Gemäß § 2303 BGB haben nahe Verwandte, die von einer Erbfolge ausgeschlossen wurden, grundsätzlich einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser Anspruch steht den Abkömmlingen, dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Erblassers zu. Der Pflichtteil ist ein geldwerter Anspruch, der in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.
Der Pflichtteilsanspruch dient dem Schutz naher Angehöriger, die in der gesetzlichen Erbfolge übergangen wurden. Er ermöglicht es ihnen, einen angemessenen Teil des Nachlasses zu erhalten. Die genauen Voraussetzungen für den Pflichtteilsanspruch ergeben sich aus den §§ 2303 ff. BGB.
Zusätzlich zum Pflichtteilsanspruch gibt es den Pflichtteilsergänzungsanspruch, der in den §§ 2325 ff. BGB geregelt ist. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gewährleistet, dass Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten nicht dazu führen, dass der Pflichtteil gemindert wird. Der Anspruch entsteht, wenn der Erblasser innerhalb von zehn Jahren vor seinem Tod Schenkungen vorgenommen hat. In solchen Fällen kann der Pflichtteilsberechtigte verlangen, dass diese Schenkungen dem Nachlass hinzugerechnet und der Pflichtteil entsprechend erhöht wird.
Gemäß § 2314 BGB hat der Pflichtteilsberechtigte das Recht auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Er kann vom Erben die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses verlangen, das alle zum Nachlass gehörenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten auflistet. Diese Auskunftspflicht des Erben dient dazu, dass der Pflichtteilsberechtigte die exakte Höhe seines Anspruchs ermitteln kann.
Bei der Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden. Ein erfahrener Anwalt kann die rechtliche Situation analysieren, den Pflichtteilsanspruch und den Pflichtteilsergänzungsanspruch berechnen und bei Bedarf die Ansprüche gegenüber dem Erben geltend machen. Zudem kann der Anwalt bei der Überprüfung der Schenkungen des Erblassers und ihrer Auswirkungen auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch unterstützen.
Als Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht stehe ich Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zu Ihrem Pflichtteilsanspruch oder dem Pflichtteilsergänzungsanspruch können Sie sich gerne an mich wenden. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie in meinem Autorenprofil.
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