Was ist Escort? – Eine rechtliche und gesellschaftliche Betrachtung

Prostitution, oft als das älteste Gewerbe der Welt bezeichnet, hat über Jahrhunderte hinweg die Gesellschaft begleitet und zugleich gespalten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und wie passt der moderne Escort-Service in dieses historische Bild? Während die klassische Prostitution in Bordellen oder auf der Straße seit jeher mit einem klar definierten Austausch von Geld gegen sexuelle Dienstleistungen verbunden ist, eröffnet der Escort-Service eine ganz andere Dimension. Hier geht es nicht nur um körperliche Intimität, sondern ebenso um gesellschaftliche Begleitung, stilvolle Präsenz und intellektuelle Konversation.

Seit dem Inkraftttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (kurz: ProstSchG) nimmt auch der Escort-Service eine zunehmend bedeutendere Rolle ein. Er verbindet Elemente traditioneller Prostitution mit den Anforderungen einer modernen, anspruchsvollen Klientel. Doch was genau ist Escort? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für Escorts und unter dem ProstSchG legal operierenden Escort-Agenturen? Und welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte spielen dabei eine Rolle? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt des folgenden Beitrags, der die Vielschichtigkeit des Escort-Services beleuchtet und seine Position in der heutigen Gesellschaft kritisch hinterfragt.

 

 

I. Was ist Escort? Das Geschäft mit dem Begleitservice

Ein Escort-Service, der auch häufig als Begleitservice bezeichnet wird, agiert als Vermittler zwischen Kunden und sogenannten Escorts, um dem Kunden für eine bestimmte Zeitspanne gegen ein Entgelt Gesellschaft zu suchen. Dabei umfasst der Begriff der “Gesellschaft” in seiner Bandbreite der angebotenen Dienstleistungen nicht nur eine rein gesellschaftliche Begleitung, wie dem Besuch von Veranstaltungen oder Geschäftsessen, sondern auch Dienstleistungen mit einem erotischen Charakter. Gleichwohl hebt sich der Escort-Service in seiner Struktur und Funktionalität erheblich von klassischen Formen der Prostitution ab, die in Bordellen oder Laufhäusern angeboten werden.

 

1. Die Rolle der Escort-Agenturen

Die Hauptaufgabe von Escort-Agenturen besteht darin, eine Verbindung zwischen den Kunden und den Escorts herzustellen. Im Gegensatz zu traditionellen Bordellen, in denen der direkte Kontakt zwischen der Kundschaft und den Sexarbeiterinnen im Vordergrund steht, agieren die Agenturen als eine Art Puffer, der sowohl organisatorische als auch sicherheitsrelevante Aufgaben übernimmt. Eine der wesentlichen Funktionen einer Escort-Agentur ist die sorgfältige Auswahl und Präsentation der Escorts. Diese jeweiligen Personen werden häufig durch eine sogenannte Sedcard vorgestellt, die detaillierte Informationen über die betreffende Person enthält – von äußerlichen Merkmalen bis hin zu spezifischen Vorlieben oder Talenten, die für die Kundschaft von Interesse sein könnten. Diese Sedcards sind meist online verfügbar und ermöglichen es den Kunden, eine informierte Entscheidung zu treffen, bevor sie eine Buchung vornehmen.

 

2. Selbstständigkeit der Escorts

Viele Escorts arbeiten nicht als Angestellte der Agenturen, sondern als selbstständige Unternehmer, damit diese ihre Arbeit nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten können und andererseits die Möglichkeit haben, direkt von ihren Einnahmen zu profitieren, ohne Gehaltsabzüge durch einen Arbeitgeber.

Diese Selbstständigkeit wird jedoch nicht nur als Ausdruck der “Freiheit der Prostituierten” gesehen, sondern bringt auch eine Vielzahl von Verpflichtungen mit sich, die sorgfältig beachtet werden müssen. Die Escorts müssen ihre Tätigkeit als Gewerbe anmelden, was mit bestimmten rechtlichen und steuerlichen Pflichten einhergeht. Dazu gehört unter anderem die Pflicht, eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde vorzunehmen. Nach der Anmeldung erhalten die Escorts eine Steuernummer und müssen ihre Einkünfte regelmäßig dem Finanzamt melden. Je nach Höhe der Einkünfte fallen Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an. Dies erfordert für die Escorts in ihrer Selbstständigkeit nicht nur ein Verständnis der steuerlichen Pflichten, sondern auch eine gewisse finanzielle Disziplin, um die fälligen Steuern fristgerecht abzuführen.

