I. M&A Bedeutung – Was sind Mergers & Acquisitions?
Unter Mergers & Acquisitions (M&A) versteht man unternehmerische Transaktionen, die sich auf die Übertragung von Eigentumsrechten an einem Unternehmen oder Unternehmensteilen beziehen. Dabei geht es um den Erwerb oder die Verschmelzung von Unternehmen, mit dem Ziel, das Unternehmenswachstum zu fördern, Synergien zu heben oder Marktanteile zu gewinnen. M&A-Transaktionen können dabei unterschiedliche Formen annehmen, wobei zwei Hauptkategorien unterschieden werden: Fusionen (Mergers) und Unternehmensübernahmen (Acquisitions).
1. Fusion (Merger)
Eine Fusion, im Englischen als Merger bezeichnet, ist die rechtliche und wirtschaftliche Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer neuen Einheit. Die rechtlichen und organisatorischen Strukturen der beteiligten Unternehmen werden zusammengeführt, wobei mindestens eines der Unternehmen seine rechtliche Eigenständigkeit vollständig verliert. Der Merger ist eine Form des Unternehmenszusammenschlusses, bei der sich beide Unternehmen zu einem einzigen neuen Unternehmen vereinen, das sowohl die Vermögenswerte als auch die Verbindlichkeiten beider Parteien übernimmt.
Eine Fusion kann dabei verschiedene Formen annehmen:
- Fusion durch Aufnahme: Hierbei übernimmt ein Unternehmen das andere, das in seiner bisherigen rechtlichen Form erlischt. Die Aktiva und Passiva des aufgenommenen Unternehmens werden in die Bilanz des aufnehmenden Unternehmens übertragen. Die rechtliche Existenz des übernommenen Unternehmens wird aufgelöst.
- Fusion durch Neugründung: In diesem Fall entsteht durch den Zusammenschluss ein komplett neues Unternehmen. Beide beteiligten Unternehmen geben ihre rechtliche Eigenständigkeit auf und werden zu einer neuen, eigenständigen juristischen Person vereint. Diese Form der Fusion kommt besonders dann zum Einsatz, wenn zwei gleich große Unternehmen ihre Ressourcen bündeln möchten, ohne dass eine der Parteien als dominierend wahrgenommen wird.
Die wirtschaftliche Bedeutung einer Fusion liegt in der Stärkung der Marktposition, der Vergrößerung des Marktanteils oder der Erzielung von Synergien, wie Kosteneinsparungen durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder Erweiterung der Produktion.
Ein bekanntes Beispiel für eine Fusion ist der Zusammenschluss der Daimler AG und der Chrysler Corporation im Jahr 1998, der zur Gründung der DaimlerChrysler AG führte. Ziel war es, durch die Zusammenführung zweier Automobilhersteller die Marktpräsenz zu stärken und von komplementären Ressourcen zu profitieren.
2. Unternehmensübernahme (Acquisition)
Im Gegensatz zur Fusion steht die Unternehmensübernahme, im Englischen als Acquisition bezeichnet. Bei einer Übernahme erwirbt ein Unternehmen (der sogenannte Acquirer) ein anderes Unternehmen (das sogenannte Target) entweder vollständig oder teilweise. Eine Übernahme kann in Form eines Kaufs von Anteilen (Share Deal) oder durch den Kauf von Vermögensgegenständen (Asset Deal) erfolgen.
- Share Deal: Bei dieser Form der Übernahme erwirbt der Käufer die Stimmrechtsanteile des Zielunternehmens und erhält damit die Kontroll- und Leitungsrechte über das Unternehmen. Der Vorteil eines Share Deals liegt darin, dass das Unternehmen als juristische Person fortbesteht und bestehende Verträge, Rechte und Pflichten in der Regel unverändert bleiben.
- Asset Deal: Hier kauft der Erwerber die Aktiva des Zielunternehmens, also die Vermögenswerte, wie beispielsweise Immobilien, Maschinen, Patente oder geistige Eigentumsrechte. Im Gegensatz zum Share Deal wird dabei das Unternehmen selbst als juristische Person nicht übernommen, sondern nur dessen wirtschaftliche Bestandteile. Diese Form der Übernahme wird oft dann gewählt, wenn der Käufer nur an bestimmten Geschäftsfeldern oder Vermögenswerten des Unternehmens interessiert ist.
Eine Übernahme kann freundlich oder feindlich erfolgen:
- Freundliche Übernahme: In diesem Fall wird der Erwerb im Einvernehmen mit dem Management und den Gesellschaftern des Zielunternehmens durchgeführt. Beide Seiten einigen sich auf die Übernahmebedingungen, die in einem Kaufvertrag festgelegt werden.
- Feindliche Übernahme: Hier wird das Unternehmen gegen den Willen des Managements oder der Gesellschafter übernommen. Feindliche Übernahmen sind häufig bei börsennotierten Unternehmen zu beobachten, bei denen der Erwerber durch den Kauf von Aktien die Kontrolle über das Unternehmen erlangt, ohne dass das Management oder die bisherigen Eigentümer zustimmen.
Ein prominentes Beispiel für eine Unternehmensübernahme ist die Akquisition des deutschen Telekommunikationsunternehmens Mannesmann durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone im Jahr 2000. Diese Übernahme, die als die bis dahin größte feindliche Übernahme in der europäischen Wirtschaftsgeschichte galt, führte zu einer signifikanten Erweiterung von Vodafones Marktanteilen und weltweiten Präsenz.
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Fusion und Übernahme
Obwohl Fusionen und Übernahmen beide zum Bereich der M&A-Transaktionen gehören, unterscheiden sie sich in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltung erheblich.
- Bei einer Fusion entsteht eine neue, rechtlich eigenständige Einheit, während bei einer Übernahme das Zielunternehmen häufig seine rechtliche Identität beibehält (insbesondere bei Share Deals) oder nur bestimmte Vermögenswerte übertragen werden (bei Asset Deals).
- Die Verschmelzung bei einer Fusion wird meist als kooperative Maßnahme zwischen den beiden Unternehmen betrachtet, während eine Übernahme – vor allem bei feindlichen Übernahmen – auch gegen den Willen der Zielgesellschaft erfolgen kann.
4. Strategische Ziele von Mergers & Acquisitions
M&A-Transaktionen werden aus unterschiedlichen strategischen Gründen durchgeführt:
- Wachstum: Unternehmen können durch M&A-Transaktionen schneller wachsen, als dies durch rein internes Wachstum möglich wäre. Ein Erwerb ermöglicht es einem Unternehmen, unmittelbar Marktanteile, Produktionskapazitäten oder neue Technologien zu gewinnen.
- Synergieeffekte: Die Zusammenführung von Unternehmen ermöglicht häufig die Nutzung von Kosteneinsparungen durch den gemeinsamen Einsatz von Ressourcen oder das Ausschöpfen von Skaleneffekten.
- Erweiterung des Produktportfolios: M&A-Transaktionen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Angebot um neue Produkte oder Dienstleistungen zu erweitern.
- Markteintritt in neue geografische Regionen: Besonders in globalisierten Märkten sind M&A ein häufiges Mittel, um in neue Märkte vorzudringen und lokale Marktanteile zu gewinnen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Mergers & Acquisitions ein zentrales Instrument in der Unternehmensstrategie sind, um Wachstum zu fördern, Marktanteile zu erweitern und sich gegenüber der Konkurrenz zu stärken. Ob durch Fusion oder Übernahme – beide Formen der Transaktion haben das Ziel, wirtschaftlichen Erfolg zu maximieren und langfristigen Unternehmenswert zu schaffen.
II. Ablauf von M&A-Transaktionen
Der Prozess von Mergers & Acquisitions (M&A) ist komplex und umfasst mehrere sorgfältig strukturierte Phasen. Diese sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die Transaktion nicht nur erfolgreich abgeschlossen wird, sondern auch den gewünschten strategischen Nutzen für beide beteiligten Unternehmen bringt. Jede Phase ist entscheidend und erfordert eine sorgfältige Planung, Analyse und Verhandlung. Die Phasen des M&A-Prozesses lassen sich im Allgemeinen wie folgt unterteilen:
1. Initialphase: Strategische Ausrichtung und Zieldefinition
In der Initialphase beginnt der M&A-Prozess mit der strategischen Ausrichtung und der Festlegung der übergeordneten Ziele. Diese Phase ist entscheidend, da sie den Grundstein für die gesamte Transaktion legt.
- Zieldefinition und Strategie: Das Käuferunternehmen definiert seine strategischen Ziele für die M&A-Transaktion. Mögliche Ziele können das Wachstum in neuen Märkten, der Erwerb von neuen Technologien oder Know-how, die Erweiterung des Produktportfolios oder die Sicherung von Wettbewerbsvorteilen sein.
