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Schwippschwager: Bedeutung, Beispiele & rechtliche Einordnung

Der Begriff „Schwippschwager“ gehört zu den typischen Familienwörtern, die jeder schon einmal gehört hat – aber kaum jemand wirklich sicher erklären kann.

Die alltagssprachliche Definition lässt sich gut so zusammenfassen:

  • Ein Schwippschwager ist der Schwager meines Ehepartners oder der Bruder des Ehepartners eines meiner Geschwister.
  • Er ist ein entfernter männlicher Verwandter „meiner Generation“, der nicht blutsverwandt, sondern über mehrere Ehen (bzw. Lebenspartnerschaften) an mich „angeheiratet“ ist.

I. Schwippschwager Bedeutung

Im Kern bezeichnet der Schwippschwager einen „entfernten Schwager“, also keine direkte Verschwägerung, sondern eine indirekte, über mehrere Ehen vermittelte Familienbeziehung ohne Blutsverwandtschaft. Die weibliche Form ist die „Schwippschwägerin“.

Typisch ist: Man ist nicht miteinander verwandt und auch nicht unmittelbar verschwägert, sondern „nur“ über die Partner miteinander verbunden. Der Begriff ist umgangssprachlich, aber fest etabliert und u. a. in Wörterbüchern und im allgemeinen Sprachgebrauch anerkannt. Es geht um die Geschwister der Ehepartner und deren Ehepartner untereinander, also um Personen, die zwar regelmäßig an derselben Familienfeier sitzen, rechtlich aber erstaunlich wenig miteinander zu tun haben.

II. Was ist ein Schwippschwager?

Systematik: Wo steht der Schwippschwager im Familiengefüge?


Kurz gesagt: Der Schwager spielt rechtlich in der „ersten Liga“ der angeheirateten Familie – der Schwippschwager hingegen ist eher die Bezirksliga der Verwandtschaft: am Familientisch präsent, im Gesetz aber weitgehend unsichtbar.

Abgrenzung: Schwager vs. Schwippschwager

Damit die Bedeutung klar wird, lohnt der Blick auf den „großen Bruder“ des Begriffs – den Schwager:

Schwager / Schwägerin ist im juristischen Sprachgebrauch:

  • der Ehepartner eines eigenen Geschwisters oder
  • Geschwister des eigenen Ehepartners.

Diese Personen sind nach § 1590 BGB (bzw. der entsprechenden Regelung bei eingetragener Lebenspartnerschaft) verschwägert und gehören damit zur rechtlich relevanten „Angehörigen-Sphäre“.

Ganz anders der Schwippschwager:

Schwippschwager / Schwippschwägerin bezeichnet umgangssprachlich:

  • die Geschwister der Schwägerin/des Schwagers oder
  • die Ehepartner der Geschwister des eigenen Ehepartners.

Sie sind damit nur indirekt angeheiratet, also eine Art „zweite Verschwägerungsreihe“ – im Alltag relevant, im Gesetz aber ein blinder Fleck.

Merksatz für die Praxis:
„Wer direkt über die Ehe verbunden ist, ist Schwager oder Schwägerin. Wer erst über die Ehe eines Dritten dazukommt, ist Schwippschwager oder Schwippschwägerin.“

Typische Schwippschwager-Konstellationen sind daher:

  • Geschwister der Ehepartner der eigenen Geschwister
  • Ehepartner der Geschwister des Ehepartners

Alle diese Personen teilen zwar gemeinsame Schwiegereltern oder gemeinsame „Angeheiratete“, stehen aber rechtlich nicht in einer echten Schwägerschaft zueinander.

III. Graphische Einordnung

Der Begriff wirkt auf den ersten Blick sperrig, lässt sich aber einfach auflösen. In diesem Beispiel ist nicht die Schwester der Ehefrau der entscheidende Punkt, sondern deren Ehemann. Genau dort beginnt die Schwippschwägerschaft.

1. Ausgangspunkt
Andreas Ausgangsperson
Beate Ehefrau von Andreas
2. Direkte Schwägerschaft
Andreas zu ihr besteht die Ausgangsbeziehung
Christine Sie ist für Andreas die Schwägerin.
3. Hier beginnt der Schwippschwager
Andreas Von ihm aus wird das Verhältnis betrachtet.
David David ist nicht der Schwager von Andreas, sondern eine Beziehungsebene weiter entfernt. Schwippschwager von Andreas
Merksatz: Der Schwippschwager ist der Ehemann der Schwägerin oder allgemeiner der Partner einer Person, zu der bereits eine Schwägerschaft besteht. Er gehört damit nicht mehr zur unmittelbaren Schwägerschaft, sondern zu einer nur mittelbar vermittelten familiären Beziehung.
Schwägerin: Christine ist für Andreas die Schwägerin, weil sie die Schwester seiner Ehefrau Beate ist.
Schwippschwager: David ist für Andreas der Schwippschwager, weil er mit dieser Schwägerin verheiratet ist.

