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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten

überarbeitet von: Patrick Mensel
Stand: 03.03.2008


Hier findet ihr eine Übersicht über die Zulassungs- und Prüfungsregeln hinsichtlich der Schwerpunktbereiche (Juristische Universitätsprüfung) an allen deutschen Universitäten. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr!

A§ B§ D§ E§ F§ G§ H§ J§ K§ L§ M§ O§ P§ R§ S§ T§ W

Augsburg
Zulassungsvoraussetzungen:
Besuch eines propädeutischen Seminars; schriftl. Module können vor Abschluss der Zwischenprüfung abgelegt werden

Prüfung:
schriftlich:
  • 3 Module, davon 1 Seminar
  • Mündliche Prüfung als studienabschließende Leistung
  • keine Notenverbesserung möglich
  • bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung binnen zwei Semestern
mündlich: Notenverbesserungsmöglichkeit bei Teilnahme am Freischuss im staatlichen Teil
Bewertung: 1/3 Seminar, 1/3 mündliche Prüfung, zwei studienbegleitende Prüfungsmodule zu je 1/6
http://www.jura.uni-augsburg.de/studium/jura_klassisch/jura_medien/sto-po10-08-2004fassung21-02-2007.pdf


Bayreuth
Zulassungsvoraussetzungen:
Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar; bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen

Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, sechswöchige Seminararbeit;
Notenverbesserung nur bzgl. der mündlichen Prüfung bei Teilnahme am Freischuss im Staatsteil
§
Bewertung: 70% Seminar, 30% mündliche Prüfung
http://www.uni-bayreuth.de/departments/rw/lehrstuehle/oer2/materialien/studiendekan/spo_konsol.pdf


Berlin (FU)
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, vierwöchige Seminararbeit, fünfstündige Klausur;
Bewertung: 40% Seminar, je 30% Klausur und mündliche Prüfung
Freiversuchsregel, keine Notenverbesserung, bei Nichtbestehen Wiederholung des Schwerpunktbereiches in seiner Gesamtheit oder Auswahl eines neues Schwerpunktbereiches möglich
http://www.jura.fu-berlin.de/studium/vorschriften/rechtswissenschaft/hauptstudium/was-wann-wo-ws07-08_SB.pdf


Berlin (HU)
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz

Prüfung:
20 min mündliche Prüfung; Seminar/HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3;
Freiversuchsregel
http://www.rewi.hu-berlin.de/index.php?path=./studium/jura/ab2003_04/usp/pruef


Bielefeld
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Zulassung kann wg. Verspätung oder über-/Unterbelegung des Schwerpunkts verweigert werden

Prüfung:
25 min mündliche Prüfung (incl. 10 min Vortrag), HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: 40% Seminar, 30% Klausur, 30% mündliche Prüfung;
bei Nichtbestehen zweimalige Wiederholung, keine Notenverbesserung
http://www.jura.uni-bielefeld.de/Pruefungsamt/formulare/studienordnung.pdf


Bochum
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; für die Klausur müssen die Fortgeschrittenenübungen und die Seminar-/Hausarbeit bestanden sein

Prüfung:
vierwöchige HA/Seminar, fünfstündige Klausur nach dem 7. Sem;
Bewertung: 50/50;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung, keine Notenverbesserung
http://www.ruhr-uni-bochum.de/dekanat-jura-2/studbe/pdf/Studien-undPruefungsordnung30072004Aend05072006.pdf


Bonn
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen

Prüfung:
sieben 90minütige Abschlussklausuren (die ggf. zusammengefasst werden), eine Seminar- oder Hausarbeit;
Bewertung: die fünf besten Klausuren je 14%, HA 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/AmtlFassung.pdf
http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Pruefungsausschuss/Bekanntmachung
_zur_AEnderung_der_Zwischenpruefungs.pdf



Bremen
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, große Scheine, der Grundlagenschein, der Fremdsprachenschein und die Teilnahmebescheinigung für Schlüsselqualifikation, Prüfungsvorleistung in Form eines Seminars oder Themenreferats im Schwerpunktbereich; bei Kapazitätsproblemen Auswahl primär nach Losverfahren unter Bevorzugung von Studierenden mit besonderen relevanten Studienleistungen

Prüfung:
Seminararbeit, 30 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 2/3, mündliche Prüfung 1/3;
eine Wiederholung innerhalb von zwei Jahren
http://www.jura.uni-bremen.de/typo3/cms405/fileadmin/user_upload/Studienvorschriften/PruefO_Jura_Bremen.pdf


Düsseldorf
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Besuch eines Seminars, Teilnahme an vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen im Grundmodul, erfolgreiche Teilnahme an den Übungen im Zivil-, Öffentlichen u. Strafrecht

Prüfung:
fünfstündige Klausur, vierwöchige HA, mündliche Prüfung incl. Vortrag und Verteidigung der HA (zwingend in dieser Reihenfolge);
Bewertung: Klausur 40%, HA 30%, mündliche Prüfung 30%;
bei Nichtbestehen eine Wiederholung möglich, Freiversuchsregel
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/fakultaet/ordnungen/sbpo_03092003_17072006.pdf


Erlangen-Nürnberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Teilnahme an einem Proseminar

Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, Seminar;
Bewertung: 50/50;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung; Freischussregel für die mündliche Prüfung
http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/studiensatzungen/JUR/Pruefungsordnung_Juristen.pdf


Frankfurt am Main


Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz und Schlüsselqualifikation; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Auswahl nach Noten

Prüfung:
eine HA, sechs mündliche oder schriftliche Leistungen aus dem Schwerpunktbereich,
pro Leistung je eine Wiederholung bei Nichtbestehen möglich;
Bewertung: HA 40%, Durchschnitt der anderen Leistungen 60%
http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/Staatsexamen/StudOrd/studord_ab_WS2003.html


Frankfurt an der Oder
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Abschluss einer Leistungskontrolle aus einem dem Schwerpunktbereich zuzuordnenden Pflichtfach

Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://verwaltung.euv-frankfurt-o.de/justitiar/ordnungen/ab200503/Jura-Ordnung%20aktuell.htm


Freiburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; bei Überfüllung nach Noten in SPB-relevanten Fächern gestuft

Prüfung:
vierwöchige Seminararbeit; vierstündige Klausur; 25 min mündliche Prüfung oder vier VL-Abschlussklausuren (ihrerseits jeweils ersetzbar durch mündliche Prüfungen);
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-freiburg.de/studium/ersteStaatsexamen/pruefungsrecht/pruefungsordnung/download


Gießen
Zulassungsvoraussetzungen:
Seminar in Schwerpunktbereich, Zuteilung in einen Schwerpunkt nach Wahl und Kapazität

Prüfung:
vierwöchige Seminararbeit, 20 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminararbeit 2/3, mündl. Prüfung 1/3;
Freiversuchsregel (nach 8 Semestern) und Notenwiederholung bei Bestehen im Freiversuch
http://www.recht.uni-giessen.de/wps/fb01/dl/det/Pruefungsamt/1456/schwerpunktbereichsordnung-des-fachbereichs-rechtswissenschaft/


Göttingen

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; mind. 4. Fachsemester absolviert; besonderes Verteilungsverfahren ohne Anspruch auf Zulassung zu einem Schwerpunktbereich; grds. kein Wechsel möglich

Prüfung:
Seminararbeit, vier zweistündige Klausuren;
Bewertung: Seminar 32%, Klausuren je 17%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.uni-goettingen.de/de/kat/download/87311e44c0fc65440b074199f4b2689f.pdf/SchPrO_12.07.2004.pdf


Greifswald
Zulassungsvoraussetzungen:
für die Klausur: bestandene Zwischenprüfung
für die mündliche Prüfung: bestandene Studien-, Aufsichtsarbeitarbeit

Prüfung:
Seminararbeit, fünfstündige Klausur, 30 min mündliche Prüfung
Bewertung: je 1/3;
Freischussregel; zwei Wiederholungen in besonderen Härtefällen
http://www.uni-greifswald.de/fileadmin/mediapool/1_studieren_lehren/Ordnungen/Pruefungsordnungen/po_rewi_s_2005.pdf


Halle-Wittenberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Seminarschein zum gewählten Schwerpunktbereich; Nachweis fachspezifischer Fremdsprachenkompetenz; Nachweis der Teilnahme an einer Veranstaltung, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt werden

Prüfung:
Seminararbeit, 15 min Verteidigung der Arbeit, 30 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 60%, Verteidigung 10%, mündliche Prüfung 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://pruefungsamt.jura.uni-halle.de/pruefungen/schwerpunktbereichspruefung/ablauf/


Hamburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung und große Scheine

Prüfung:
Seminararbeit mit 20 min Disputation, fünfstündige Klausur, 15 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 40%, Klausur 30%, mündliche Prüfung 30%;
bei Nichtbestehen Wiederholung von Klausur und mündlicher Prüfung
http://studium.jura.uni-hamburg.de/staatsexamen/wahlschwerpunkte-neu/Schwerpunktbereichspruefungsordnung.pdf


Hannover

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Teilnahme an einer Veranstaltung in Methodenlehre

Prüfung:
Studienarbeit, Referat, 15 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Studienarbeit 40%, Referat 10% und mündliche Prüfung 50%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-hannover.de/studium/SPBPO.pdf


Heidelberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten der Zwischenprüfung, grds. kein Wechsel möglich

Prüfung:
Seminar/HA, fünfstündige Klausur, 20 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 45%, Klausur 25%, mündliche Prüfung 30%;
eine Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung mgl.
http://www.uni-heidelberg.de/imperia/md/content/studium/download/stud_pruef/jura/rechtswiss_prst.pdf


Jena
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten der Zwischenprüfung

Prüfung:
Seminararbeit mit Vortrag und Diskussion (= mündliche Prüfung), 2 zweistündige Klausuren;
Bewertung: Klausur je 25%, Seminar 40%, mündliche Prüfung 10%
Freiversuchsregel
http://www.rewi.uni-jena.de/data/rewi_/Fakultaet/Studium/Vorschriften/SBPrO.pdf


Kiel
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; bei Überlastung eines Schwerpunktsbereichs werden Schwerbehinderte bevorzugt, danach Studenten nach der Semesterzahl bei Bestehen der Zwischenprüfung, wobei schnellere Studenten vorgehen

Prüfung:
Seminararbeit, 1 h mündliche Prüfung incl. Verteidigung der Seminararbeit
Bewertung: Seminararbeit 55%, Disputation 15%, Rest der mündlichen Prüfung 30%;
keine Notenverbesserung, kein Freiversuch
http://www.jura.uni-kiel.de/Studium%20und%20Lehre/Studienablauf-%20und%20Organisation/Schwerpunktbereichsstudium
%20und%20Schwerpunktbereichpruefung/11.5.2005%20SPBPO%20genehmigte%20Fassung.pdf



Köln
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Antrag auf Zuweisung eines Betreuers für die Seminararbeit; Zuweisung von Seminarplätzen nach chronologischer Reihenfolge des Antragseingangs

Prüfung:
Seminararbeit mit Vortrag, drei zwei- bis dreistündige Klausuren (von denen eine durch ein Seminar oder die Teilnahme an einem Großen Moot Court ersetzt werden kann);
Bewertung: Klausuren je 10%, Seminar 70%;
nur eine Wiederholung der Seminararbeit, Wiederholung von Klausuren beliebig
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/_download/studpro_010406.pdf


Konstanz
Zulassungsvoraussetzungen:
für Seminar: bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübung; für Klausur u. mündliche Prüfung: zus. Grundlagenschein, Fremdsprachenkompetenz, Schlüsselqualifikationsnachweis, Seminarschein, bestandenes Schwerpunktseminar

Prüfung:
Seminar mit 20 min Vortrag / Disputation, fünfstündige Klausur, mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar und Vortrag je 1/6, Klausur und mündliche Prüfung je 1/3;
Freiversuchsregel
http://www.uni-konstanz.de/studium/pdf/pruefung/E13_Satz_Rechtsw.pdf


Leipzig
Zulassungsvoraussetzungen:
propädeutisches Seminar ("Zulassungsseminar"), Fortgeschrittenen-Übungen, Fremdsprachennachweis (Unicert II), Teilnahme an SPB-Vorlesungen

Prüfung:
Seminararbeit mit 30-45 min Vortrag, vierstündige Klausur bzw. mündliche Prüfung
Bewertung: Seminararbeit 2/3, Klausur oder mündliche Prüfung 1/3
bei Nichtbestehen: Seminararbeit: 2 Wiederholungen, Klausur: 1 Wiederholung
http://www.uni-leipzig.de/~jura/ressrc/dokumente/ordnungen_universitaet/pruefungsordnung_13_07_07.pdf

Mainz

Zulassungsvoraussetzungen:
Grundlagenschein, Übung/Seminar im Schwerpunktbereich

Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, zwei dreistündige Klausuren;
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung, Freischussregelung
http://www.jura.uni-mainz.de/pruefungsamt/263.php


Mannheim
Zulassungsvoraussetzungen:
Zwischenprüfung und Bestehen der VL-Abschlussklausuren BWL I und II, grds. kein Wechsel möglich; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs u.U. Auswahl nach Noten

Prüfung:
Fünfstündige Klausur, vierwöchige Studienarbeit, 15 min. mündliche Prüfung
Bewertung: Klausur 50%, Studienarbeit 30%, mündliche Prüfung 20%
Freiversuchsregel mit Notenverbesserung
http://www.jura.uni-mannheim.de/pdf/juspo_info_16-02-05.pdf
http://www.jura.uni-mannheim.de/pdf/aenderungjuspo07.pdf


Marburg

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Prüfung:
Seminar, Vorlesungsabschlussklausuren in den Modulen des Schwerpunktbereichs (jedes Modul ist gesondert zu bestehen) mit§ insges. 14 Stunden Bearbeitungszeit;
Bewertung: Die Summe der Produkte aus der Bewertung jeder Aufsichtsarbeit mit den Leistungspunkten der zugeordneten Vorlesungen sowie die Bewertung der wissenschaftlichen Hausarbeit mit den Leistungspunkten aus Seminarteilnahme und Seminarreferat geteilt durch 42.
bei Nichtbestehen eine Wiederholung
http://www.uni-marburg.de/fb01/studium/spbs/schwerpunktbereich_pruefungsordnung/
schwerpunktbereichspruefungsordnung_010605



