Erwachsene und Cybermobbing – Ein zunehmendes Problem

Die Vorstellung, dass Erwachsene eigenständig mit ihren Herausforderungen umgehen können, ist weit verbreitet. Wenn Kinder gemobbt werden, sind wir uns schnell einig: Es muss gehandelt werden. Aber wie sieht es bei den Erwachsenen aus? Tatsächlich benötigen viele Erwachsene, die von Mobbing oder Cybermobbing betroffen sind, gleichermaßen, wenn nicht sogar intensivere Unterstützung. Der weitläufige Glaube, dass Erwachsene solche Hürden alleine bewältigen können, ist nicht nur trügerisch, sondern auch riskant. Denn Mobbing, insbesondere über einen längeren Zeitraum hinweg, kann schwerwiegende psychische Schäden verursachen. Das Internet vergisst nicht. Online verbreitete Verleumdungen und Vorwürfe bleiben häufig bestehen und die Folgen können verheerend sein – von anhaltendem Stress und intensiven Selbstzweifeln bis hin, in schwersten Fällen, zum Suizid. Ein zusätzlicher Aspekt ist das Scham- und Schuldgefühl, das viele Opfer erleben. Dieses belastende Gefühl kann dazu führen, dass Betroffene zögern, Unterstützung zu suchen. Ein Gespräch mit dem Umfeld und auch eine Konsultation beim Hausarzt kann hilfreich sein, insbesondere wenn man unsicher ist, ob man professionelle psychologische Hilfe benötigt.

Cybermobbing in Google-my-Business:

Negative Google-Bewertungen können eine Form von Cybermobbing darstellen. Wenn Sie sich mit solchen Bewertungen konfrontiert sehen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Bewahren Sie Ruhe: Reagieren Sie überlegt und gelassen.
  2. Sichern Sie Beweise: Dokumentieren Sie die Webseite mit den negativen Kommentaren.
  3. Holen Sie Expertenrat: Bevor Sie das Bewertungsportal kontaktieren, ziehen Sie einen Experten hinzu, um bei der Entfernung des Beitrags zu unterstützen.
  4. Bewertungsquelle verstehen: Beachten Sie, dass der negative Kommentar oft von einer anonymen Person und nicht direkt vom Portal stammt.
  5. Verständnis des Telemediengesetzes (TMG): Nach § 10 TMG sind Betreiber von Portalen nicht für gespeicherte Informationen verantwortlich, solange sie nicht von deren rechtswidrigem Charakter wissen.
  6. Das BGH-Verfahren befolgen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Verfahren für die Entfernung von Beiträgen festgelegt. Der erste Schritt ist, den Portalbetreiber über den kritisierten Beitrag zu informieren.
  7. Verantwortlichkeiten des Portalbetreibers: Portalbetreiber sind nicht dazu verpflichtet, jeden Beitrag vor Veröffentlichung zu überprüfen. Jedoch müssen sie gemäß § 10 TMG einen rechtswidrigen Beitrag nach Kenntnisnahme unverzüglich entfernen.
  8. Kommunikation mit dem Verfasser: Bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Beiträgen muss der Portalbetreiber den Autor kontaktieren und ihn über die Beanstandung in Kenntnis setzen. Die effektive Anwendung dieser Maßnahmen hilft dabei, unrichtige und schädliche Bewertungen zügig zu behandeln.

In Extremfällen kann es sogar ratsam sein, Ihr Google Unternehmensprofil zu löschen.

Unterstützungsbedarf für Betroffene:

Trotz des wachsenden Problems fehlt es an spezialisierten Beratungsangeboten für erwachsene Cybermobbing-Opfer. Viele Firmen und Institutionen vermissen zudem ein aktives Präventionsmanagement und direkte Kontaktpunkte für Betroffene. Oft wird das Thema gemieden, da solche Konflikte schnell als Versagen in der Mitarbeiterführung gesehen werden. Es ist essentiell, das Bewusstsein für diese ernste Thematik zu erhöhen und sowohl die Betroffenen als auch die betreffenden Organisationen und Unternehmen in ihrem Kampf gegen Cybermobbing zu stärken.

Cybermobbing und das deutsche Strafrecht: Welche Konsequenzen gibt es?

In der modernen digitalen Gesellschaft ist Cybermobbing eine wachsende Gefahr. Obwohl es in Deutschland kein spezielles “Mobbing-Gesetz” gibt, sind verschiedene Handlungen, die als Cybermobbing gelten, im Strafgesetzbuch (StGB) und anderen Gesetzestexten geregelt. Hier ein kurzer Überblick:

• Beleidigung (§ 185 StGB): Beleidigende Bemerkungen oder Handlungen, die jemandes Ehre angreifen, sind rechtlich verfolgbar.

Üble Nachrede und Verleumdung (§§ 186 & 187 StGB): Das Verbreiten von falschen Informationen oder Beleidigungen in digitalen Medien, die das Image einer Person beschädigen, kann rechtliche Konsequenzen haben.

Nötigung (§ 240 StGB): Wer andere bedroht, um sie zu einer bestimmten Handlung zu bewegen, verstößt gegen das Gesetz.

• Bedrohung (§ 241 StGB): Dies bezieht sich auf das Androhen von Gewalt oder anderen schwerwiegenden Maßnahmen, einschließlich Drohungen gegen nahestehende Personen des Opfers. Die Konsequenzen können gravierender sein, wenn schwere Verbrechen angedroht werden.

• Erpressung (§ 253 Strafgesetzbuch): Wenn Täter Schaden oder Gewalt androhen, um sich zu bereichern, ist dies strafbar.

• Nachstellung/Stalking (§ 238 Strafgesetzbuch): Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person ohne deren Zustimmung ist illegal.

• Recht am eigenen Bild (§§ 22 & 23 Kunsturheberrechtsgesetz): Das Teilen von Bildern oder Videos ohne Zustimmung des Abgebildeten kann rechtliche Folgen haben.

• Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Strafgesetzbuch): Das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

• Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuch): Das heimliche Fotografieren in privaten Räumen und das Teilen dieser Bilder ist verboten.

• Verletzung des Briefgeheimnisses und Ausspähen von Daten (§§ 202 & 202a Strafgesetzbuch): Das unrechtmäßige Lesen von Briefen oder das unberechtigte Zugreifen auf Daten ist strafbar.

• Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 Strafgesetzbuch): Es ist illegal, Minderjährigen pornografisches Material zur Verfügung zu stellen.

• Verbreitung von kinderpornografischen Schriften (§ 184b Strafgesetzbuch): Jede Form von Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material kann zu erheblichen Strafen führen, auch wenn Minderjährige solche Aufnahmen selbst anfertigen.

Angesichts der vielen strafrechtlichen Aspekte von Cybermobbing ist es für alle Beteiligten wichtig, die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns im Internet zu kennen. Bei Fragen oder Bedenken sollte immer juristische Beratung in Anspruch genommen werden.

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