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Eine Schreckschusspistole, auch als Schreckschusswaffe bezeichnet, ist eine Nachbildung von Schusswaffen wie Pistolen oder Revolvern, die keine Projektile verschießt. Stattdessen ist sie zum Abfeuern von Kartuschenmunition, Reizgas oder pyrotechnischer Munition ausgelegt. Diese Waffen sind so konstruiert, dass sie optisch und haptisch echten Schusswaffen ähneln, jedoch durch mechanische Sperren und Sollbruchstellen das Verschießen von Projektilen verhindern.
Schreckschusspistolen verwenden verschiedene Arten von Schreckschuss Munition, die unterschiedliche Effekte hervorrufen:
Kaliber: Schreckschusspistolen sind in verschiedenen Kalibern erhältlich. Übliche Kaliber umfassen:
Ältere und nicht mehr produzierte Kaliber wie .22 lang Knall und .45 kurz Knall sind ebenfalls bekannt, jedoch nicht mehr im Handel erhältlich.
In Deutschland unterliegen Schreckschusswaffen dem Waffengesetz (WaffG). Dies bedeutet, dass der Erwerb und Besitz dieser Waffen bestimmten gesetzlichen Regelungen unterworfen sind.
Voraussetzungen für den Erwerb einer Schreckschusspistole:
Regelungen für Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel:
Bis zum 31. August 2020 galten Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 WaffG als scharfe Schusswaffen. Dies bedeutete, dass ihr Besitz einer speziellen Erlaubnis, wie zum Beispiel einer grünen Waffenbesitzkarte (WBK) nach § 10 Absatz 1 WaffG, bedurfte. Der unerlaubte Besitz wurde strafrechtlich verfolgt (§ 52 Absatz 3 Nr. 1 WaffG).
Seit dem 1. September 2020 hat sich die rechtliche Lage durch die Einführung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 geändert. Nun können auch eine Schreckschusspistole, die den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaates entspricht und die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllt, in Deutschland erworben werden.
Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 zielt darauf ab, die technischen Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen innerhalb der EU zu harmonisieren. Waffen, die nach den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaates hergestellt und geprüft wurden und diesen entsprechend gemeldet sind, dürfen gemäß der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3b WaffG auch in Deutschland legal erworben und besessen werden. Ein einheitliches EU-Prüfsiegel gibt es derzeit zwar nicht, aber die Konformitätsnachweise der jeweiligen Mitgliedstaaten werden anerkannt.
Das Führen einer Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit erfordert den sogenannten kleinen Waffenschein. Dieser Schein, geregelt durch § 10 Absatz 4 WaffG, berechtigt zum Tragen der Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums.
Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein: Der kleine Waffenschein wird von der zuständigen Waffenbehörde des jeweiligen Landes erteilt und setzt voraus, dass der Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllt:
Wie beantrage ich einen kleinen Waffenschein?: Der Antrag auf einen kleinen Waffenschein kann bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde gestellt werden. Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Antragstellers durch Abfragen im Bundeszentralregister und bei der örtlichen Polizei. Die Bearbeitung des Antrags kann zwischen 50 und 100 Euro kosten.
Geltungsbereich und Pflichten: Mit dem kleinen Waffenschein ist das Führen von Schreckschusspistolen, Reizstoff- und Signalwaffen (mit PTB-Zeichen) in der Öffentlichkeit erlaubt. Dabei gelten folgende Pflichten:
Das Schießen mit einer Schreckschusspistole unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regelungen, die im Waffengesetz (WaffG) festgelegt sind.
Erlaubte Orte und Bedingungen zur Nutzung einer Schreckschusspistole:
Verbotene Orte und Anlässe:
Ausnahmen gemäß § 12 WaffG:
Das Waffengesetz sieht bestimmte Ausnahmen vor, unter denen das Schießen mit einer Schreckschusspistole erlaubt sein kann:
Trotz ihrer Einstufung als nicht tödliche Waffen können Schreckschusswaffen bei unsachgemäßer Handhabung oder aus nächster Nähe abgefeuert, schwere Verletzungen oder sogar Todesfälle verursachen. Der hohe Gasdruck und die entstehende Druckwelle können Weichteile durchdringen und Knochen brechen.
Besitzer von Schreckschusswaffen sollten sich der potenziellen Gefahren bewusst sein und die Waffe verantwortungsbewusst nutzen. Insbesondere in Stresssituationen kann der Einsatz einer Schreckschusswaffe unvorhersehbare Reaktionen bei anderen Personen hervorrufen.
Daher sind beim Schießen mit einer Schreckschusspistole auch auf befriedetem Besitztum die allgemeinen Sicherheitsregeln zu beachten:
Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.