 

3. Unterschiede zwischen Escort und klassischer Prostitution

Vor dem Hintergrund der bisherigen Ausführungen drängt sich die Frage auf, inwiefern sich der Escort-Service von den klassischen Formen der Prostitution unterscheidet. Obwohl auch Escorts überwiegend sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten, liegt der wesentliche Unterschied in der Art und Weise, wie diese Dienstleistungen gestaltet sind. Der Escort-Service geht über die rein sexuelle Dienstleistung hinaus und umfasst ein breites Spektrum gesellschaftlicher Begleitungen. Diese reichen von der Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen bis hin zu längeren Reisen, bei denen der Escort als stilvolle und kultivierte Begleitung auftritt.

Gesellschaftlich betrachtet spiegelt sich dieser Umstand insbesondere auch in dem Profil der Klientel wider, die den Escort-Service in Anspruch nimmt. Kunden von Escort-Agenturen entstammen häufig den gehobenen Einkommensschichten und suchen nicht nur körperliche Nähe, sondern auch intellektuelle Fähigkeiten und gesellschaftliche Kompetenz. Sie erwarten von den Escorts oftmals daher nicht nur äußere Attraktivität, sondern auch ein gewisses Maß an Bildung und die Fähigkeit, sich in verschiedensten sozialen Kreisen souverän zu bewegen.

 

II. Rechtliche Aspekte einer Escort-Tätigkeit

Die rechtliche Einordnung der Tätigkeiten im Escort-Service fällt in den Bereich der Prostitution, die in Deutschland umfassend durch das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) reguliert wird, das am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Dieses Gesetz definiert Prostitution als „sexuelle Handlung gegen Entgelt“ und umfasst damit jede Tätigkeit, bei der sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung angeboten oder erbracht werden. Auch die Dienstleistungen im Escort-Bereich, die über reine gesellschaftliche Begleitung hinausgehen, fallen insofern unter diese Legaldefinition.

 

1. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) – Normative Grundlagen

Das ProstSchG definiert Prostitution als „sexuelle Handlung gegen Entgelt“ (§ 2 Absatz 1 ProstSchG) und erfasst damit alle Tätigkeiten, bei denen sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung angeboten oder erbracht werden.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
(2) Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
(3) – (7) […]

Dies gilt gleichermaßen für Dienstleistungen im Escort-Bereich, sofern sie über reine Begleitdienste hinausgehen und sexuelle Handlungen beinhalten. Innerhalb des ProstSchG sind für Escorts und Escort-Agenturen mehrere gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die im Folgenden ausführlicher erläutert werden:

  • Anmeldepflicht für Prostituierte (§ 3 ProstSchG): Alle Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, sind verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden anzumelden. Diese Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist jährlich zu erneuern. Die Anmeldung soll sicherstellen, dass die Tätigkeit offiziell registriert ist, was nicht nur der Transparenz dient, sondern auch den Zugang zu rechtlichen und gesundheitlichen Schutzmaßnahmen eröffnet.
  • Gesundheitliche Beratung (§ 10 ProstSchG): Die Anmeldung ist mit einer obligatorischen gesundheitlichen Beratung verbunden, die regelmäßig wiederholt werden muss. Diese Beratung umfasst Informationen zu gesundheitlichen Risiken, Präventionsmaßnahmen und medizinischen Vorsorgeleistungen.
  • Erlaubnispflicht für Betreiber von Prostitutionsgewerben (§ 12 ProstSchG): Betreiber von Prostitutionsgewerben, einschließlich Escort-Agenturen, benötigen eine behördliche Erlaubnis, um ihr Gewerbe betreiben zu dürfen. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Betreiber bestimmte Zuverlässigkeitsanforderungen erfüllt und nachweisen kann, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Betrieb eingehalten werden.
  • Weitere gesetzliche Bestimmungen innerhalb des ProstSchG: Neben den zentralen Bestimmungen zur Anmeldung, gesundheitlichen Beratung und Erlaubnispflicht enthält das ProstSchG weitere Regelungen, die für Escorts und Escort-Agenturen relevant sind:
    • Mindestalter: 18 Jahre (§ 1 ProstSchG i.V.m. § 5 Absatz 2 Nr. 2 ProstSchG): Diese Bestimmung legt das Mindestalter für Prostituierte fest, um den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten. Prostituierte müssen bei der Anmeldung ihr Alter nachweisen, meist durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.
    • Dokumentationspflichten: Betreiber müssen umfangreiche Aufzeichnungen führen, die es den Behörden ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Dazu gehören Nachweise über die Anmeldung und die Teilnahme an gesundheitlichen Beratungen sowie detaillierte Aufstellungen der angebotenen Dienstleistungen.