München
(Stand: 03.12.2006)
Zulassungsvoraussetzungen:
zwei bestandene Grundkurse; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs (Wahl durch mehr als 20% der Studierenden) mögliche Einführung eines NC nach Zwischenprüfungsnoten

Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, Seminar, zwei zweistündige Klausuren;
Bewertung: Durchschnitt der schriftl. Arbeiten 50%, mündliche Prüfung 50%;
Freiversuch nur für mündliche Prüfung
http://www.jura.uni-muenchen.de/studium/pruefungsordnungen/studienordnung.pdf


Münster
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Prüfung:
Klausur oder Hausarbeit mit mündlichem Vortrag über Grundlagenfach, Seminar / Hausarbeit, Semesterabschlussklausuren über 12 SWS;
Bewertung: Durchschnitt aller Teilprüfungen, nach Credits gewichtet
eine Wiederholung möglich§
http://www.jura.uni-muenster.de/download.cfm?DownloadFile=D45F79A9-BEF1-2F93-2E03FA26BBA01367


Osnabrück
Zulassungsvoraussetzungen:
erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen BGB, ÖR, StrafR

Prüfung:
Seminararbeit, einstündige mündliche Prüfung;
Bewertung: je 50%;
einmalige Wiederholung bei Nichtbestehen und zur Notenverbesserung
http://www.jura.uos.de/html/images/SchwerpunktbereichsPO-Jura.pdf


Passau
Zulassungsvoraussetzungen:
Ausreichend ist das erfolgreiche Bestehen der jeweils erforderlichen Zwischenprüfungsleistungen von zwei der drei Bereiche (Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht).

Prüfung:
25 min mündliche Prüfung, Seminar, zweistündige Klausur;
Bewertung: Klausur und Seminar je 30%, mündliche Prüfung 40%;
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.uni-passau.de/fileadmin/dokumente/beschaeftigte/Rechtsvorschriften/StO_und_PO/JurF/Sto_PO_Jura.pdf


Potsdam
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Erwerb eines Leistungsnachweises in dem gewählten Schwerpunktbereich, Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz

Prüfung:
fünfstündige Klausur, HA mit 15 min Vortrag, 20 - 30 min mündliche Prüfung;
Bewertung: HA 40%, Klausur und mündliche Prüfung je 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung, Freiversuchsregel
http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek2004/2/a2004-30-03-v02.htm


Regensburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Besuch eines vorbereitenden Seminars im Schwerpunktbereich; bei Überfüllung Auswahl nach Note der Zwischenprüfung

Prüfung:
20-30 min mündliche Prüfung, Seminar;
Bewertung: 2/3 Seminar / Hausarbeit, 1/3 mündliche Prüfung
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/allgemein/studium/SchwPktPrO.pdf


Rostock
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, beim Schwerpunkt „Internationales Wirtschaftsrecht und Rechtssprache“ Fremdsprachenkompetenz erforderlich

Prüfung:
fünfstündige Klausur, Studienarbeit, 15 min mündliche Prüfung, grds. in einem Semester (Abschichten möglich)
Bewertung: Klausur und mündliche Prüfung je 25%, Studienarbeit 50%
Freiversuchsregel mit Notenverbesserung
http://www.jura.uni-rostock.de/inhalte/ordnungen/Pruefungsordnung-2006.pdf


Saarbrücken

Zulassungsvoraussetzungen:
Ordnungsgemäßes Studium der Rechtswissenschaft (§ 5 JAG)

Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, zwei fünfstündige Klausuren;
Bewertung: je ca. 1/3 (5:6:6);
bei Nichtbestehen eine Wiederholung möglich
http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/Fundstellenverzeichnis/Ausbildung/DB07-355.pdf


Trier
Zulassungsvoraussetzungen:
Zwischenprüfung, alle Übungen für Fortgeschrittene, Fremdsprachennachweis

Prüfung:
10 min mündliche Prüfung, zwei fünfstündige Klausuren (davon ggf. eine durch Seminar ersetzt);
Bewertung: je 1/3;
Freiversuch mit Notenverbesserung mögl.
http://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/fb5/PDF/Studium/Studienvorschriften/Neues_Recht/TStudPO-140607.pdf


Tübingen
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

§Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, Seminar/HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3
http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/studpro2003.htm


Würzburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Besuch eines Seminars

Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, Seminar / Hausarbeit;
Bewertung: je 50%;
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.uni-wuerzburg.de/fuer/studierende/pruefungsangelegenheiten/pruefungsamt/pruefungs-_und_studienordnungen/
staatspruefungen/po_rechtswissenschaft_2003/


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