Schmerzensgeldtabelle 2025: Anspruch ermitteln

Wenn Schmerz ein Preisschild trägt – was die Schmerzensgeldtabelle über Gerechtigkeit in Zahlen verrät:

Ein unachtsamer Moment im Straßenverkehr, ein grober Behandlungsfehler im OP, ein Sturz auf glattem Boden – und das Leben ist nicht mehr, wie es war. Schmerzen, Narben, Angstzustände. Was folgt, ist oft ein langes Ringen: nicht nur um Heilung, sondern auch um Anerkennung, Ausgleich und Gerechtigkeit. Doch wie misst man Leid? Und wie viel Schmerzensgeld bekommt man wirklich?

Die Schmerzensgeldtabelle liefert Antworten – keine pauschalen, aber belastbare Richtwerte. Wer in § 253 II BGB nachschlägt, erfährt: Eine „billige Entschädigung in Geld“ ist rechtlich vorgesehen, wenn „der Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung“ verletzt wurden. Doch wie wird aus subjektivem Schmerz ein objektiver Anspruch?

Schmerzensgeldtabelle

Wann die Schmerzensgeldtabelle wirklich weiterhilft, wo ihre Grenzen liegen – und unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht: Das und mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.

I. Das Wichtigste in Kürze:

  • Anspruch auf Schmerzensgeld:
    Wer durch einen Dritten körperlich oder psychisch verletzt wird – etwa durch einen Auffahrunfall, einen Behandlungsfehler oder einen Hundebiss – kann nach § 253 II BGB i. V. m. Art. 1 und 2 I GG eine Entschädigung für immaterielle Schäden verlangen.
  • Beweispflicht des Geschädigten:
    Um Schmerzensgeld geltend zu machen, muss der Betroffene den Kausalzusammenhang zwischen Schaden und Ereignis belegen. Gängige Beweismittel sind – ärztliche Atteste, Sachverständigengutachten, Fotodokumentationen und Zeugenaussagen.
  • Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern:
    Bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern – etwa fehlender Aufklärung oder OP-Irrtum – kehrt sich die Beweislast um (vgl. § 630h BGB). Hier muss der Behandelnde dann nachweisen, dass kein schuldhaftes Verhalten vorliegt.
  • Keine pauschalen Summen:
    Jede Entscheidung über die Höhe des Schmerzensgeldes ist einzelfallabhängig, die Schmerzensgeldtabellen entfalten keine rechtsverbindliche Wirkung sondern dienen den Gerichten als Orientierung bei der Urteilsfindung.

Achtung für Betroffene

  • Kostenübernahme:
    Bei erfolgreicher Durchsetzung des Anspruchs übernimmt der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung – etwa nach einem Unfall – auch die Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Verjährung nicht verpassen:
    Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (vgl. §§ 195, 199 BGB) und beginnt mit Jahresende der Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei Spätfolgen (z. B. nach medizinischen Eingriffen) kann die Frist durch einen Feststellungsantrag auf bis zu 30 Jahre verlängert werden.
  • Realistische Forderungen stellen:
    Wer unangemessene Summen verlangt, riskiert eine gerichtliche Ablehnung des gesamten Anspruchs, dementsprechend sollten die Forderungen sich an einem realitätsnahmen Rahmen orientieren.

II. Schmerzensgeldtabelle – so funktioniert’s

Die Schmerzensgeldtabelle ist keine gesetzlich verbindliche Regelung, sondern ein praxisorientiertes Hilfsmittel: Sie fasst gerichtliche Entscheidungen zu zugesprochenem Schmerzensgeld bei unterschiedlichen Verletzungsarten zusammen – etwa bei Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern oder Stürzen.

Gerichte, Anwälte und Versicherungen nutzen sie, um sich an vergleichbaren Fällen zu orientieren und eine angemessene Entschädigungshöhe zu bestimmen.

Bekannte Tabellen wie die Celler Schmerzensgeldtabelle, die ADAC-Schmerzensgeldtabelle oder die von Beck herausgegebene Sammlung listen die Schadensersatz Höhe in Abhängigkeit von Art und Schwere der Verletzung. Dabei gilt: Die Tabellen liefern lediglich Richtwerte, die das Gericht nicht binden, sondern die richterliche Entscheidung im Einzelfall lediglich unterstützen.

“(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.”

Schmerzensgeld ist eine Geldentschädigung für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen, psychische Beeinträchtigungen oder den Verlust der Lebensfreude infolge eines Unfalls, eines Behandlungsfehlers oder einer anderen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Geregelt ist der Anspruch in § 253 II BGB. Er soll den Geschädigten sowohl Ausgleich für das erlittene Leid als auch Genugtuung für das Unrecht bieten. Anders als materielle Schäden wie z. B. Reparaturkosten, lassen sich immaterielle Schäden nicht exakt beziffern.

Deshalb wird die Höhe des Schmerzensgeldes vom Gericht unter Berücksichtigung des Einzelfalls festgelegt – häufig mithilfe einer Schmerzensgeldtabelle zur Orientierung.

Wichtig zu wissen: Verbindlich sind diese Schmerzensgeldtabellen nicht. Weder Versicherer noch Gerichte sind an die dort genannten Beträge gebunden. Sie dienen vielmehr als Orientierungshilfe – für Kläger, Anwälte und Richter gleichermaßen. Denn die letztlich zugesprochene Summe hängt stets vom konkreten Einzelfall ab: vom Ausmaß der Verletzung, von Folgeschäden, dem Verschuldensgrad – und auch vom Verhalten der Gegenseite bei der Regulierung.

Es gilt hierbei ebenfalls zu beachten, dass die insbesondere in 2025 schwerwiegende Inflation in vielen Tabellen nicht berücksichtigt ist, denn die meisten Tabellen orientieren sich an älteren Entscheidungen. Übernimmt man also dementsprechend die Werte aus vergangenen Urteilen ohne angemessene Abwägung, riskiert man eine fehlerhafte Einschätzung. Deswegen empfiehlt es sich, die eigene Forderung mit einem Fachanwalt abzustimmen – etwa um zu vermeiden, dass die Schmerzensgeldtabelle der Gegenseite eine niedrigere Vergleichssumme als „marktüblich“ ansetzt.

1. Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion

Das Schmerzensgeld erfüllt im deutschen Zivilrecht zwei zentrale Aufgaben:

Es soll nicht nur den immateriellen Schaden ausgleichen, sondern auch ein Zeichen der Genugtuung für das erlittene Unrecht setzen. Gerade weil Schmerzen, seelische Belastungen oder der Verlust von Lebensqualität kaum objektiv bezifferbar sind, wird das Schmerzensgeld zur symbolischen, aber auch ganz realen Anerkennung des erlittenen Leids zugesprochen.

Für die sogenannte Ausgleichsfunktion zählt insbesondere: Wie intensiv war der Schmerz? Wie lang die Beeinträchtigung? Mussten Operationen durchgeführt werden oder blieben Folgeschäden zurück? Auch die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder psychische Nachwirkungen können sich auf die Summe auswirken.

Die Genugtuungsfunktion hingegen knüpft stärker an das Verhalten des Schädigers an. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, wer die Regulierung hinauszögert oder gar das Opfer herabwürdigt, riskiert höhere Beträge. Auch die wirtschaftliche Lage beider Parteien kann – insbesondere bei der Entscheidung des Gerichts – eine Rolle spielen.

Schmerzensgeldtabelle
Wie intensiv war der Schmerz, wie schwer ist die Verletzung und welche Folgen blieben?

2. Beurteilungskriterien

Zur Beurteilung des Schmerzensgeldanspruchs dient die Schmerzensgeldtabelle als Orientierung – maßgeblich sind jedoch stets die konkreten Umstände des Einzelfalls, die anhand der folgenden Kriterien bewertet werden.

Schmerzintensität:
Hierbei wird im wesentlichen die Empfindlichkeit des verletzten Körperteils sowie die Dauer der schädigenden Einwirkung berücksichtigt.

Eingriffsintensität:
Hierbei wird beurteilt ob es sich lediglich um unkomplizierte Verletzungen handelt, oder ob und wenn ja welche Art von tiefgehenden Operationen vorgenommen werden mussten.

Folgeschäden:
Sofern der Geschädigte weitergehende Einschränkungen psychischer oder körperlicher Natur vorweisen kann, kann auch dies die Summe des Schmerzensgelds erhöhen.

Grad des Verschuldens des Schädigers:
Insbesondere Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit können die Schmerzensgeldhöhe deutlich erhöhen.

Regulierungsverhalten des Schädigers:
Zögert die gegnerische Versicherung bewusst die Schadensregulierung hinaus oder verweigert sie unberechtigt Zahlungen, kann dies zu einem höheren Schmerzensgeld führen.

Vermögensverhältnisse der Beteiligten:
Auch die wirtschaftliche Lage von Schädiger und Geschädigtem kann berücksichtigt werden. Wer finanziell besonders leistungsfähig ist, muss unter Umständen mehr zahlen.

III. Kein Anspruch bei Bagatellverletzungen?

Nicht jede Blessur rechtfertigt einen finanziellen Ausgleich – das zeigt auch ein genauerer Blick in die Schmerzensgeldtabelle. Denn so individuell Schmerzensgeld bemessen wird, so klar sind die Grenzen bei sogenannten Bagatellverletzungen.

Der Gesetzestext des § 253 II BGB selbst enthält keine klare Schwelle.

Doch in den Gesetzesmaterialien wurde betont: Schmerzensgeld soll dann ausgeschlossen sein, wenn die Verletzung so geringfügig ist, dass keine nennenswerte Einschränkung der Lebensführung entsteht.

Diese Auslegung stützt sich auch auf die Rechtsprechung, die bei Verkehrsunfällen mit niedriger Aufprallgeschwindigkeit oder bei Behandlungsverläufen ohne Folgeschäden regelmäßig keinen Anspruch anerkennt.

Anwälte, die die Versicherung des Schädigers vertreten, verweisen deshalb häufig auf die fehlende „Erheblichkeit“ der Beeinträchtigung. Dagegen argumentieren Vertreter der Geschädigten mit der Tatsache, dass der Gesetzgeber die frühere Einschränkung nach der alten Rechtslage des § 847 BGB durch den § 253 II BGB bewusst gestrichen hat – was als Öffnung für eine großzügigere Handhabung gedeutet werden kann.

Wer also Schmerzensgeld für eine vermeintlich kleine Verletzung einfordert, muss gut dokumentieren, inwieweit der Alltag tatsächlich beeinträchtigt wurde. Andernfalls droht eine Ablehnung durch Gericht oder Versicherung – trotz vermeidlicher Ähnlichkeit zu den Einträgen in der Schadensersatz Schmerzensgeld Tabelle.

Gemeint sind damit leichte, kurzfristige Beschwerden, wie etwa:

  • oberflächliche Prellungen oder Schürfwunden,
  • Kopfschmerzen oder Schleimhautreizungen,
  • harmlose Zerrungen oder Stauchungen,
  • einfache Halswirbelsäulenverletzungen ohne dauerhafte Einschränkungen.

IV. Sonderkonstellation: Müssen Kinder Schmerzensgeld zahlen?

Nicht immer sind es Erwachsene, die Schäden verursachen – auch Kinder können in Situationen verwickelt sein, die zu Personenschäden führen. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn durch das Verhalten eines Kindes Schmerzensgeld geltend gemacht werden soll?

Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind laut § 828 BGB deliktsunfähig – das heißt, sie können für verursachte Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht gegen sie nicht, auch nicht bei immateriellen Schäden wie Schmerzen oder seelischen Beeinträchtigungen.

Für Unfälle im Straßenverkehr wird diese Grenze sogar auf zehn Jahre angehoben: Kinder unter zehn Jahren haften bei einem Verkehrsunfall, etwa wenn sie plötzlich auf die Straße laufen, ebenfalls nicht.

In der Praxis bedeutet das: Weder die Eltern noch die Kinder müssen in solchen Fällen Schmerzensgeld zahlen. Auch die Schmerzensgeldtabelle bei Verkehrsunfall weist in der Regel keine Einträge für derart junge Verursacher aus – schlicht, weil eine Haftung nicht in Betracht kommt.

Schmerzensgeldtabelle
Schmerzensgeld bei Kindern? Unter 10 meist ausgeschlossen – doch bei gefährlichem Verhalten kann laut § 828 BGB auch ein Kind haften.

Anders liegt der Fall, wenn ein Kind – obwohl jünger als zehn Jahre – eine Handlung begeht, die nach allgemeinem Verständnis mit ausreichender Einsicht in das Unrecht verbunden ist. Wirft ein Kind beispielsweise Gegenstände auf fahrende Autos und verursacht dabei schwere Verletzungen, kann es unter Umständen dennoch haften – weil hier eine bewusste, gefährliche Handlung vorliegt. Die Rechtsprechung verlangt dann eine Einzelfallprüfung zur Einsichtsfähigkeit.

In der Schmerzensgeldtabelle, wie etwa der Celler Schmerzensgeldtabelle, finden sich solche Einzelfälle selten – sie zeigen jedoch, dass auch Kinder unter Umständen zur Zahlung verpflichtet werden können. Wichtig zu wissen: Eltern haften für ihre Kinder? Nicht automatisch! Eltern haften nicht immer für das Schmerzensgeld ihrer Kinder. Wird ein Kind verurteilt, gilt das Urteil 30 Jahre lang – mit entsprechenden Zinsen. Die Durchsetzung der Forderung kann also auch später noch erfolgen.

V. Sonderkonstellation: Schockschäden oder Mobbing

Auch bei psychischen Schäden und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist die Schmerzensgeldtabelle eine Richtschnur – etwa in Fällen sogenannter Schockschäden oder Mobbingkonstellationen. Wenn ein Mensch nach dem Unfalltod eines Angehörigen unter schwerwiegenden psychischen Folgen leidet, kann Schmerzensgeld zugesprochen werden – vorausgesetzt, die Beeinträchtigung erreicht Krankheitswert.

Auch das systematische Herabsetzen oder Ausgrenzen am Arbeitsplatz – Mobbing – kann einen Anspruch begründen, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird. In beiden Konstellationen bleibt der Blick in die Schmerzensgeldtabelle ein entscheidender Schritt zur Einschätzung, wie viel Schmerzensgeld man bei seelischem Leid bekommt.

VI. Die Jurawelt-Schmerzensgeldtabelle

Die nachfolgenden Angaben zu Schmerzensgeldbeträgen beruhen auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere aus den Quellen koerperverletzung.com, schmerzensgeldtabelle24.de sowie advocado.de und wurden darüber hinaus durch eigene Webrecherche ergänzt.
Es handelt sich um eine nicht abschließende Übersicht zu Orientierungszwecken, die keine individuelle rechtliche Beratung ersetzt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität erhebt.

Stand der Recherche: 29.04.2025

Verkehrsunfall

Voraussetzungen:

Nach einem Verkehrsunfall richtet sich die Höhe des Schmerzensgeldes nach Art und Schwere der erlittenen Verletzungen. Voraussetzung ist, dass der Unfallverursacher schuldhaft gehandelt hat und dem Geschädigten dadurch ein immaterieller Schaden – etwa Schmerzen, Leiden oder dauerhafte Beeinträchtigungen – entstanden ist.

