Mandantenverrat bezeichnet das Handeln eines Rechtsanwalts oder eines anderen Berufsträgers, der gegen die Interessen seines Mandanten verstößt und dadurch seine Berufspflichten verletzt. Die Verpflichtung eines Rechtsanwalts ist es primär, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu wahren. Diese Pflicht entspringt dem essentiellen Vertrauensverhältnis, das zwischen Mandant und Rechtsbeistand existieren sollte. Als rechtliche Grundlage hierfür dient § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der den Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und sicherstellt, dass sämtliche ihm anvertrauten Informationen vertraulich behandelt werden.
Das Anwaltsgeheimnis, welches sich im Kern um die Schweigepflicht dreht, umfasst sämtliche Informationen, die dem Rechtsanwalt im Zuge des Mandatsverhältnisses anvertraut wurden. Dies schließt ebenso Informationen ein, welche der Rechtsanwalt während der Ausführung seiner Tätigkeiten in Erfahrung bringt. Die Geltung des Anwaltsgeheimnisses erstreckt sich sogar über das Gericht und die Rechtsschutzversicherung. Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen diese Schweigepflicht oder das Anwaltsgeheimnis stellt in der Tat einen Mandantenverrat dar.
Verletzungen der Berufspflichten im Zuge eines Mandantenverrats können in verschiedener Form auftreten und ziehen unterschiedliche Konsequenzen nach sich:
Möglichkeiten der Prävention
Zum Schutz der Mandanten und zur Sicherstellung der Integrität des Rechtsanwaltsberufs existieren verschiedene präventive Maßnahmen, die einen Mandantenverrat verhindern können:
Abgrenzung zu anderen Verfehlungen
Wichtig ist die Unterscheidung des Mandantenverrats von anderen juristischen Fehlverhalten, wie dem Parteiverrat oder dem Geheimnisverrat. Während der Mandantenverrat spezifisch die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder das Vertreten widerstreitender Interessen umfasst, beziehen sich andere Verfehlungen auf verschiedene Aspekte juristischen Fehlverhaltens und deren jeweiligen Sanktionen.
Beispiel eines Mandantenverrats
Zum besseren Verständnis ein konkretes Beispiel: Ein Rechtsanwalt vertritt zwei Mandanten, die sich bezüglich der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie uneinig sind. Der Rechtsanwalt gibt einem der Mandanten vertrauliche Informationen über die finanzielle Lage des anderen Mandanten mit der Absicht, in den Verhandlungen einen Vorteil zu erlangen. Hierdurch verstößt der Rechtsanwalt sowohl gegen die ihm auferlegte Verschwiegenheitspflicht als auch gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten. Ein klarer Fall von Mandantenverrat mit all seinen juristischen Konsequenzen.
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