Nach Abschluss des Strafverfahrens ist inzwischen ein konkretes Strafmaß verkündet worden. Das zuständige Bundesgericht in New York verurteilte Sean Combs zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten. Grundlage der Verurteilung waren zwei Schuldsprüche wegen Verstößen gegen den sogenannten Mann Act, der die grenzüberschreitende Beförderung von Personen zum Zweck der Prostitution unter Strafe stellt. Zusätzlich verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 500000 US Dollar.
Damit blieb das Strafmaß deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mehr als elf Jahre Haft beantragt hatte.
Von zentraler Bedeutung ist zudem, dass Combs von den schwersten Anklagepunkten freigesprochen wurde. Weder der Vorwurf des Sexhandels noch der der Verschwörung zur organisierten Kriminalität konnten vor der Jury durchgesetzt werden. Diese Freisprüche verhinderten eine mögliche lebenslange Freiheitsstrafe und begrenzen den strafrechtlichen Schuldumfang erheblich.
Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigte die Verteidigung an, gegen Urteil und Strafmaß vorzugehen. Ende Dezember 2025 legten Combs’ Anwälte Berufung ein und beantragten zugleich eine sofortige Haftentlassung. Zur Begründung führen sie an, das Gericht habe bei der Strafzumessung auch Sachverhalte berücksichtigt, zu denen die Geschworenen einen Freispruch ausgesprochen hatten, und damit seine Rolle überschritten. Die Staatsanwaltschaft wies diese Vorwürfe zurück.
Unabhängig davon bleibt Combs weiterhin in Haft, nachdem zuvor auch ein Antrag auf Freilassung gegen eine Kaution von 50 Millionen US Dollar abgelehnt worden war. Parallel zum Strafverfahren sind zahlreiche Zivilklagen anhängig. Mehrere Kanzleien vertreten insgesamt rund 120 Personen, die Schadensersatz wegen sexueller Gewalt und Nötigung verlangen.
Diese Verfahren laufen unabhängig vom Strafurteil weiter und könnten langfristig erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Das ist ja echt unerhört!!