Bürgergeld Auszahlung 2025 – Termine

Das Bürgergeld ersetzt seit Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und gewährleistet die Sicherung des Existenzminimums in Deutschland. Dementsprechend richtet sich die Bürgergeld Auszahlung 2025 vor allem an Menschen, die kein oder nur ein unzureichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie erfolgt regelmäßig um eine rechtzeitige Deckung des Existenzminimums des Leistungsempfängers sicherzustellen.

Voraussetzung hierfür ist jedoch die Erfüllung bestimmter Anspruchskriterien, die im  Sozialgesetzbuch (SGB II)  klar definiert sind. Neben der finanziellen Absicherung verfolgt das Bürgergeld zudem das Ziel, die Leistungsbezieher wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren und so langfristig eine unabhängige Existenz zu ermöglichen. Besonders bei einem Wohnortswechsel kann es erforderlich sein, das Bürgergeld bei Umzug neu zu beantragen, um weiterhin Anspruch auf die Leistungen zu haben.

Damit verfolgt das Bürgergeld nicht nur das Ziel der Existenzsicherung, sondern auch die nachhaltige Förderung von Eigenständigkeit und sozialer Teilhabe.

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bürgergeld Auszahlung 2025 sowie den geplanten Auszahlungsterminen für das Jahr.

Bürgergeld Auszahlung

Wann ist die Auszahlung des Bürgergelds?

Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt in Deutschland stets im Voraus, um sicherzustellen, dass die Leistungen den Empfängern rechtzeitig zur Verfügung stehen. In der Regel wird das Bürgergeld durch Überweisung auf ein angegebenes Bankkonto ausgezahlt. Alternativ können Anspruchsberechtigte, welche über kein Konto verfügen aber auch das Bürgergeld per Scheck erhalten. Aus der Scheck-Auszahlung entstehende Kosten sind aber vom Bürgergeldbezieher selbst zu entrichten. Eine Auszahlung des Schecks in Bar ist bei den Auszahlungsstellen der Deutschen Post sowie der Postbank möglich.

 

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die Überweisungs- sowie Wertstellungstermine für die Bürgergeld Auszahlung im Jahr 2025.

Monat (Anspruch) Überweisung (spätestens) Wertstellung (spätestens)
Januar 2025 30.12.2024 02.01.2025
Februar 2025 31.01.2025 03.02.2025
März 2025 28.02.2025 03.03.2025
April 2025 31.03.2025 01.04.2025
Mai 2025 30.04.2025 02.05.2025
Juni 2025 30.05.2025 02.06.2025
Juli 2025 30.06.2025 01.07.2025
August 2025 31.07.2025 01.08.2025
September 2025 29.08.2025 01.09.2025
Oktober 2025 30.09.2025 01.10.2025
November 2025 31.10.2025 03.11.2025
Dezember 2025 28.11.2025 01.12.2025
Januar 2026 30.12.2025 02.01.2026

So gilt es zu beachten, dass sich die Auszahlungstermine des Bürgergelds stets nach dem letzten Bankarbeitstag des Vormonats richten. Sofern dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, wird die Auszahlung vorgezogen.

Häufige Fragen und Antworten zum Thema Bürgergeld Auszahlung (FAQ):

Wie hoch ist das Bürgergeld 2025?

Die Höhe des Bürgergeldes hängt von der Lebenssituation und dem Alter der leistungsberechtigten Personen ab.

Für das Jahr 2025 wurden die Regelsätze wie folgt festgelegt:

Alleinstehende oder alleinerziehende Personen erhalten monatlich 563 Euro, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben hingegen einen Anspruch auf jeweils 506 Euro pro Partner.

Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben oder anderweitig auf Unterstützung angewiesen sind erhalten immerhin 451 Euro. Wohingegen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren einen monatliche Regelsatz von 471 Euro und Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 390 Euro bekommen.

Für die Deckung der Lebenshaltungskosten von Kleinkinder bis zu 5 Jahren sind außerdem 357 Euro vorgesehen. Für Rentner ist die Situation nochmal differenzierter: Nicht alle Rentner profitieren von einer Bürgergeld Auszahlung.. Wer trotz der Rentenerhöhung 2025 unter der Grundsicherung liegt, kann zusätzlich Bürgergeld beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Was bekommt man beim Bürgergeld alles bezahlt?

Grundsätzlich umfasst ist der Regelbedarf, welche die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt. Zudem übernimmt das Bürgergeld Ausgaben für Unterkunft und Heizung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Unter bestimmten Umständen kann zudem Mehrbedarf bewilligt werden, dies ist etwa der Fall, wenn der Leistungsempfänger alleinerziehend ist, eine Behinderung hat oder sich in der Schwangerschaft befindet.

Bestehen zudem außergewöhnliche Bedarfslagen, wie etwa der erstmalige Bezug einer Wohnung können zudem einmalige finanzielle Unterstützungen beantragt werden.

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Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

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  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin