Bürgergeld bei Umzug neu beantragen: Alle wichtigen Informationen

Ein Umzug kann aufregend sein, bringt jedoch stets Herausforderungen mit sich – besonders dann, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Ein Wohnungswechsel wird dabei schnell zu einer organisatorischen Mammutaufgabe: Wer hilft bei den Kosten? Welche Formalitäten sind erforderlich? Und wie setzen Sie Ihre Pläne um, ohne dabei finanzielle Risiken einzugehen? Außerdem: muss man das Bürgergeld beim Umzug neu beantragen?

Bürgergeld bei Umzug neu beantragen

Mit sorgfältiger Planung wird der Wohnungswechsel für alle Beteiligten ein Erfolg.

Ob es um die Klärung der Mietkosten, die Nutzung von Formularen oder die Genehmigung durch das Jobcenter geht– die zu bewältigenden Aufgaben wirken oft endlos. Insbesondere bei einem Umzug in eine andere Stadt müssen Sie nicht nur die Wohnungssuche und die Umzugskosten organisieren, sondern sicherstellen, dass Ihr Bürgergeld-Antrag nahtlos an das neue Jobcenter übermittelt wird.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie diesen Prozess strukturiert und erfolgreich meistern, damit Ihr Neustart gelingt.

1. Welcher Wohnraum ist angemessen?

Wohnraum gilt in der Regel als „angemessen“, wenn die Wohnung für eine Einzelperson nicht größer als 45-50qm ist. Für zwei Personen besteht eine Beschränkung auf 60qm. Für jede weitere Person dürfen jeweils 15qm Wohnraum zusätzlich eingerechnet werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt. Das jeweils zuständige Jobcenter folgt den einschlägigen örtlichen Richtlinien, die auch abweichend hierzu andere Richtwerte festlegen können.

2. Wann genehmigt das Jobcenter einen Umzug?

Ob ein Umzug notwendig und damit förderfähig ist entscheidet das Jobcenter individuell. Dabei sind überzeugende Gründe der wichtigste Faktor. Typische Beispiele, bei denen ein Umzug genehmigt wird, sind etwa:

  • Eigenbedarfskündigung:Ihr Vermieter hat das Mietverhältnis rechtlich wirksam gekündigt.
  • Berufliche Perspektiven: Wenn die Aussicht auf eine unbefristete Arbeitsstelle besteht, welche vom derzeitigen Wohnort nicht mehr zumutbar erreichbar ist. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die tägliche Fahrzeit 2,5 Stunden für den Hin- und Rückweg überschreitet.
  • Unzumutbare Wohnbedingungen: Das sind beispielsweise akute hygienische oder bauliche Mängel, die das Bewohnen unmöglich machen. Gesundheitliche oder altersbedingte Einschränkung, wie die Unfähigkeit Treppen zu steigen, wenn die Wohnung im Obergeschoss liegt, fallen ebenfalls hierunter. So ist das Wohnverhältnis außerdem dann unzumutbar, wenn die Miete untragbar hoch ist, oder es regelmäßig zu eskalierenden Konflikten im Zusammenleben mit anderen Bewohnen des Mietobjekts kommt.
  • Familienzuwachs: Wenn der Nachwuchs mehr Wohnraum erforderlich macht.
  • Trennung oder Scheidung: Ein Partner benötigt eine separate Wohnung, um die Lebenssituation zu regeln

Es gilt zu beachten, dass dies nur eine exemplarische Darstellung der geläufigen Gründe ist unter welchen Voraussetzungen das Jobcenter in der Regel einen Umzug bewilligt. So besteht auch die Möglichkeit einen Umzug aus anderen Gründen bewilligt zu bekommen, es lohnt sich also im Zweifelsfall mit dem zuständigen Jobcenter Kontakt aufzubauen und zu erfragen ob die entsprechenden Gründe genehmigungsfähig sind.

3. Welche Umzugsgründe akzeptiert das Jobcenter nicht?

So gelten leider einige Gründe nicht als ausreichend, um eine Kostenübernahme zu rechtfertigen. Dazu gehören:

  • Unzufriedenheit mit der aktuellen Wohnung: Wenn Sie lediglich eine neue Umgebung oder ein anderes Wohngefühl suchen, übernimmt das Jobcenter keine Umzugskosten.
  • Familienzusammenführung: Ein Umzug zu volljährigen Familienmitgliedern in einer anderen Stadt wird in der Regel nicht als notwendiger Grund anerkannt.
  • Arbeitsmarktchancen verbessern: Der bloße Wunsch, in eine Region mit besseren Beschäftigungsmöglichkeiten zu ziehen reicht nicht aus, es muss eine konkrete unbefristete Arbeitsstelle in Aussicht stehen.
  • Auszug unter 25 Jahren ohne triftige Gründe: Junge Erwachsene, die noch bei ihren Eltern wohnen, dürfen nur bei Vorliegen schwerwiegender sozialer oder beruflicher Gründe in eine eigene Wohnung ziehen.

II. Umzugskosten: Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?

Wenn das Jobcenter dem Umzug zugestimmt hat, können verschiedene Kosten übernommen werden, um die finanzielle Belastung gering zu halten. Diese Unterstützung umfasst unter anderem:

  • Transportkosten: Dazu zählen die Ausgaben für ein Umzugsunternehmen oder ein gemietetes Fahrzeug, um den Wohnungswechsel zu ermöglichen.
  • Renovierungskosten: Sollte der Mietvertrag verpflichtende Renovierungsarbeiten vorsehen, können diese Kosten erstattet werden.
  • Wohnungsbeschaffungskosten: Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde erstattet das Jobcenter Ausgaben für Besichtigungstermine, Anfahrtswege oder sogar Übernachtungen, sofern diese notwendig sind.
  • Maklergebühren: Falls keine andere Möglichkeit besteht, eine angemessene Wohnung zu finden, können auch die Gebühren für einen Makler übernommen werden.
Bürgergeld bei Umzug neu beantragen
Transportkosten: Das Jobcenter übernimmt die Ausgaben für Umzugsfahrzeuge bei genehmigten Umzügen.

So genehmigt das Jobcenter hierfür in einigen Fällen zwar pauschale Beiträge, die tatsächlich entstandenen Kosten müssen aber trotzdem belegt werden. Dementsprechend gilt es alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufbewahren, um die Erstattung zu sichern.

AchtungDer Antrag auf Kostenübernahme durch das Jobcenter muss unbedingt vor Unterschreiben des Mietvertrags gestellt und genehmigt werden. Ist dies nicht der Fall, wird das Jobcenter in der Regel keine Kosten übernehmen. So werden dann weder die Umzugskosten gedeckt, noch besteht dann die Möglichkeit, ein Darlehen für die Mietkaution aufzunehmen.

Unter Umständen kann sich das Jobcenter zudem weigern, höhere Kosten der neuen Mietwohnung zu bezahlen und die neue Miete nur in der bisherigen Höhe übernehmen.

III. Antrag beim Jobcenter für den Umzug: Formulare und Begründung

Damit das Jobcenter sachgerecht beurteilen kann ob ein Anspruch auf Kostenhilfe für den Umzug besteht müssen einige wesentliche Unterlagen samt Nachweisen eingereicht werden. Gefordert sind sowohl grundlegende Daten, als auch eine umfangreiche Begründung der Situation. In der Regel werden Informationen zu folgenden Thematiken benötigt:

  • Grund des Umzugs: Das Jobcenter verlangt regelmäßig nach einer detaillierten Begründung, die die Notwendigkeit des Umzugs darstellt. Orientiert an der vorgestellten Liste muss der Umzugsgrund nachvollziehbar dargelegt und durch relevante Nachweise wie etwa ein Kündigungsschreiben oder ein ärztliches Attest unterstützt werden.
  • Daten der neuen Wohnung: Erforderlich ist zudem eine Darstellung der relevanten Daten der neuen Wohnung. Das Jobcenter benötigt Angaben zur Adresse, sowie der Miet- und Nebenkosten. Sofern die Nebenkosten außergewöhnlich hoch oder niedrig sind muss hierzu eine kurze Erläuterung beigefügt werden.
  • Umzugsorganisation: Das Jobcenter benötigt außerdem einen Auskunft über die Organisation des Umzugs. Sofern der Umzug nicht gemeinschaftlich mit Familie und Freunden bewältigt werden kann übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens. Sollte dies der Fall sein müssen hierfür zwei bis drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Dienstleistern dargelegt werden.
  • Weiter anfallende Kosten: Sollten durch den Umzug zusätzliche Ausgaben entstehen, wie etwa Renovierungskosten welche im alten Mietvertrag vorgesehen sind, können auch diese angegeben werden.

Um diese Kosten geltend machen zu können, stellt das Jobcenter spezielle Formulare zur Verfügung. Diese können entweder direkt beim zuständigen Sachbearbeiter angefordert oder oft auch als Download auf den entsprechenden Webseiten des Jobcenters abgerufen werden.

Hinweis zur KostenübernahmeIn vielen Fällen bewilligt das Jobcenter nur eine pauschale Summe oder übernimmt die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe. Um sicherzustellen, dass alle Aufwendungen erstattet werden, ist es wichtig, die tatsächlich entstandenen Kosten durch Quittungen und Rechnungen nachzuweisen.

Daher empfiehlt es sich, sorgfältig zu planen und die entsprechenden Unterlagen frühzeitig einzureichen, um eine Verzögerung zu vermeiden.

IV. Muss man das Bürgergeld beim Umzug neu beantragen?

Im Rahmen der Umzugsplanung stellt sich schnell die zentrale Frage danach, ob man dass Bürgergeld beim Umzug neu beantragen muss.

