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Mittagsruhe: Alle wichtigen Regelungen im Überblick

Es ist Mittagszeit und du willst in Ruhe deinen Rasen mähen – doch plötzlich ruft der Nachbar an und sagt dir, du sollst sofort deinen Rasenmäher ausschalten. Er fühle sich durch den Lärm gestört, denn schließlich sei gerade Mittagsruhe.

Kann dein Nachbar dir tatsächlich das Rasenmähen am Nachmittag verbieten?

Gerade in Wohngebieten stellt sich die Frage, wann und in welchem Umfang Lärmquellen wie Rasenmäher oder andere Gartengeräte genutzt werden dürfen.

Dieser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen und Bestimmungen rund um die Ruhezeit am Nachmittag in Deutschland!

Mittagsruhe
Rasenmähen zur Mittagszeit – ein lauter Verstoß gegen die Ruhepause?

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I. Mittagsruhe: Rechtlicher Rahmen

Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche gesetzliche Mittagsruhe. Weder das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) noch andere bundesweite Gesetze schreiben eine Ruhezeit zur Mittagszeit verbindlich vor. Stattdessen greifen auf unterschiedlichen Ebenen verschiedene Regelungen. So variieren die Vorgaben hierzu je nach Kommune, Bundesland und sogar Hausordnung.

Mittagsruhe – Definition:
Eine Zeit der Erholung und Ruhe, in der in Deutschland laute Tätigkeiten reduziert oder ganz vermieden werden sollen, um die Erholung der Bewohner zu ermöglichen.

a) Bundesweite Regelungen:
Maschinen- und Geräteverordnung

Obwohl keine bundesweite Mittagsruhe existiert, regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)  den Betrieb bestimmter lauter Geräte. Diese Verordnung schreibt vor, dass bestimmte Maschinen, werktags in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr nicht betrieben werden dürfen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Rasenmäher
  • Laubbläser
  • Freischneider
  • Laubsammler

Besonders leise Maschinen sind hiervon jedoch ausgenommen. Sofern das Gerät keinen erheblichen Lärm produziert kann es auch in diesem Zeitraum genutzt werden.

b) Landesrechtliche Regelungen

Auch in den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer findet sich keine einheitliche Regelung. Zwar setzen die Landesgesetze in der Regel allgemeine Lärmschutzbestimmungen durch, eine spezifische Ruhezeit in der Mittagszeit ist jedoch nicht standardmäßig vorgesehen.

c) Kommunale Regelungen

Kommunen und Gemeinden haben die Möglichkeit, eigenständige Verordnungen zu erlassen. So kann durchaus eine Mittagsruhe in der einen Stadt vorgeschrieben sein, während sie in der Nachbargemeinde nicht existiert. Diese Verordnungen werden dann häufig in den Satzungen der Städte und Gemeinden festgelegt und sind für die dort ansässigen Bürger verbindlich.

d) Hausordnungen und privatrechtliche Regelungen

Auch Vermieter oder die Hausverwaltung können in Hausordnungen oder Mietverträgen eine Mittagsruhe vorschreiben, die alle Mieter des Hauses einhalten müssen. Diese Regelungen sind jedoch nur intern bindend und gelten nicht für Nachbarn, die außerhalb des Mietobjekts wohnen. Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass in einem Wohngebiet unterschiedliche Regelungen zur Mittagsruhe gelten, je nachdem, welche Bestimmungen im Mietvertrag getroffen wurden.

Von wann bis wann ist Mittagsruhe?

So sind auch die Zeiten der Mittagsruhe nicht einheitlich geregelt und können je nach Region oder Wohnsituation unterschiedlich sein. Typische Zeiträume orientieren sich meist an den Zeiten der 32. BImSchV und belaufen sich dementsprechend auf 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Dennoch gilt es zu beachten, dass an Wochenenden und Feiertagen oft auch abweichende Regelungen gelten können. Denn oftmals wird an diesen Tagen eine ganztägige Ruhezeit vorgeschrieben, die auch die Mittagszeit umfasst.

II. Ruhestörung im Zeitraum der Mittagsruhe

1. Wann liegt eine Ruhestörung vor?

Tagsüber liegt eine Ruhestörung vor, wenn der Richtwert von 40 Dezibel überschritten wird. Für die nächtlichen Ruhezeiten ist ein geringerer Wert von 30 Dezibel vorgesehen, dies beschreibt in etwa die Zimmerlautstärke.  So gilt es aber zu beachten, dass in Ausnahmefällen auch eine geringfügigere Lärmbelastung  als Ruhestörung einsortiert werden und dementsprechend auch rechtlichen Konsequenzen herbeiführen kann.

Zimmerlautstärke – Definition:

Die Zimmerlautstärke beschreibt eine Lautstärke, die innerhalb eines Raumes erzeugt wird und von außen, also in den angrenzenden Wohnungen oder Häusern, nicht oder nur kaum wahrnehmbar ist. In der Regel wird dabei eine Lautstärke von etwa 35 Dezibel als Maßstab genommen. Geräusche, die diese Lautstärke überschreiten, können je nach Tageszeit und Umgebung als störend empfunden werden und somit als Ruhestörung eingestuft werden.

