Falschbeschuldigungen im Sexualstrafrecht: Risiken und Verteidigungsmöglichkeiten
Ganz besonders im Sexualstrafrecht besteht das Risiko einer Falschbeschuldigung und schneller als man denken mag, kann man Beschuldigter beispielsweise einer sexuellen Belästigung oder gar einer Vergewaltigung sein.
Sexualstrafverfahren sind in besonderem Maße durch subjektive Aussagen und fehlende objektive Beweise geprägt. In vielen Fällen gibt es keine Zeugen außer dem (vermeintlichen) Opfer, keine Videoaufnahmen oder andere externe Beweismittel – stattdessen steht es häufig „Aussage gegen Aussage“. Bereits diese ungünstige Beweislage erschwert die Aufklärung und begünstigt eine missbräuchliche Instrumentalisierung des Strafrechts.
Auch ist gerade das Sexualstrafrecht ganz besonders von Emotionalität geprägt: Rachegedanken und Eifersucht können das Erheben eines sexualstrafrechtlichen Vorwurfs begünstigen.
Selbstverständlich ist nicht jeder Vorwurf einer Sexualstraftat eine Falschbeschuldigung. Allerdings muss bei der Bewertung eines sexualstrafrechtlichen Vorwurfs stets im Blick behalten werden, dass dieser Bereich anfällig für falsche Beschuldigungen ist.
Umso wichtiger ist direkt von Beginn des Strafverfahrens an eine versierte Strafverteidigung. Eine genaue Rekonstruktion des Geschehens anhand der vorhandenen Beweismittel, auch das Einholen und die Analyse eines aussagepsychologischen Gutachtens können falsche Beschuldigen enttarnen. Wie genau vorzugehen ist, hängt natürlich von den konkreten Umständen des Falles ab.