 

2. Konsequenzen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten

Wenn ein Escort oder eine Escort-Agentur nichtsdestotrotz gegen die gerade genannten gesetzlichen Verpflichtungen verstößt, kann dies erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die sowohl die Einzelpersonen als auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben betreffen können.

  • Verstöße gegen die Anmeldepflicht: Wer seiner Anmeldepflicht als nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 33 Absatz 1 Nr. 1 ProstSchG), die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (vgl. § 33 Absatz 3 ProstSchG). Darüber hinaus kann die Nichtanmeldung dazu führen, dass die betroffene Person keine rechtliche Absicherung genießt, was insbesondere im Falle von Streitigkeiten über Entgelte oder bei gesundheitlichen Problemen nachteilig sein kann.
  • Missachtung der gesundheitlichen Beratungspflicht: Auch die Pflicht zur Teilnahme an der gesundheitlichen Beratung ist wie unter Punkt II. 1. ausgeführt rechtlich bindend. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann ebenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro bestraft werden (§ 33 Absatz 1 Nr. 2 ProstSchG). Dies dient dem Schutz der Prostituierten selbst sowie der Prävention gesundheitlicher Risiken für die Allgemeinheit.
  • Verstöße gegen die Erlaubnispflicht durch Betreiber: Die Erlaubnispflicht für Betreiber von Prostitutionsgewerben ist besonders streng geregelt. Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis ein Prostitutionsgewerbe betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden kann (§ 33 Absatz 2 ProstSchG). Zusätzlich hat die zuständige Behörde das Recht, den Betrieb unverzüglich zu untersagen und gegebenenfalls die Schließung der Geschäftsräume anzuordnen.

 

3. Steuerliche Konsequenzen

Neben den spezifischen Bestimmungen des ProstSchG unterliegen Escorts und Escort-Agenturen auch den allgemeinen steuer- und arbeitsrechtlichen Vorschriften. Escorts, die als Selbstständige tätig sind, müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und unterliegen der Einkommensteuerpflicht. Darüber hinaus müssen sie gegebenenfalls Gewerbe- und Umsatzsteuer entrichten, je nach Höhe ihres Einkommens und Umsatzes.

Ein Verstoß gegen die steuerlichen Pflichten, wie etwa die Nichtabgabe von Steuererklärungen oder die Nichtabführung der fälligen Steuern, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich steuerlicher Nachzahlungen, Geldbußen und im schlimmsten Fall strafrechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung – AO).

 

4. Sozialversicherungsrechtliche Aspekte für Angestellte und Selbstständige

Angestellte Prostituierte haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass sie Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, geregelte Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen haben. Sie sind automatisch in die gesetzliche Sozialversicherung eingebunden, was Kranken-, Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung umfasst. In einem Anstellungsverhältnis trägt Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass die Anmeldung zur gesetzlichen Sozialversicherung erfolgt und dass sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung gezahlt werden.

Selbstständige Prostituierte hingegen haben die Möglichkeit, sich freiwillig in bestimmten Zweigen der Sozialversicherung abzusichern. Besonders bedeutsam ist hier die Krankenversicherung, da in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht. Selbstständige Prostituierte müssen sich daher entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung versichern. Ein spezielles Merkblatt der Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenkassen informiert detailliert über die Krankenversicherungsmöglichkeiten für Prostituierte.

Darüber hinaus können selbstständige Prostituierte freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um für ihr Alter vorzusorgen. Die Beiträge werden einkommensabhängig berechnet und bieten somit eine gewisse Flexibilität. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die finanzielle Belastung für Selbstständige erheblich sein kann, insbesondere bei schwankendem Einkommen. Prostituierte, die Fragen zu ihrer sozialen Absicherung haben, können sich bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Das Service-Telefon ist unter der Nummer 0800 1000 4800 erreichbar.

 

III. Prostitution und gesellschaftliche Aspekte

Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 30.600 gültige Anmeldebescheinigungen für Prostituierte gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz registriert. Diese Zahl umfasst nicht nur Personen, die in der klassischen Prostitution tätig sind, sondern auch solche, die vor allem im Escort-Bereich arbeiten. Der Grund für diese Entscheidung dafür liegt in den deutlich höheren Verdienstmöglichkeiten im Escort-Segment im Vergleich zu traditionellen Formen der Prostitution wie in Bordellen oder auf der Straße. Während in Bordellen oft Stundenpreise von etwa 100 Euro üblich sind, beginnen die Honorare im Escort-Service meist bei 150 Euro pro Stunde und können, abhängig von Bekanntheit, Attraktivität und Nachfrage, noch weit mehr betragen. Viele Escorts entstammen bildungsnahen Schichten, und es ist nicht ungewöhnlich, dass insbesondere Studierende diese Tätigkeit nutzen, um sich neben dem Studium ein zusätzliches Einkommen zu sichern.

Prostitution, einschließlich des Escort-Services, bleibt jedoch ein kontroverses Thema in der Gesellschaft. Obwohl die freiwillige Ausübung der Prostitution in Deutschland legal ist, haftet diesem Gewerbe oft ein negatives Stigma an, wobei besonders die Frage der Freiwilligkeit und die häufig prekären Lebensumstände der Prostituierten im Mittelpunkt der Kritik stehen. Als Korrektiv zu dieser Kritik zielt das Prostituiertenschutzgesetz darauf ab, durch klare Regelungen und einen umfassenden rechtlichen Rahmen die Rechte derjenigen zu schützen, die sich freiwillig für eine Tätigkeit in diesem Bereich entscheiden, und ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Insofern fördert die Legalisierung und gesetzliche Regulierung der Prostitution durch ein eigenes Gesetzesstatut nicht nur bessere Arbeitsbedingungen, sondern bietet den Prostituierten auch rechtlichen Schutz, der ihre Sicherheit und Rechte stärkt. Andernfalls würde Prostitution vollständig in den Schwarzmarkt abgedrängt, was den Schutz der Betroffenen vollständig aufheben würde. Zudem schafft die Legalisierung mehr Transparenz und trägt in der Regel zu einer verbesserten gesundheitlichen Versorgung bei. Dennoch bleiben erhebliche Risiken und Bedenken bestehen: Trotz der legalen Rahmenbedingungen besteht weiterhin die Gefahr von Ausbeutung, Zwangsprostitution und Menschenhandel. Kritiker argumentieren, dass die Legalisierung gesellschaftliche Ungleichheiten und Geschlechterungerechtigkeiten verstärken könnte. Die überwältigende Mehrheit der Prostituierten in Deutschland ist weiblich, und noch beunruhigender ist die Tatsache, dass die absolute Mehrheit der registrierten Prostituierten nicht aus Deutschland stammt. Diese Statistiken werfen dringliche Fragen nach den sozialen und wirtschaftlichen Zwängen auf, die Menschen in die Prostitution drängen, wobei die Dunkelziffer der nicht erfassten, im Schwarzmarkt agierenden Prostitution unberücksichtigt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024, Stand: 31.12.2023

 

IV. Fazit

Während der Escort-Service durch seine Kombination aus gesellschaftlicher Begleitung und potenziell erotischen Elementen eine Nische innerhalb des breiten Spektrums der Prostitution darstellt, bleibt er dennoch eng mit den rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen dieser Branche verknüpft. Für diese Branche hat das Prostituiertenschutzgesetz den rechtlichen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen Escorts und Escort-Agenturen agieren können, um ihre Tätigkeit auf eine legale und strukturierte Basis zu stellen. Es gewährleistet insofern zuvorderst Schutz und Rechte für diejenigen, die sich bewusst und freiwillig für diese Form der Sexarbeit entscheiden.

Dennoch bleibt die Prostitution, auch in ihrer gehobenen Form als Escort-Service, ein gesellschaftlich umstrittenes Thema. Die rechtlichen Regelungen bieten zwar einen wichtigen Schutz, doch sie lösen nicht die grundlegenden sozialen und ethischen Fragen, die die Gesellschaft weiterhin bewegen. Insbesondere die Tatsache, dass ein Großteil der in Deutschland tätigen Prostituierten aus dem Ausland stammt, wirft Fragen nach den zugrunde liegenden wirtschaftlichen und sozialen Zwängen auf.

Abschließend lässt sich sagen, dass der Escort-Service mehr ist als nur eine Erweiterung der traditionellen Prostitution – er spiegelt die komplexen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Zeit wider. Doch gerade deshalb ist es wichtig, weiterhin kritisch über die Bedingungen und Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit zu diskutieren, um sicherzustellen, dass diejenigen, die in diesem Bereich arbeiten, nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich und sozial in einem gesicherten Rahmenumfassend geschützt sind.

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