Wann verjähren SCHUFA-Einträge?
Die SCHUFA speichert negative Merkmale nicht unbegrenzt. Für jede Eintragsart gelten feste Fristen.
Viele Verbraucher wissen jedoch nicht, wann genau ein Eintrag gelöscht wird oder ob eine aktive Löschungsanfrage notwendig ist.
Um rechtzeitig reagieren zu können, ist es wichtig, die geltenden Speicher- und Verjährungsfristen zu kennen.
Art des Eintrags |
Löschfrist |
Erledigter negativer Eintrag |
3 Jahre nach Erledigung |
Kreditanfragen (hartes Scoring) |
1 Jahr |
Anfragen zur eigenen Bonitätsprüfung |
12 Monate (nicht sichtbar für Dritte) |
Gerichtliche Einträge (z. B. EV) |
3 Jahre nach Eintragung |
Ein negativer SCHUFA-Eintrag ist keine Einbahnstraße. Verbraucher haben das Recht, falsche oder veraltete Daten löschen zu lassen.
In unstrittigen Fällen reicht eine gut vorbereitete Eigeninitiative oft aus. Bei komplexeren Konstellationen kann der Gang zu einem spezialisierten Anwalt oder einer Verbraucherschutzorganisation jedoch entscheidend sein.
Für Verbraucher ist es wichtig, die eigene SCHUFA-Akte zu kennen und Einträge im Blick zu behalten. Wer aktiv wird, kann seine Bonität nachhaltig verbessern und finanzielle Nachteile vermeiden.