Rentenerhöhung 2025 – 3,5 % mehr: Tabelle & Fakten

Gute Neuigkeiten für Rentnerinnen und Rentner: Der aktuelle Rentenversicherungsbericht bestätigt die Rentenerhöhung 2025 mit einer Anpassung der Renten um 3,5 Prozent. Zuvor lag die Prognose bei einer Erhöhung zwischen 2,6 % und 4,5 %, doch die nun präzisierte Zahl sorgt für mehr Planungssicherheit. Damit können die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland auch nach der Rentenerhöhung 2024 bereits im vierten Jahr in Folge von einer realen Steigerung ihres Einkommens profitieren.

Die Grundlage dafür bilden Prognosen der Bundesregierung,1 die einen Anstieg der Renten um 50 % bis 2036 vorhersagen – das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von etwa 3,5 %. Gleichzeitig fließt die Einschätzung der Bundesbank mit ein, die sich an der wirtschaftlichen Lage und den gesetzlichen Regelungen orientiert, die die Rentenanpassung an die Lohnentwicklung koppeln.2

Abbildung: Auszug eines Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung

Mehr Geld für Rentner 2025 – So viel mehr Rente könnten Sie bekommen

Die Rentenerhöhung 2025 bedeutet für Millionen von Rentnerinnen und Rentnern eine spürbare Entlastung. Doch was bedeutet das konkret für Ihren Geldbeutel? Anhand übersichtlicher Tabellen und Beispiele zeigen wir Ihnen, wie sich die Erhöhung in Euro und Cent bemerkbar macht – je nach bisheriger Rentenhöhe.

Hinweis: Während die Anpassung für viele eine willkommene finanzielle Entlastung darstellt, bringen steigende Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerliche Veränderungen auch neue Herausforderungen mit sich. Wir beleuchten, welche Faktoren Ihre Netto-Rente beeinflussen und worauf Sie achten sollten.

1. Rentenerhöhung 2025 Prognose – Voraussichtlich 3,5 Prozent

Es ist zwar noch nicht final, aber der Rentenversicherungsbericht 2024 der Bundesregierung zeichnet ein klares Bild: Die Rentenerhöhung 2025 wird voraussichtlich 3,51 Prozent betragen und zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.1 Das bedeutet, dass der aktuelle Rentenwert von 39,32 Euro (Stand 2024) auf etwa 40,70 Euro steigt. Diese Prognose basiert auf aktuellen Berechnungen der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbank, die die wirtschaftliche Entwicklung und die Lohnanpassungen des Vorjahres berücksichtigen.

Die Rentenerhöhung 2025 – Was bedeutet das für Sie konkret?

Stellen Sie sich vor, Sie beziehen derzeit eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Mit der geplanten Rentenerhöhung von 3,5 % erhöht sich Ihr Betrag auf 1.035 Euro – ein Plus von 35 Euro. Allerdings ist es wichtig, diesen Zuwachs im Kontext zu betrachten. Höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab März 2025 dürften einen Teil dieser Steigerung wieder aufzehren. Ein Rentner mit 2.000 Euro Bruttorente könnte beispielsweise monatlich 20 bis 30 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen, je nach Krankenkassenzusatzbeitrag.

Was ist die Rentenanpassung?

Die Rentenanpassung bezeichnet die jährliche Anpassung der Rentenbezüge, die zum 1. Juli eines jeden Jahres erfolgt und gesetzlich verankert ist. Ihre Höhe wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung festgelegt. Steigen die Löhne, so führt dies in der Regel auch zu einem Anstieg der Renten (siehe Punkt III). Die Rentenerhöhung 2024 fiel dabei deutlich höher aus als die Inflationsrate. Während die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 2,8 Prozent rechnete, lag die Rentenanpassung über diesem Wert.2

Ab wann gibt es mehr Rente?

Mehr Rente gibt es ab dem 1. Juli 2025, da an diesem Datum die jährliche Rentenanpassung wirksam wird. Die Auszahlung der erhöhten Beträge erfolgt automatisch mit der regulären Rentenzahlung im Juli, sodass keine zusätzlichen Schritte seitens der Rentnerinnen und Rentner erforderlich sind.

Was ist überhaupt der Rentenwert?

Der für die Berechnung der Rentenhöhe maßgebliche Rentenwert bezeichnet den monatlichen Bruttobetrag einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der sich ergibt, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge basierend auf dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten (Anlage 1 zum SGB VI) gezahlt wurden. Der Rentenwert entspricht somit exakt dem Gegenwert eines Entgeltpunktes (§ 69 Abs. 1 S. 1, § 70 SGB VI).

Wie hoch steigt die Rente 2025?

Die endgültige Höhe der Rentenerhöhung, die voraussichtlich bei 3,5 Prozent liegen wird, wird im Frühjahr 2025 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt, sobald die wirtschaftlichen Daten für das Jahr 2024 vollständig ausgewertet sind. Eine genaue Bezifferung der Daten wird durch die Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund im März 2025 erwartet. Im Folgenden wird die Rentenanpassung sodann auf der Grundlage einer Rentenwertbestimmungsverordnung festgehalten, die auch durch den Bundesrat zu legitimieren ist.3

Rentenerhöhung 2025 Tabelle

Genauer betrachtet würde eine Erhöhung um 3,5 Prozent bedeuten, dass der Rentenwert von derzeit 39,32 Euro (2024) auf etwa 40,70 Euro angehoben wird. Die folgende Tabelle veranschaulicht, wie sich die Rentenerhöhung auf verschiedene Bruttorentenbeträge ab dem 01. Juli 2025 auswirkt:

Bisherige Bruttorente Neue Bruttorente nach der Rentenerhöhung 2025 Differenz (+)
500 Euro 517,50 Euro +17,50 Euro
750 Euro 776,25 Euro +26,25 Euro
1.000 Euro 1.035,00 Euro +35,00 Euro
1.250 Euro 1.293,75 Euro +43,75 Euro
1.500 Euro 1.552,50 Euro +52,50 Euro
1.750 Euro 1.811,25 Euro +61,25 Euro
2.000 Euro 2.070,00 Euro +70,00 Euro

2. Rentenentwicklung seit 2000 in Ost und West

Bis zum 1. Juli 2023 war das Rentensystem in Deutschland von einem zentralen Unterschied geprägt: den unterschiedlichen Rentenwerten in Ost- und Westdeutschland. Während Rentnerinnen und Rentner in den westlichen Bundesländern einen Rentenwert von 36,02 Euro pro Entgeltpunkt erhielten, lag dieser Wert im Osten nur bei 35,52 Euro (Stand: 2022).

Mit dem 1. Juli 2023 wurde diese Lücke geschlossen. Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung gelten bundesweit einheitliche Rentenwerte von 39,32 Euro (2024), unabhängig davon, ob ein Rentner in München, Leipzig oder Potsdam lebt.4

Entwicklung der Rentenerhöhungen im Vergleich zur Inflation

Profitieren Rentnerinnen und Rentner wirklich von den jährlichen Rentenerhöhungen? Das hängt vor allem davon ab, ob die Inflationsrate übertroffen wird. Ein Blick auf die letzten 20 Jahre zeigt: Oft reichte die Rentenerhöhung (blaue und rote Linie) nicht aus, um die steigenden Preise (lilafarbene Linie) zu kompensieren.5

Zwischen 2014 und 2020 gab es jedoch auch erfreuliche Jahre: Nach der Nullrunde 2021 stiegen die Rentenerhöhungen 2022 und 2023 zwar ungewöhnlich stark, konnten die gleichzeitig hohe Inflation jedoch nicht ausgleichen. Ein Wendepunkt kam im Jahr 2024: Hier überstieg die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent erstmals wieder die Inflationsrate, die bei 2,2 Prozent lag.

Prognosen: Was die Zukunft für Rentner bringt

Der aktuelle Rentenversicherungsbericht liefert nicht nur eine Analyse der Vergangenheit, sondern zeichnet auch ein Bild für die kommenden Jahre. Die Prognosen lassen auf moderate Rentenerhöhungen schließen, die von einem kontinuierlichen Anstieg der Löhne sowie der Beitragsbemessungsgrenzen begleitet werden.

Trotz der positiven Entwicklungen sind Herausforderungen nicht zu übersehen. Der demografische Wandel und die Stabilisierung der Rentenkasse stehen im Fokus, während der aktuelle Rentenwert (blaue Linie) in kleinen, aber stetigen Schritten weiter ansteigt.6

Interessieren Sie sich für Ihre Rechte als Rentner? Wussten Sie, dass ein aktuelles BGH-Urteil es Verbrauchern ermöglicht, unzulässig erhobene Kontoführungsgebühren, wie etwa Sparkasse Kontoführungsgebühren, rückwirkend einzufordern? Lesen Sie mehr darüber in unserem Artikel zu Kontoführungsgebühren und erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückholen können

3. Wie wird die Rentenerhöhung 2025 berechnet?

Die Rentenerhöhung orientiert sich vor allem an der Entwicklung der Bruttolöhne des Vorjahres. Für 2024 verzeichneten die Bruttolöhne einen Zuwachs von 4,9 % im dritten Quartal. Diese Zahlen fließen direkt in die Berechnung der Rentenanpassung ein. Hinzu kommen weitere Faktoren wie der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlenden und Rentenempfängern berücksichtigt.

Lohnentwicklung

Die Entwicklung der Bruttolöhne dient als Grundlage für die Anpassung der Rente. Ein Anstieg der Durchschnittslöhne führt zu einer Rentenerhöhung. 2024 verzeichnete Deutschland eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 6,4 Prozent im 1. Quartal und 4,9 Prozent im 3. Quartal.7

Nachhaltigkeitsfaktor

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern. Durch die demografische Entwicklung, insbesondere den Eintritt der Babyboomer-Generation ins Rentenalter, wirkt dieser Faktor momentan dämpfend auf die Rentenerhöhung.8

Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung blieb 2024 stabil bei 18,6 Prozent, was ebenfalls die Berechnung der Rentenanpassung beeinflusst.9 Änderungen in diesem Bereich könnten die Höhe der Rentenerhöhung in Zukunft stärker beeinflussen.

4. Die Kehrseite: Erhöhung der Sozialabgaben für Rentner

Ein Tropfen auf den heißen Stein? Während die bevorstehende Rentenerhöhung 2025 im Juli spürbare Entlastung verspricht, könnten die steigenden Sozialabgaben ab März 2025 Teile dieses Plus wieder abschmelzen lassen. Besonders betroffen sind Rentnerinnen und Rentner mit höheren Bezügen, deren Nettozuwachs durch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung spürbar geschmälert werden könnte.

Krankenversicherung

Der allgemeine Beitragssatz bleibt mit 14,6 Prozent stabil, doch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag steigt bei vielen Krankenkassen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 2,5 Prozent festgesetzt (2024: 1,7 Prozent). Tatsächlich könnten die Beiträge im Schnitt jedoch bei 2,91 Prozent liegen.10 Dies bedeutet: Bei einer Bruttorente von 2.000 Euro zahlen Rentner bei einem Zusatzbeitrag von 2 Prozent monatlich 20 Euro zusätzlich. Steigt dieser auf 3 Prozent, wären es 30 Euro. Ein Vergleich der Krankenkassen kann sich lohnen, insbesondere weil Rentner bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht haben.

Pflegeversicherung

Auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozentpunkte.11 Rentnerinnen und Rentner mit Kind zahlen künftig 3,6 Prozent, kinderlose Rentner 4,2 Prozent ihrer Bruttorente. Besonders wichtig: Die Rentenversicherung zieht den höheren Beitrag erst ab Juli 2025 rückwirkend ein, sodass der Nachzahlungsbetrag für die ersten sechs Monate in einer Summe von der Juli-Rente abgezogen wird.

5. Steuerlast für Rentner – Wie viel Rente ist nach der Rentenerhöhung 2025 steuerfrei?

Mit der geplanten Rentenerhöhung rutschen im kommenden Juli voraussichtlich über 70.000 Rentner in die Steuerpflicht. Im Zusammenhang mit den steigenden Rentenwerten wird auch die Steuerlast für viele Rentner steigen, wodurch die Netto-Auswirkung der Erhöhung für manche Rentner geringer ausfallen könnte.

