TAV
Ausfertigungsdatum: 20.10.2022
Vollzitat:
“Traumaambulanz-Verordnung vom 20. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1816)”
(+++ Textnachweis ab: 1.1.2024 +++)
Satz 1 gilt nicht, wenn die in Satz 1 Nummer 2 genannten Inhalte oder vergleichbare Inhalte bereits Gegenstand einer Weiterbildung, Zusatzweiterbildung oder postgraduierter Ausbildung der in Absatz 1 genannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren. Es genügt, wenn die in Satz 1 genannte Qualifikation spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit in der Traumaambulanz vorliegt.
Satz 1 gilt nicht, wenn die in Satz 1 Nummer 2 genannten Inhalte oder vergleichbare Inhalte bereits Gegenstand einer Weiterbildung, Zusatzweiterbildung oder postgraduierten Ausbildung der in Absatz 1 genannten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen waren. Es genügt, wenn die in Satz 1 genannte Qualifikation spätestens ein Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit in der Traumaambulanz vorliegt.
Die in Satz 1 genannten Kenntnisse und Fertigkeiten gelten durch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, oder durch eine gleichwertige Fortbildung zum Thema sexuellen Missbrauchs als nachgewiesen.
Kinder und Jugendliche dürfen nur durch die in Satz 1 Nummer 3 genannten Personen behandelt werden. Erwachsene dürfen nur durch die in Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 genannten Personen behandelt werden. Die Weiterbildung gilt ab zwei Dritteln der Weiterbildungszeit als fortgeschritten.
Die Daten werden auf elektronischem Weg übermittelt, sofern in der Vereinbarung keine anderweitige Regelung zur Datenübermittlung getroffen wurde.
| Curriculum Psychotraumatherapie | 100 h | |
| Modul I | Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention | 10 h |
| Modul II | Behandlung der non-komplexen PTBS | 35 h |
| Modul III | Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen | 30 h |
| Modul IV | Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik | 5 h |
| Modul V | Selbsterfahrung und Psychohygiene | 10 h |
| Modul VI | Supervision von eigenen Behandlungsfällen (mindestens 40 h Behandlung) | mindestens 10 h |
| Kollegiales Abschlussgespräch | ||
| h = UE = 45 Minuten. Die Stundenanzahlen sind als Mindestanforderungen zu betrachten. |
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| Modul I – Behandlung akuter Traumafolgestörungen und Krisenintervention | 10 h |
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| Modul II – Behandlung der non-komplexen PTBS | 35 h |
| Vermittelt werden sollen zwei Behandlungsmethoden mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit entsprechend den Empfehlungen der S3-Leitlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung. | |
In Praxis
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mit ergänzender Theorie
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| Der praktische Anteil soll den Schwerpunkt bilden und deutlich überwiegen. | |
| Eine Methode soll ausführlich (mindestens 20 h), eine weitere im Überblick unterrichtet werden. | |
| Modul III – Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen | 30 h |
| Derzeit werden heterogene Konzepte und Beschreibungen verwandt um komplexe Folgesymptome von Traumatisierungen, insbesondere in der Kindheit oder unter extremen Bedingungen zu bezeichnen. Zusätzlich zu den Anforderungen an die Behandlung von Patienten mit non-komplexer PTBS sind folgende Behandlungsnotwendigkeiten zu berücksichtigen: | |
Komorbide Symptomatik (z. B. Suchterkrankung, Angststörung, andere psychische Erkrankungen und sekundärpsychotische Phänomene)
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komorbide persönlichkeitsprägende Symptomatik
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komorbide Dissoziative Störung zusätzlich:
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körperliche Symptomatik
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| Den Therapiemethoden für die Behandlung von Patienten mit komplexen, z. B. durch stärkere dissoziative Symptomatik geprägten Traumafolgestörungen ist gemeinsam, eine angemessene Verzahnung von stabilisierenden Schritten und Traumabearbeitungen, die eine äussere und innere Bewältigung des Erlebten ermöglichen. | |
| Die Vermittlung von Therapiestrategien soll methodenübergreifend und integrativ erfolgen. | |
| Vermittelt werden sollen zwei Behandlungsmethoden mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit. Eine Methode soll ausführlich (mindestens 20 h), eine weitere im Überblick unterrichtet werden. Techniken zur Ressourcenaktivierung und Affektregulation sollen besonders berücksichtigt werden. | |
| Modul IV – Interkulturelle Kompetenzen, Asyl- und Flüchtlingsthematik | 5 h |
| Besonderheiten klinischer Symptomatik (kulturspezifischer Krankheitsausdruck, genderspezifische interkulturelle Aspekte) | |
Krankheitskonzepte/Therapieerwartungen
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| Modul V – Selbsterfahrung und Psychohygiene | 10 h |
Themenzentrierte Selbsterfahrung bei von den Kammern anerkannten Supervisoren zu den Themen:
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| Modul VI – Supervision von eigenen Behandlungsfällen | 10 h |
| Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (nach Möglichkeit videodokumentiert) durch von den Kammern anerkannte Supervisoren (u. a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (maximal 6 Teilnehmer). | |
| Es sollen psychotherapeutische Behandlungen bei mindestens sechs verschiedenen Patienten mit insgesamt mindestens 40 Behandlungsstunden unter kontinuierlicher Supervision (mindestens 10 Stunden) durchgeführt und dokumentiert werden. Dabei sollen möglichst unterschiedliche Störungsbilder (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u. a. nach Kindheitstrauma – wenn möglich auch Akuttraumatisierung) Gegenstand der psychotherapeutischen Behandlung sein. Von den sechs Behandlungsfällen sollen vier eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens drei traumaspezifische Testverfahren) beinhalten. | |
| Die Supervision der Behandlungsfälle erfolgt im Verhältnis 1:4. | |
| Supervisoren werden bei Bedarf vom Kursveranstalter vermittelt. |
| A | Curriculare Inhalte/Module | Stud. (UE) |
| 1. | Theoretische Grundlagen
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4 |
| 2. | Ätiologische Modelle und neurobiologische Grundlagen
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4 |
| 3. | Grundlagen der Diagnostik und Differentialdiagnostik
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8 |
| 4. | Einbezug des Herkunftssystems in die Traumatherapieplanung | 4 |
| Die AusbildungsteilnehmerInnen sollen lernen, welche systemischen Folgen sich durch kindliche, elterliche und transgenerationale Traumatisierung ergeben können. Außerdem sollen Grundlagen für den Einbezug der Eltern in die Traumatherapie und die Elternberatung vermittelt werden. | ||
Insbesondere sollte auf folgende Aspekte eingegangen werden:
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| 5. | Beziehungsgestaltung, Affektregulation und Ressourcenaktivierung | 16 |
| In diesen Lerneinheiten sollen Fachwissen und dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechende therapeutische Techniken vermittelt werden, die es erlauben eine tragfähige therapeutische Beziehung aufzubauen und den PatientInnen helfen sich zu stabilisieren, indem sie ihre Emotionen besser erkennen und regulieren und ihre Ressourcen aktivieren können. | ||
Beziehungsgestaltung, insbesondere bei interpersoneller Traumatisierung
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| Techniken zur Förderung der Affektregulation und Ressourcenaktivierung | ||
Förderung von Affektregulation, Selbst- und Beziehungsmanagement und sozialen Kompetenzen sowie von intra- und interpersonellen Ressourcen. Techniken zur Re-Orientierung und Unterbrechung intrusiver Symptome durch Distanzierung.
Aus allen fünf Bereichen sollen Techniken ausführlich dargestellt, praktisch eingeübt und ihr differenzieller Einsatz diskutiert werden (Entwicklungsalter, Indikation, Rahmenbedingungen) |
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| 6. | Transkulturelle Kompetenzen | 4 |
| Besonderheiten klinischer Symptomatik (kulturspezifischer Krankheitsausdruck, genderspezifische transkulturelle Aspekte) Krankheitskonzepte/Therapieerwartungen. | ||
Ein Überblick soll gegeben werden zu:
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| 7. | Überblick über die Möglichkeiten der Krisenintervention und die Behandlung akuter Traumafolgen
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8 |
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| 8. | Traumafokussierte Behandlung der PTBS bei Kindern und Jugendlichen | 32 |
| Vermittelt werden sollen die Kernelemente evidenzbasierter Behandlungsansätze mit traumafokussierten Interventionen, die eine Exposition im Sinne einer kognitiven und emotionalen Auseinandersetzung mit dem traumatischen Ereignis und/oder seiner Bedeutung für die eigene Biographie im Sinne eines ressourcenorientierten Narratives beinhalten. Durch die Intervention kann eine kognitive Neubewertung und Restrukturierung der traumatischen Erinnerung erfolgen. Eine sehr hohe Evidenz liegt im Kindes- und Jugendalter für verschiedene Formen der kognitiven Verhaltenstherapie vor. Auch zu anderen kognitiv-verhaltenstherapeutischen Verfahren wie der Narrativ Exposure Therapie für Kinder (Kidnet) und der prolongierten Exposition gibt es erfolgreiche RCT Studien. Für das für Kinder adaptierte EMDR Manual liegen im Kindes- und Jugendalter inzwischen Metaanalysen vor, die ebenfalls dessen Wirksamkeit belegen. | ||
| Es sollen eine traumafokussierte Vorgehensweise detailliert in Theorie (Krankheitsmodelle, Indikation, Kontraindikation, Differentialindikation) und Praxis (praktische Übungen, Beherrschen des Behandlungsprotokolls) vermittelt werden (24 h). Ein anderes Therapieverfahren soll im Überblick mit Fokus auf Gemeinsamkeiten evidenzbasierter Therapieverfahren vorgestellt werden und unterschiedliche Zugänge die das Erlernen der Hauptmethode unterstützend vertiefen können (8 h). Nähere Ausführungen dazu siehe unten. Die Behandlung sollte in Theorie (Krankheitsmodelle, Indikation, Kontraindikation, Differentialindikation) und Praxis (praktische Übungen, Beherrschen des Behandlungsprotokolls) gelehrt werden. Hierbei sollte auch der Einbezug von Eltern und Betreuern konkret angeleitet, reflektiert und geübt werden. | ||
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| Es müssen zwei traumafokussierte Behandlungsverfahren vorgestellt werden. Aufgrund der wissenschaftlichen Evidenz, sollte eines der Verfahren 1 – 3 ausführlich im Umfang von 24 UE, ein weiteres Verfahren (aus 1 – 6) im Umfang von 8 UE im Überblick und eines der beiden gewählten Verfahren in ihrer kinder- und jugendlichenspezifischen Anwendung vermittelt werden. | ||
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| Adaptationen wie etwa bei der Verwendung eines gruppentherapeutischen Settings (etwa nach Katastrophen oder Großschadenslagen), sollen ebenfalls vorgestellt werden. | ||
| Über Behandlungsansätze bei traumabedingter prolongierter Trauer und Kind-Eltern-Therapie bei Kindern bis drei Jahren wird informiert. | ||
| 9. | Behandlung von komplexen Traumafolgestörungen und komorbider Symptomatik bei Kindern und Jugendlichen | 32 |
| Der aktuelle Erkenntnisstand zur komplexen PTBS im Kindes- und Jugendalter ist insbesondere im Bereich der Interventionsforschung deutlich beschränkter als im Erwachsenenalter. Für Jugendliche spricht vieles dafür sich am Forschungsstand für Erwachsene zu orientieren und eine Kombination aus einem evidenzbasierten Traumatherapieverfahren und Fertigkeitentraining zu vermitteln. Für das Kindesalter ist die Befundlage unsicher, es gibt jedoch deutliche Hinweise darauf, dass eine erfolgreiche Expositionstherapie auch die Emotions- und Beziehungsregulation verbessert. Die Materialien und Sprache müssen dem aktuellen Entwicklungsstand angepasst werden. | ||
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| 10. | Selbsterfahrung und Psychohygiene | 8 |
| Themenzentrierte Selbsterfahrung (auch im Gruppensetting) bei vom jeweiligen Ausbildungsinstitut benannten und entsprechend qualifizierten SupervisorInnen. | ||
Psychohygiene für PsychotherapeutInnen:
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| 11. | Supervision | 20 |
| Regelmäßige Supervision eigener Behandlungsfälle (in der Regel videodokumentiert) durch entsprechend qualifizierte SupervisorInnen (u. a. Indikationsstellung und Behandlungsplanung) im Einzelsetting oder in Gruppen (maximal 6 Teilnehmer). | ||
| B | Abschlusskolloquium | |
| Kollegiales fallbezogenes Gespräch mit Dokumentation der Prüfungsthemen in einem stichpunktartigen Protokoll. | ||
| Als Voraussetzungen für die Zulassung zum Abschlusskolloquium sind 4 supervidierte und dokumentierte Behandlungsfälle (Kurzfassung – 4 – 6 Seiten) mit unterschiedlichen Störungsbildern (Vollbild PTBS, komplexe Traumatisierung u. a. nach frühen Kindheitstrauma Behandlungsstunden, und – wenn möglich – Akuttraumatisierung) einzureichen, von denen alle Behandlungsfälle eine volle Diagnostik (einschließlich mindestens 2 traumaspezifischer Testverfahren) beinhalten müssen und 2 dem Abschlusskolloquium zugrunde gelegt werden. Vorzugsweise sollten die Fälle videodokumentiert und supervidiert sein. Insgesamt müssen mindestens 50 traumatherapeutische Behandlungsstunden absolviert und dokumentiert worden sein (dies beinhaltet auch Stunden mit Angehörigen). | ||
| Die Supervision der Behandlungsfälle erfolgt im Verhältnis 1:4 | ||
| Gesamtstunden (UE) | 140 | |
| C | Vertiefungsmodule | Stud. (UE) |
Vertiefungsmodul „Behandlung akuter Traumafolgestörungen“
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8 | |
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8 | |
| Gesamtstunden (UE) | 16 | |
Vertiefungsmodul „Transkulturelle Kompetenz“
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8 | |
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8 | |
| Gesamtstunden (UE) | 16 | |
Vertiefungsmodul „Kinderschutz und Einbeziehen des Herkunftssystems“
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8 | |
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8 | |
Externe Unterstützungsangebote/Netzwerke
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Selbstfürsorge im Kinderschutz
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| Gesamtstunden (UE) | 16 |