Ein Quartal ist ein Vierteljahr, also ein Zeitraum von genau drei aufeinanderfolgenden Monaten, in den ein Kalenderjahr in vier feste Abschnitte (Q1 bis Q4) unterteilt wird.
Wer von „Q1“ oder „im nächsten Quartal“ spricht, bewegt sich damit nicht im Ungefähren, sondern in einem präzise definierten Zeitraster. Gerade deshalb ist der Begriff weit mehr als Alltagssprache: Er strukturiert wirtschaftliche Abläufe, rechtliche Fristen und administrative Prozesse gleichermaßen.
Inhaltsverzeichnis

Ein Quartal ist ein Vierteljahr, also ein Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten. Das Kalenderjahr wird in vier Quartale unterteilt, die fest definiert sind.
| Quartal | Monate | Beginn | Ende | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| I (Q1) | Januar, Februar, März | 1. Januar | 31. März | 90 Tage, in Schaltjahren 91 Tage |
| II (Q2) | April, Mai, Juni | 1. April | 30. Juni | 91 Tage |
| III (Q3) | Juli, August, September | 1. Juli | 30. September | 92 Tage |
| IV (Q4) | Oktober, November, Dezember | 1. Oktober | 31. Dezember | 92 Tage |
I (Q1)
II (Q2)
III (Q3)
IV (Q4)
Im Sprachgebrauch existieren mehrere bedeutungsgleiche oder ähnliche Begriffe:
Hinter der scheinbar nüchternen Dreimonatsstruktur verbirgt sich ein Zeitraum, an den das Recht ganz konkrete Folgen knüpft: Fristen laufen daran aus, Zahlungen werden daran ausgerichtet, Berichte daran bemessen. Wer also von einem Quartal spricht, bewegt sich nicht im Ungefähren, sondern in einer klar konturierten rechtlichen Zeitgröße mit spürbarer praktischer Wirkung.
In vielen Vorschriften werden Fristen quartalsweise bestimmt.
Formulierungen wie „bis zum Ende des Quartals“ oder „innerhalb eines Quartals“ sind dabei üblich.
Die Berechnung richtet sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere zur Fristberechnung.
Im Steuerrecht spielt das Quartal eine zentrale Rolle:
Das Quartal dient hier als standardisierter Abrechnungszeitraum.
Auch im Sozialrecht ist die Einteilung in Quartale fest verankert:
Quartale strukturieren hier die Beitrags- und Meldepflichten.
Im Arbeitsrecht tauchen Quartale vor allem bei:
auf.
Sie fungieren als praktische Organisationseinheit für betriebliche Abläufe.
Im Mietrecht sind Quartale nicht zwingend gesetzlich vorgegeben, können aber vertraglich im Mietvertrag vereinbart werden, etwa bei:
Das Quartal wird hier zum flexiblen Gestaltungsmittel.
Der Begriff begegnet vielen im Alltag der gesetzlichen Krankenversicherung und des Arztbesuches.
Gemeint ist das sogenannte Abrechnungsquartal:
Das Quartal bestimmt hier also, wie oft Leistungen abgerechnet und dokumentiert werden.
In der Wirtschaft ist das Quartal kaum wegzudenken:
Das Quartal wird hier zum Instrument der Transparenz und Kontrolle.
Ein Quartal umfasst immer drei Monate – nie vier. Der Begriff selbst gibt es vor: Es ist ein „Viertel“ des Jahres, also ein exakt abgegrenzter Dreimonatsabschnitt.
Das Jahr wird fest in vier Abschnitte eingeteilt:
Diese Einteilung ist standardisiert und wird in Recht, Wirtschaft und Verwaltung einheitlich verwendet.
Ein Quartal dauert drei Monate, konkret zwischen 90 und 92 Tagen – je nachdem, welche Monate enthalten sind und ob ein Schaltjahr vorliegt.
Gezählt wird strikt entlang des Kalenderjahres: Beginn ist immer der 1. Januar mit dem ersten Quartal (Q1). Danach folgen die Quartale fortlaufend bis Q4. Ein „Verschieben“ ist unüblich. Maßgeblich ist stets die feste kalendarische Reihenfolge.
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