Damit steigt die Steuerlast der Rentner von 58,6 Milliarden Euro (2024) auf 62,7 Milliarden Euro (2025) um vier Milliarden Euro.12

Wichtig zu wissen: Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt mit jedem neuen Rentnerjahrgang. Für Rentnerinnen und Rentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, liegt der steuerfreie Anteil bei nur noch 15 %. Zum Vergleich: Für Renten aus dem Jahr 2024 waren es noch 16 %, während Renten aus 2023 einen steuerfreien Anteil von 17 % hatten. Ein Blick in die Zukunft zeigt: Ab 2040 entfällt der steuerfreie Anteil vollständig – 100 % der Renteneinkünfte müssen dann versteuert werden.

Abbildung: Viele Fragen zur Besteuerung der Rente – Ein Rentner prüft seine Unterlagen.

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Rentenanteil Rentenfreibetrag
2023 83 % 17 %
2024 84 % 16 %
2025 85 % 15 %
2026 86 % 14 %
2027 87 % 13 %
2028 88 % 12 %
2029 89 % 11 %
2030 90 % 10 %

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie mit der kommenden Rentenerhöhung steuerpflichtig werden, können Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung überprüfen, ob in Ihrem Fall eine Steuererklärung abzugeben ist. Eine detaillierte Übersicht zu den steuerlichen Pflichten und möglichen Freibeträgen finden Sie ebenso in unserem Beitrag: Müssen Rentner eine Steuererklärung machen und welche Einkommensgrenzen gelten für Rentner?

6. Witwenrente Erhöhung 2025 – Auch Hinterbliebene profitieren

Auch im Jahr 2025 profitieren Hinterbliebene von der Rentenerhöhung, einschließlich der Witwen- und Witwerrenten, die voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Diese Anpassung erfolgt automatisch und wird Ende Juli 2025 ausgezahlt. Ein Beispiel verdeutlicht die Auswirkungen: Eine Witwenrente von bisher 1.000 Euro erhöht sich auf 1.035 Euro. Die folgende Tabelle zeigt weitere Beispiele für die Anpassung der Witwenrenten:

Wichtig zu wissen: Die Witwen- oder Witwerrente ist eine zentrale Stütze für Hinterbliebene, doch sie unterliegt klaren Voraussetzungen. Ein Anspruch besteht in der Regel nur, wenn die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat. Zusätzlich muss der verstorbene Partner mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um die Rente zu sichern.

Steuerliche Besonderheit: Witwenrenten zählen zu den sonstigen Einkünften und werden zusammen mit anderen Einkünften versteuert. Zudem profitieren Sie mit einer Witwenrente von dem sogenannten Versorgungsfreibetrag, der einen Teil der Rente steuerfrei stellt. Jedoch wird auch dieser Freibetrag jährlich reduziert und richtet sich nach dem Jahr, in dem die Rente erstmals bezogen wurde.

Bisherige Witwenrente Neue Witwenrente ab Juli 2025 Differenz (+)
500 Euro 517,50 Euro +17,50 Euro
750 Euro 776,25 Euro +26,25 Euro
1.000 Euro 1.035,00 Euro +35,00 Euro
1.250 Euro 1.293,75 Euro +43,75 Euro
1.500 Euro 1.552,50 Euro +52,50 Euro

7. Häufig gestellte Fragen zur Rentenerhöhung 2025 (FAQ)

Die Rentenerhöhung 2025 wird auf 3,5 Prozent geschätzt. Der Rentenwert steigt damit von aktuell 39,32 Euro auf 40,70 Euro ab dem 1. Juli 2025.

Rentnerinnen und Rentner dürfen sich auf eine Erhöhung um 3,5 Prozent freuen, jedoch fällt diese geringer aus als im Vorjahr. Gleichzeitig müssen sich einige auf höhere Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung einstellen, wodurch die Netto-Entlastung teilweise relativiert wird.

Auch die private Altersvorsorge spielt zunehmend eine Rolle in der Gesellschaft. Falls Sie eine Riester-Rente haben und über eine Kündigung nachdenken, sollten Sie teure Fehler vermeiden. Mehr hierzu in unserem Beitrag: Riester Rente kündigen – Vorsicht vor teuren Fehlern!

Neben der Rentenanpassung steigen auch der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde und die Minijob-Grenze von 538 auf 556 Euro brutto monatlich.

Das Rentenniveau verbessert sich durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters. Bis 2030 wird ein Anstieg des durchschnittlichen Rentenbetrags um gut 200 Euro jährlich erwartet (inflationsbereinigt).

Ab 2025 erhöht sich der Abschlag für Frührentner:innen, die mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen möchten. Für den Jahrgang 1962 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und acht Monaten.

Ja, der Zuschlag wird entsprechend des Anpassungssatzes zum 1. Juli 2025 erhöht, da er sich direkt aus dem aktuellen Rentenwert ableitet.

Nein. Änderungen des Rentenzahlbetrags, die nicht im Zusammenhang mit der Anpassung zum 1. Juli 2025 stehen, beeinflussen den Zuschlag bis November 2025 nicht.

Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Der Zuschlag wird Bestandteil der regulären Rente, und ein zusätzlicher Bescheid wird hierzu ergehen.

Für Altersrentner gilt weiterhin: unbegrenzter Hinzuverdienst ohne Rentenkürzung. Rentenbeziehende müssen die Rentenversicherung über eine Arbeitsaufnahme nicht informieren.

  • Hinzuverdienstgrenze: Wer eine volle Erwerbsminderungsrente erhält, darf bis zu 19.661,25 Euro jährlichhinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
  • Probezeit für Beschäftigung: Eine Beschäftigung – auch Vollzeit – kann für sechs Monate getestet werden, ohne dass die Rente entfällt. Nach Ablauf der Probezeit könnte jedoch die Rente auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente umgestellt werden.

8. Quellenverzeichnis

  1. Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rentenversicherungsbericht 2024: Entwicklung und Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung, Seite 48, abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
  2. Bundesregierung, Jahreswirtschaftsbericht 2024: Wirtschaftliche Entwicklung und Perspektiven, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/erinnern-und-gedenken/jahreswirtschafsbericht-2024-2261242 (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2025).
  3. Vgl. für das Jahr 2024: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rentenwertbestimmungsverordnung 2024, abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/rentenwertbestimmungsverordnung-2024.html (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2025).
  4. Bundesregierung, Rente: Ost-West-Angleichung, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rente-ost-west-angleichung-2172482 (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
  5. Zahlen entnommen vom Statistischen Bundesamt, Inflationsraten Deutschland, Basisjahr 2020, Stand: 26. Januar 2025.
  6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rentenversicherungsbericht 2024: Entwicklung und Perspektiven der gesetzlichen Rentenversicherung, Seite 48, abrufbar unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/rentenversicherungsbericht-art.html (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
  7. Statistisches Bundesamt (Destatis), Reallöhne und Nettoverdienste: Entwicklung und Analysen, abrufbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Realloehne-Nettoverdienste/_inhalt.html (zuletzt abgerufen am 25. Januar 2025).
  8. Kreikebohm/Roßbach-Kuszynski  § 68 SGB VI Rn. 12.
  9. Kreikebohm/Roßbach-Kuszynski  § 68 SGB VI Rn. 11.
  10. Ärzteblatt, 82 von 94 Krankenkassen erhöhen Beitrag, abrufbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/156700/82-von-94-Krankenkassen-erhoehen-Beitrag (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
  11. Bundesregierung, Erhöhung der Pflegebeiträge: Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt, abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616 (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
  12. Tagesschau, Steigende Steuerlast: Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/renten-besteuerung-100.html (zuletzt abgerufen am 26. Januar 2025).
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Jurawelt Redaktion

Christopher Molter

Studium:

  • Student der Rechtswissenschaften an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht
  • Schwerpunktbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Auslandsaufenthalt an der University of Alberta (Kanada)

Jurawelt:

  • Redakteur & Studentischer Mitarbeiter