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Mandantenverrat: Definition & Bedeutung

Grundlagen des Mandantenverrats

Mandantenverrat bezeichnet das Handeln eines Rechtsanwalts oder eines anderen Berufsträgers, der gegen die Interessen seines Mandanten verstößt und dadurch seine Berufspflichten verletzt. Die Verpflichtung eines Rechtsanwalts ist es primär, die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu wahren. Diese Pflicht entspringt dem essentiellen Vertrauensverhältnis, das zwischen Mandant und Rechtsbeistand existieren sollte. Als rechtliche Grundlage hierfür dient § 43a Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der den Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und sicherstellt, dass sämtliche ihm anvertrauten Informationen vertraulich behandelt werden.

Schweigepflicht und Anwaltsgeheimnis

Das Anwaltsgeheimnis, welches sich im Kern um die Schweigepflicht dreht, umfasst sämtliche Informationen, die dem Rechtsanwalt im Zuge des Mandatsverhältnisses anvertraut wurden. Dies schließt ebenso Informationen ein, welche der Rechtsanwalt während der Ausführung seiner Tätigkeiten in Erfahrung bringt. Die Geltung des Anwaltsgeheimnisses erstreckt sich sogar über das Gericht und die Rechtsschutzversicherung. Ein Verstoß des Rechtsanwalts gegen diese Schweigepflicht oder das Anwaltsgeheimnis stellt in der Tat einen Mandantenverrat dar.

Pflichtverletzungen und Sanktionen

Verletzungen der Berufspflichten im Zuge eines Mandantenverrats können in verschiedener Form auftreten und ziehen unterschiedliche Konsequenzen nach sich:

  • Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht: § 43a Abs. 2 BRAO legt fest, dass ein Rechtsanwalt alles, was ihm in seiner beruflichen Tätigkeit anvertraut wurde, für sich behalten muss. Ein Bruch dieser Pflicht könnte beispielsweise vorliegen, wenn vertrauliche Informationen an den Prozessgegner, Medien oder Dritte weitergeleitet werden. Die Rechtsfolgen sind gravierend: Sie reichen von einer Strafverfolgung aufgrund von Verletzungen von Privatgeheimnissen gemäß § 203 StGB bis hin zu disziplinarrechtlichen Maßnahmen gemäß § 113 Abs. 1 BRAO.
  • Verstoß gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen: Der Rechtsanwalt ist nach § 43a Abs. 4 BRAO dazu angehalten, jegliche Interessenkonflikte in seiner beruflichen Tätigkeit zu vermeiden. Wenn beispielsweise zwei Anwälte, möglicherweise in derselben Kanzlei, gegnerische Parteien in einem Rechtsstreit vertreten, ist in der Regel von einem Mandantenverrat auszugehen. Die Folgen sind disziplinarrechtliche Konsequenzen und potenziell eine Haftung für daraus entstandene Schäden des Mandanten.

Möglichkeiten der Prävention

Zum Schutz der Mandanten und zur Sicherstellung der Integrität des Rechtsanwaltsberufs existieren verschiedene präventive Maßnahmen, die einen Mandantenverrat verhindern können:

  • Klare Absprachen: Durch eine transparente Kommunikation mit dem Mandanten über Ziele und den zu verfolgenden Weg im Verfahren können potenzielle Missverständnisse vermieden werden. Dies schafft eine klare Erwartungshaltung auf beiden Seiten.
  • Sorgfältige Dokumentation: Es ist essentiell, dass der Rechtsanwalt alle Vorgänge, Absprachen und Entscheidungen akribisch dokumentiert. Dies dient nicht nur als Referenz, sondern auch als Beweis für getroffene Absprachen und erteilte Hinweise.
  • Fokus auf berufliche Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts von finanziellen oder persönlichen Verflechtungen mit seinen Mandanten muss stets gewahrt bleiben, um die bestmögliche Vertretung sicherzustellen.

Abgrenzung zu anderen Verfehlungen

Wichtig ist die Unterscheidung des Mandantenverrats von anderen juristischen Fehlverhalten, wie dem Parteiverrat oder dem Geheimnisverrat. Während der Mandantenverrat spezifisch die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder das Vertreten widerstreitender Interessen umfasst, beziehen sich andere Verfehlungen auf verschiedene Aspekte juristischen Fehlverhaltens und deren jeweiligen Sanktionen.

Beispiel eines Mandantenverrats

Zum besseren Verständnis ein konkretes Beispiel: Ein Rechtsanwalt vertritt zwei Mandanten, die sich bezüglich der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie uneinig sind. Der Rechtsanwalt gibt einem der Mandanten vertrauliche Informationen über die finanzielle Lage des anderen Mandanten mit der Absicht, in den Verhandlungen einen Vorteil zu erlangen. Hierdurch verstößt der Rechtsanwalt sowohl gegen die ihm auferlegte Verschwiegenheitspflicht als auch gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten. Ein klarer Fall von Mandantenverrat mit all seinen juristischen Konsequenzen.

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