Sturz und Fahrradunfall

Voraussetzungen:

Nach einem Fahrradunfall kann Schmerzensgeld beansprucht werden, wenn der Sturz oder die Kollision durch ein schuldhaftes Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers oder durch eine mangelhafte Verkehrssicherungspflicht verursacht wurde. Entscheidend sind die Schwere der Verletzungen und die Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Leichte Prellungen250 €OLG München, 2016
Schleudertrauma nach grob fehlerhafter Behandlung300 €OLG München, 2015, Az. 10 U 824/14
Prellung Körperhälfte, 1 Woche Arbeitsunfähigkeit, 75% Mitverschulden450 €AG Dinslaken, 2005, Az. 34 C 231/04
HWS-Distorsion nach Auffahrunfall (verschiedene Arbeitsunfähigkeiten)500 €LG Bonn, 2010, Az. 15 O 207/09
Leichte HWS-Distorsion, Prellung Schulter, Prellung Kniegelenk750 €LG Ravensburg, 2006, Az. 1 S 10/06
Schleudertrauma, ISG-Blockade, Verletzung der Lendenwirbel2.000 €AG München, 2013
Polytrauma mit Todesfolge nach drei Stunden4.000 €LG Limburg, 2007, Az. 2 O 368/06
HWS-Distorsion 1. Grades, einmonatige Arbeitsunfähigkeit, fast dreijähriger Heilungsprozess4.000 €OLG Nürnberg, 2000
HWS-Distorsion 1. Grades, Cervikalsyndrom, fortwährende Schwindelattacken, dreiwöchige stationäre Behandlung, fünfmonatige Arbeitsunfähigkeit6.000 €OLG Saarbrücken, 2005
Handgelenkfraktur, Prellungen, Schnittwunden, Gehirnerschütterung, Nasenbeinbruch7.000 €LG Wiesbaden, 2007, Az. 3 O 116/04
Depression & Arbeitsunfähigkeit der Eltern nach Unfalltod ihrer 3 Kinder10.225 € bzw. 15.300 €OLG Nürnberg, 1995
Bruch zweier Wirbel10.000 €LG Coburg, 2009
Dauerhafter, mittelschwerer rechtsseitiger Tinnitus12.000 €OLG Naumburg, 2013
Nasenbeinbruch, Schlüsselbeinbruch, Rippenbruch, Ausrenkung des Schultergelenks, Pneumothorax, Nierenquetschung, zahlreiche Prellungen, Schürfwunden, Riss- und Platzwunden15.000 €OLG Karlsruhe, 2012
Schmerzensgeld bei fehlendem Sicherheitsabstand und 40 % Mitverschulden25.000 €OLG Naumburg, 2015, Az. 12 U 58/15
Schweres Schleudertrauma sowie Nasenbeinbruch, Schürf- und Schnittwunden, zahlreiche Prellungen30.000 €OLG Schleswig-Holstein, 2010
Schädelhirntrauma & Wesensveränderungen55.000 €OLG Köln, 2014
Schweres Schädel-Hirn-Trauma, appallisches Syndrom, 6 Monate Wachkoma60.000 €OLG Naumburg, 2015
Fußamputation75.000 €LG Bielefeld, 2005
Notamputation Vorfuß, Amputation Zehen, Dauerschaden, Berufsunfähigkeit75.000 €LG Bielefeld, 2005, Az. 2 O 23/04
Unterschenkelamputation des Beifahrers, Fahrer alkoholisiert120.000 € (abzgl. 25 % Mitverschulden)KG Berlin, 2006
Polytrauma, zahlreiche schwerwiegende und lebensgefährliche Verletzungen250.000 €OLG Karlsruhe, 2013
Beifahrer zwischen zwei Autos eingequetscht & 17 m durch die Luft geschleudert + Schmerzensgeldrente250.000 € + 250 € monatliche RenteOLG Karlsruhe, 2013, Az. 1 U 136/12
Schädelhirntrauma 3. Grades, innere Blutungen, Hirnödem & Frakturenca. 430.000 €LG Hamburg, 2011
Schweres Schleudertrauma, Wachkoma & Pflegebedürftigkeit500.000 €OLG Oldenburg, 2014
Schweres Schleudertrauma und Wachkoma nach grob fahrlässigem Autounfall500.000 €OLG Oldenburg, 2014


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Schulterverletzung nach grundlosem Hupen, Sturz200 €AG Frankfurt, 2007
Jochbein-, Augenhöhlenboden- und Oberkieferfraktur (Ölspur)4.000 €OLG Frankfurt, 2011
Oberarmkopfbruch nach Sturz in Bodenloch5.000 €OLG München, 2013
Speichen- und Ellenbruch (50 % Mitverschulden)6.500 €OLG Koblenz, 2012
Offener Unterschenkeltrümmerbruch und Daumenfraktur (Pedalbruch)7.500 €OLG Oldenburg, 2005
Spaltberstungsbruch des Beckenwirbelknochens9.000 €OLG Naumburg, 2011
Fraktur des 1. Lendenwirbelknochens (Glatteis)10.000 €KG Berlin, 2015
Schienbeinbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden11.250 €OLG Hamm, 2014
Wirbelbruch, Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfwunden (Kollision Radfahrer)15.000 €LG München, 2010
Unfallbedingte Beinverkürzung und stationäre Behandlung von mehr als vier Wochen25.000 €KG Berlin, 2004
Schädelhirntrauma mit Dauerschäden (Hund)75.000 €OLG Hamm, 2001

Motorradunfall

Voraussetzung:

Motorradunfälle führen aufgrund der hohen Verletzungsgefahr häufig zu Schmerzensgeldansprüchen. Voraussetzung ist ein Verschulden des Unfallgegners oder eine haftungsbegründende Gefährdungshaftung, wobei die Höhe des Schmerzensgeldes nach dem Ausmaß der Verletzungen und den Folgeschäden bemessen wird.

Sportunfall

Voraussetzungen:

Bei Sportunfällen kommt Schmerzensgeld nur in Betracht, wenn das Verhalten des Gegners über ein übliches Risiko sportlicher Betätigung hinausgeht – etwa bei groben Regelverstößen oder vorsätzlichem Foulspiel. Voraussetzung ist eine schuldhafte Pflichtverletzung im Rahmen des sportlichen Geschehens.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Schädelprellung mit kleinem Hämatomca. 260 €LG Augsburg, 2000
Prellung der linken Schulter800 €LG Detmold, 2016
Mittelhandfraktur, Rippenbruch, Hüftgelenksprellung3.000 €OLG Koblenz, 2011 (Az. 12 U 1529/09)
Schultergelenkssprengung5.500 €OLG Schleswig-Holstein, 2012 (Az. 7 U 15/12)
Unterkieferfrakturca. 8.700 €OLG Koblenz, 1985
Nasenbeintrümmerfrakturca. 10.200 €OLG Frankfurt am Main, 1986
Schwere Verletzung von Kniegelenk und Kniescheibe14.000 €OLG Brandenburg, 2009
Diverse Knochenfrakturen, Brustkorbprellung, Schädelhirntrauma20.000 €OLG Hamm (Az. 9 U 17/13)
Genitalverletzungen, Prellungen Becken und Wirbelsäule25.000 €OLG Naumburg (Az. U 100/13)
Schwere Kopfverletzungca. 35.800 €LG Kaiserslautern, 2005
Distale Unterschenkelamputation45.000 €OLG Nürnberg, 2013
Riss von Leber und Gallenblase200.000 €OLG Coburg, 2005
Lebensgefährliche Leberschäden200.000 €OLG Bamberg (Az. 5 U 218/05)
Schweres Schädelhirntraumaca. 265.300 €LG Detmold, 2003


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Sehnenriss im Oberarm1.000 €LG Schweinfurt, 2010
Rippenfraktur3.500 €LG Freiburg im Breisgau, 2014
Schwere Schulter- und Rückenverletzung nach Skiunfall40.000 €LG Ravensburg, 2006
Schwere Knieverletzung nach Foulspiel50.000 €OLG Hamm, 2012

Arbeitsunfall

Voraussetzungen:

Nach einem Arbeitsunfall kann Schmerzensgeld nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber oder ein Kollege vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei bloßer Fahrlässigkeit greift der Haftungsausschluss der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 104 SGB VII).

Behandlungsfehler

Voraussetzungen:

Schmerzensgeld wegen Behandlungsfehlern setzt einen ärztlichen Pflichtverstoß voraus, der kausal eine Gesundheitsverletzung verursacht hat. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast zugunsten des Patienten um, was die Durchsetzung von Ansprüchen erleichtert.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Sturz bei Zimmermannsarbeiten (kein Vorsatz)0 €BAG, 2009
Sturz bei Lagerarbeiten (kein Vorsatz)0 €LAG Hessen, 2009
Unfall auf Baustelle (Vorsatz nachweisbar)255 €OLG Frankfurt, 2000
Auszubildender: Hornhaut- und Oberlidrandverletzung (Vorsatz)25.000 €LG Hessen, 2013
Elektromeister: Schädel-Hirn-Trauma, Knochenbrüche, Folgeschäden45.000 €OLG Frankfurt, 2008
Krankenschwester: Infektion mit Hepatitis C150.000 €LAG Nürnberg, 2017


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Brandblase am Sprunggelenk durch Heilpraktiker2.500 €LG Bonn, 2015
Mangelhafte prothetische Versorgung2.500 €OLG Köln, 1992
Verlust des Geruchssinns nach OP3.500 €OLG Köln, 1992
Setzen eines zu langen Implantats5.000 €AG Esslingen, 2015
Mangelhaft eingesetzte Hüftprothese mit Oberschenkelbruch5.000 €OLG Köln, 1995
Überstehende Kronenränder6.000 €OLG Koblenz, 2007
Falsch zusammengewachsener Arm eines 2-Jährigen6.000 €LG Karlsruhe, 2009
Fehlerhafte Eingliederung zweier Brücken6.500 €OLG Düsseldorf, 1986
Unsachgemäße Überkronung der Zähne7.000 €OLG Koblenz, 2006
Trümmerfraktur Halswirbel mit drohendem Querschnittssyndrom7.500 €OLG Oldenburg, 1997
Tod eines Patienten durch Herzversagen10.000 €LG Detmold, 2007
Wundausbreitung im Fuß nach OP25.000 €OLG Oldenburg, 2006
Nicht erkannter Minderwuchs bei 8-jährigem Mädchen40.000 €OLG Oldenburg, 2014
Infektion mit multiresistenten Staphylokokken wegen Hygienefehler40.000 €OLG Hamm, 2013
Zu spät erkannter Bandscheibenvorfall, fehlerhafte Behandlung180.000 €OLG Koblenz, 2009
Querschnittslähmung nach fehlerhafter OP220.000 €OLG Hamm, 2004
Schwere Behinderung eines Kindes (Hydrocephalus)250.000 €LG Aurich, 2005
Verletzung des Rückenmarks bei OP250.000 €LG Münster, 2018
Querschnittslähmung eines 12-Jährigen nach misslungener HWS-OP400.000 €LG Regensburg, 2015
Schwerstbehindertes Baby nach zu spät eingeleitetem Kaiserschnitt600.000 €OLG Jena, 2009
Schwerer Hirnschaden eines 4-jährigen Mädchens650.000 €KG Berlin, 2012
Geburtsschaden mit 100 %iger Behinderung eines Babys700.000 €OLG Frankfurt, 2014

Mobbing

Voraussetzungen:

Bei Mobbinghandlungen kann Schmerzensgeld verlangt werden, wenn das Verhalten systematisch, schikanös oder ehrverletzend war und dadurch eine Gesundheitsbeeinträchtigung – etwa psychische Leiden – entstanden ist. Einzelne Belästigungen reichen in der Regel nicht aus.

Körperverletzung

Voraussetzungen:

Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung steht dem Geschädigten Schmerzensgeld zu. Entscheidend sind dabei die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Beeinträchtigung und mögliche Folgeschäden.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Cybermobbing via Facebook mit Unterstellung der Homosexualität und Pädophilie1.500 €LG Memmingen, 2015
Demütigung der ethnischen Herkunft durch Rap-Video bei YouTube5.000 €LG Bonn, 2013
Schikanöse und entwürdigende Handlungen7.000 €ArbG Siegburg, 2012
Systematische Persönlichkeitsverletzung durch Arbeitnehmer (34 Fälle)17.500 €ArbG Eisenach, 2005
Beleidigungen, Auftragsentziehung, Verbot des Kundenkontakts, Gehaltskürzung durch Arbeitgeber24.000 €LAG Hannover, 2005
Vielfältige persönliche Herabsetzung durch Arbeitnehmerca. 26.500 €ArbG Ludwigshafen, 2000
Mobbing von Vorgesetztem zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses30.000 €AG Cottbus, 2009
Mobbing durch Aufgabenentziehung und Degradierung53.000 €ArbG Leipzig, 2012


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Schädelprellung, Verdacht auf Gehirnerschütterung250 €AG Menden, 2004
Vergiftung durch Ölfleckenentferner500 €OLG Hamm, 2001
Zahnschäden (Lockerung) nach Fausthieb600 €AG Düsseldorf, 2009
Schwere Augenverletzung, schwere Gehirnerschütterung1.000 €OLG Hamm, 2013
Messerstichverletzung im Brustkorb (keine inneren Verletzungen)1.431,62 €LG Heidelberg, 2000
Nasenbeinfraktur, Gesichtsverletzungen, Verbrennung2.000 €AG Berlin, 2004
Gesichts- und Kopfverletzungen nach Kopfstoß3.000 €OLG Zweibrücken, 2013
Verätzung nach missglückter Blondierung5.000 €LG Coburg, 2009
Gehörschädigung, Tinnitus, Schwerhörigkeit5.000 €LG Ulm, 2002
Zweifache Unterkieferfraktur5.000 €LG Arnsberg, 2001
Schädelbruchartige Kopfverletzung durch Beil5.112,92 €OLG Hamm, 1996
Multiple Stichverletzungen, Blutergüsse, Prellungen6.500 €OLG Hamm, 2012
Schwere Nasenbeinfraktur mit Gesichtsverletzungen8.000 €OLG Celle, 2011
Doppelseitige Unterkieferfraktur10.000 €OLG München, 2013
Verlust eines Hodens durch Fußtritt10.000 €OLG Hamm, 2013
Schussverletzung im Oberkörper10.000 €BGH Karlsruhe, 2013
Erhebliche Kopfverletzungen durch Überfall15.000 €OLG Koblenz, 2014
Einseitige Augenverletzung und Prellungen am Körper17.500 €LG Göttingen, 2003
Schwere Unterleibsverletzung nach Steckschuss17.895,22 €LG Tübingen, 1982
Gesichtsschädelfraktur mit Zahnverlust20.000 €LG Göttingen, 2003
Bauch- und multiple Organverletzungen durch Stiche20.000 €LG Würzburg, 2015
Unterschenkelfrakturen, Schnittwunden, PTSD75.000 €LG Düsseldorf, 2010
Unterschenkelamputation infolge Stichverletzung40.000 €LG Wiesbaden, 2010
Teilerblindung, Verlust eines Auges100.000 €LG Osnabrück, 2005
Schweres Schädel-Hirn-Trauma, Gesichtsschädelfraktur110.000 €LG Köln, 2010
Querschnittslähmung nach Halswirbelfraktur255.645,94 €LG Potsdam, 2000

Vergewaltigung

Voraussetzungen:

Opfer einer Vergewaltigung oder schwerer sexueller Übergriffe haben Anspruch auf ein erhebliches Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der erlittenen physischen und psychischen Schäden sowie dem Maß der Gewaltanwendung.

Unfalltod

Voraussetzungen:

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines sogenannten Schockschadens besteht nur, wenn der Hinterbliebene infolge des plötzlichen Todes eine eigenständige, medizinisch relevante Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. schwere Depression, Anpassungsstörung oder posttraumatische Belastungsstörung) erleidet, die über die normale Trauerreaktion hinausgeht.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Persönlichkeitsverletzung nach Vergewaltigung (Prellungen, Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung)4.000 €KG Berlin, 2004
Vergewaltigungsversuch durch Arbeitskollegen5.000 €AG Landstuhl, 2013
Sexueller Missbrauch eines Kindes durch Nachbarn7.500 €LG Osnabrück, 2010
Schwere seelische Belastung nach Vergewaltigung12.500 €KG Berlin, 2004
Vergewaltigung mit ungewollter Schwangerschaft20.000 €LG Köln, 1992
Mehrfache Vergewaltigung, psychische Folgen40.000 €LG Bielefeld, 2005
Vergewaltigung eines Jungen durch Stiefvater50.000 €LG Stuttgart, 2003
Mehrfache sadistische Gewalt über 6 Monateca. 51.000 €LG Frankfurt, 1998
Schwere, mehrfache Vergewaltigung schwangerer Schülerin100.000 €LG Wuppertal, 2013


Verletzung / Sachverhalt Schmerzensgeld Urteil
Tod des Unfallopfers nach 3 Stunden ohne BewusstseinKein AnspruchOLG Düsseldorf, 1996
Eintritt des Todes 51 Tage nach Unfall4.000 €BGH, 1994
67-jähriger Ehemann stirbt bei Dialysebehandlung5.000 €OLG Hamm, 2016
Tod des Ehemanns durch Sturz von Balkon im Urlaub6.500 €OLG Köln, 2006
22-jähriger Sohn stirbt nach Messerattacke7.500 €OLG Oldenburg, 2015
Tod der dementen Ehefrau nach Sturz im Altersheim8.000 €OLG Zweibrücken, 2006
Schockschaden nach Unfalltod der Adoptivtochter10.000 €OLG Oldenburg, 1998
Schockschaden nach Unfalltod der Adoptivtochter (zweite Nennung)10.000 €OLG Oldenburg, 1998
Eintritt des Todes 10 Tage nach schwerem Verkehrsunfall (künstliches Koma)14.000 €BGH, 1998
Eintritt des Todes dreieinhalb Monate nach Unfall (keine Wahrnehmung)18.000 €OLG Oldenburg, 1996
Unfalltod eines 11-jährigen Kindes auf Wasserrutsche73.000 €OLG Köln, 2005
Ehefrau stirbt wegen nicht erkannter Krebserkrankung100.000 €OLG Hamm, 2015

Persönlichkeitsrechtsverletzung

Voraussetzungen:

Bei schwerwiegenden Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, etwa durch Beleidigung, Bloßstellung oder Verletzung der Intimsphäre, kann eine Geldentschädigung verlangt werden. Voraussetzung ist, dass der immaterielle Schaden nicht anders ausgeglichen werden kann.

Freiheitsentzug

Voraussetzungen:

Wer unrechtmäßig oder unter menschenunwürdigen Bedingungen seiner Freiheit beraubt wird, kann Anspruch auf Schmerzensgeld erheben. Die Entschädigung setzt voraus, dass der Freiheitsentzug rechtswidrig war oder dass während einer zulässigen Haft menschenunwürdige Haftbedingungen bestanden haben, die eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Menschenwürde darstellen.


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Polizistenbeleidigung300 €AG Böblingen, 2006
Menschenunwürdige Unterbringung (3 Wochen)650 €LG Karlsruhe, 2004
Verweigerter Einlass in Disko wegen Hautfarbe900 €OLG Stuttgart, 2011
Falsche Anschuldigung bei Polizei1.500 €AG Brakel, 1992
Menschenunwürdige Unterbringung (über 3 Monate)2.000 €OLG Karlsruhe, 2005
Psychiater gibt Gutachten an Ehefrau weiter5.000 €LG München, 2008
Foto in Sauna für Lokalanzeiger5.000 €LG Düsseldorf, 2006
Verursachung von 76 Tagen U-Haft durch Anwalt7.000 €KG Berlin, 2005
Heimliche Observation eines Arbeitnehmers10.000 €LAG Rheinland-Pfalz, 2017
Ex-Freund stellt intime Fotos online25.000 €LG Kiel, 2006
Misshandlung durch Pflegeeltern, Versäumnisse Jugendamt25.000 €LG Stuttgart, 2003
Reißerischer Artikel über Ehefrau eines Mordverdächtigen50.000 €LG München, 2008


Verletzung Schmerzensgeld Urteil
Bauer gewaltsam festgenommen, 1 Tag Freiheitsentzug3.000 €LG Lüneburg, 2007
Unterbringung in psychiatrischer Klinik (fahrlässiges Gutachten)25.000 €OLG Karlsruhe, 2015
Unzulässige Sicherheitsverwahrung73.000 €LG Karlsruhe, 2012
Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe (falsches Gutachten)150.000 €OLG Frankfurt a. M., 2007
Mehrjährige rechtswidrige Unterbringung in psychiatrischer Klinik500.000 €LG Karlsruhe, 2012

VII. FAQ: Häufig gestellte Fragen

Nein, die Schmerzensgeldtabelle ist nicht verbindlich. Sie stellt keine gesetzliche Regelung dar, sondern dient Gerichten, Anwälten und Versicherungen lediglich als Orientierungshilfe. Die dort aufgeführten Beträge basieren auf realen Gerichtsentscheidungen und spiegeln typische Schmerzensgeldsummen bei vergleichbaren Verletzungen wider. Im Einzelfall entscheidet jedoch das Gericht auf Grundlage der konkreten Umstände.

Es gibt mehrere etablierte Schmerzensgeldtabellen, die Gerichten, Anwälten und Versicherern als Orientierungshilfe dienen. Zu den bekanntesten zählen:

  • Beck’sche Schmerzensgeldtabelle – ein Standardwerk mit umfangreicher Sammlung gerichtlicher Entscheidungen.

  • ADAC-Schmerzensgeldtabelle – besonders praxisnah, häufig bei Verkehrsunfällen herangezogen.

  • Celler Schmerzensgeldtabelle – herausgegeben vom Oberlandesgericht Celle, öffentlich zugänglich und regelmäßig aktualisiert.

Klare Antwort: Nein. Schmerzensgeld unterliegt nicht der Einkommensteuer, da es kein Einkommen im Sinne des EStG ist. Es stellt keinen wirtschaftlichen Vorteil dar, sondern einen Ausgleich für erlittenes Leid.

Das Schmerzensgeld kann entweder einmalig oder als laufende Zahlung erfolgen – Letzteres ist gemäß § 843 BGB insbesondere bei schweren Dauerfolgen, Pflegebedürftigkeit oder langfristigem Verdienstausfall vorgesehen. Versicherer streben meist eine Kapitalisierung, also eine Einmalzahlung an.

Für Geschädigte kann jedoch eine Rente sinnvoller sein – etwa zur Deckung regelmäßiger Therapiekosten oder bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Die Entscheidung hängt vom Einzelfall und der individuellen Prognose ab.

Die Höhe des Schmerzensgeldes lässt sich nicht pauschal beziffern – sie richtet sich immer nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Grundsätzlich gilt: Je schwerer die Verletzung und je nachhaltiger die Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten, desto höher fällt in der Regel auch das Schmerzensgeld aus.

Bei vergleichsweise leichten Verletzungen wie einer Halswirbelsäulen-Distorsion (Schleudertrauma) mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa einer Woche liegt die zugesprochene Summe oft im Bereich von 500 bis 800 Euro. Bei deutlich schwerwiegenderen Verletzungen, etwa nach einem schweren Motorradunfall mit Dauerschäden, kann das Schmerzensgeld hingegen 500.000 Euro oder mehr betragen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Prellungen hängt von Art, Schwere und Auswirkungen der Verletzung ab. In der Regel zählen Prellungen zu den eher leichteren Verletzungen, weshalb die Schmerzensgeldbeträge hier vergleichsweise niedrig ausfallen.

Laut gängiger Schmerzensgeldtabelle – bewegen sich die Beträge bei einfachen Prellungen ohne bleibende Schäden meist im Bereich von 100 bis 500 Euro. Handelt es sich jedoch um mehrfache Prellungen, eine lange Heilungsdauer, dauerhafte Beschwerden oder eine temporäre Arbeitsunfähigkeit, kann das Schmerzensgeld auch über 1.000 Euro hinausgehen.

Die höchste jemals zugesprochene Schmerzensgeldsumme in Deutschland belief sich auf eine Million Euro. Das Landgericht Limburg sprach diesen Betrag im Jahr 2021 dem damals zwölfjährigen Tyler zu, der infolge einer Fehlbehandlung in einem Krankenhaus schwerste geistige und körperliche Schäden erlitt. Der Junge war durch einen Behandlungsfehler zum Pflegefall geworden – eine Krankenschwester hatte ihm ein Medikament injiziert, obwohl er sich gerade beim Essen befand. Die daraus resultierende Sauerstoffunterbrechung führte zu irreversiblen Hirnschäden.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, Schmerzensgeld ohne anwaltliche Unterstützung zu beantragen – etwa durch direkte Geltendmachung bei der gegnerischen Versicherung. Allerdings ist zu beachten: Die Durchsetzung des Anspruchs, insbesondere die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes, ist häufig komplex und erfordert juristisches Know-how. Ein erfahrener Anwalt kann nicht nur die Erfolgsaussichten realistisch einschätzen, sondern auch sicherstellen, dass alle relevanten Beweise, medizinischen Gutachten und rechtlichen Voraussetzungen korrekt vorgelegt werden. Gerade bei Verhandlungen mit Versicherern, die oft versuchen, Beträge zu drücken, ist anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen, um Ansprüche vollständig durchzusetzen.

Schmerzensgeldtabelle

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Greta Schmid

Jurawelt Redaktion

Greta Schmid
  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt am Chicago-Kent College of Law (USA)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin