FÜNF FRAGEN ZUM THEMA LL.M.
Von Rechtsreferendar
Dr. iur. Daniel Schnabl, LL.M. (University of Miami), Frankfurt a.M.
Der Arbeitsmarkt für hervorragend qualifizierte Juristen ist nach wie vor ein Bewerbermarkt.
Überdurchschnittliche Examina allein genügen für eine hervorragende Qualifikation aber nicht mehr.
Gefragt sind darüber hinausgehende Zusatzqualifikationen. Von Arbeitgebern gern gesehen wird neben der
Promotion der Erwerb eines Master of Laws (LL.M.). Nachstehender Beitrag beantwortet die wesentlichen
Fragen zum Thema LL.M., die sich jeder stellt und auch frühzeitig stellen sollte, der mit dem Gedanken
spielt, einen LL.M.-Studiengang zu absolvieren.
Warum?
Die Frage, warum man einen LL.M. machen sollte, beantwortet sich schon andeutungsweise aus den
einleitenden Worten zu diesem Beitrag. Der Master of Laws wird vor allem bei den großen international
agierenden Kanzleien als besonders wertvolle Zusatzqualifikation angesehen. Der LL.M. hat dort fast
die gleiche Wertigkeit wie die Promotion, obgleich die fachlichen Anforderungen für letztere wohl
regelmäßig deutlich höher anzusiedeln sind.
Der LL.M. ist zwar insoweit bestimmt kein Ersatz für ein misslungenes Examen. Bei vergleichbaren
Bewerbern wird eine internationale Kanzlei aber wohl stets den Kandidaten mit LL.M. vorziehen, da
dessen sprachliche und fachliche Zusatzqualifikation ihm den Einstieg in die Arbeit im internationalen
Umfeld deutlich erleichtern wird. Da überrascht es nicht, dass man bereits während des LL.M.-Jahres
von allen namhaften Großkanzleien nach allen Regeln der Kunst umworben wird.
Neben der zusätzlichen fachlichen Qualifikation und der damit verbundenen Eröffnung beruflicher
Perspektiven, bietet ein LL.M.-Studium natürlich auch eine ganz persönliche Bereicherung. So ist das
Leben und Studieren in einem anderen Kulturkreis für viele LL.M.-Studenten eine besonders
eindrucksvolle und für ihr weiteres Leben prägende Erfahrung.
Wer?
Wer sollte einen LL.M. machen? Anzuraten ist der LL.M. jedenfalls jedem, der sich für eine Tätigkeit
in einer internationalen Großkanzlei interessiert. Doch auch im akademischen Bereich ist der LL.M. als
Zusatzqualifikation mittlerweile gern gesehen.
Weniger interessant dürfte der LL.M. dagegen sein, wenn man eine Karriere im Staatsdienst plant oder
sich als Einzelanwalt auf die Rechtsberatung des lokalen Mittelstandes konzentrieren möchte. Auf Grund
des mit dem LL.M. verbundenen Gewinns an persönlichen Erfahrungen soll aber auch zukünftigen Richtern
und lokal beratenden Anwälten nicht vom LL.M.-Studium abgeraten werden.
Wo?
LL.M. Programme werden mittlerweile auch in Deutschland angeboten, so dass sich die Frage stellt, ob
man diese Zusatzqualifikation nicht auch bequemer und kostengünstiger in Deutschland erwerben kann.
Für einen Arbeitgeber ist nicht in erster Linie der Titel „LL.M.„ interessant, sondern das, wofür er
steht, nämlich hervorragende Englischkenntnisse, interkulturelle Kompetenz, persönliche Reife,
internationale Rechtskenntnisse, genug Flexibilität, Engagement und Selbstbewusstsein, um für einen
längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen und nicht zuletzt Organisationstalent, denn ein LL.M.-Jahr
erfordert viel Planungsgeschick und persönlichen Einsatz. Für all dies steht ein in Deutschland oder
im deutschsprachigen Ausland erworbener LL.M. jedenfalls nicht.
Die Devise muss daher lauten: Wenn schon, denn schon! Man sollte für den LL.M. auf jeden Fall in das
englischsprachige Ausland gehen. Die USA, Großbritannien, Australien und Neuseeland stehen hier zur
Auswahl, wobei in der Beliebtheitsskala der Arbeitsgeber nach wie vor die amerikanischen und
britischen LL.M.s ganz oben stehen dürften. Die Frage, für welche Law School man sich entscheidet ist
dagegen eher sekundär, wobei bestimmte Law Schools, wie Harvard und Yale sicherlich einen gewissen
Prestigebonus mit sich bringen.
Wie?
Mit der Frage des wie ist die der Finanzierung angesprochen. Die meisten Amerikanischen Law Schools
liegen mit Ihren Studiengebühren für LL.M.-Programme jenseits der 30.000 $. Hinzukommen in vielen
Städten Lebenshaltungskosten, die mit denen in vielen deutschen Städten nicht zu vergleichen sind, so
dass man insgesamt mit einem Kostenaufwand für einen LL.M. in Höhe von ca. 50.000 $ rechnen muss,
wobei die Kosten in manchen Städten noch deutlich höher ausfallen können. Vor diesem Hintergrund
stellt die Finanzierung des LL.M.-Studiums für viele Interessierte die wohl größte Hürde dar.
Man kann insoweit nur empfehlen, sich frühzeitig für ein Stipendium zu bewerben, so zum Beispiel bei
der Fulbright Kommission, deren Stipendien mit viel Prestige verbunden sind und deren Stipendiaten
daher international ein hohes Ansehen genießen (vgl. www.fulbright.de). Das Auswahlverfahren ist hart
und die Chancen eines der wenigen Stipendien zu bekommen sind sicherlich nicht sehr groß. Wer jedoch
schon im Studium hervorragende Leistungen gebracht hat und neben dem Fachlichen, sich auch außerhalb
des Studiums engagiert, der hat gute Karten und sollte sich in jedem Fall bewerben.
Zum Teil gewähren auch die Law Schools selbst eine gewisse Reduzierung der Studiengebühren bei
geeigneten Kandidaten. Doch auch wenn man nicht das gesamte LL.M.-Jahr finanziert bekommen sollte,
lohnt sich die Investition im Hinblick auf die beruflichen Perspektiven, die durch den LL.M. eröffnet
werden. Hinzukommt, dass viele große Kanzleien den finanziellen Aufwand für den LL.M. durch einen
Gehaltsaufschlag (zumindest teilweise) wieder ausgleichen.
Wenn sich gar keine Finanzierungsmöglichkeit bietet, kann man immer noch auf ein günstigeres Gastland
ausweichen. So sind die Studiengebühren zum Beispiel in Neuseeland deutlich niedriger als in den
USA.
Wann?
Es bleibt die Frage nach dem geeigneten Zeitpunkt für ein LL.M.-Jahr zu beantworten. Ein sehr gut
geeigneter Zeitpunkt ist jedenfalls unmittelbar nach dem ersten Staatsexamen. An dieser Stelle besteht
ohnehin eine gewisse inhaltliche Zäsur zu der sich anschließenden Ausbildung im Referendariat. Zudem
besteht bei vielen Kandidaten zu diesem Zeitpunkt nach der langen Examensvorbereitung auch der
innerliche Drang wieder etwas (er-)leben zu wollen. Einziger Nachteil ist sicherlich, dass man durch
die inhaltliche Pause vom deutschen Recht die materiellen Rechtskenntnisse nicht unmittelbar mit ins
Referendariat nehmen kann.
Auch nach dem zweiten Staatsexamen kann man den LL.M. machen. Wer so plant sei jedoch vor der Gefahr
gewarnt, dass man sich nach dem zweiten Staatsexamen eher für den unmittelbaren beruflichen Einstieg
entscheidet, als dafür, ein Jahr ins Ausland zu gehen. Zudem sollte bei der Planung berücksichtigt
werden, dass viele Stipendiengeber Kandidaten, die bereits das zweite Staatsexamen haben, als Bewerber
von vornherein ausschließen.
Als dritte Variante kann der LL.M. auch nach einigen Jahren Berufserfahrung noch „nachgeholt„ werden.
Dies dürfte zwar das Finanzierungsproblem relativieren und ist gleichzeitig mit gewissen steuerlichen
Vorteilen verbunden. Man darf jedoch nicht unterschätzen, dass der Schritt, für ein Jahr ins Ausland
zu gehen, mit zunehmendem Alter und damit verbunden zunehmenden beruflichen und persönlichen
Verpflichtungen, nicht unbedingt leichter wird.
Fazit
Der im Ausland erworbene LL.M. ist eine wertvolle Zusatzqualifikation. Wer mit dem Gedanken spielt,
den Grad eines Master of Laws zu erwerben, sollte frühzeitig mit der Planung beginnen.