3. Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bleibt abzuwarten
Aktuell befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-440/23 mit Rückforderungsansprüchen von Spielern gegen Lottoland-Betreiber mit Sitz in Malta. Betroffen sind die European Lotto and Betting Ltd sowie die Deutsche Lotto‑ und Sportwetten Ltd. Die beklagten Lottoland-Betreiber berufen sich im EuGH-Verfahren vor allem auf die EU-Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und argumentieren, dass ihre maltesische Lizenz sie berechtige, ihre Angebote auch in Deutschland zu betreiben. Außerdem machen sie geltend, dass Spieler, die bewusst ohne deutsche Lizenz spielen und anschließend Rückforderungen erheben, einen rechtsmissbräuchlichen Vorteil aus ihrer eigenen Teilnahme ziehen wollten.
In seinen Schlussanträgen vom 4. September 2025 hat sich Generalanwalt Nicholas Emiliou eindeutig positioniert, dass Rückforderungen grundsätzlich nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen seien. Beobachter erwarten daher ein verbraucherfreundliches Urteil, das die Position deutscher Kläger stärkt. Der EuGH dürfte noch dieses Jahr für Klarheit sorgen.
Der EuGH hat in vergleichbaren Fällen zudem mehrfach entschieden, dass sich Glücksspielanbieter zwar grundsätzlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können, nationale Verbots- und Lizenzsysteme aber zulässig sind, wenn sie dem Spielerschutz dienen und kohärent ausgestaltet sind. Eine ausländische EU-Lizenz reicht daher nicht aus, um das Erfordernis einer deutschen Erlaubnis zu umgehen.
Habe am 04.02.2026 einen Eurolottoschein gespielt. Der Einsatz wurde auch von meinem Konto abgebucht. Aber am Tag nach der Ziehung wurde mein Konto gelöscht, und ich hatte weder Zugriff auf mein Konto, noch auf die Spielquittung. Nach mehreren Anfragen,bis heute keine Antwort erhalten.