Wenn Sie das Jurastudium absolvieren und anschließend ein Referendariat durchlaufen, erlangen Sie den Status eines Volljuristen. Dies ermöglicht Ihnen, als Richter, Anwalt oder Notar zu arbeiten. Wenn Sie sich jedoch für ein Bachelor- oder Masterstudium entschieden haben, erhalten Sie den Titel “Bachelor/Master of Laws”. Mit diesem Titel können Sie sich für juristische Positionen in der Privatwirtschaft qualifizieren, beispielsweise in den Bereichen Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung.
Die Rechtswissenschaften sind an den meisten Universitäten mit Zulassungsbeschränkungen verbunden. Das bedeutet, dass Sie eine bestimmte Abiturnote benötigen, um für diesen Studiengang zugelassen zu werden. Dieser Durchschnitt wird als Numerus clausus (kurz: NC) bezeichnet und liegt deutschlandweit zwischen etwa 1,5 und 2,5. Dabei wird jedoch nicht nur Ihre akademische Leistung berücksichtigt, sondern auch andere Faktoren wie Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten.
Zusätzlich zu diesen formalen Anforderungen sollten Sie auch über bestimmte persönliche Qualitäten verfügen. Laut einer Studie des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) aus dem Jahr 2016 sollten Studierende der Rechtswissenschaften über abstraktes, logisches und analytisches Denkvermögen verfügen. Eine ausgeprägte Deutschkenntnis und Kommunikationsfähigkeit sind ebenso essentiell wie ein breites Allgemeinwissen. Zudem ist es unerlässlich, Durchhaltevermögen und Ausdauer mitzubringen, um die Herausforderungen eines Jurastudiums erfolgreich zu meistern.
Das Studium der Rechtswissenschaften erstreckt sich über insgesamt 4,5 Jahre, was neun Semestern entspricht. Es besteht aus zwei Teilen: dem Grund- und dem Hauptstudium.
Das zweijährige Grundstudium, welches vier Semester umfasst, konzentriert sich auf das Bürgerliche Recht, das Öffentliche Recht und das Strafrecht. Während dieser Phase sind regelmäßige Klausuren und Hausarbeiten zu absolvieren. Eine schriftliche Zwischenprüfung markiert den Abschluss dieses Abschnitts. Sollten Sie diese Prüfung nicht bestehen, werden Sie vom Studium ausgeschlossen und dürfen in Deutschland nicht mehr Jura studieren. Sobald Sie die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie mit dem Hauptstudium beginnen. Dieses nimmt fünf Semester in Anspruch und bietet eine Vertiefung in verschiedenen Rechtsbereichen aus dem Grundstudium, wie etwa Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Arbeits- und Sozialrecht. Darüber hinaus wählen Sie im Hauptstudium einen Schwerpunktbereich nach Ihren Interessen. Optionen könnten beispielsweise Europäisches Recht, Kriminalwissenschaften, Medienrecht oder Medizin- und Pharmarecht sein. Zusätzlich beinhaltet das Hauptstudium spezielle Seminare zur Verbesserung von Schlüsselqualifikationen und Sprachkompetenzen, abhängig von der jeweiligen Universität.
Der universitäre Teil Ihrer juristischen Ausbildung endet mit dem ersten Staatsexamen, auch als erste juristische Prüfung bekannt. In dieser Prüfung werden die drei großen Rechtsgebiete – Öffentliches Recht, Privatrecht und Strafrecht – abgefragt. Die Prüfung besteht zu 70% aus staatlichen Inhalten, während die verbleibenden 30% von den Universitäten selbst erstellt werden.
Nach dieser Prüfung folgt das sogenannte Referendariat, eine Art Praktikum für Juristen, das über zwei Jahre geht und verschiedene Stationen umfasst. Zu diesen zählen meistens Einheiten beim Landes- oder Amtsgericht, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht und beim Verwaltungsgericht oder der Börse. In einigen Bundesländern muss das Praktikum dem im Studium gewählten Schwerpunkt entsprechen. Es besteht zudem die Möglichkeit, dieses im Ausland zu absolvieren. Während des Referendariats erhalten Sie ein staatliches Gehalt, welches in etwa 800 Euro brutto beträgt.
Ihre juristische Ausbildung schließt mit dem zweiten Staatsexamen ab, das von den einzelnen Bundesländern durchgeführt wird. Es umfasst sieben bis elf Klausuren und eine mündliche Prüfung, wobei der Schwerpunkt auf der aktuellen Rechtsprechung liegt. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Prüfung sind Sie Volljurist.
Nach Abschluss Ihres Jurastudiums sowie des Referendariats ergeben sich eine Vielzahl von Berufsmöglichkeiten, darunter die Tätigkeiten als Anwalt, Richter oder Notar.
Allerdings sollten Sie beachten, dass für einige Berufe als Volljurist ein “vollbefriedigendes” Abschlussergebnis erwartet wird, das mindestens neun von 18 Punkten beträgt. Absolventen, die diesen Schnitt nicht erreichen, könnten ihre berufliche Ausrichtung auch auf andere Bereiche innerhalb der Rechtswissenschaften legen. Es gibt auch in der freien Wirtschaft zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten für Juristen, zum Beispiel in der Rechtsabteilung eines Unternehmens, wo Sie als Unternehmensjurist tätig sein können. Für solche Positionen sind oft auch ein Bachelor- oder Masterabschluss in Jura ausreichend. In großen Anwaltskanzleien können Sie schon nach kurzer Zeit ein Jahresgehalt zwischen 85.000 und 125.000 Euro erzielen. In kleineren Kanzleien bewegt sich das Gehalt eher zwischen 38.000 und 50.000 Euro pro Jahr. Eine Spezialisierung, etwa im Steuerrecht oder Immobilienrecht, kann Ihre Berufschancen zusätzlich verbessern. Bei der Wahl Ihres Studienschwerpunkts sollten Sie also nicht nur Ihre persönlichen Interessen, sondern auch die potenziellen Karriereaussichten und zukünftigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen.