Die Bundesregierung plant im kommenden Jahr 2026 einen tiefgreifenden Umbau der sozialen Sicherung – verpackt unter dem unscheinbaren Begriff „Neue Grundsicherung“. Selten war ein sozialpolitisches Vorhaben in Koalitionsverhandlungen jedoch derart umstritten. Kritiker sprechen bereits von einem „Roll-back in die Hartz-Ära“ – manche sogar von einem Modell „Merz-I“.
Der Grund: Die geplanten Reformen umfassen Leistungskürzungen, die bis zur vollständigen Streichung reichen könnten – trotz gegenteiliger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Verdacht liegt nahe: Mit der neuen Regelung wird nicht nur das Bürgergeld abgelöst, sondern auch ein System installiert, das Erwerbslose vorrangig disziplinieren statt unterstützen soll.

•) Viele der Leistungsempfänger sind zB brotlose Künstler, Olympioniken, Konzertmusiker, Ehrenamtliche, an ein Familienunternehmen gebunden, u.v.m. – Menschen geben lieber ihr Geld für Haus Auto Boot aus, als teils sogar grandiose Leistungen von Menschen anzuerkennen.
•) Im Dumpinglohnsektor werden Beschäftigte zB zu unbezahlten Überstunden genötigt – wer nicht in der Zeit fertig wurde, ist eben zu langsam und selber schuld. Wer unbequem ist, fliegt raus.
•) Schonvermögen – es steht Bürgergeldempfängern (sinnvollerweise) ein Fahrzeug zu. Bei der Berechnung wird aber nicht berücksichtigt, wenn man keines hat, das Gesparte für FS und Auto gedacht ist.
•) Firmen bilden nicht aus und beschweren sich über Fachkräftemangel.
Danke für diesen Beitrag! Da bin ich mal gespannt wie die Bundesregierung unter Merz dies ausgestalten wird, ohne das es nicht direkt wieder vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird. Wie sie schon festgestellt haben: “Das verfassungsrechtlich garantierte menschenwürdige Existenzminimum – abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG – ist nicht relativierbar. Es ist dem Zugriff des Staates entzogen.” 30% Sanktionen waren unter engen Voraussetzungen gerade so noch erlaubt. Gab es nicht auch nicht die Auflage die Wirksamkeit der Sanktionen zu überprüfen? Und mit Wirksamkeit war doch gemeint, die sanktionierten Menschen langfristig in eine existenzsichernde zumutbare Arbeit zu bringen. Das ganze Konzept sieht danach aus, die meiste Schuld am Versagen der Systeme den ärmsten in der Gesellschaft zu geben, und dabei Löhne- und Arbeitnehmerrechte noch weiter zu stutzen, während man für Vermögende weiterhin so viel wie möglich durchwinkt. Wenn Reiche für Reiche regieren. Miese Zukunft, aber selbst gewählt.
Gut Tag , ich habe 2013 schlaganfall bekommen 2018 Tennung nun hilf mir Jobcenter erst war ich dankbar jetzt nicht Grundsicherung ist sehr schwer dann gesundheitlich kann ich nicht Arbeiten weil Teillähnung und gehbehinderung ist vieles bekommt man nicht durch bei eine 50% Schwerbehinderung den Pass habe ich nicht aber schriftlich weil vieles unklar ist. Alles alleine durch zu bekommen ist nicht einfach weil durch behinderung geistliche Aufnahme eingeschränkt ist. Nicht nur da wird gespart sondern auch bei Ärzten weil neue Regelung gibt das heisst kranke bekommen kaum hilfe . Schade das immer die falschen leiden müssen. Schonen Tag
Das BVerfG hat Leistungskürzungen entgegen der häufigen gegenteiligen Darstellung ausdrücklich zugelassen. Und das ist auch richtig. Warum kann ich als Hilfeempfänger nicht zum Amt, wenn das Amt mich einlädt? Und dass jemand mit 40.000 € Vermögen plus Auto nicht der Hilfe durch den Steuerzahler bedarf, ist auch irgendwo verständlich. Und ich kann natürlich nicht auf den Traumjob warten, wenn ich im SGB-II-Bezug bin, sondern muß halt auch eine “geringwertigere” Tätigkeit annehmen. Ich muß dann halt von dort durch Leistung wieder aufsteigen. Ja, Leistung.