IV. Herkunft des Wortes

Die Herkunft des Wortes erschließt sich auch aus der Etymologie:

  • Eine volksetymologische Erklärung leitet „Schwipp-“ von „schwippen / schwipp-schwapp“ ab – einer Interjektion für ein Hin-und-her-Bewegen, das Geräusch von Flüssigkeit oder eine schwankende Bewegung.
  • Übertragen: Der Schwippschwager ist ein „schief“ stehender, „nicht richtiger“ Schwager – also keine gerade, sondern eine leicht verschobene, indirekte Beziehung.
    Man könnte sagen: Der Schwager steht „gerade“, der Schwippschwager „ein bisschen schräg“ im Familienbaum.
  • Der Begriff wird zudem mit dem Verb „schwippen“ („von der geraden Richtung abweichen“) in Verbindung gebracht, was diese „schiefe“ Verwandtschaftsposition sprachlich gut illustriert.

Daneben wird diskutiert, ob es sich um eine Verkürzung aus Wörtern wie „Geschwisterschwager“ oder eine lautspielende Reduplikation des Anlauts von „Schwager“ handelt (ähnlich wie „gritzegrün“). Jedenfalls zeigt sich: „Schwippschwager“ ist ein bewusst volkstümlicher, bildhafter Ausdruck, kein technischer Rechtsbegriff.

In Österreich existiert übrigens die Bezeichnung „Schwiegerschwager“ bzw. „Schwiegerschwägerin“, die die Zugehörigkeit zur „Schwieger-“Verwandtschaft deutlicher macht.

Schwippschwager Englisch – Übersetzungsmöglichkeiten:

Der Begriff lässt sich nicht eins zu eins übersetzen, weil das deutsche Recht und die deutsche Alltagssprache hier sehr fein differenzieren.

Typische Umschreibungen sind:

  • „my wife’s brother-in-law’s brother“
  • „my in-law’s in-law“
  • „a distant in-law“

In Wörterbüchern findet man manchmal:

  • „distant brother-in-law“ oder „indirect in-law“.

Eine feste, etablierte Vokabel wie „Schwippschwager“ gibt es im Englischen jedoch nicht. In Rechts- und Fachtexten empfiehlt sich daher eine beschreibende Umschreibung (z. B. „husband of my sister-in-law“), um Missverständnisse zu vermeiden.

V. Schwippschwager im Recht

Rechtlich ist der Begriff „Schwippschwager“ nicht normiert: Der Begriff taucht im Gesetz nicht auf. Das deutsche Zivilrecht kennt nur die Schwägerschaft im Sinne des § 1590 BGB, während eine Schwippschwägerschaft ausdrücklich keine Schwägerschaft im Rechtssinne darstellt.

VI. FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Ein Schwippschwager ist kein „richtiger“ Schwager im Rechtssinne, sondern ein entfernter angeheirateter Verwandter: typischerweise der Ehepartner der Geschwister Ihres Ehepartners oder das Geschwister des Ehepartners Ihrer Geschwister. Man teilt Familienfeiern und oft auch Schwiegereltern, aber keine direkte Verwandtschaft oder Schwägerschaft im Sinne des Gesetzes.

Die Schwägerin ist rechtlich verschwägert: Sie ist entweder die Schwester Ihres Ehepartners oder die Ehefrau Ihres eigenen Bruders. Die Schwippschwägerin dagegen ist nur „indirekt“ angeheiratet, etwa die Ehefrau des Bruders Ihrer Schwägerin oder die Schwester des Schwagers Ihres Ehepartners. Kurz: Schwägerin = direkte Verschwägerung, Schwippschwägerin = entfernte, umgangssprachliche „Angeheiratete“.

Die Frau des Bruders Ihres Mannes ist Ihre Schwägerin. Hier liegt eine klassische Schwägerschaft vor: Sie ist mit Ihrem Mann über dessen Bruder und mit Ihnen über die Ehe mit Ihrem Mann angeheiratet.

Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.

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