Schmerzensgeld wegen Hundebiss

Sehr geehrter Leserin, sehr geehrter Leser,

das Thema Tierrecht ist eine Zusammenfassung aller Rechtsgebiete die mit dem Tier zu tun haben.

Das Rechtsgebiet ist abwechslungsreich und umfasst fast das gesamte Spektrum an rechtlichen Gegebenheiten (das Sozialrecht mit dem Anspruch auf ein Begleithund, o.ä. habe ich noch nicht einmal angerissen).

Ich möchte Ihnen heute beschreiben, wie man sich optimal nach einem Beissvorfall eines Hundes verhält. Der Vorfall hat auch straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen, wie zum eine Überprüfung der Gefährlichkeit und der Halterfähigkeit.

Im Folgenden möchte ich mich nur auf den zivilrechtlichen Schadensausgleich konzentrieren.

Erleidet durch einen sog. Beissvorfall eine Person eine Verletzung am Körper oder wird eine Person an der Gesundheit beschädigt, steht ihr ein Ersatz des Schadens in Form von Schmerzensgeld zu.

Nach Schadenseintritt sollte der oder die Geschädigte unbedingt den Fall ärztlich dokumentieren lassen. Ist eine Ordnungsbehörde involviert, soll die Person sich das Aktenzeichen des Vorgangs geben lassen, damit Akteneinsicht beantragt werden kann.

Die Dokumentation des Vorgangs in tatsächlicher Hinsicht und wegen der Heilbehandlung ist immens wichtig, um seinen Anspruch außergerichtlich und ggfs. gerichtlich geltend zu machen.

Der Anspruch ist zunächst gegen den Hundehalter oder die Hundehalterin zu richten, da diese für das Tier rechtlich verantwortlich ist. Soweit sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wird sie den Vorgang dorthin geben. Der Anspruch ist sodann nur mit der Versicherung zu klären.

Hierbei kann es zu verschiedentlichen Ansichten, wegen der Höhe der Forderung kommen, da die Wertungen der Verletzungen von sachverständigen Personen anders bewertet werden können.

Immer wieder gibt es auch Streit über das Thema Mitverschulden. Damit ist gemeint, ob der Geschädigte oder die Geschädigte an dem Unfall ein Mitverschulden trägt. Hierbei wägt man ab, was wer wie zum Vorgang beigetragen hat.

Für den Tierhalter ist dabei entscheidend oder er vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzt hat, wie zum Beispiel eine Leinenpflicht. Oder ob der Hund schon einmal auffällig gewesen ist.

Deswegen ist es von starker Bedeutung, dass man den gesamten Vorgang dokumentiert und sich ggfs. selbst Notizen über den Hergang macht.

Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Dauer der Verletzung. Mit Hilfe des ärztlichen Gutachtens zu den Verletzungen und des Heilbehandlungsplans, kann sodann das Schmerzensgeld bemessen werden. Hier wird auch die Einschränkungen im Alltag berücksichtigt. Dabei kann man von physischen und psychischen Schäden ausgehen. Es wird kein Unterschied gemacht.

Zusammenfassend ist zu sagen:

  • Bei einem Vorfall unbedingt einen Arzt aufsuchen
  • Namen und Anschrift des Tierhalters notieren
  • Ggf. ist die Polizei oder das Ordnungsamt hinzuzuziehen
  • Es sollte eine Dokumentation der Ereignisse erstellt werden mit allen Dokumenten

Freundliche Grüße,

M. Wübbe

Andere Themen