Die Höhe des Bürgergeldes hängt von der Lebenssituation und dem Alter der leistungsberechtigten Personen ab.
Für das Jahr 2025 wurden die Regelsätze wie folgt festgelegt:
Alleinstehende oder alleinerziehende Personen erhalten monatlich 563 Euro, um ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten zu decken. Paare, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, haben hingegen einen Anspruch auf jeweils 506 Euro pro Partner.
Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben oder anderweitig auf Unterstützung angewiesen sind erhalten immerhin 451 Euro. Wohingegen Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren einen monatliche Regelsatz von 471 Euro und Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 390 Euro bekommen.
Für die Deckung der Lebenshaltungskosten von Kleinkinder bis zu 5 Jahren sind außerdem 357 Euro vorgesehen. Für Rentner ist die Situation nochmal differenzierter: Nicht alle Rentner profitieren von einer Bürgergeld Auszahlung. Wer trotz der Rentenerhöhung 2025 unter der Grundsicherung liegt, kann zusätzlich Bürgergeld beantragen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.