- Identifikation potenzieller Zielunternehmen: Auf Grundlage der festgelegten Ziele wird eine Liste potenzieller Zielunternehmen erstellt. Diese können entweder durch eigene Marktanalysen, Unternehmensdatenbanken oder durch spezialisierte M&A-Berater und Investmentbanken ermittelt werden.
- Erste Kontaktaufnahme: In der Regel erfolgt in dieser Phase eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme zwischen den Unternehmen, oft durch Investmentbanken oder Berater. Ziel ist es, das Interesse des Zielunternehmens an einer Übernahme oder Fusion zu evaluieren.
2. Such- und Prüfphase: Due Diligence
Nachdem potenzielle Zielunternehmen identifiziert wurden, folgt die Such- und Prüfphase, die eine besonders intensive und detaillierte Due Diligence umfasst. Diese Phase ist entscheidend, um alle Informationen über das Zielunternehmen zu sammeln und mögliche Risiken zu identifizieren, die den Erfolg der Transaktion gefährden könnten.
- Due Diligence: Die Due Diligence ist ein umfassender Prüfungsprozess, der dazu dient, die finanzielle, rechtliche und operative Situation des Zielunternehmens zu analysieren. Dieser Prozess umfasst mehrere Aspekte:
- Finanzielle Prüfung: Hier wird die finanzielle Lage des Zielunternehmens analysiert, einschließlich seiner Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Cashflows sowie bestehender Schulden oder Verbindlichkeiten.
- Rechtliche Prüfung: Dabei werden rechtliche Risiken untersucht, wie etwa bestehende Verträge, Rechtsstreitigkeiten, Lizenzvereinbarungen und Patente.
- Operative Prüfung: Hier wird das Tagesgeschäft des Zielunternehmens untersucht, um sicherzustellen, dass das Unternehmen effizient arbeitet und keine operativen Probleme vorliegen, die den Wert der Transaktion mindern könnten.
Ziel der Due Diligence ist es, ein genaues Bild vom Wert des Zielunternehmens und den damit verbundenen Risiken zu erhalten. Dabei werden alle Aspekte des Unternehmens auf rechtliche, finanzielle und technische Mängel geprüft. Je nach den Ergebnissen der Due Diligence können sich die Verhandlungspositionen der Parteien ändern.
- Bewertung des Zielunternehmens: Auf Basis der Due Diligence wird eine Unternehmensbewertung erstellt, um den fairen Marktwert des Zielunternehmens zu bestimmen. Verschiedene Bewertungsmethoden, wie das Discounted Cashflow (DCF)-Verfahren oder der Vergleich mit ähnlichen Transaktionen, kommen hierbei zur Anwendung.
3. Verhandlungsphase: Vertragsgestaltung
Sobald die Due Diligence abgeschlossen ist und die beteiligten Parteien ausreichend Informationen gesammelt haben, folgt die Verhandlungsphase. Hier werden die wesentlichen Vertragsbedingungen der Transaktion festgelegt.
- Verhandlungen: In dieser Phase verhandeln die Parteien über den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und andere vertragliche Details, wie beispielsweise Garantien, Haftungsausschlüsse und Freistellungen. Beide Parteien streben in der Regel an, die besten Bedingungen zu ihren Gunsten auszuhandeln.
- Kaufvertragsentwurf: Die Verhandlungen münden schließlich in einen Kaufvertragsentwurf, der je nach Art der Transaktion entweder als Share Purchase Agreement (SPA) oder als Asset Purchase Agreement (APA) gestaltet wird:
- SPA (Share Purchase Agreement): Ein SPA regelt den Kauf von Unternehmensanteilen. Dabei kauft der Erwerber die Anteile am Zielunternehmen und übernimmt damit auch die Kontrollrechte.
- APA (Asset Purchase Agreement): Ein APA regelt den Kauf einzelner Vermögenswerte (Assets) des Zielunternehmens. Diese Form des Vertrags wird häufig genutzt, wenn nicht das gesamte Unternehmen übernommen werden soll, sondern nur bestimmte Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen oder Patente.
- Letter of Intent (LOI): Oft wird vor der endgültigen Vertragsgestaltung ein Letter of Intent (LOI) unterzeichnet, der die Absicht beider Parteien bekräftigt, die Transaktion unter den verhandelten Bedingungen durchzuführen. Der LOI ist in der Regel unverbindlich, kann aber wichtige Eckpunkte der Transaktion enthalten.
