Das Nebenkostenprivileg ist ein seit Langem bestehendes Recht in Deutschland, das es ermöglicht, die Kosten für den Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung umzulegen. Dieses Privileg hat seine gesetzliche Verankerung im §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
In der Praxis funktioniert es so, dass Hauseigentümer und Hausverwaltungen oft mit Kabelnetzbetreibern Sammelverträge, auch als Mehrnutzerverträge bekannt, abschließen. Über ein Sammelinkasso werden die Kosten dann an die Hausverwaltung von den Mieter oder Wohnungseigentümer über die Nebenkostenabrechnung bezahlt. Anschließend leitet die Hausverwaltung das Geld an die Kabelnetzbetreiber weiter. Interessant ist, dass diese Regelung nicht nur für das Kabelfernsehen gilt, sondern auch auf Internet- und Telefonanschlüsse angewendet werden kann.
Aber warum ist das Nebenkostenprivileg nun nicht mehr zeitgemäß? Die Antwort liegt in den tiefgreifenden Veränderungen der Technologie und der Medienlandschaft. Vor 40 Jahren war das Kabelfernsehen eine Revolution, die den Menschen statt der üblichen 3-5 analogen Programme bis zu 30 analoge Fernsehprogramme bot. Heute ist die Übertragung komplett digital und es gibt viele alternative Übertragungswege wie das Internetfernsehen. Trotz dieser Veränderungen zahlen viele Menschen weiterhin für ihren Kabelanschluss über die Nebenkosten, was oft dazu führt, dass sie für den Fernsehempfang doppelt zahlen.
Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht. Es trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, bietet aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist auch zu erwarten, dass der Wettbewerb in der Branche an Fahrt gewinnt. Ein Blick zurück zeigt, dass der erhöhte Wettbewerb, zum Beispiel nach der Öffnung des Telefonmarktes vor 22 Jahren, zu deutlich günstigeren Preisen für die Verbraucher geführt hat.
Die Hauptfrage, die viele Verbraucher nun beschäftigt: Wird der Kabelanschluss teurer? Die Antwort darauf ist nicht einfach. Es gibt Befürchtungen von Seiten der Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände, die vor sehr hohen Preisen warnen. Aber nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dürfte der Kabelanschluss sich nur um etwa 2 bis 3 Euro pro Monat verteuern.
Für Wohnungseigentümer gibt es besondere Regelungen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetzesnovelle und bis zum 31. Juni 2024, bestehende Mehrnutzerverträge per Beschluss zu kündigen. Aber wenn sie dies nicht tun oder sich gegen eine Kündigung entscheiden, laufen die Verträge einfach weiter. Das bedeutet, sie müssen die Kosten für den Fernsehempfang weiterhin über das Hausgeld bezahlen.
Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem Nebenkostenprivileg ist die Situation von Bürgergeld Empfänger. Sie erhalten den Kabelanschluss derzeit nur dann bezahlt, wenn er über die Nebenkosten abgerechnet wird. Das kann zu Ungerechtigkeiten führen, insbesondere wenn der Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird. Um eine faire und soziale Gleichbehandlung zu gewährleisten, ist die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs daher unerlässlich.
Abschließend sollten Verbraucher: wachsam sein, wenn sogenannte Medienberater an ihrer Tür klingeln und mit der “Abschaltung des Kabelanschlusses” drohen. Es handelt sich dabei häufig um Verkäufer, die im Auftrag von Kabelnetzbetreibern handeln. Es ist ratsam, solchen Personen keinen Zutritt zur Wohnung zu gewähren und nichts unter Druck zu unterschreiben.
Das sogenannte “Nebenkostenprivileg” regelte bislang die Einbeziehung der Kosten für Kabelanschlüsse in die Betriebskostenabrechnung, wie es in §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) verankert war. Viele Hauseigentümer und Hausverwaltungen nutzten dies und schlossen Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern ab. Der finanzielle Austausch für diese Dienste geschah meist über ein Sammelinkasso-System, bei dem Einzelpersonen ihre Beiträge via Nebenkosten an die Hausverwaltung entrichteten, welche dann den gesammelten Betrag an die Kabelnetzbetreiber weiterleitete.
Interessanterweise wurde diese Regelung nicht nur für den Fernsehempfang getroffen, sondern konnte ebenso für Internet- und Telefonanschlüsse Anwendung finden.
Historisch betrachtet war das Kabelfernsehen, als es vor vier Dekaden eingeführt wurde, eine große Innovation. Es ermöglichte den Nutzern, von lediglich 3-5 analogen Kanälen auf bis zu 30 umzuschalten. Aber in unserer heutigen Zeit, wo die Übertragung vollständig digitalisiert ist und alternative Übertragungsmethoden wie das Streaming über das Internet immer populärer werden, ist diese Regelung in den Augen vieler überholt. Insbesondere, weil viele Bürger trotz Zahlung über die Nebenkosten zusätzlich für alternative Empfangsmöglichkeiten zahlen müssen.
Die gesetzlichen Veränderungen rund um das Nebenkostenprivileg wurden mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingeleitet und traten am 1. Dezember 2021 in Kraft. Allerdings wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 eingeräumt.
Die Öffnung anderer Märkte, wie der des Telefonsektors, hat in der Vergangenheit bereits gezeigt, dass mehr Wettbewerb oft zu günstigeren Preisen für die Verbraucher führt. Dennoch gibt es Bedenken von Seiten der Kabelnetzbetreiber und -verbände, die befürchten, dass durch die Neuregelung viele bestehende Verträge von den Kunden gekündigt werden könnten.
Für Eigentümer von Wohnungen gibt es jedoch eine eigene Regelung. Wenn eine Eigentümergemeinschaft sich entscheidet, den Mehrnutzervertrag nicht zu kündigen, werden die Verträge fortgesetzt, und die Kosten werden weiterhin über das Hausgeld abgerechnet. Dies kann jedoch nicht mehr an die Mieter über die Nebenkosten weitergegeben werden.
Für Bürgergeld Empfänger existiert eine besondere Situation: Sie erhalten den Kabelanschluss momentan nur dann finanziert, wenn dieser über die Nebenkosten abgerechnet wird. Hier besteht Reformbedarf, um eine gerechte und soziale Gleichbehandlung sicherzustellen.
Verbraucher sollten zudem vorsichtig sein, wenn sogenannte Medienberater unangemeldet an der Tür klingeln. Diese agieren meist im Auftrag der Kabelnetzbetreiber und arbeiten auf Provisionsbasis. Hierbei ist es wichtig, stets vorsichtig zu sein, nichts unüberlegt zu unterschreiben und im Zweifelsfall Rat bei der Verbraucherzentrale einzuholen.
Schließlich, wenn man entscheidet, den Kabelanschluss nicht weiter zu nutzen, wird dieser durch den Anbieter deaktiviert, entweder zentral vom Keller aus oder direkt in der betroffenen Wohnung. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich der Markt nach Abschaffung des Nebenkostenprivilegs weiterentwickeln wird.