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Pauschalreise – Bedeutung und Regelungen im deutschen und europäischen Recht

Ein kurzer Einblick in die Geschichte der Pauschalreise

Die Pauschalreise hat in Europa eine lange und faszinierende Geschichte. Schon im Jahr 1841 arrangierte der englische Unternehmer Thomas Cook die allererste Pauschalreise. Diese Bahnreise transportierte 579 englische Arbeiter von Leicester nach Loughborough und bot ihnen ein Paket aus verschiedenen Leistungen „pauschal“ an. Fast 120 Jahre später, genauer gesagt 1960, machte das deutsche Unternehmen Neckermann Pauschalreisen populär in Deutschland. Dank Neckermann wurden Flugreisen für die breite Masse erschwinglich. Doch das 21. Jahrhundert und seine dynamische Reisebranche operieren unter neuen Paradigmen und Regeln.

Was versteht man unter einer Pauschalreise?

Eine Pauschalreise klingt für viele wie Musik in den Ohren: Ein Urlaub, bei dem man sich um fast nichts kümmern muss. Der Reiseveranstalter übernimmt die Organisation, und der Urlauber kann sich einfach zurücklehnen und entspannen. Dieser Komfort bietet zahlreiche Vorteile:

  • Organisation und Verantwortung: Diese werden komplett an den Veranstalter übergeben.
  • Kosten: Durch standardisierte Leistungen entstehen Preisvorteile, die den Urlaub insgesamt günstiger machen.
  • Besichtigungen: Touren zu wichtigen Sehenswürdigkeiten sind oft inkludiert, wodurch der Reisende keine Vorab-Recherche betreiben muss.
  • Sozialer Aspekt: Die gemeinsame Reise in einer Gruppe schafft ein Gemeinschaftsgefühl.
  • Planungssicherheit: Sowohl der Veranstalter als auch lokale Unternehmen können durch Pauschalreisen besser planen.

Ein weiterer unschlagbarer Vorteil für den Konsumenten ist das Pauschalreiserecht, welches zusätzliche rechtliche Absicherungen bietet. Doch was genau gilt als Pauschalreise? Gemäß §651a Abs.2 BGB ist eine Reise als Pauschalreise definiert, wenn mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise im Paket angeboten werden.

EU-Pauschalreiserichtlinie: Ein Überblick

Die EU hat für Pauschalreisen eigene Richtlinien, die in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurden. Diese gelten seit dem 1. Juli 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten und wurden auch ins nationale Reiserecht übernommen.

Zu den wichtigsten Regelungen dieser Richtlinie gehören:

  • Die Haftung des Reiseveranstalters für Reisemängel, unabhängig von einem Verschulden.
  • Kündigungs- und Rücktrittsrechte für beide Parteien vor und während der Reise.
  • Verschiedene Ansprüche des Reisenden, wie die Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.

Laut dieser Richtlinie gelten alle, die eine Pauschalreise buchen, als Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts der EU. Interessanterweise sind auch Unternehmer bei Geschäftsreisen inkludiert, es sei denn, sie buchen über einen speziellen Rahmenvertrag.

Pauschalreise im deutschen Recht: Einblicke ins BGB (Reisevertragsrecht)

Mit der Einführung der EU-Pauschalreiserichtlinie musste auch das deutsche Reiserecht angepasst werden. Dies geschah durch eine Änderung der §§651a ff. BGB. Gemäß diesem Gesetz erwartet der Reisende vom Veranstalter die korrekte Organisation einer Pauschalreise, deren Ziele und Inhalte vertraglich festgelegt wurden. Im Gegenzug ist der Reisende dazu verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis zu begleichen.

Gemäß §651a Abs.2 BGB gilt eine Reise dann als Pauschalreise, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für dieselbe Reise angeboten werden. Dies kann auch der Fall sein, wenn:

  • Der Reiseveranstalter dem Reisenden nach Vertragsschluss die Möglichkeit einräumt, Leistungen aus dem Angebot auszuwählen.
  • Die Leistungen auf den Wunsch des Reisenden zusammengestellt wurden.

Was genau macht eine Reise nun zu einer Pauschalreise? Der Gesetzgeber definiert dies im Absatz 3. Dazu zählen:

  • Personenbeförderung
  • Beherbergung (sofern nicht als Nebenleistung zur Beförderung)
  • Fahrzeugvermietung
  • Andere touristische Leistungen, die nicht Nebenleistungen zu den Hauptleistungen sind

Rechte der Reisenden bei einer Pauschalreise

Reisende haben bei Pauschalreisen eine Reihe von Rechten. Diese umfassen:

  • Das Recht auf wichtige vorvertragliche Informationen, wie den Gesamtpreis der Pauschalreise oder die Art der Unterkunft.
  • Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr, wenn der Preis der Pauschalreise um mehr als 8% steigt oder es wesentliche Änderungen gibt.
  • Das Recht auf eine Preisminderung und/oder Schadensersatz bei Reisemängeln.
  • Das Recht auf Hilfe bei Problemen während der Reise.
  • Das Recht auf Rückführung, falls notwendig.

Wie geht man vor, wenn es einen Reisemangel gibt?

Stellt der Reisende während seiner Pauschalreise einen Mangel fest, sollte er diesen unverzüglich dem Reiseveranstalter melden. Das gibt dem Veranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben und eine Lösung zu finden. Wenn die Reiseleitung vor Ort keinen zufriedenstellenden Lösungsvorschlag anbietet, sollte man Beweise für den Mangel sammeln (z.B. Fotos, Zeugenaussagen) und nach der Reise den Mangel schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Hierbei kann auch eine Frist für die Behebung des Mangels gesetzt werden.

Nach der Rückkehr hat der Reisende einen Monat Zeit, um Ansprüche wegen eines Reisemangels beim Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr erhoben werden, es sei denn, der Reisende konnte die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten.

Bitte unbedingt folgenden Haftungsausschluss bzgl. des Rechtslexikons beachten.