4. Durchführungsphase: Signing und Closing
Nach erfolgreichen Verhandlungen erfolgt die formelle Durchführungsphase, die mit dem Signing und dem Closing der Transaktion verbunden ist.
- Signing: Beim Signing wird der Kaufvertrag offiziell von beiden Parteien unterzeichnet. Es handelt sich um den rechtlich bindenden Moment der Transaktion, jedoch sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht alle vertraglichen Bedingungen erfüllt.
- Vollzugsbedingungen (Closing Conditions): Der Kaufvertrag enthält oft bestimmte Vollzugsbedingungen, die vor dem Closing erfüllt werden müssen. Dies können regulatorische Genehmigungen, wie etwa die Zustimmung des Bundeskartellamts oder der Europäischen Kommission, sowie die Erfüllung von Finanzierungsauflagen sein.
- Closing: Sobald alle Vollzugsbedingungen erfüllt sind, erfolgt das Closing. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Transaktion vollständig durchgeführt wird. Der Käufer erhält die Eigentumsrechte am Zielunternehmen, und die vereinbarte Gegenleistung (z. B. Kaufpreis in bar oder Aktien) wird übertragen.
5. Post-Merger-Integration: Synergien heben
Die Transaktion ist jedoch nicht mit dem Closing abgeschlossen. Die Post-Merger-Integration ist eine entscheidende Phase, in der das erworbene Unternehmen in die Strukturen des Käuferunternehmens integriert wird. Diese Integration kann komplex und langwierig sein, insbesondere wenn es darum geht, kulturelle Unterschiede zwischen den Unternehmen zu überwinden.
- Kulturelle Integration: Ein häufiges Problem bei M&A-Transaktionen ist die fehlende kulturelle Kompatibilität zwischen den beteiligten Unternehmen. Um langfristigen Erfolg zu gewährleisten, ist es wichtig, dass sich die Mitarbeiter beider Unternehmen auf die neue Unternehmenskultur einstellen.
- Operative Integration: Hier geht es darum, die operativen Abläufe beider Unternehmen zu harmonisieren. Das kann die Integration von IT-Systemen, Produktionsprozessen oder Vertriebskanälen umfassen. Die Hebung von Synergien durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder die Reduktion von Doppelstrukturen steht im Mittelpunkt dieser Phase.
- Finanzielle Integration: Auch die finanzielle Konsolidierung ist von großer Bedeutung. Der Käufer muss sicherstellen, dass die Übernahme finanziell tragfähig ist und die erwarteten Synergieeffekte realisiert werden können, um den Unternehmenswert zu steigern.
III. Rechtsgrundlagen für M&A-Transaktionen in Deutschland
Mergers & Acquisitions (M&A)-Transaktionen unterliegen einer Vielzahl von Rechtsvorschriften, die sicherstellen, dass Übernahmen und Fusionen rechtlich einwandfrei, transparent und unter Wahrung des Wettbewerbs durchgeführt werden. Diese Vorschriften gewährleisten nicht nur den Schutz der beteiligten Unternehmen und Aktionäre, sondern auch die Integrität der Märkte und die wirtschaftliche Sicherheit des Landes. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und ihre Rolle im Rahmen von M&A-Transaktionen erläutert.
1. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)
Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) regelt in Deutschland die Übernahme von börsennotierten Unternehmen. Es wurde im Jahr 2002 eingeführt, um den Ablauf von öffentlichen Übernahmeangeboten zu strukturieren und faire Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Insbesondere schützt das WpÜG die Interessen der Aktionäre und gewährleistet Transparenz im Übernahmeprozess.
Wichtige Regelungen des WpÜG:
- Öffentliche Übernahmeangebote: Das WpÜG verpflichtet Käufer, die mehr als 30 % der Stimmrechte eines börsennotierten Unternehmens erwerben, ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre zu machen (§ 35 WpÜG). Dieses Angebot muss den Aktionären die Möglichkeit geben, ihre Aktien zu einem fairen Preis zu veräußern. Dabei wird sichergestellt, dass alle Aktionäre gleich behandelt werden und dieselben Konditionen erhalten (Gleichbehandlungsgrundsatz, § 3 WpÜG).
- Pflicht zur Veröffentlichung: Das Gesetz verlangt von potenziellen Erwerbern, ihre Absicht, ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, öffentlich bekannt zu machen. Dabei müssen wesentliche Informationen über die Finanzierung und Bedingungen des Angebots offengelegt werden, um Transparenz und Fairness im Übernahmeprozess zu gewährleisten (§§ 10, 11 WpÜG).
- Verbot von Marktmanipulation: Das WpÜG enthält strenge Vorschriften zur Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation während des Übernahmeprozesses (§ 14 WpÜG). Jeder Versuch, den Markt oder den Aktienkurs des Zielunternehmens unrechtmäßig zu beeinflussen, ist untersagt.
- Squeeze-out-Regelungen: Wenn ein Käufer mehr als 95 % der Aktien eines Unternehmens erwirbt, kann er die restlichen Aktionäre zwangsweise abfinden und das Unternehmen vollständig übernehmen (§ 39a WpÜG).
Das WpÜG spielt somit eine zentrale Rolle bei der Regelung öffentlicher Übernahmen in Deutschland und sorgt dafür, dass die Rechte der Minderheitsaktionäre geschützt und Markttransparenz gewahrt bleiben.
2. Kartellrecht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist eine weitere zentrale Rechtsgrundlage für M&A-Transaktionen in Deutschland. Es stellt sicher, dass Unternehmenszusammenschlüsse keine marktbeherrschende Stellung schaffen oder verstärken, die den Wettbewerb beeinträchtigen könnte. Das Bundeskartellamt ist die zuständige Behörde, die größere Fusionen und Übernahmen prüft und gegebenenfalls genehmigen muss.
Wichtige Regelungen des GWB:
- Fusionskontrolle: Nach den §§ 35 ff. GWB müssen Unternehmen bestimmte Fusionskontrollvorschriften einhalten. Dies gilt, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten (in der Regel liegt diese Grenze bei einem weltweiten Umsatz von insgesamt 500 Millionen Euro). Solche Fusionen müssen dem Bundeskartellamt gemeldet werden, das prüft, ob der Zusammenschluss zu einer monopolähnlichen Marktstellung führt und den Wettbewerb behindert (§§ 36, 37 GWB).
- Untersagung von Fusionen: Das Bundeskartellamt kann eine Fusion untersagen, wenn sie den Wettbewerb erheblich behindern würde. Beispiele für solche Untersagungen sind Fusionen, die zu einer dominierenden Stellung auf einem bestimmten Markt führen würden, wodurch Verbraucherpreise steigen könnten oder Innovation gehemmt wird (§ 36 Absatz 1 GWB).
- Ausnahmen und Genehmigungen: In bestimmten Fällen, wie etwa bei wirtschaftlich oder politisch wichtigen Fusionen, können Fusionen trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken unter strengen Auflagen genehmigt werden. Diese Entscheidung wird häufig in enger Abstimmung mit europäischen Behörden getroffen, insbesondere wenn die Fusion auch den EU-Binnenmarkt betrifft (§ 42 GWB).
Das GWB dient dazu, den Wettbewerb in Deutschland aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass M&A-Transaktionen keine marktbeherrschenden Positionen schaffen, die dem Verbraucher oder der Wirtschaft schaden.
3. Kapitalmarktrecht: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) stellt eine wichtige Rechtsgrundlage im Rahmen von börsennotierten M&A-Transaktionen dar. Es zielt darauf ab, Transparenz und Fairness im Wertpapierhandel sicherzustellen und spielt eine zentrale Rolle bei der Offenlegung und Kommunikation während des Übernahmeprozesses.
4. Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) regelt den Schutz nationaler Interessen bei M&A-Transaktionen, die von ausländischen Investoren durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn durch den Erwerb eines deutschen Unternehmens sicherheitsrelevante Bereiche betroffen sind.
Wichtige Regelungen des AWG:
- Prüfung von Auslandsinvestitionen: Das AWG erlaubt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, M&A-Transaktionen zu überprüfen, wenn ausländische Investoren mehr als 25 % der Stimmrechte an einem deutschen Unternehmen erwerben. Diese Überprüfung ist besonders relevant, wenn der Unternehmenskauf sicherheitsrelevante Bereiche betrifft, wie z. B. die Verteidigungsindustrie, kritische Infrastrukturen oder Technologien, die von nationalem Interesse sind (§ 4 AWG).
- Genehmigungspflicht: In besonders sensiblen Fällen kann der Kauf eines deutschen Unternehmens durch ausländische Investoren genehmigungspflichtig sein. Dies betrifft insbesondere Übernahmen in Bereichen wie Telekommunikation, Energieversorgung, Gesundheitsversorgung oder Informationstechnologie (§ 5 AWG). Die Regierung hat das Recht, solche Transaktionen zu untersagen, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen.