Der BGH entschied, dass der Verbraucherschutzverband zwar die Unterlassung der Gebührenerhebung verlangen kann, jedoch keine Rückerstattung im Namen der Verbraucher durchsetzen darf. Die individuelle Rückforderung muss demnach von jedem betroffenen Festivalbesucher selbst erfolgen.
III. Keine automatische Rückzahlung: Besucher müssen aktiv werden
Ein wesentlicher Punkt des BGH-Urteils vom September 2024 ist, dass die Rückerstattung von Restguthaben auf Festivalbändchen nicht automatisch erfolgt. Besucher müssen eigenständig tätig werden, um ihr verbliebenes Guthaben nach dem Festival zurückzufordern. Für Festivalbesucher bedeutet dies konkret, dass sie nach Ende des Events das jeweilige Rückerstattungsportal des Veranstalters aufsuchen müssen, um das noch vorhandene Guthaben von ihrem Festivalbändchen einzufordern. In der Regel erfolgt die Rückzahlung über Online-Formulare oder mobile Apps, bei denen der Chip des Festivalbändchens mit einem Konto verknüpft wird. Diese Portale sind in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum nach dem Festival zugänglich, sodass Besucher zeitnah handeln sollten, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
IV. Wie können Festivalbesucher ihre Gebühren zurückfordern?
Sobald das Festival vorbei ist, sollten Sie das Rückerstattungsportal des Veranstalters aufrufen. Dort können Sie Ihr Festivalbändchen anhand der Chipnummer registrieren und das verbleibende Guthaben prüfen. Dies ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Geld nicht verloren geht. Warten Sie nicht zu lange, da viele Veranstalter eine Frist für die Rückforderung setzen – oft nur wenige Wochen nach dem Event. Achten Sie darauf, dass keine Gebühren für diese Rückerstattung berechnet werden. Sollte doch eine Gebühr erscheinen, verweisen Sie auf das BGH-Urteil vom 11. September 2024, das solche Gebühren für unzulässig erklärt. Sie haben das Recht auf eine gebührenfreie Rückzahlung.
Falls Sie in der Vergangenheit auf einem Festival eine Gebühr für die Rückerstattung Ihres Restguthabens gezahlt haben – beispielsweise beim Airbeat-One-Festival oder einem anderen Event, das eine sogenannte Payout Fee erhoben hat – haben Sie möglicherweise immer noch die Möglichkeit, diese Gebühr zurückzufordern. Hier sind die Schritte, um dies zu prüfen und durchzusetzen:
1. Belege und Unterlagen prüfen
Sammeln Sie alle relevanten Informationen zu vergangenen Festivalbesuchen, bei denen Sie eine Gebühr für die Rückerstattung gezahlt haben. Dies könnten Quittungen, Kontoauszüge oder E-Mails des Veranstalters sein, die den Zahlungsprozess dokumentieren. Auch wenn das Festival bereits einige Zeit zurückliegt, sind solche Belege wertvoll, um Ihren Anspruch nachzuweisen.
2. Veranstalter kontaktieren
Kontaktieren Sie den Veranstalter des Festivals und weisen Sie auf das BGH-Urteil vom 11. September 2024 hin, das die Erhebung solcher Gebühren für rechtswidrig befindet. Bitten Sie um eine Rückerstattung der unrechtmäßig einbehaltenen Beträge. Auch wenn das Festival bereits vergangen ist, stehen Ihre Chancen gut, das Geld zurückzuerhalten, insbesondere wenn das Event erst vor kurzem stattgefunden hat.
3. Verjährungsfristen beachten
Berücksichtigen Sie allerdings die Verjährungsfristen. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für solche Forderungen gemäß § 195 BGB drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Wenn Sie also im Jahr 2021 eine Gebühr gezahlt haben, könnten Sie Ihren Anspruch noch bis Ende 2024 geltend machen.
4. Unterstützung durch Verbraucherschutzorganisationen
Sollte der Veranstalter sich weigern, die Gebühr zu erstatten, können Sie Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen wie der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Diese können Ihnen mit rechtlichen Tipps zur Seite stehen und den Druck auf den Veranstalter erhöhen, insbesondere wenn es sich um eine weit verbreitete Praxis handelt.
V. Festivalbändchen selbst gestalten – ein wachsender Trend
Neben der Funktion als Zahlungsmittel hat das Festivalbändchen auch einen symbolischen Wert. Viele Besucher behalten ihr Bändchen als Andenken und tragen es lange nach dem Festival. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit, sich Festivalbändchen selbst gestalten zu lassen. Unternehmen bieten individualisierte Bändchen an, die beispielsweise mit dem eigenen Namen oder einem speziellen Logo versehen sind. Diese Bändchen sind nicht nur eine Erinnerung an das Event, sondern auch ein modisches Accessoire, das zunehmend an Beliebtheit gewinnt.
Für Veranstalter sind diese individualisierten Festivalbändchen eine Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben und den Besuchern ein einzigartiges Erlebnis zu bieten. Aus rechtlicher Sicht bleibt jedoch der Grundsatz bestehen: Auch individualisierte Festivalbändchen müssen das Restguthaben ohne zusätzliche Gebühren zurückerstatten.
VI. Fazit: Wichtige Weichenstellung für den kollektiven Rechtsschutz
Obwohl es im konkreten Fall für die Festivalbesucher nur um eine Gebühr von 2,50 Euro ging, hat das Urteil des BGH weitreichende Bedeutung. Es verdeutlicht, dass Verbraucherschutzverbände nicht ohne Weiteres die Rückzahlung unrechtmäßig einbehaltener Beträge für Verbraucher einklagen können. Der BGH stellte klar, dass der Rückzahlungsanspruch nicht durch den wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch abgedeckt ist. Dies bedeutet, dass betroffene Verbraucher selbst aktiv werden müssen, um ihr Geld zurückzufordern.
Das Urteil setzt somit einen klaren Rahmen für den kollektiven Rechtsschutz: Während unlautere Geschäftspraktiken durch Unterlassungsklagen gestoppt werden können, bleibt die Rückforderung individueller Ansprüche den Verbrauchern selbst überlassen. Dennoch bietet die seit 2023 existierende Abhilfeklage ein zusätzliches juristisches Instrument, mit dem Verbraucherverbände künftig für eine Vielzahl von Betroffenen gleichzeitig Schadenersatz oder Rückzahlungen durchsetzen können.
Für die Zukunft bedeutet dies, dass Festivalbesucher ihre Rückerstattungsansprüche stets selbst im Auge behalten sollten. Der Verbraucherverband kann zwar die unzulässigen Geschäftsbedingungen anfechten, doch die konkrete Rückforderung des Guthabens bleibt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Dieses Urteil hat also nicht nur Auswirkungen auf die Rückerstattungspraxis bei Festivals, sondern setzt auch einen wichtigen Präzedenzfall für den Umgang mit kollektiven Verbraucherrechten.
Im Übrigen: Wussten Sie, dass nicht nur bei Festivalbändchen Guthaben zurückgefordert werden kann? Ein aktuelles BGH-Urteil ermöglicht es Verbrauchern, auch unzulässig erhobene Kontoführungsgebühren – wie etwa Sparkasse Kontoführungsgebühren – rückwirkend einzufordern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zum Thema!