V. Karenzzeit und Heizkosten
Eine der wesentlichen Neuerungen im Bürgergeld-Gesetz im Vergleich zu den Hartz-IV-Regelungen ist die sogenannte Karenzzeit. Während des ersten Jahres des Leistungsbezugs wird die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft nicht geprüft. Das bedeutet, Bürgergeld-Empfänger können auch dann in ihrer Wohnung bleiben, wenn diese eigentlich zu groß oder zu teuer ist. Diese Regelung bietet einen wichtigen Spielraum, vor allem in Regionen mit hohen Mietpreisen wie Hamburg oder München. Erst nach Ablauf des ersten Bezugsjahres werden die Wohnkosten dann genauer unter die Lupe genommen. Die Angemessenheit orientiert sich hierbei dann an den örtlichen Vergleichsmieten, oft basierend auf den Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).
Dennoch bleibt das Jobcenter flexibel: Wohnungen im unteren Bereich der ortsüblichen Mieten werden in der Regel auch nach der Karenzzeit akzeptiert.
Zu beachten gilt aber, dass Heizkosten grundsätzlich nicht unter die Karenzzeit fallen. Sie müssen von Anfang an in einem angemessenen Rahmen bleiben, unabhängig von der Größe oder den Mietkosten der Wohnung. Wenn also die Heizkosten den vom Jobcenter akzeptierten Betrag übersteigen, werden sie nicht vollständig übernommen. Nebenkosten wie Wasser und Müllentsorgung werden aber grundsätzlich anerkannt, sofern sie im üblichen Rahmen bleiben.
AchtungWenn Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese dem Jobcenter melden. Die Beträge werden nämlich dann im folgenden Monat mit den Bürgergeld-Leistungen verrechnet.
Bürgergeld-Empfänger können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier: GEZ – Beitragshöhe, Befreiung, Gerichtsurteile
Folgendes Szenario
Ich beziehe Bürgergeld 60 Jahre alt ( jung )
Ich will aus Berlin wegziehen nach Sachsen.
Ich setze einen Monat den Bezug von Bürgergeld aus. Kann das Jobcenter Berlin den Wegzug verweigern ?
Meine Mutter bezieht Bürgergeld in Saarbrücken und ich helfe ihr im Haushalt ,fahre sie zum Arzt und kaufe ein.Ich Barbara gehe jetzt in Rente u ziehe nach in die Nähe von Konstanz.Kann meine Mutter mit umziehen und bekommt dann dort in der Nähe wieder dine eigene Wohnung und bekommt sie weiter Bürgerheld?