Das Nebenkostenprivileg ist ein seit Langem bestehendes Recht in Deutschland, das es ermöglicht, die Kosten für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung umzulegen. Dieses Privileg hat seine gesetzliche Verankerung im §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
In der Praxis funktioniert es so, dass Hauseigentümer und Hausverwaltungen oft mit Kabelnetzbetreibern Sammelverträge, auch als Mehrnutzerverträge bekannt, abschließen. Über ein Sammelinkasso werden die Kosten dann an die Hausverwaltung von den Mieter oder Wohnungseigentümer über die Nebenkostenabrechnung bezahlt. Anschließend leitet die Hausverwaltung das Geld an die Kabelnetzbetreiber weiter. Interessant ist, dass diese Regelung nicht nur für das Kabelfernsehen gilt, sondern auch auf Internet- und Telefonanschlüsse angewendet werden kann.
Aber warum ist das Nebenkostenprivileg nun nicht mehr zeitgemäß? Die Antwort liegt in den tiefgreifenden Veränderungen der Technologie und der Medienlandschaft. Vor 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine Revolution, die den Menschen statt der üblichen 3-5 analogen Programme bis zu 30 analoge Fernsehprogramme bot. Heute ist die Übertragung komplett digital und es gibt viele alternative Übertragungswege wie das Internetfernsehen. Trotz dieser Veränderungen zahlen viele Menschen weiterhin für ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten, was oft dazu führt, dass sie für den Fernsehempfang doppelt zahlen.
Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht. Es trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, bietet aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist auch zu erwarten, dass der Wettbewerb in der Branche an Fahrt gewinnt. Ein Blick zurück zeigt, dass der erhöhte Wettbewerb, zum Beispiel nach der Öffnung des Telefonmarktes vor 22 Jahren, zu deutlich günstigeren Preisen für die Verbraucher geführt hat.
Die Hauptfrage, die viele Verbraucher nun beschäftigt: Wird der Kabelanschluss teurer? Die Antwort darauf ist nicht einfach. Es gibt Befürchtungen von Seiten der Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände, die vor sehr hohen Preisen warnen. Aber nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dürfte der Kabelanschluss sich nur um etwa 2 bis 3 Euro pro Monat verteuern.
Für Wohnungseigentümer gibt es besondere Regelungen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetzesnovelle und bis zum 31. Juni 2024, bestehende Mehrnutzerverträge per Beschluss zu kündigen. Aber wenn sie dies nicht tun oder sich gegen eine Kündigung entscheiden, laufen die Verträge einfach weiter. Das bedeutet, sie müssen die Kosten für den Fernsehempfang weiterhin über das Hausgeld bezahlen.