1. Bonitätsprüfung und Datenschutz
Eine Bonitätsprüfung ist bei der Kreditvergabe Standard, da sie dem Kreditgeber eine Einschätzung über die Rückzahlungsfähigkeit des Antragstellers ermöglicht. Im Rahmen dieser Prüfung greifen Banken oft auf Informationen von Auskunfteien wie der Schufa zurück. Die Einwilligung zur Bonitätsprüfung ist in der Regel notwendig, damit der Kreditgeber die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers überprüfen darf, und der Datenschutz spielt bei der Bonitätsprüfung eine entsprechend wesentliche Rolle. Persönliche Daten, die während der Prüfung erhoben werden, dürfen nur im Rahmen des Vertragszwecks verwendet werden. Die Banken sind des Weiteren verpflichtet, die Daten entsprechend den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schützen und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
Zu den Daten, die für eine solche Bonitätsprüfung relevant sind, zählen zum Beispiel:
- Einkommensnachweise und Vermögenswerte
- Schulden und Verbindlichkeiten
- Unterhaltspflichten
- bestehende und abgewickelte Kredite
- Zahlungsverhalten
- Kreditanfragen
- Mahnungen und Inkassoverfahren
- relevante Verträge
- Bürgschaften
2. Sinn und Zweck der Verbraucherkreditrichtlinie
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie regelt, welche Informationen Kreditnehmer erhalten müssen, bevor sie einen Kreditvertrag abschließen. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass der Verbraucher umfassend informiert ist und eine fundierte Entscheidung treffen kann. Zu den Pflichtangaben gehören der effektive Jahreszins, die Laufzeit des Kredits, die Gesamtkosten sowie der Rückzahlungsplan. Der Kreditgeber muss diese Informationen in einer verständlichen und klaren Weise bereitstellen. Falls diese Vorgaben nicht erfüllt werden, profitiert der Kreditnehmer unter Umständen sogar von einem Widerrufsrecht, da ein unvollständiger oder fehlerhafter Vertrag rechtlich angreifbar ist.
3. Wissenswertes zum effektiven Jahreszins und zu versteckten Kosten
Der effektive Jahreszins ist eine der wichtigsten Kennzahlen bei einem Kreditvergleich, da er die tatsächlichen Kreditkosten inklusive aller Gebühren und Zinsen widerspiegelt. Kreditgeber sind verpflichtet, den effektiven Jahreszins transparent anzugeben, um Verbrauchern die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote, zum Beispiel durch einen Kreditvergleich mit Zinsrechner, zu ermöglichen. Neben dem effektiven Jahreszins fallen gelegentlich versteckte Kosten wie Bearbeitungsgebühren, Versicherungen oder zusätzliche Dienstleistungen an. Diese müssen ebenfalls transparent dargestellt werden, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen für den Kreditgeber, da eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt.
4. Widerrufsrecht bei Kreditverträgen
Ein wesentliches Verbraucherrecht im Zusammenhang mit Kreditverträgen ist das Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kann der Kreditnehmer den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dies erlaubt es dem Verbraucher, seine Entscheidung in Ruhe zu überdenken und auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren. Wird der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich diese Frist erheblich. In solchen Fällen hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, selbst nach Ablauf der 14 Tage den Vertrag rückgängig zu machen, was zu erheblichen Nachteilen für den Kreditgeber führt.
5. Bessere Konditionen dank Sicherheiten und Bürgschaften
Viele Kreditverträge setzen die Stellung von Sicherheiten voraus, um das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu minimieren. Häufig werden Immobilien, Fahrzeuge oder andere wertvolle Vermögensgegenstände als Sicherheit hinterlegt. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit greift der Kreditgeber auf diese Sicherheiten zu. Bürgschaften sind eine weitere Form der Absicherung, bei der Dritte für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einstehen. Rechtlich gesehen müssen Bürgschaften jedoch klar geregelt sein, insbesondere hinsichtlich des Haftungsumfangs. Missverständnisse oder unklare Formulierungen führen zu Konflikten und juristischen Auseinandersetzungen.