Regulär endet das Verfahren nach drei Jahren, vorausgesetzt, der Schuldner hält während der gesamten Wohlverhaltensphase sämtliche Obliegenheiten gemäß § 295 InsO ein. Dazu zählen etwa die Erwerbsobliegenheit, wahrheitsgemäße Auskünfte gegenüber Gericht und Treuhänder sowie das Unterlassen neuer unangemessener Verbindlichkeiten. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet das Gericht nach Ablauf der Frist über die Restschuldbefreiung – und markiert damit das tatsächliche Ende des Verfahrens.
Am Ende eines langen Insolvenzverfahrens kreist für viele Schuldner nur noch eine Frage: “Bekommt man Bescheid wenn Privatinsolvenz zu Ende ist?” Die Unsicherheit ist verständlich, in Deutschland dauert das Verfahren der Privatinsolvenz drei Jahre. An ihr hängen Alltag und finanzielle Planung, sowie Fristen und Pflichten mit Blick auf das Gericht. Der entscheidende Moment ist hier bei der Eintritt der Restschuldbefreiung durch Beschluss, dieser entscheidet darüber, ob das Verfahren tatsächlich abgeschlossen ist und ab wann die Privatinsolvenz als beendet gilt.
Die Privatinsolvenz gilt als ein intransparentes Verfahren. Viele Schuldner wissen nicht, wann der Bescheid zur Restschuldbefreiung kommt oder was passiert, wenn sich ein Gläubiger nach der Restschuldbefreiung noch einmal meldet. Ebenso stellt sich nahezu immer die Frage, wie es danach weitergeht. Wie schnell wird man wieder kreditwürdig, und warum bleibt ein Kredit zunächst schwierig?
Dieser Beitrag erklärt einfach verständlich, wie das Ende der Privatinsolvenz formal abläuft, was eine Restschuldbefreiung rechtlich bedeutet und weshalb der letzte Tag des Verfahrens nicht nur juristisch, sondern auch persönlich einen großen Einschnitt bedeutet.