Der Antrag auf Bürgergeld muss in der Regel bei einem Umzug innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des gleichen Jobcenters nicht erneut gestellt werden. Wenn jedoch ein Umzug in eine neue Stadt geplant ist, ist ein neuer Antrag unumgänglich, da dort ein neues Jobcenter für die Betreuung zuständig ist. So muss kein kompletter Antrag auf Bürgergeld eingereicht werden, ausreichend ist in der Regel ein Antrag auf Übernahme. Das bisherige Jobcenter zahlt die Leistungen dann nur noch bis zum Ende des Umzugsmonats und ab dem folgenden Monat ist dann das das neue Jobcenter am neuen Wohnort zuständig, prüft die Angemessenheit der Kosten der neuen Wohnung und bewilligt – bei rechtzeitigem Antrag – die Fortsetzung der Bürgergeld Leistungen. So gilt es als empfehlenswert das alte Jobcenter frühzeitig zu informieren, dass ein Umzug in eine neue Stadt geplant ist. Dieses kann dann entsprechende Informationen bereitstellen, wie man das Bürgergeld beim Umzug neu beantragen muss und welches Jobcenter in der neuen Stadt zuständig ist.

Bürgergeld bei Umzug neu beantragen
Kostenübernahme erfolgt nur bei Antrag vor dem Umzug.

V. Karenzzeit und Heizkosten

Eine der wesentlichen Neuerungen im Bürgergeld-Gesetz im Vergleich zu den Hartz-IV-Regelungen ist die sogenannte Karenzzeit. Während des ersten Jahres des Leistungsbezugs wird die Angemessenheit der Kosten für die Unterkunft nicht geprüft. Das bedeutet, Bürgergeld-Empfänger können auch dann in ihrer Wohnung bleiben, wenn diese eigentlich zu groß oder zu teuer ist. Diese Regelung bietet einen wichtigen Spielraum, vor allem in Regionen mit hohen Mietpreisen wie Hamburg oder München. Erst nach Ablauf des ersten Bezugsjahres werden die Wohnkosten dann genauer unter die Lupe genommen. Die Angemessenheit orientiert sich hierbei dann an den örtlichen Vergleichsmieten, oft basierend auf den Regelungen des Wohngeldgesetzes (WoGG).

Dennoch bleibt das Jobcenter flexibel: Wohnungen im unteren Bereich der ortsüblichen Mieten werden in der Regel auch nach der Karenzzeit akzeptiert.

Zu beachten gilt aber, dass Heizkosten grundsätzlich nicht unter die Karenzzeit fallen. Sie müssen von Anfang an in einem angemessenen Rahmen bleiben, unabhängig von der Größe oder den Mietkosten der Wohnung. Wenn also die Heizkosten den vom Jobcenter akzeptierten Betrag übersteigen, werden sie nicht vollständig übernommen. Nebenkosten wie Wasser und Müllentsorgung werden aber grundsätzlich anerkannt, sofern sie im üblichen Rahmen bleiben.

AchtungWenn Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten, müssen Sie diese dem Jobcenter melden. Die Beträge werden nämlich dann im folgenden Monat mit den Bürgergeld-Leistungen verrechnet.

VI. FAQ zum Thema “Bürgergeld bei Umzug neu beantragen”

Wie lange braucht das Jobcenter um einen Umzug zu genehmigen?

Die Dauer einer Wohnungsgenehmigung durch das Jobcenter kann stark variieren. So dauert es in der Regel einige Wochen bis Monate bis hierüber eine Entscheidung getroffen wird.

Wann zahlt das Jobcenter einen Umzug in eine andere Stadt?

Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten in der Regel nur, wenn der Umzug als notwendig eingestuft wird. Bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird, braucht man eine Genehmigung der Wohnung. Hierfür muss rechtzeitig ein entsprechender Antrag eingereicht werden.

Was zahlt das Amt bei Umzug?

Hierbei kommt es stark auf die Richtlinien der einzelnen Jobcenter an. Regelmäßig werden folgende Kosten übernommen, sofern sie vorher ordnungsgemäß begründet, beantragt wurden:

  • Einrichtungsgegenstände
  • Erstausstattung bzw. Ausstattungsgegenstände nach Bedarf
  • Miete für einen Umzugswagen, sowie zusätzliche Benzinkosten
  • Umzugskartons und generelle Verpackungsmaterialien
  • Verpflegungspauschale von maximal 30 Euro pro Umzugshelfer

In begründeten Einzelfällen können zudem Kosten für Wohnungsinserate, mit Wohnungsbesichtigungen verbundene Kosten sowie, falls notwendig, Maklergebühren erstattet werden.

Wie lange hat man Zeit Bürgergeld beim Umzug neu zu beantragen?

Grundsätzlich gibt es keine genaue Frist die vorschreibt bis wann man Bürgergeld beim Umzug neu beantragen muss. Generell gilt jedoch, dass das alte Jobcenter die Leistungen nur noch bis zum Ende des Umzugsmonats übernimmt. Danach ist dann das Jobcenter am neuen Wohnort zuständig. Es empfiehlt sich also das Bürgergeld beim Umzug rechtzeitig neu zu beantragen um zu Beginn des darauffolgenden Monats die Leistungen des neuen Jobcenters zu erhalten.

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Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

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  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin