Die EU-Kommission hat mehrere gesetzliche Initiativen auf den Weg gebracht, um den Zahlungsverkehr in Europa zu digitalisieren und Online-Transaktionen sicherer zu gestalten. Dazu gehört die Einführung eines sogenannten “digitalen Euro”, einer “weithin akzeptierten, kostengünstigen, sicheren und widerstandsfähigen” digitalen Variante der gemeinsamen Währung, die als gesetzliches Zahlungsmittel dienen soll, so ein am Mittwoch in Brüssel vorgelegter Gesetzesvorschlag.
Der digitale Euro, so die Vorstellung der Kommission, soll wie eine virtuelle Geldbörse funktionieren, die Bürger und Unternehmen kostenfrei für Online- und Offline-Zahlungen verwenden können. Der Zahlvorgang soll dabei auch ohne Internetverbindung möglich sein. Händler im gesamten Euro-Währungsraum wären prinzipiell dazu verpflichtet, diese digitale Währung anzunehmen.
Die Kommission hat einen Legislativvorschlag zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den digitalen Euro vorgelegt, inklusive zwei Verordnungsentwürfen für die Etablierung des digitalen Euro und für das Angebot von Zahlungsdiensten mit der virtuellen Geldbörse.
Ob und wann ein digitaler Euro eingeführt wird, obliegt der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Bank bestätigte am Mittwoch, dass sie ihre Untersuchungsphase zum digitalen Euro im Oktober 2023 abschließen wird und dann über die weiteren Schritte entscheidet. Laut bisherigen Informationen der EZB könnte der digitale Euro frühestens 2026 eingeführt werden. Mit diesen Maßnahmen will die EU-Kommission in den Wettbewerb mit Zahlungsdienstleistern treten und ein europaweites, digitales Bezahlen ermöglichen.
Die EU-Kommission hat klargestellt, dass Bargeld weiterhin als Zahlungsmittel genutzt werden kann und zukünftig sogar leichter zugänglich sein soll. Dies soll durch einen zusätzlichen Verordnungsentwurf gewährleistet werden, der darauf abzielt, dass jeder im Euroraum seine bevorzugte Zahlungsmethode frei wählen und grundlegende Bargelddienste nutzen kann. Darüber hinaus soll es Händlern ermöglicht werden, Scheine und Münzen auch ohne Einkauf von Verbrauchern herauszugeben.
Um die Sicherheit von Online-Zahlungen zu erhöhen, sollen Reformvorschläge für die Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD3) ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung von IBAN-Nummern und Namen von Zahlungsempfängern bei Überweisungen einführen. Damit will die Kommission sicherstellen, dass der Finanzsektor der EU in der Lage ist, sich an den digitalen Wandel sowie an die damit verbundenen Risiken und Chancen anzupassen, zum Vorteil der Verbraucher.
Verbraucherschutzorganisationen haben die Initiativen der Kommission begrüßt, aber auch auf die Notwendigkeit des Datenschutzes hingewiesen. Insbesondere bei Online-Zahlungen muss der digitale Euro die Privatsphäre der Verbraucher schützen, so die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die EU-Kommission versichert in ihrer Pressemitteilung, dass die geltenden Datenschutzbestimmungen in ihrem aktuellen Vorschlag beachtet und eingehalten werden.
Die eingereichten Gesetzesvorschläge der Kommission stellen den Anfang eines Prozesses dar. Sie müssen noch von Rat und Parlament, also den Mitgliedstaaten, genehmigt werden.
Was haltet Ihr von dem digitalen Euro? Könnte sich der digitale Euro überhaupt noch als digitale Währung gegenüber der Konkurrenz durchsetzen? Gerne könnt Ihr das in unserem Juraforum diskutieren.