“Nichts darf man heutzutage mehr sagen”, ist das Gefühl, dass Umfragen zufolge immer mehr Menschen in Deutschland haben.[1] Und auch wenn dies in den meisten Fällen bloßes, juristisch unzutreffendes, Gefühl bleibt, gibt es tatsächlich Dinge, die man nicht sagen darf, wenn man nicht in Konflikt mit dem Strafgesetzbuch kommen möchte – und dies aus gutem Grund. Dennoch tun dies von Jahr zu Jahr mehr Menschen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB hat sich in den letzten Jahren mehr als verdreifacht: von 397 Fällen im Jahr 2008 auf 1.254 im Jahr 2021. [2]
Ein Randphänomen? Im Gegenteil. Hass und Hetze sind fester Bestandteil vieler öffentlicher und digitaler Debatten geworden.
Doch wann ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht? Wann kann man jemanden wegen Volksverhetzung anzeigen? Dieser Beitrag zeigt, was § 130 StGB verbietet, welche Aussagen strafbar sind – und was zu tun ist, wenn aus Worten Straftaten werden. Wer dies verstehen will, braucht juristischen Überblick, gesellschaftliche Sensibilität und ein klares Gespür für den Unterschied zwischen Meinungsfreiheit und Menschenverachtung.


Ich werde heute den AfD-Politiker Björn Höcke wegen Volksverhetzung anzeigen.
Seine Äußerungen über die Unterschiede und der “Wertigkeit” der Menschen zwischen Ost- und Westdeutschen sind meines Erachtens geeignet und ausreichend, diesen Verdacht zu begründen.