Verspätete und unvollständige Auskünfte über personenbezogene Daten können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Dies verdeutlichen zwei bemerkenswerte Urteile, in denen Schadenersatzansprüche aufgrund von Verstößen gegen die Auskunftspflicht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anerkannt wurden.
Im ersten Fall entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 14.7.2022 – 15 U 137/21, dass eine verspätete Datenauskunft einen immateriellen Schadenersatzanspruch rechtfertigen kann. Die Klägerin hatte ganze 8 Monate auf die Auskunft warten müssen, da der Beklagte diese schlichtweg ignoriert hatte. Das OLG Köln hob damit eine vorherige Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn auf, das einen Verstoß gegen die Auskunftspflicht festgestellt hatte, jedoch keinen Schadenersatzanspruch anerkannte.
Ein weiteres wegweisendes Urteil erging vom Arbeitsgericht Düsseldorf (ArbG), vgl. Urteil vom 5. März 2020 – 9 Ca 6557/18. Hier entschied das Gericht, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen kann. Bei einer verspäteten und/oder unvollständigen Auskunft steht dem Arbeitnehmer gemäß der DSGVO ein Schadenersatzanspruch zu. Das ArbG Düsseldorf bezifferte den Schadenersatz in einem konkreten Fall auf 5.000 €, da die Auskunft um mehrere Monate verzögert und unvollständig erfolgte.
Diese Urteile verdeutlichen die immense Bedeutung einer zeitnahen und vollständigen Auskunftserteilung gemäß der DSGVO. Unternehmen und Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Auskunftsanfragen umgehend und vollständig zu bearbeiten. Eine Verzögerung oder unvollständige Auskunft kann schwerwiegende Folgen haben.
Im Fall des OLG Köln führte die lange Wartezeit auf die Datenauskunft zu psychischer Belastung bei der Klägerin und stellte ihre weitere rechtliche Vertretung in Frage. Aus diesem Grund erkannte das Gericht einen immateriellen Schadenersatzanspruch an. Das ArbG Düsseldorf argumentierte, dass eine unvollständige Auskunft dem Arbeitnehmer die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten erschwert und somit einen ersetzenden Schaden gemäß der DSGVO darstellt. Der Schadenersatz soll abschreckende Wirkung haben und auch die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen.
Für Unternehmen und Arbeitgeber wird durch die Urteile klargestellt, dass Auskunftsanfragen sorgfältig zu bearbeiten sind, um rechtliche Konsequenzen und Schadenersatzforderungen zu vermeiden. Eine transparente und effiziente Auskunftserteilung stärkt das Vertrauen der Betroffenen in den Datenschutz und fördert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen