Demnach führt die Nichtigkeit eines Teils eines Vertrags grundsätzlich zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Dies kann jedoch durch eine salvatorische Klausel abgewendet werden. Die salvatorische Klausel hebt diese gesetzliche Vermutung auf, indem sie festlegt, dass der Vertrag auch ohne die nichtige Bestimmung bestehen bleibt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Historischer Hintergrund: Die Idee einer salvatorischen Klausel ist nicht neu und hat ihre Wurzeln tief in der Rechtsgeschichte. Bereits im Jahre 1532 wurde sie im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation angewendet, um die Verabschiedung wichtiger Gesetze zu ermöglichen. Kaiser Karl V. benötigte die Zustimmung aller Reichsstände zur Verabschiedung der “Carolina”, eines bedeutenden Gesetzeswerks. Um Widerstände zu überwinden, wurde eine salvatorische Klausel eingefügt, die festlegte, dass die Carolina-Vorschriften die Machtbefugnisse der Landesherren und Reichsstädte nicht beeinträchtigen würden. Dies half, die Zustimmung der kritischen Stimmen zu gewinnen.
Muster einer salvatorischen Klausel: Ein typisches Beispiel für die Formulierung einer salvatorischen Klausel könnte wie folgt lauten:
“Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt werden, deren Wirkungen dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.”
II. Anwendung von salvatorischen Klauseln in Verträgen
Die salvatorische Klausel ist ein flexibles und vielseitiges Instrument, das in vielen verschiedenen Vertragstypen Anwendung findet. Ihre Hauptfunktion ist es, die Gültigkeit des gesamten Vertrags zu bewahren, selbst wenn einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sind. Hierbei wird insbesondere darauf abgezielt, die wirtschaftlichen Absichten der Vertragsparteien trotz rechtlicher Unwirksamkeiten zu schützen.
1. Salvatorische Klausel Arbeitsvertrag
In Arbeitsverträgen kommt die salvatorische Klausel häufig vor. Sie gewährleistet, dass das Arbeitsverhältnis trotz Unwirksamkeit einzelner Klauseln weiterhin besteht. Dies ist besonders wichtig, da Arbeitsverträge zahlreiche Regelungen enthalten, die im Laufe der Zeit möglicherweise rechtlichen Änderungen unterliegen oder gerichtlich angefochten werden könnten. Eine typische Formulierung könnte folgendermaßen lauten:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrags bleibt unberührt, wenn der Vertrag eine Lücke enthält oder einzelne Bestandteile des Vertrags unwirksam oder rechtswidrig sind oder werden. An die Stelle dieser unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die dem Vertragsinhalt und der Bestimmung am nächsten kommt.”
Diese Klausel stellt sicher, dass der Arbeitsvertrag als Ganzes weiter gilt, auch wenn bestimmte Regelungen, wie z.B. Wettbewerbsverbote, Regelungen über die Arbeit auf Abruf oder Überstundenregelungen, für unwirksam erklärt werden.
2. Salvatorische Klauseln in Gesellschaftsverträgen
Gesellschaftsverträge enthalten oft komplexe Regelungen zur Organisation und zum Betrieb einer Gesellschaft. Die salvatorische Klausel in Gesellschaftsverträgen trägt dazu bei, die Fortführung der Gesellschaft sicherzustellen, selbst wenn einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sind. Ein Beispiel für eine solche Klausel ist:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Falls einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags unwirksam sein sollten, oder dieser Gesellschaftsvertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Gesellschafter verpflichten sich, anstelle dieser unwirksamen Bestimmungen auf die Beschlussfassung und Aufnahme derjenigen Bestimmungen in diesen Gesellschaftsvertrag hinzuwirken, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am meisten entspricht.”
Diese Formulierung ermöglicht es, dass die Gesellschafter trotz Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln weiterhin im Sinne des Vertrags handeln und notwendige Anpassungen vornehmen können, ohne den gesamten Vertrag infrage zu stellen.
3. Salvatorische Klausel Mietvertrag
Auch in Mietverträgen spielt die salvatorische Klausel eine wichtige Rolle. Sie stellt sicher, dass das Mietverhältnis trotz Unwirksamkeit bestimmter Regelungen bestehen bleibt. Ein typisches Beispiel hierfür ist:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Falls einzelne Bestimmungen dieses Mietvertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sind oder werden, soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigen. Die Parteien verpflichten sich, eine nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.”
Diese Klausel schützt das Mietverhältnis vor der vollständigen Nichtigkeit aufgrund einzelner unwirksamer Bestimmungen und gewährleistet so die Kontinuität des Mietverhältnisses.
4. Kaufverträge
In Kaufverträgen sichert die salvatorische Klausel die Gültigkeit des Vertrags, auch wenn spezifische Lieferbedingungen oder Garantievereinbarungen unwirksam werden. Ein Beispiel könnte sein:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Sollten einzelne Bestimmungen dieses Kaufvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.”
Diese Formulierung stellt sicher, dass die Hauptvereinbarung – der Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen – nicht beeinträchtigt wird, selbst wenn einzelne Bestimmungen rechtlich angepasst werden müssen.
5. Salvatorische Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Anwendung der salvatorischen Klausel rechtlich umstritten und oft überflüssig.
Der Grund für diese Kontroversen liegt in der Tatsache, dass das Bürgerliche Gesetzbuch bereits spezifische Regelungen für den Umgang mit der Unwirksamkeit einzelner Klauseln in AGB vorsieht. Nach § 306 Absatz 1 BGB bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, wenn einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sind.
Aufgrund der umfassenden Regelungen des § 306 BGB ist die zusätzliche Aufnahme einer salvatorischen Klausel in AGB oft überflüssig. Der Gesetzgeber hat bereits vorgesehen, dass unwirksame Klauseln durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt werden. Eine salvatorische Klausel in AGB könnte daher entweder redundant sein oder sogar zu rechtlichen Problemen führen, wenn sie von den gesetzlichen Regelungen abweicht.
Beispiel einer überflüssigen salvatorischen Klausel: “Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.”
Diese Formulierung ist im Grunde genommen eine Wiederholung dessen, was § 306 BGB bereits regelt, und fügt dem Vertrag keinen zusätzlichen rechtlichen Schutz hinzu.
Die Aufnahme einer salvatorischen Klausel in AGB kann nicht nur überflüssig, sondern auch problematisch sein. Ein häufig diskutiertes Problem ist das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion. Nach § 307 BGB sind Klauseln in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn eine unwirksame Klausel durch eine andere Bestimmung ersetzt wird, die nur knapp den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Beispiel für eine unzulässige salvatorische Klausel: Eine salvatorische Klausel, die von der gesetzlichen Regelung abweicht und eine geltungserhaltende Reduktion vorsieht, könnte wie folgt lauten: “Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.”
6. Internationale Handelsverträge
In internationalen Handelsverträgen spielt die salvatorische Klausel eine entscheidende Rolle, um die Gültigkeit des Vertrags unter verschiedenen Rechtsordnungen zu sichern. Ein Beispiel hierfür ist:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Should any provision of this contract be or become invalid or unenforceable, the validity of the remaining provisions shall not be affected. The invalid or unenforceable provision shall be replaced by a valid and enforceable provision that comes closest to the economic intent of the invalid or unenforceable provision.”
7. Bauverträge
Bauverträge sind oft sehr detailliert und komplex, weshalb salvatorische Klauseln hier besonders wichtig sind. Ein Beispiel könnte lauten:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Falls einzelne Bestimmungen dieses Bauvertrages unwirksam oder undurchführbar sein sollten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.”
Diese Klausel stellt sicher, dass Bauprojekte trotz möglicher rechtlicher Probleme mit einzelnen Vertragsbestandteilen fortgeführt werden können.
8. Dienstleistungsverträge
In Dienstleistungsverträgen schützt die salvatorische Klausel die Fortsetzung der Dienstleistungserbringung. Ein Beispiel hierfür könnte sein:
Muster einer salvatorischen Klausel: “Sollten einzelne Bestimmungen dieses Dienstleistungsvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.”