Die Pauschalreise hat in Europa eine lange und faszinierende Geschichte. Schon im Jahr 1841 arrangierte der englische Unternehmer Thomas Cook die allererste Pauschalreise. Diese Bahnreise transportierte 579 englische Arbeiter von Leicester nach Loughborough und bot ihnen ein Paket aus verschiedenen Leistungen „pauschal“ an. Fast 120 Jahre später, genauer gesagt 1960, machte das deutsche Unternehmen Neckermann Pauschalreisen populär in Deutschland. Dank Neckermann wurden Flugreisen für die breite Masse erschwinglich. Doch das 21. Jahrhundert und seine dynamische Reisebranche operieren unter neuen Paradigmen und Regeln.
Eine Pauschalreise klingt für viele wie Musik in den Ohren: Ein Urlaub, bei dem man sich um fast nichts kümmern muss. Der Reiseveranstalter übernimmt die Organisation, und der Urlauber kann sich einfach zurücklehnen und entspannen. Dieser Komfort bietet zahlreiche Vorteile:
Ein weiterer unschlagbarer Vorteil für den Konsumenten ist das Pauschalreiserecht, welches zusätzliche rechtliche Absicherungen bietet. Doch was genau gilt als Pauschalreise? Gemäß §651a Abs.2 BGB ist eine Reise als Pauschalreise definiert, wenn mindestens zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise im Paket angeboten werden.
Die EU hat für Pauschalreisen eigene Richtlinien, die in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet wurden. Diese gelten seit dem 1. Juli 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten und wurden auch ins nationale Reiserecht übernommen.
Zu den wichtigsten Regelungen dieser Richtlinie gehören:
Laut dieser Richtlinie gelten alle, die eine Pauschalreise buchen, als Verbraucher im Sinne des Verbraucherrechts der EU. Interessanterweise sind auch Unternehmer bei Geschäftsreisen inkludiert, es sei denn, sie buchen über einen speziellen Rahmenvertrag.
Mit der Einführung der EU-Pauschalreiserichtlinie musste auch das deutsche Reiserecht angepasst werden. Dies geschah durch eine Änderung der §§651a ff. BGB. Gemäß diesem Gesetz erwartet der Reisende vom Veranstalter die korrekte Organisation einer Pauschalreise, deren Ziele und Inhalte vertraglich festgelegt wurden. Im Gegenzug ist der Reisende dazu verpflichtet, den vereinbarten Reisepreis zu begleichen.
Gemäß §651a Abs.2 BGB gilt eine Reise dann als Pauschalreise, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für dieselbe Reise angeboten werden. Dies kann auch der Fall sein, wenn:
Was genau macht eine Reise nun zu einer Pauschalreise? Der Gesetzgeber definiert dies im Absatz 3. Dazu zählen:
Reisende haben bei Pauschalreisen eine Reihe von Rechten. Diese umfassen:
Stellt der Reisende während seiner Pauschalreise einen Mangel fest, sollte er diesen unverzüglich dem Reiseveranstalter melden. Das gibt dem Veranstalter die Möglichkeit, den Mangel zu beheben und eine Lösung zu finden. Wenn die Reiseleitung vor Ort keinen zufriedenstellenden Lösungsvorschlag anbietet, sollte man Beweise für den Mangel sammeln (z.B. Fotos, Zeugenaussagen) und nach der Reise den Mangel schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend machen. Hierbei kann auch eine Frist für die Behebung des Mangels gesetzt werden.
Nach der Rückkehr hat der Reisende einen Monat Zeit, um Ansprüche wegen eines Reisemangels beim Veranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Ansprüche mehr erhoben werden, es sei denn, der Reisende konnte die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten.
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