfahren steht noch bevor. Doch eins ist klar: Die Diskussion um steuerfreie Überstunden wird ab 2026 nicht mit einem pauschalen Ja beantwortet, sondern mit einem differenzierten für Juristen vertrauten „Kommt drauf an“.
Jurawelt wird die weitere Entwicklung rund um steuerfreie Überstunden, Prämienregelungen und die Aktivrente kontinuierlich begleiten.