Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und gewährleistet die Sicherung des Existenzminimums in Deutschland. Dementsprechend richtet sich die Bürgergeld Auszahlung 2025 vor allem an Menschen, die kein oder nur ein unzureichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie erfolgt regelmäßig um eine rechtzeitige Deckung des Existenzminimums des Leistungsempfängers sicherzustellen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch die Erfüllung bestimmter Anspruchskriterien, die im Sozialgesetzbuch (SGB II) klar definiert sind. Neben der finanziellen Absicherung verfolgt das Bürgergeld zudem das Ziel, die Leistungsbezieher wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und so langfristig eine unabhängige Existenz zu ermöglichen. Besonders bei einem Wohnortswechsel kann es erforderlich sein, das Bürgergeld bei Umzug neu zu beantragen, um weiterhin Anspruch auf die Leistungen zu haben.
Damit verfolgt das Bürgergeld nicht nur das Ziel der Existenzsicherung, sondern auch die nachhaltige Förderung von Eigenständigkeit und sozialer Teilhabe.