2. Wann wird Lärm während der Mittagsruhe zur Ordnungswidrigkeit?

Während der Ruhezeiten gelten alle Geräusche, die über die Zimmerlautstärke hinausgehen, in der Regel als Ruhestörung. Besonders in Wohngebieten mit einer hohen Bevölkerungsdichte oder in Kurorten, wo das Ruhebedürfnis höher ist, wird die Einhaltung dieser Ruhezeiten streng überwacht.

Laute Geräusche, die währenddessen auftreten und die Zimmerlautstärke deutlich überschreiten, können als Ordnungswidrigkeit betrachtet werden. Dies gilt vor allem für laute Arbeiten wie Renovierungsarbeiten, den Einsatz von Gartengeräten wie Rasenmähern oder auch lautes Musizieren. In solchen Fällen haben betroffene Nachbarn das Recht, gegen die Ruhestörung vorzugehen, sei es durch direkte Ansprache des Lärmverursachers, durch eine Meldung an den Vermieter oder im Extremfall durch die Einschaltung der Ordnungsbehörden.

III. Lärmbelästigung und Konsequenzen bei Verstößen gegen die Mittagsruhe

Verstöße gegen Ruhezeiten können als Lärmbelästigung eingestuft und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Lärm, der während der Mittagsruhe oder anderen Ruhezeiten entsteht und der als erheblich störend empfunden wird, kann nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Hierbei handelt es sich um unzulässigen Lärm, der „ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß“ erzeugt wird und der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit anderer Personen schädigt. Ein solcher Verstoß kann dazu führen, dass die Polizei oder das Ordnungsamt einschreitet.

Mittagsruhe

Besonders betroffen sind Tätigkeiten wie das Rasenmähen, Bohren, Musizieren oder der Einsatz von lauten Geräten wie Laubbläsern oder Motorsägen, wenn diese außerhalb der erlaubten Zeiten durchgeführt werden.

Bei Verstößen gegen die in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten kann der Vermieter den Mieter zunächst abmahnen.

Abmahnung – Definition:

Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, das störende Verhalten zu unterlassen. Sie dient als Warnung und Hinweis darauf, dass das Verhalten nicht den vereinbarten Regelungen entspricht und dass bei weiterem Fehlverhalten Konsequenzen drohen. Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und den genauen Vorfall sowie die Rechtsfolgen bei wiederholtem Fehlverhalten darstellen.

IV. Konsequenzen für Mieter

Für Mieter bedeutet dies, dass sie die Ruhezeiten ernst nehmen und respektieren sollten, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden. Wenn ein Mieter wiederholt gegen die festgelegten Ruhezeiten verstößt und dadurch die Ruhe der Nachbarn dauerhaft stört, kann dies letztlich zur Kündigung des Mietvertrages führen. Das ist möglich, wenn der Mieter das Mietverhältnis durch sein Verhalten so schwerwiegend gestört hat, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

Verstöße gegen kommunale Verordnungen oder andere lärmbezogene Regelungen können von den Ordnungsbehörden zudem mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe der Bußgelder kann je nach Schwere des Verstoßes und den örtlichen Bestimmungen stark variieren. In einigen Fällen können Bußgelder bis zu 5.000 Euro betragen, insbesondere wenn der Lärm als erheblich störend oder gesundheitsgefährdend eingestuft wird.

V. Ausnahmen: Kinderlärm und unvermeidbarer Lärm

Mittagsruhe

Kinderlärm stellt eine besondere Kategorie dar, die in der Rechtsprechung in der Regel anders behandelt wird als andere Formen von Lärm. Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte haben immer wieder betont, dass Kinderlärm in einem gewissen Rahmen hinzunehmen ist, da er als Ausdruck kindlicher Lebensfreude und Entwicklung angesehen wird. 1

Dies bedeutet, dass Lärm durch spielende Kinder während der Mittagsruhe zwar als störend empfunden werden kann, jedoch in den meisten Fällen keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht. Eltern wird dennoch empfohlen, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und besonders laute Aktivitäten während Ruhezeiten zu vermeiden.

Unvermeidbarer Lärm, wie er bei dringenden Reparaturen oder Bauarbeiten durch Handwerker entsteht, kann ebenfalls unter bestimmten Umständen während der Ruhezeiten zulässig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Arbeiten handelt, die zeitlich nicht verschoben werden können und für die keine leisen Alternativen existieren. In solchen Fällen ist es ratsam, die Nachbarn im Voraus zu informieren, um Konflikte zu vermeiden.

VI. Fazit: Was gilt für die Mittagsruhe?

Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht, aber zahlreiche Vorschriften sorgen dennoch für Ruhezeiten. Ob Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kommunale Satzung oder Hausordnung – je nach Region und Wohnsituation gelten unterschiedliche Regeln. Wer sich unsicher ist, sollte die lokalen Bestimmungen prüfen, Rücksicht auf Nachbarn nehmen und bei Problemen das Gespräch suchen.  Denn mit Rücksichtnahme und klaren Absprachen lassen sich die meisten Konflikte rundum die Mittagsruhe und die gebietsspezifischen Ruhezeiten schnell und friedlich lösen.

  1. BGH, Beschluss vom 22.08.2017, Az.: VIII ZR 226/16

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