Wer sich auf das Schöffenamt einlässt, entscheidet sich nicht für eine bloße Formalität. Es ist ein stilles Amt mit lauter Wirkung – ein Ehrenamt, das sich nicht im Applaus, sondern im Ernst der Verantwortung zeigt. Wer als Schöffin oder Schöffe an einem Strafprozess mitwirkt, bringt nicht nur Lebensnähe in ein hochtechnisiertes Justizsystem. Er oder sie steht auch für die Idee ein, dass Recht nicht allein von Juristen getragen werden darf, sondern von der Gesellschaft selbst.
Die Rolle des Schöffen ist damit mehr als nur eine juristische Kuriosität oder ein demokratisches Aushängeschild. Sie ist gelebte Verfassungswirklichkeit – in einer Zeit, in der Vertrauen in staatliche Institutionen keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Der Bürger am Richtertisch ist Symbol und Substanz zugleich. Er urteilt mit, stimmt ab, fragt nach – und zwingt ein System zur Nachsicht.
Allerdings verlangt dieses Amt Haltung. Es verlangt Zeit, Mut, eine gewisse Unerschütterlichkeit. Und es verlangt, dass man sich einlässt auf die Komplexität des Strafprozesses, ohne sich darin zu verlieren. Die Schulung mag knapp sein, die Entschädigung begrenzt – aber die Erfahrung ist tiefgreifend. Denn das Schöffenamt ist keine Beobachterrolle. Es ist Mitverantwortung in einem der sensibelsten Bereiche unseres Gemeinwesens.
In einer Justiz, die auf Augenmaß und Ausgewogenheit angewiesen ist, sind Schöffinnen und Schöffen keine Ersatzrichter, sondern Bürger im Dienst der Gerechtigkeit.