Ja, grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld ohne anwaltliche Unterstützung zu beantragen – etwa durch direkte Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung. Allerdings ist zu beachten: Die Durchsetzung des Anspruchs, insbesondere die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes, ist häufig komplex und erfordert juristisches Know-how. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch sicherstellen, dass alle relevanten Beweise, medizinischen Gutachten und rechtlichen Voraussetzungen korrekt vorgelegt werden. Gerade bei Verhandlungen mit Versicherern, die oft versuchen, Beträge zu drücken, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen, um Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Wenn Schmerz ein Preisschild trägt – was die Schmerzensgeldtabelle über Gerechtigkeit in Zahlen verrät:
Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, ein grober Behandlungsfehler im OP, ein Sturz auf glattem Boden – und das Leben ist nicht mehr, wie es war. Schmerzen, Narben, Angstzustände. Was folgt, ist oft ein langes Ringen: nicht nur um Heilung, sondern auch um Anerkennung, Ausgleich und Gerechtigkeit. Doch wie misst man Leid? Und wie viel Schmerzensgeld bekommt man wirklich?
Die Schmerzensgeldtabelle liefert Antworten – keine pauschalen, aber belastbare Richtwerte. Wer in § 253 II BGB nachschlägt, erfährt: Eine „billige Entschädigung in Geld“ ist rechtlich vorgesehen, wenn „der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ verletzt wurden. Doch wie wird aus subjektivem Schmerz ein objektiver Anspruch?