Ist Glücksspiel-Riese Lottoland illegal?

Online-Lotterien von Lottoland sind nur dann legal, wenn sie von der Lottoland Deutschland GmbH angeboten werden, alle anderen Angebote gelten in Deutschland als illegal. Haben Sie bei einem nicht zugelassenen Anbieter gespielt, können Sie Ihre Einsätze nach aktueller deutscher Rechtsprechung oft zurückfordern. Wussten Sie, dass es sich dabei um illegales Glücksspiel handelt, haben Sie sich jedoch womöglich sogar nach § 285 StGB strafbar gemacht.

Abbildung: Ist Lottoland wirklich seriös?

Bildnachweis: © T. Schneider / Shutterstock.com — Nur zur redaktionellen Nutzung

I. Wie funktioniert Lottoland?

Lottoland ist kein staatlicher Lottoanbieter, sondern eine sogenannte Zweitlotterie. Spieler nehmen also nicht direkt an Primärlotterien wie Lotto 6aus49, Eurojackpot oder Powerball teil, sondern wetten auf deren Ziehungsergebnisse. Gewinne werden daher nicht von staatlichen Lottogesellschaften ausgezahlt, sondern aus dem System des Anbieters Lottoland selbst.

II. Kritik an Lottoland

Verbraucherschutzzentralen warnen nicht zuletzt aufgrund des überzeugenden Internetauftritts vor dem Online-Glücksspielanbieter. Die Plattform tritt seriös auf, indem sie eine deutschsprachige Website mit .de-Domain bereitstellt und bekannte Lotterienamen auflistet, weshalb viele Nutzer annehmen, dass Lottoland in Deutschland legal sei. Die Frage nach der Legalität diverser Angebote von Lottoland beurteilt sich jedoch einzig danach, ob Lottoland über die erforderliche deutsche Lizenz verfügt. Verbraucherschützer und Landeslotteriegesellschaften kritisieren Glücksspielanbieter wie Lottoland außerdem für folgende Missstände:1

Gewinnsperren und Kontoabschaltungen:

Es wird berichtet, dass Spielkonten insbesondere nach größeren Gewinnsummen gesperrt werden, sodass Spieler keinen Zugriff mehr haben.

Teilweise keine Auszahlung kleinerer Gewinne:

Wiederholt wurde berichtet, dass bereits niedrigere Beträge nicht zuverlässig ausgekehrt werden und Spieler ihre Gewinne aktiv einfordern müssen.

Kürzung oder Stundung von Gewinnen nach AGB:

Nach den eigenen Nutzungsbedingungen von Lottoland, den sogenannten AGB, behält sich der Anbieter vor, einen Teil der Gewinne einzubehalten oder diese über längere Zeiträume in Raten auszuzahlen, zum Beispiel bei Wetten auf MegaMillions oder PowerBall.

Förderung von Spielsucht durch hohe Jackpots:

Lottoland wirbt mit Jackpot-Höhen, die über das hinausgehen, was in Deutschland zulässig ist. Nach Ansicht von Aufsichtsbehörden kann dies das Risiko von Spielsucht erhöhen.

Zweifel an der tatsächlichen Auszahlung hoher Gewinne:

Selbst öffentlichkeitswirksame Rekordgewinne, etwa ein angeblicher 90-Millionen-Euro-Gewinn, sind nicht transparent nachvollziehbar.

Kein Beitrag zum Gemeinwohl:

Im Gegensatz zu staatlichen Lotteriegesellschaften ist Lottoland nicht verpflichtet, feste Anteile der Spieleinnahmen für soziale Zwecke abzuführen. Zwar betreibt der Anbieter nach eigenen Angaben eine Stiftung, doch deren Fördervolumen ist nicht transparent dargestellt und liegt klar außerhalb des gesetzlich geregelten Gemeinwohlprinzips staatlicher Lotterien.

III. Ist Lottoland illegal?

Mit Blick auf diverse Schlagzeilen und die Kritikpunkte stellt sich Verbrauchern die Frage, ob Lottoland legal ist.

1. Wie ist die Rechtslage für Lotterien in Deutschland?

Lotterien und andere Glücksspiele sind in Deutschland nur dann legal, wenn sie eine staatliche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) besitzen. Zuständig für die Vergabe und Überwachung dieser Lizenzen ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nur Anbieter, die auf der offiziellen Whitelist der GGL geführt werden, dürfen ihr Angebot legal in Deutschland betreiben und bewerben. Alles, was nicht auf der Whitelist der GGL steht, gilt nach deutschem Recht als unerlaubtes bzw. illegales Glücksspiel, unabhängig von einer in anderen EU-Staaten erteilten Lizenz.

2. Hat Lottoland eine staatliche Erlaubnis?

Hier ist eine klare Unterscheidung notwendig:

  • Die Lottoland Deutschland GmbH ist seit dem 19.03.2024 offiziell durch die GGL lizenziert. Mit Verbrauchern, die nach diesem Zeitpunkt ein Angebot der Lottoland Deutschland GmbH in Anspruch genommen haben, ist demnach ein wirksamer Glücksspielvertrag zustande gekommen.
  • Andere Lottoland-Angebote besitzen keine deutsche Lizenz und sind in Deutschland illegal. Lizenzen, die in anderen EU-Staaten, wie z. B. in Malta, erteilt wurden, gelten hierzulande nicht.

Lottoland selbst wirbt häufig mit dem Zusatz “EU-Lizenz” und erweckt so den Anschein der Legalität.

Dass Zweitlotterien ohne deutsche Lizenz illegal sind, wurde wiederholt gerichtlich bestätigt. Auch die GGL geht aktiv mithilfe von Payment-Blocking und Werbeverboten gegen Anbieter unerlaubten Glücksspiels vor.

Verbraucher sollten daher prüfen, welches Unternehmen hinter dem konkreten Angebot steht und ob dieses tatsächlich eine Lottoland Lizenz in Deutschland besitzt.

✅ Erlaubte Lotterien (Lottoland Deutschland GmbH, GGL-Lizenz) ⛔ Nicht erlaubte Lotterien (ausländische Lottoland-Angebote)
LOTTO 6aus49 PowerBall (USA)
Spiel 77 MegaMillions (USA)
SUPER 6 El Gordo (Spanien)
GlücksSpirale EuroMillions
Keno Irish Lotto
NKL / SKL (vermittelte Klassenlotterien) Cash4Life

Hinweis: Maßgeblich ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nur dort gelistete Lotterien gelten in Deutschland als legal.

Weiterführende Hinweise dazu, woran Sie legale Online-Casinos erkennen, finden sie hier.

IV. Bekomme ich mein Geld zurück?

Betroffene beschäftigt häufig die Frage, ob sie einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Wetteinsätze haben.

Bei einer auf der Whitelist der GGL gelisteten Lotterie kommt ein Glücksspielvertrag zustande, wenn der Spieler einen Einsatz abgibt und der Anbieter diesen annimmt. Bei einem Gewinn besteht ein vollwertiger, rechtlich durchsetzbarer Auszahlungsanspruch gegenüber dem Anbieter. Im Falle eines Misserfolges haben Verbraucher keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einsätze.

  • Sofern Nutzer nach dem 19.03.2024 an einem Angebot der Lottoland Deutschland GmbH teilgenommen haben, können sie ihr Geld demnach nicht zurückfordern.

1. Grundsatz: Bei illegalem Glücksspiel sind Verträge nichtig

Fehlt die erforderliche deutsche Lizenz, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel und der Glücksspielvertrag ist gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 GlüStV nichtig, weil er gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. In diesen Fällen können Sie Ihre Einsätze unter Umständen nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB zurückfordern, da der Anbieter die Zahlungen ohne Rechtsgrund erhalten hat.

Rechtliche Einordnung:

  • 📌 § 4 Abs. 1 GlüStV → Glücksspiel darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
  • 📌 Fehlt die Erlaubnis → Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot
  • 📌 § 134 BGB → Vertrag über verbotene Leistung ist nichtig
  • 📌 Rückforderung ggf. über § 812 Abs. 1 S. 1 BGB → Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden, sind herauszugeben

2. Wie stehen die Chancen für Betroffene im Fall Lottoland?

Diverse bisherige Entscheidungen deutscher Gerichte sprechen dafür, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Einsätze aus illegalem Glücksspiel zurückzufordern. Mehrere Landgerichte, darunter das LG Darmstadt (Az. 3 O 11/23), haben bereits entschieden, dass Verträge mit nicht lizenzierten Glücksspielanbietern gemäß § 134 BGB nichtig sind und Verluste daher nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 BGB zurückerstattet werden müssen. Auch andere Gerichte haben ähnlich verbraucherfreundlich geurteilt. Es zeigt sich eine klare Tendenz in der Rechtsprechung: Wer bei einem Anbieter gespielt hat, der nicht über eine deutsche Lizenz verfügte, kann derzeit mit realistischen Erfolgsaussichten Ansprüche geltend machen.

Achtung: Gilt nicht für Spieler, die nach dem 19.03.2024 einen Vertrag mit der Lottoland Deutschland GmbH geschlossen haben!

3. Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bleibt abzuwarten

Aktuell befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Verfahren C-440/23 mit Rückforderungsansprüchen von Spielern gegen Lottoland-Betreiber mit Sitz in Malta. Betroffen sind die European Lotto and Betting Ltd sowie die Deutsche Lotto‑ und Sportwetten Ltd. Die beklagten Lottoland-Betreiber berufen sich im EuGH-Verfahren vor allem auf die EU-Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) und argumentieren, dass ihre maltesische Lizenz sie berechtige, ihre Angebote auch in Deutschland zu betreiben. Außerdem machen sie geltend, dass Spieler, die bewusst ohne deutsche Lizenz spielen und anschließend Rückforderungen erheben, einen rechtsmissbräuchlichen Vorteil aus ihrer eigenen Teilnahme ziehen wollten.

In seinen Schlussanträgen vom 4. September 2025 hat sich Generalanwalt Nicholas Emiliou eindeutig positioniert, dass Rückforderungen grundsätzlich nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen seien. Beobachter erwarten daher ein verbraucherfreundliches Urteil, das die Position deutscher Kläger stärkt. Der EuGH dürfte noch dieses Jahr für Klarheit sorgen.

Der EuGH hat in vergleichbaren Fällen zudem mehrfach entschieden, dass sich Glücksspielanbieter zwar grundsätzlich auf die Dienstleistungsfreiheit berufen können, nationale Verbots- und Lizenzsysteme aber zulässig sind, wenn sie dem Spielerschutz dienen und kohärent ausgestaltet sind. Eine ausländische EU-Lizenz reicht daher nicht aus, um das Erfordernis einer deutschen Erlaubnis zu umgehen.

Tipp für Verbraucher

Nicht auf Urteil mit Rückforderung warten,
da Ansprüche verjähren können!

Für Betroffene bedeutet das:

Wer vor dem Lizenzstart der Lottoland Deutschland GmbH oder bei anderen nicht lizenzierten Lottoland-Gesellschaften gespielt und Verluste erlitten hat, hat derzeit gute Chancen, Einsätze erfolgreich auf Grundlage von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückzufordern.

V. Mache ich mich mit der Teilnahme strafbar?

Die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar. Ermittlungsverfahren gegen Spieler sind keine Seltenheit. Dazu kann es insbesondere bei verdächtigen Zahlungsbewegungen kommen, die Banken nach dem Geldwäschegesetz melden.

Eine Strafbarkeit nach § 285 StGB setzt Vorsatz voraus. Wer überzeugend darlegen kann, dass er von der Legalität des Angebots ausging und keinen Vorsatz hatte, kann sich erfolgreich verteidigen, insbesondere bei scheinbar seriös auftretenden Plattformen wie Lottoland. Meint das Gericht, der Spieler hätte für möglich gehalten, dass das Angebot illegal ist und dies zumindest in Kauf genommen, kann man ihm dennoch Eventualvorsatz vorwerfen („Ich ahne, dass es illegal sein könnte, spiele aber trotzdem“).

Bei legal lizenzierten Angeboten besteht keine Strafbarkeit.

Wer sich mit Ermittlungen konfrontiert sieht, sollte keine vorschnellen Aussagen machen und bei Bedarf frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

Risiko bei illegalem Spiel:

  • Ermittlungsverfahren möglich
  • Vorladung durch Polizei
  • Einziehung des Gewinns
  • Eintrag im Führungszeugnis im Einzelfall möglich

VI. FAQ

Nur teilweise: Die Lottoland Deutschland GmbH ist seit März 2024 lizenziert, alle nicht auf der GGL-Whitelist gelisteten Lottoland-Angebote gelten jedoch als illegal.

Staatliche Lotterien veranstalten eine echte Ziehung, während Teilnehmer bei Lottoland nur auf das Ergebnis staatlicher Lotterien wetten; es handelt sich um sog. Zweitlotterien.

Eine EU-Lizenz ersetzt keine deutsche Lizenz, da Glücksspiel in der EU national reguliert wird und Deutschland legale Anbieter über den Glücksspielstaatsvertrag selbst zulässt.

Ja, bei illegalen Angeboten bestehen nach aktueller deutscher Rechtsprechung häufig gute Chancen auf Rückzahlung nach § 812 BGB.

Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist nach § 285 StGB strafbar, setzt aber voraus, dass der Spieler wusste oder zumindest in Kauf nahm, dass das Angebot illegal ist.

Rechtlicher Hinweis / Disclaimer

Die vorangegangenen Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information zu rechtlichen Themen. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und können eine individuelle Prüfung Ihres konkreten Sachverhalts nicht ersetzen.

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird nicht übernommen. Durch das Lesen dieses Beitrags kommt kein Mandats- oder Beratungsverhältnis zustande.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine RA bzw. an eine andere qualifizierte Rechtsberatung.

  1. Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., „Online Lotto: Vorsicht vor ‚schwarzen Lotterien‘“, Stand: 05.11.2024, Online-Abrufbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/online-lotto-vorsicht-vor-schwarzen-lotterien-31340, zuletzt abgerufen am 31.10.2025.
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Lea Schirmer

Studium:

  • Studentin der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Recht der Digitalisierung
  • Auslandsaufenthalt an der McGill University (Quebec, Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteurin & Studentische Mitarbeiterin
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