Vom Aufenthaltstitel zur Einbürgerung

Antragsstellung, Voraussetzungen der Einbürgerung und Einbürgerungstest

Wer schon seit längerer Zeit in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Dieser Vorgang wird Einbürgerung genannt. Dafür muss ein Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde eingereicht werden. Für Kinder unter 16 Jahren müssen die Eltern stellvertretend einen Antrag stellen. 

1. Welche Vorteile bietet eine Einbürgerung?

Zahlreiche Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten, verfügen in der Regel über einen Aufenthaltstitel und müssen sich keine Gedanken machen, dass sie morgen abgeschoben werden. Ihr Status im Land ist geklärt. Trotzdem streben einige von ihnen die Einbürgerung an, denn damit gehen eine Reihe von Rechten einher:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
  • Nutzung der EU-Freizügigkeit

Vor allem für Ausländer, die vorhaben, dauerhaft im Land zu bleiben, ist die deutsche Staatsangehörigkeit aus diesen Gründen oft sehr erstrebenswert. Sie verbessern damit ihre Teilhabe und profitieren zugleich von besonderen Privilegien. 

 

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Natürlich kann sich nicht einfach jeder in Deutschland einbürgern lassen. Zum Beispiel müssen sich die Anwärter zum Grundgesetz bekennen sowie eine ganze Reihe von weiteren Voraussetzungen erfüllen: 

  • Identität: Der Anwärter muss sich ausweisen können und seine Identität sowie seine Staatsangehörigkeit nachweisen können. 
  • Aufenthaltsrecht: Die Einbürgerung erfolgt nur, wenn diejenige Person bereits über ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügt. Das sollte unbefristet oder zumindest auf eine längere Dauer ausgelegt sein. 
  • Sprachkenntnisse: Die deutsche Sprache sollte ausreichend gut beherrscht werden. Mindestens sollte das Niveau B 1 vorgewiesen werden können. 
  • Keine Verurteilungen: Wer aufgrund einer Straftat in der Vergangenheit von einem Gericht verurteilt wurde, wird es schwer bei der Einbürgerung haben. 
  • Einbürgerungstest: Im Rahmen eines Tests zeigen Anwärter, dass sie das Land und dessen Lebensverhältnisse sowie wichtige rechtliche und gesellschaftliche Aspekte kennen. 

 

3. Was passiert mit der vorherigen Staatsangehörigkeit?

Grundsätzlich muss bei der Einbürgerung die vorherige Staatsangehörigkeit abgelegt werden. Diese Regel gilt allerdings nicht für EU-Bürger. Sie dürfen nach deutschem Recht auch Pässe aus zwei Mitgliedstaaten zur gleichen Zeit besitzen. Außerdem gelten Ausnahmen für Länder, die es gesetzlich nicht möglich machen, ihre Staatsangehörigkeit abzulegen. Des Weiteren duldet die Bundesregierung derzeit eine Mehrstaatigkeit bei Ukrainern, die sich in Deutschland einbürgern lassen möchten. 

 

4. Wie lange dauert die Einbürgerung?

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, können mehrere Monate oder gar ein ganzes Jahr ins Land streichen, bis endlich die Einbürgerungsurkunde ausgestellt wird. Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass sich das Verfahren verlangsamt. 

 

5. Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigelegt werden?

Anwärter können die Bearbeitungsdauer beschleunigen, wenn sie sich von Anfang an umfassend informieren und dem Antrag die notwendigen Unterlagen beilegen. Welche das sind, kann bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde nachgelesen werden. Üblicherweise handelt es sich aber um folgende Dokumente: 

  • Reisepass oder ein gültiger Nationalpass
  • aktueller Aufenthaltstitel (gilt nicht für EU-Bürger)
  • Lebenslauf mit allen schulischen und beruflichen Stationen
  • ein aktuelles Passfoto
  • internationale Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (gilt nur für Verheiratete)

Wenn Dokumente nur in einer fremden Sprache vorliegen, müssen sie übersetzt und beglaubigt werden. Da das einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte frühzeitig mit der Vorbereitung begonnen werden. 

 

6. Was muss man beim Einbürgerungstest machen? 

Mit dem Einbürgerungstest soll nachgewiesen werden, dass der Anwärter Grundkenntnisse zur Bundesrepublik Deutschland besitzt. Er setzt sich aus insgesamt 33 Fragen zusammen, von denen sich 30 auf das gesamte Land und drei auf das jeweilige Bundesland beziehen. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test, der zu jeder Frage vier Antworten vorschlägt. Davon muss die richtige ausgewählt werden. Um den Test zu bestehen, müssen Anwärter mindestens 17 Fragen korrekt beantworten. Wer sich vorbereiten möchte, kann sich die möglichen Fragen auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge anschauen. Wenn der Test beim ersten Mal nicht bestanden worden ist, kann er aber beliebig oft wiederholt werden. Allerdings kostet die Teilnahme daran jedes Mal 25 Euro, sodass das auf Dauer teuer werden kann. 

 

7. In welchen Fällen muss der Einbürgerungstest nicht durchgeführt werden?

Kinder und Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind, müssen den Einbürgerungstest nicht ablegen. Darüber hinaus sind alle Menschen befreit, die aufgrund einer Behinderung, einer Krankheit oder hohen Alters nicht in der Lage sind, den Test durchzuführen. Personen, die einen deutschen Schulabschluss haben oder einen Abschluss an einer deutschen Hochschule in bestimmten Bereichen vorweisen können, müssen ebenfalls nicht antreten, da davon ausgegangen wird, dass sie ohnehin über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Wer sich von der Pflicht befreien lassen möchte, spricht am besten zunächst mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde. 

 

8. Was kostet eine Einbürgerung?

Die Einbürgerung kostet für eine erwachsene Person 255 Euro. Für minderjährige Kinder fällt eine günstigere Gebühr von 51 Euro an. Wenn sich eine ganze Familie auf einmal einbürgern lässt, kann das dennoch eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Zudem sollten Anwärter bedenken, dass sie gegebenenfalls weitere Gebühren an ihr bisheriges Heimatland zahlen müssen, um dort aus der Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. 

 

9. Wie geht es nach dem Einbürgerungstest weiter?

Wenn der Einbürgerungstest erfolgreich abgeschlossen worden ist und alle wichtigen Unterlagen eingereicht worden sind, wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt. Damit kann dann beim zuständigen Bürgeramt der deutsche Personalausweis oder der deutsche Reisepass beantragt werden.  

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